Stadtsparkasse und EGun

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ING DiBa hat es zumindest nach deren AGB ausgeschlossen.

Das ging vor einigen Jahren so weit, dass eine Kinderförderung für Sportvereine von der ING verlost und verteilt wurde. War ganz banal und jeder konnte jeden Verein vorschlagen. Nur Schützenvereine waren explizit ausgenommen.
Nur Schützenvereine waren explizit ausgenommen.
Das ist schon nicht mehr feierlich, was in diesem Land abgeht :sick: Und jetzt kommt garantiert wieder einer um die Ecke unt sagt ,,wer die Musik bezahlt, bestimmt was gespielt wird" :ROFLMAO:
MfG.
 

Wheelgunner_45ACP

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Nur wenn dir als Waffenhändler wegen so was nach 15 Jahren Geschäftsbeziehung dein Konto ohne Vorwarnung eingefroren wird, schaust du dumm aus der Wäsche. Ist einen guten Bekannten passiert. Dauerte 6 Wochen bis das Geld auf das Konto einer anderen Bank transferiert worden war. Zahl da in der Zwischenzeit mal Gehälter und die ganzen Abgaben.
 
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Die AGB gelten anscheinend nicht für alle.

Zivile Waffennutzung ist in DE kategorisch ab zu lehnen. Das ist der Mainstream.
Bei Kriegswaffen ist es was anderes.
Da verdienen alle. Man sieht es ja auch gerade in der Politik. Die Grünen sind jetzt "die" Experten für die ordentliche Ausrüstung von Armeen, die die westlichen Werte an Donbass verteidigen.

Waffen für Jagd und Schießsport sind eine Gefahr für alle, auch für uns selbst. Und wie lautete die Begründung zur wiederholten Ablehnung bei beantragten Waffenscheinen: "...man will den Antragsteller vor Unheil bewahren, weil an zu nehmen ist, dass man ihm die Waffe im Falle der Selbstverteidigung abnehmen wird, und diese dann gegen ihn und andere gerichtet wird....".
Ein ehem. Kunde, Ende 70 rief mich an. Er ist von A nach B gezogen, hat dort angefragt, was er wegen der Ummeldung machen muss. Die haben gleich gesagt, nix, weil er in dem Alter erstmal zum Amtsarzt muss, ob er noch fähig ist, Waffen zu handhaben. Mit fast 80 geht man nicht mehr auf die Jagd und gibt alles ab.... Er war total perplex.
Beim Bezirksjugendtag auf einer großen Sportanlage hier, in der auch einer unserer Vereine Luft schießt, daneben eine Schule, wurde auch Schießsport angeboten. Man wollte in der Schule dazu Plakate aus hängen. Dass man nicht die Polizei geholt hat und man nur mit wüsten Beschimpfungen davon kam, war alles....
Greenwashing bis in alle Bereiche.
Aber wie gesagt. Ich hab es letztens bei der Gauversammlung gesagt, solange es alle Verbände nicht stört....
Wie Lobbyarbeit funktioniert sollen die sich mal bei der Autolobby anschauen. Oder jetzt bei den Gaslieferanten, die sich nach Mrd. Ausschüttungen letztes Jahr, dies dieses Jahr durch Sonderabgaben der Bürger sichern lassen.
 
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Also:
Mir kommt das alles so absolut abenteuerlich vor.
Und es widerspricht zutiefst meinem Rechtsempfinden.
Diese „Antiwaffenhandelsvorschriften“ für den Finanzsektor sind (zumindest meiner bisherigen Überzeugung nach) doch erdacht und in die Welt gesetzt worden, um die Geldströme gesellschaftlich und zivilisatorisch unerwünscht bewerteter Machenschaften, wie z. B. auch Illegalen und v. A. internationalen Waffenhandel zu erschweren. Viktor Bout und seine Spießgesellen sollten im Fokus dieser Regelungen stehen, nicht Förster Rombach beim legalen Erwerb seines neuen Stutzens.
Es kann doch nicht sein, dass man durch eine (für jeden recht und billig denkenden Menschen) doch offensichtliche Fehlinterpretation eines unpräzisen Textes als gesetzestreu lebender Staatsbürger in diesem Land in dieser Form diskriminiert wird?!?
Ich glaube ja zutiefst an das Recht. Wenngleich ich beobachte, dass die unteren Stufen der Gerichtshierarchie bisweilen zu eigenartigen und ideologisch verbogen zu sein scheinenden Beschlüssen neigen, meine ich nach wie vor in dem Urteilen höherer und oberster Instanzen so etwas wie eine direkte Bezugnahme auf sehr grundsätzliche Fundamente des Rechts und so etwas wie eine übergeordnete „Weisheit“ zu erkennen.

Meines Erachtens nach müsste ein solches bankseitiges Handeln (AGB überhaupt wirksam, oder nicht?) dringend einmal gerichtlich auf seine Rechtmäßigkeit überprüft werden, und zwar unter den Aspekten „Gleichbehandlung“, „Willkür“ und „Diskrimination“.

Selbstverständlich darf (und muss und soll ggf.) eine Bank unrechtmäßigen Geldverkehr unterbinden. Inwieweit aber soll sie aber ihre Geschäftspartner nach eigenen weltanschaulichen Kriterien aussieben dürfen?

Soll z. B. eine Bank im Eigentum einer konservativen Religionsgemeinschaft eurer Einschätzung nach bei Bekanntwerden der jeweiligen Umstände z. B. Homosexuellen kündigen dürfen? Oder Geschiedenen? Oder Frauenärzten, die im Rahmen der Grenzen des geltenden Rechts Schwangerschaftsabbrüche vornehmen?

Möchten wir von dunkelhäutigen Kioskbetreibern als Blondschöpfe wegen genau dieses Umstandes die Herausgabe des „Kicker“ verweigert bekommen, oder umgekehrt erleben müssen, wie dem Farbigen die Bedienung durch einen Weißen verwehrt wird?

Selbstverständlich nicht. Deswegen haben wir uns ja auch eine Rechtsordnung geschaffen, die Diskriminierung ausdrücklich unterbinden soll.
Jemand, dem eine „geschäftsübliche“ Behandlung mit Verweis auf eine gesetzlich NICHT sanktionierte Eigenschaft seiner selbst („ich verkaufe oder erwerbe Waffen auf legalem Wege, entweder, weil ich es gern tue, oder weil es mein Beruf ist“) verwehrt wird, wird diskriminierend behandelt.

Verdummt noch mal, hat denn keiner der Betroffenen eine ordentliche Rechtsschutzversicherung und führt dies endlich mal einer obergerichtlichen Klärung zu?

M.
 

z/7

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Na, mit obergerichtlich wär ich vorsichtig. Die letzten Urteile dieser Instanzen waren zuletzt prozentual gesehen schräger als alle Amtsgerichtsurteile zusammen.

Banken sind Dienstleister. Wenn die mit ihrer Einstellung werben, bekommen sie die entsprechenden Kunden. Ich hab neulich nen Tierarzt aussortiert, weil der auf seiner Website derart prominent mit seiner Klimamoral hausieren ging, daß der Umkehrschluß nahelag, er hat sonst nix zu bieten. Veterinärtechnisch gesehen. Denn nur deshalb geh ich zu nem TA. Nicht, weil der mit Holz heizt.
 
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilt, soweit ich das zu verfolgen in der Lage bin, regelhaft sehr großzügig zu Gunsten aller Arten von Rechtsträgern.

Ich würde zu diesem Thema aber wirklich gerne mal einen Kurzaufsatz eines hinsichtlich Ausbildung und täglichen Wirkens dazu prädestinieren Forumsmitgliedes lesen. Alles, was wir Laien uns dazu zusammenstoppeln, ist letztlich wenig zielführend.

Gibt’s denn hier keine kompetenten Juristen, die einmal die verschiedenen zur Abwägung sich gegenüber stehenden Rechtsgüter fachlich korrekt darstellen, gewichten und für uns erfahrbar machen könnten, wie man einen solchen Fall korrekt durch die professionelle Brille betrachtet?
M.
 
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Banken werden sich wohl damit rausreden können, daß sie eben nicht an jedermann ein Girokonto ohne Ansehen der Person rausgeben (ausser Postbank, meine ich). Und schon "darf" positiv wie negativ diskriminiert werden?
Das AGG, das ich hier eventuell verletzt sehen würden, ist das Gesetz, das „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen soll“ (aus der Wikipedia).
Ansonsten müssen nur Behörden gleiches oder ähnliches gleich oder ähnlich behandeln.
 
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Wheelgunner_45ACP

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Selbst bei der Postbank hab ich schon gehört das Überweisungen erst Mal auf "Hold" gesetzt wurden weil beim Text "Egun Auktion *****" drin stand.
 
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Das Problem ist doch anders gelagert: dass jeder ein Konto bekommen muss bedeutet ja nicht, dass die Bank jede legale Transaktion mit dem Konto durchführen muss - leider.
 

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