[Baden-Württemberg] Camper auf Wiesen im Jagdrevier

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findet man da nicht eine sehr seltene Schrecke oder ähnlich seltenes Getier? :cool:
 
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[...]
Je nach Verhältnis zum Landwirt würde ich ihn wegen Störung der Jagdausübung anzeigen - ist aber vermutlich eher kontraproduktiv bei der nächsten Wildschadenverhandlung, sowas spricht sich halt rum ...
[...]

Ich bin (Mit-)Pächter in einem Kaff - in dem ich auch wohne - im Raum Neckar-Alb. Bei so einer Anzeige kann ich auch gleich den Ortschaftsrat informieren, dass ich an einer Pachtverlängerung kein Interesse habe...
 
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Manchmal beschleicht mich der Verdacht, dass so mancher Jagdberechtigte glaubt, mit einem Pachtvertrag wäre er Herrscher über das Revier, und könne andere Zeitgenossen von der Nutzung der Flächen ausschließen....

Gruß

HWL
Absolut nicht, aber wenn ich Geld dafür bezahlen um auf einer Fläche zu jagen und Geld dafür bezahle wenn auf dieser Fläche Schaden entsteht dann sollte auch gewährleistet sein das dort gejagt werden kann ohne Personen zu gefährden. Bin gespannt was sie Camper sagen wenn ich dort Strecke mache und sie des nachts nicht ganz so ruhig schlafen weil geschossen wird. Die betroffene Wiese wurde schon öfter von Sauen zum brechen aufgetaucht...
Die veranstalten auch einmal im Jahr so ein Mittelaltertreffen camp auf einer wieder über ein Wochenende im Revier, da hab ich nix dagegen weil es abgesprochen ist und alle informiert sind. Aber wenn willkürlich Camper irgendwo auf der Wiese stehen und sich in den nahen Wald begeben um ihre Notdurft zu verrichten ist das unter Umständen gefährlich wenn da auch gejagt wird. Die Gefährdung von Personen kommt nicht in Frage, also wird dann auch nicht gejagt in einem befriedigen Bereich absolut legitim aber nicht mitten im Revier
 
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Man geht halt zu dem Bauern und bespricht das Ganze mal. Aber ganz sicher nicht nach einer Anzeige.
So isses. Mich würds auch nicht stören, ehrlich gesagt, wenn:

1. Mir bescheid gesagt wird, damit ich nicht da auflaufe und mich zum Affen mache. Whatsapp reicht.
2. Lärm und Müll vermieden wird.
3. Die Jagd im restlichen Revier nicht gestört wird (Durchfahrt, Lärm, Wege...)
4. Vor allem möglicher Schaden an den Wiesen nicht als Jagdschaden deklariert wird.

Sowas spricht man in Ruhe mal bei nem Bierchen an und wenns mehrere sind, wirds halt mal Thema (ohne Namen) auf ner Jagdgenossenschaftsversammlung.
 
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Absolut nicht, aber wenn ich Geld dafür bezahlen um auf einer Fläche zu jagen und Geld dafür bezahle wenn auf dieser Fläche Schaden entsteht dann sollte auch gewährleistet sein das dort gejagt werden kann...
Siehst du, genau diesen Anspruch hast du eben nicht erworben!!!
Es ist immer irgend was, ....... Bauern, Wanderer, Radlfahrer, Schwammerlsucher, Wildtierfotografen, Schulklassen, Jogger, Angler, Kräuterhexen und die örtliche Vorsitzende des Naturschutzbundes, die ihren Hund auf deine Kirrung kacken lässt...... damit musst du klar kommen.
Geh' an dem Tag einfach andernorts jagen, und beschädige nicht auch noch das ohnehin in weiten Teilen marode Image der Jägerschaft.

Manchmal ist es einfach besser, nicht jeden Pippi eskalieren zu lassen.

Gruß

HWL
 
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Siehst du, genau diesen Anspruch hast du eben nicht erworben!!!
Es ist immer irgend was, ....... Bauern, Wanderer, Radlfahrer, Schwammerlsucher, Wildtierfotografen, Schulklassen, Jogger, Angler, Kräuterhexen und die örtliche Vorsitzende des Naturschutzbundes, die ihren Hund auf deine Kirrung kacken lässt...... damit musst du klar kommen.
Geh' an dem Tag einfach andernorts jagen, und beschädige nicht auch noch das ohnehin in weiten Teilen marode Image der Jägerschaft.

Manchmal ist es einfach besser, nicht jeden Pippi eskalieren zu lassen.

Gruß

HWL
Ja den Anspruch hat man nicht erworben aber wenn man eine Fläche zum jagen gepachtet hat will und soll man das auch tun. Exakt alle Freizeitaktiven die du aufgezählt hast kommen bei mir in Hülle und Fülle vor. Ich möchte trotzdem wissen ob es dem Landwirt rechtliche gestattet ist die Fläche als Camping platz zu vermieten oder nicht. Er dehnt die Regeln in seinem Interesse sehr stark aus, auch was reiten quer durch den Bestand mit 3 Pferden und 6 freilaufenden Hunden angeht.... Ich bin sehr kooperativ und komme trotzdem gut aus mit ihm, aber sollte er da im Revierkern einen Campingplatz betreiben dürfen, dann kann ich nach der bisherigen kurzen Pachtzeit sicher sagen, das es in dem Revier die letzte war.
 
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Wenn Dir der „selbstgenehmigte“ Campingplatz des LW bedenklich erscheint, würde ich mich an die gesetzlichen Grundlagen halten, wie von @Busch in #16 erwähnt.
Man muss auch nicht alles hinnehmen. Einfach auch mal an die Natur, mit all ihren Facetten, denken. Wir Jäger sind doch Naturschützer, oder ?
 
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Es ist ja nun wieder Sache der Länder sich ein Gesetz für Wald und Wiese zu schaffen. Für Niedersachsen hat Tante Google auf die frage "niedersächsisches waldgesetz" in sekundenschnelle das Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) ausgespukt.

§ 27 Zelte, Wohnwagen, Wohnmobile

In der freien Landschaft sind außerhalb von genehmigten Campingplätzen das Zelten, das Aufstellen von Wohnwagen und Wohnmobilen sowie der Aufenthalt in Zelten, Wohnmobilen und Wohnwagen nicht gestattet.

 
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Es ist ja nun wieder Sache der Länder sich ein Gesetz für Wald und Wiese zu schaffen. Für Niedersachsen hat Tante Google auf die frage "niedersächsisches waldgesetz" in sekundenschnelle das Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) ausgespukt.

§ 27 Zelte, Wohnwagen, Wohnmobile

In der freien Landschaft sind außerhalb von genehmigten Campingplätzen das Zelten, das Aufstellen von Wohnwagen und Wohnmobilen sowie der Aufenthalt in Zelten, Wohnmobilen und Wohnwagen nicht gestattet.

Alles Richtig, aber auch hier aufpassen mit der Definition!

Es gibt etliches was eben nicht als "freie Landschaft" gilt, und dort dann als Jagdpächter ein Fass aufzumachen kann im Zweifelsfall für die beteiligten Jäger und Pächter ganz gewaltig nach hinten losgehen - insbesondere da es immer sehr entlarvend ist, wenn man nur den Passus eines Gesetzes betrachtet, welcher einem im ersten Augenblick die Situation als geregelt erscheinen lässt. Es ist komplexer und komplizierter als man im ersten Augenblick wahrnimmt.

Im § 2 des NWaldLG ist die Definition sehr genau umrissen.

Aber! Das NWaldLG hilft weder dem Threadstarter noch der Situation als ganzes. Der Fall ist in Baden-Würtemberg, es gibt daher da wieder ein paar Einschränkungen mehr.

Der Artikel von der Agrarheute zeigt so ein paar Dinge auf, welche ein Landwirt durchaus auf seinem Grund und Boden erlauben kann - es darf halt nur keine Dauereinrichtung werden.

In der Regel sind Jäger nichts anderes als Pächter. Und hier gilt insbesondere, dass man ein Recht gepachtet hat, welches bestimmte Tätigkeiten umfasst - mit diesem Recht, kommen auch eine Menge Verpflichtungen!

Diese Verpflichtungen werden, wie vieles heutzutage all zu leicht auf die sprichwörtliche leichte Schulter genommen.

Gerne zeigt man mit dem Finger auf andere Leute, was von der anderen Seite alles falsch gemacht wird. In den wenigsten Fällen findet eine ordentliche Kommunikation zwischen den Vertragspartnern statt, was dann zu Verstimmungen führt, die letztendlich auch etliche Leute irgendwann aus dem jagdlichen Bereich herauskatapultiert.

Wer als Teil einer Gruppierung immer gerne alle Schuld von sich schiebt, muss sich nicht wundern, wenn am Ende diese Gruppierung als ganzes alleine steht im ländlichen Raum - als Querulanten verschrien und letztlich auch als "Unkundig" enttarnt.

Ja, man kann vieles Beklagen! Aber letztlich kann man auch vieles Beklagen, was diesem Aufwand, dieser Lebenszeit und vor allem dieser Energie nicht wert ist. Auch in der Jagd gibt es vieles was sich ändern muss, vor allem in der Ausbildung - sehr vieles ist weder zeitgemäß noch ist es sinnvoll! Aber auch, und vor allem, bei jedem einzelnen im Verhalten und Auftreten in der Öffentlichkeit.

Jäger sind in den seltensten Fällen Nationalparkwächter, oder geschult in der Deeskalation - die aller wenigsten Jäger haben eine entsprechende Ausbilderbefugnis im Leben neben der Jagdausübung, und sollten sich daher verkneifen als Oberlehrer in der Öffentlichkeit aufzutreten. Da ist auch schon über die Jahre genug Porzellan zerschlagen worden, von etlichen Leuten, die einfach meinten sie wüßten alles besser - ohne es letztendlich besser zu wissen.

Dieses Forum ist kein Forum zur Rechtsberatung, auch ein Faktor den man bedenken sollte. Wenn man schon nicht mit den Leuten im Revier, also den Landwirten und Förstern reden will, die wahrscheinlich aus gutem Grund hier eine Genehmigung zum Campen gegeben haben - dann sollte man zumindest versuchen sich ordentliche Rechtsberatung zu holen und nicht hier im Forum!

Hier ist jeder Experte, auch ohne ausreichende Fachkenntnis über die betreffenden Faktoren, kostet im Zweifel ja auch weder sein Geld, noch seine Jagdmöglichkeit.

Und man kann schneller aus einem Pachtvertrag fliegen, als hier manche einem das erzählen, auch Jagdgenossenschaften haben ein Sonderkündigungsrecht - manche machen davon auch sehr schnell gebrauch!

Aus einem solchen Grund zu fliegen, kann einem sehr schnell, sehr dauerhaft das jagdliche Leben verkürzen - oder sogar beenden... es sei denn, man will durch die ganze Republik tingeln.
 
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Störung der Jagdausübung muss vorsätzlich sein, von dem her: Lachhaft in dem Fall. Dann ist jede Feldarbeit, jeder unpassende Spaziergänger, etc. eine Störung der Jagdausübung.

Bei manchen Forderungen wundert mich das Ansehen der Jägerschaft in der Bevölkerung wirklich nicht.
Der Eigentümer kann seine Wiese ja mehrmals verpachten, an einen Landwirt zum Heumachen, an den Jäger mittels JG. Da wird niemand was dagegen haben, wenn der Landwirt Heu macht oder die Fläche bewirtschaftet. Das macht er in der Regel tagsüber und nur stundenweise. In der Ernte auch mal nachts, aber eben vorhersehbar und absprechbar. Wenn man dann aber die Wiese noch ein drittes Mal verwurstet, damit da NACHTS Leute campen können, dann geht das nicht so ohne weiteres. Ist ja schon mit Ansage und auf Dauer.
 

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