Wie 150 gefährliche Sammlerstücke aus Behördenhand verschwanden

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Ein Prozess wegen Verstößen gegen das WaffG ist aber ein Straf-/Ordnungswidrigkeitenprozess und hat mit dem Verwaltungsverfahren nix zu tun. Entsprechend sind da auch die Waffen nur relevant, wenn sie als Beweismittel von Bedeutung sind, was nicht den Verbleib aller Waffen umfassen muss. Die nicht relevanten können also auch bereits in die Vernichtung gehen.
Angeblich waren es aber doch besonders hochwertige :) Die sind zwar nicht relevanter als anderere, aber interessanter.
 
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Wir haben auch Glück bei uns, aber Amtspossen gibt es überall, da muss man nicht erst mit Waffen zu tun haben.

Hier mal ein ebenso erschreckendes Beispiel, wie schnell einem das Amt Arbeit machen kann.
 
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ein gutes Beispiel wie "man Arsch" man doch ist, wenn die einen erstmal am Wickel haben....

egal wie die Nummer ausgeht. Der Mann ist nicht zu beneiden und wenn er überhaupt jemals wieder eine Waffe in den Händen halten darf, wird er behördlicherseits mit Sicherheit wenig Freude daran haben.

Aus eigener Erfahrung mit Rechtsstreitigkeiten gegen Behörden - abgesehen davon, daß du immer verlierst, weil da die Geschichte mit der einen und der anderen Krähe war, den Amtspersonen ist es scheißegal, ob du vor den Kadi ziehst. DIE haben kein Prozesskostenrisko.

Immer wieder ein Quell der wahren Freude. Du kannst 100 mal recht haben, wenn dir der Amtsmann oder die Amtsmännin m/w/d/t/* das Leben schwer machen will, dann hast du verloren.
 
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Ein Prozess wegen Verstößen gegen das WaffG ist aber ein Straf-/Ordnungswidrigkeitenprozess und hat mit dem Verwaltungsverfahren nix zu tun. Entsprechend sind da auch die Waffen nur relevant, wenn sie als Beweismittel von Bedeutung sind, was nicht den Verbleib aller Waffen umfassen muss. Die nicht relevanten können also auch bereits in die Vernichtung gehen.
Die Waffen wurden wegen der Unzuverlässigkeit eingezogen.

Wenn aber nun im Prozess festgestellt wird, daß er gar nicht unzuverlässig war, da die Vorwürfe haltlos sind - dann war die Einziehung der Genehmigungen und der Waffen nicht gerechtfertigt.
Beides wäre wieder auszuhändigen.
Da kann man doch nicht schon einen großen Teil veräußern oder gleich vorsorglich einschmelzen??

Oder habe ich da irgendwas falsch verstanden??
 
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So sehe ich das auch.
Wenn die Waffen wegen eines mutmaßlichen Verstoßes gegen das WaffG eingezogen wurden, kann es doch nicht sein, dass sie schon vor Prozessende vernichtet werden.
Schließlich gilt ja im Strafverfahren die Unschuldsvermutung, bis ein Urteil gesprochen wurde.
Das hieße, die Behörde hat Waffen eines Unschuldigen (zumindest bis zur Urteilsverkündung) vernichtet.
Aber da keiner von uns in die Sache involviert ist und vor allem nicht beide Seiten kennt, ist es kaum möglich, hierzu ernsthaft was zu beurteilen.
Gerne sind es ja Details, die eine Sache in einem ganz anderen Licht erscheinen lassen.
Ich bin gespannt, was vor Gericht herauskommt.
 
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Der Unterschied zwischen Menschen und Affen ist nicht, dass wir reden können und ein Auto fahren, sondern dass wir so blöde sind Geschichten zu glauben. Der Affe glaubt keine Geschichten, wird also auch nicht verführt. Wir Menschen glauben Geschichten, wir hören auch gern Märchen, auch wenn die der Gebrüder Grimm offenbar nur noch für Verfilmungen gut geeignet scheinen. Und weil wir Menschen so gern Geschichten glauben um uns davon leiten zu lassen werden Geschichten auch gern so geschrieben, wie man selbst wahr genommen werden möchte - warum sollte man das auch anders tun, es ist im wahrsten Sinne des Wortes "menschlich". Nun gibt es bei uns professionelle Geschichtenschreiber, die davon auch noch leben, Journalisten. Meist wenig Ahnung von der Materie sind sie ein gefundenes Fressen für eine tendenzieöse Berichterstattung. Man lese nur den Wirtschaftsteil der FAZ, voll von Fehlern im Verständnis zum kaufmännischen Rechnungswesen.
Natürlich äußert sich eine Behörde nicht, das ist auch Selbstschutz und in einem laufenden und auch in Teilbereichen nicht abgeschlossenen Verfahren vernünftig. Und wer eine Geschichte erzählt muss ja nicht falsches erzählen, nur eben nicht alles, um seinen Wünschen gerecht ein Bild der Lage zu entwickeln. In völliger Unkenntnis der Lage werden wir hier "sauer" gefahren ob dieser vermuteten Willkür. Das ging mir erst auch so, als ich den Artikel las, wäre also fast in die Falle gefallen. Leider hat das Wörtchen Verantwortung in unserem Land zwar eine weite Verbreitung, aber nur noch wenig Inhalt. Eine umfängliche, sachlich-verantwortliche Berichterstattung zu dem Sachverhalt wäre wünschenswert, denn offenbar fehlen wesentliche Elemente in der Storry - 4 Jahre im Streit nix passiert glaubt ja hier auch keiner. Natürlich wünsche ich mir auch ein Statement der Behörde, die den Willkürverdacht und alle anderen Verdächtigungen ins rechte Licht rückt um ein so beschädigtes Vertrauen - und das ist der Schaden jenen Artikels - auch wieder herzustellen.
Ich kann mich über meine Waffenbehörde jedenfalls nicht beschweren.
 
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Für solche Themen gibt es eine Gruppe Menschen die gegen ein kleines Entgelt böse Briefe schreiben. Auch über Vorgesetzten 1 und über dessen Vorgesetzten 2 kann mal was eskaliert werden. Warum also nicht einen kompetenten Rechtsanwalt losschicken und sich selber nicht mehr ärgern?
 
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Die Waffen wurden wegen der Unzuverlässigkeit eingezogen.

Wenn aber nun im Prozess festgestellt wird, daß er gar nicht unzuverlässig war, da die Vorwürfe haltlos sind - dann war die Einziehung der Genehmigungen und der Waffen nicht gerechtfertigt.
Beides wäre wieder auszuhändigen.
Da kann man doch nicht schon einen großen Teil veräußern oder gleich vorsorglich einschmelzen??

Oder habe ich da irgendwas falsch verstanden??
ich sag mal so - wenn du gegen die Fiskalbehörde zu Gericht ziehst, ist das sonne Sache. Wenn die behaupten, daß 1+1 drei ist, mußt DU denen beweisen, daß es umgekehrt ist. Zu deutsch, die machen gerne mal, was sie wollen. Ist so herrlich bequem. Und wie schon erwähnt - denen passiert doch nix, wenn es schief geht. Gelebte Erfahrung. Glaub mir.
 
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ich sag mal so - wenn du gegen die Fiskalbehörde zu Gericht ziehst, ist das sonne Sache. Wenn die behaupten, daß 1+1 drei ist, mußt DU denen beweisen, daß es umgekehrt ist. Zu deutsch, die machen gerne mal, was sie wollen. Ist so herrlich bequem. Und wie schon erwähnt - denen passiert doch nix, wenn es schief geht. Gelebte Erfahrung. Glaub mir.
Schon klar, aber vor Prozessende bereits sichergestellte Dinge zerstören darf doch nicht wahr sein???
 

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