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Danke, hätte mir ja auch einfallen können!
D.T.
D.T.
Das müsste dann aber schon FFH-Gebiet sein, wenn das eine Behörde interessieren sollte. Ansonsten ertragen, Ferien gehen vorbei und jagdlich ist im August eh nix los.Dazu währe beim campen zu beachten, wo ich mich befinde, bzgl. Naturschutzgebiet oder ähnliches.
D.T
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Je nach Verhältnis zum Landwirt würde ich ihn wegen Störung der Jagdausübung anzeigen - ist aber vermutlich eher kontraproduktiv bei der nächsten Wildschadenverhandlung, sowas spricht sich halt rum ...
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Absolut nicht, aber wenn ich Geld dafür bezahlen um auf einer Fläche zu jagen und Geld dafür bezahle wenn auf dieser Fläche Schaden entsteht dann sollte auch gewährleistet sein das dort gejagt werden kann ohne Personen zu gefährden. Bin gespannt was sie Camper sagen wenn ich dort Strecke mache und sie des nachts nicht ganz so ruhig schlafen weil geschossen wird. Die betroffene Wiese wurde schon öfter von Sauen zum brechen aufgetaucht...Manchmal beschleicht mich der Verdacht, dass so mancher Jagdberechtigte glaubt, mit einem Pachtvertrag wäre er Herrscher über das Revier, und könne andere Zeitgenossen von der Nutzung der Flächen ausschließen....
Gruß
HWL
Man geht halt zu dem Bauern und bespricht das Ganze mal. Aber ganz sicher nicht nach einer Anzeige.Ich bin (Mit-)Pächter in einem Kaff - in dem ich auch wohne - im Raum Neckar-Alb. Bei so einer Anzeige kann ich auch gleich den Ortschaftsrat informieren, dass ich an einer Pachtverlängerung kein Interesse habe...
So isses. Mich würds auch nicht stören, ehrlich gesagt, wenn:Man geht halt zu dem Bauern und bespricht das Ganze mal. Aber ganz sicher nicht nach einer Anzeige.
Siehst du, genau diesen Anspruch hast du eben nicht erworben!!!Absolut nicht, aber wenn ich Geld dafür bezahlen um auf einer Fläche zu jagen und Geld dafür bezahle wenn auf dieser Fläche Schaden entsteht dann sollte auch gewährleistet sein das dort gejagt werden kann...
Ja den Anspruch hat man nicht erworben aber wenn man eine Fläche zum jagen gepachtet hat will und soll man das auch tun. Exakt alle Freizeitaktiven die du aufgezählt hast kommen bei mir in Hülle und Fülle vor. Ich möchte trotzdem wissen ob es dem Landwirt rechtliche gestattet ist die Fläche als Camping platz zu vermieten oder nicht. Er dehnt die Regeln in seinem Interesse sehr stark aus, auch was reiten quer durch den Bestand mit 3 Pferden und 6 freilaufenden Hunden angeht.... Ich bin sehr kooperativ und komme trotzdem gut aus mit ihm, aber sollte er da im Revierkern einen Campingplatz betreiben dürfen, dann kann ich nach der bisherigen kurzen Pachtzeit sicher sagen, das es in dem Revier die letzte war.Siehst du, genau diesen Anspruch hast du eben nicht erworben!!!
Es ist immer irgend was, ....... Bauern, Wanderer, Radlfahrer, Schwammerlsucher, Wildtierfotografen, Schulklassen, Jogger, Angler, Kräuterhexen und die örtliche Vorsitzende des Naturschutzbundes, die ihren Hund auf deine Kirrung kacken lässt...... damit musst du klar kommen.
Geh' an dem Tag einfach andernorts jagen, und beschädige nicht auch noch das ohnehin in weiten Teilen marode Image der Jägerschaft.
Manchmal ist es einfach besser, nicht jeden Pippi eskalieren zu lassen.
Gruß
HWL
Alles Richtig, aber auch hier aufpassen mit der Definition!Es ist ja nun wieder Sache der Länder sich ein Gesetz für Wald und Wiese zu schaffen. Für Niedersachsen hat Tante Google auf die frage "niedersächsisches waldgesetz" in sekundenschnelle das Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) ausgespukt.
§ 27 Zelte, Wohnwagen, Wohnmobile
In der freien Landschaft sind außerhalb von genehmigten Campingplätzen das Zelten, das Aufstellen von Wohnwagen und Wohnmobilen sowie der Aufenthalt in Zelten, Wohnmobilen und Wohnwagen nicht gestattet.
Der Eigentümer kann seine Wiese ja mehrmals verpachten, an einen Landwirt zum Heumachen, an den Jäger mittels JG. Da wird niemand was dagegen haben, wenn der Landwirt Heu macht oder die Fläche bewirtschaftet. Das macht er in der Regel tagsüber und nur stundenweise. In der Ernte auch mal nachts, aber eben vorhersehbar und absprechbar. Wenn man dann aber die Wiese noch ein drittes Mal verwurstet, damit da NACHTS Leute campen können, dann geht das nicht so ohne weiteres. Ist ja schon mit Ansage und auf Dauer.Störung der Jagdausübung muss vorsätzlich sein, von dem her: Lachhaft in dem Fall. Dann ist jede Feldarbeit, jeder unpassende Spaziergänger, etc. eine Störung der Jagdausübung.
Bei manchen Forderungen wundert mich das Ansehen der Jägerschaft in der Bevölkerung wirklich nicht.
Aber nur "hilfsweise" und ganz ausnahmsweise zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit, das wird aber ausgereizt bis zum Gehtnichtmehr. Stühle rausstellen zB ist nicht drin..... wobei der Camper für eine Nacht an einer geeigneten Stelle übernachten darf.
D.T.