[Schleswig-Holstein] Â§ 19 Abs. 4 Bundesjagdgesetz (Schalenwild I Jagd Nachtzeit)

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Rhetorische Frage: Also stellt BW eigene Jagdscheine aus ?
gibt es nach den vorangegangenen Erläuterungen ausser rhetorischen auch sachliche Fragen?

Ich werde mich bemühen, in Zukunft die geneigte Leserschaft nicht mehr durch fahrlässige Vereinfachungen zu verwirren und meine Antworten stets in einen umfassenden rechtlichen Kontext zu stellen.
 
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Es war und ist politisch gewollt Bundesgesetze zurück zu fahren und durch ausführliche Vollgesetze auf Landesebene zu ersetzen, soweit möglich. Ausgerechnet am BJg sollte dies durchdekliniert werden.
 
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Hatte mir gerade nochmals die letzten Kommentare durchgelesen und empfand es als sehr hilfreich. Ich persönlich finde es allerdings alles andere als sinnvoll, wenn die Länder ihre eigene Gesetzgebung schaffen. Da entsteht so viel Unterschied, dass den niemand mehr versteht.

Zusammengefasst heißt es für mich in Paragraph 19, BJagdG, Absatz 4 und 5 steht sowohl das 4.) Verbot, Schalenwild (u.a. Reh-, Rot- und Damwild) in der Nacht zu bejagen und das 5.) Verbot, unter Einsatz/Verwendung von Auf- bzw. Vorsatzgeräten.

Allerdings könnte man Schalenwild (u.a. Reh-, Rot- und Damwild) noch bis 1,5 Std. nach SU bejagen, wenn ausreichend Licht vorhanden wäre z.B. bei Vollmond. Das wäre aktuell bis etwa 21:20h (SU) - allerdings würde mir der aktuelle Vollmond als Lichtquelle nicht zum Ansprechen ausreichen.

Warum darf man eigentlich das übrige Schalenwild nicht in der Nacht mit Auf- bzw. Vorsatzgeräten bejagen? Die sind doch teilweise genau so heimlich wie Schwarzwild?

Besten Dank!
 

Fex

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...

Warum darf man eigentlich das übrige Schalenwild nicht in der Nacht mit Auf- bzw. Vorsatzgeräten bejagen? Die sind doch teilweise genau so heimlich wie Schwarzwild?

Besten Dank!
Jedes Wild hat Anspruch auf einen möglichst sicheren Schuss mit den bestmöglichen Mitteln. Konsequenterweise müsste man die Nachtjagd entweder ganz verbieten oder die Technik für alle Wildarten mit nächtlicher Jagdzeit erlauben. Baden-Württemberg macht das folglich richtig.

Auch hier zeigt sich wie überall bei den Vorschriften der Jagd die teilweise gewollte Inkonsequenz der Politik. Nachtjagd mit Restlichtverstärker, aber Laser nicht an der Waffe? Ich darf aber das Gewehr mit einer Hand halten und den Laser mit der anderen? Welchen Sicherheitsgewinn - das übliche Politik-Argument - soll das bringen? Nachtjagd mit Okular- und Vorsatzgeräten erlaubt, aber nicht mit Nachtzielgeräten?
 
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Alles richtig, aber Wild hat auch Anspruch auf Ruhe vor dem Jäger. Aus meiner Sicht beinhaltet das nicht nur Jagdfreie Monate durch Schonzeit sondern auch sichere Stunden in der Nacht.
 
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Man hört gelegentlich, daß sich die Lobbyisten die Gesetze selber schreiben sollen. Bei uns wohl nicht, oder.
 
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Auch hier zeigt sich wie überall bei den Vorschriften der Jagd die teilweise gewollte Inkonsequenz der Politik. Nachtjagd mit Restlichtverstärker, aber Laser nicht an der Waffe? Ich darf aber das Gewehr mit einer Hand halten und den Laser mit der anderen? Welchen Sicherheitsgewinn - das übliche Politik-Argument - soll das bringen? Nachtjagd mit Okular- und Vorsatzgeräten erlaubt, aber nicht mit Nachtzielgeräten?
Zumindest beim eigenständigen Nachtzielgerät müsste doch erstmal das Waffg geändert werden, da verbotener Gegenstand, oder hat sich hier was geändert?
Ansonsten hat BaWü in Sachen Technik und Schalldämpfer mit dem JWMG vieles richtig gemacht.
 
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Warum darf man eigentlich das übrige Schalenwild nicht in der Nacht mit Auf- bzw. Vorsatzgeräten bejagen?

Die Gretchenfrage der Jagd.

Aus meiner Sicht wäre es sinnvoll, das zu erlauben, zumindest im Rahmen der 1,5 Stunden. Mir fehlt hier das Verständnis, warum ich bei ausreichenden Sichtverhältnissen das Wild zwar sicher mit dem Handgerät ansprechen kann, aber dann für den Schuss die Nachtsicht nicht nutzen darf.
Aber da kommen dann die Diskussionen zur Wandgerechtigkeit auf.

Noch viel sinnvoller fände ich aber den Einsatz von Nachtsicht auf Raubwild (leider wohne ich nicht in Nds :-( )
 
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Die Jagd hat sich auch an den BedĂĽrfnissen des Wildes zu orientieren. Hat auch was mit Anstand, Ethik und Waidgerechtigkeit zu tun.
24 Stunden nonstop Feuer frei ist sicher nicht Waidgerecht!
Wenn das Licht eine Stunde nach Sonnenuntergang fĂĽr einen sicheren SchuĂź nicht reicht dann reicht es eben nicht. Die Kugel bleibt im Lauf und fertig!
Manschmal kann das Leben so einfach sein...
 

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