Aufbewahrung von Munition im Wertraum

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Vielleicht bin ich Blind, aber ich finde da nichts:


Bei Klasse 0 und 1 von mir aus bei der Aufbewahrung, aber bei Klasse V in Worten fünf?!
Ich frage mich wer sich einer 815kg Tür annimmt, um dann vor einem Blechschrank zu stehen um dann zu sagen "Oh der ist jetzt aber zu stabil zum aufbrechen" :rolleyes:
Unter II und dann Munition der Verweis auf siehe unter I.

Da steht dann:

Aufbewahrung der Munition
Die Munition ist von den Waffen getrennt in einem Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss oder einer vergleichbaren Vorrichtung innerhalb des Waffenraumes aufzubewahren.
 
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es ist oft so, dass der Leiter der Behörde oder Abteilung da irgendwas anordnet und auch die "sachkundigen" Sachbearbeiter sich daran halten müssen. Manchmal weiß auch keiner mehr woher diese Vorgabe kommt. Ich würde es erst mal mit den milderen Mitteln versuchen. Also die hier genannten Quellen zusammenfassen und ein persönliches Gespräch mit dem Amtsleiter. Vielleicht auch eine Anfrage beim BKA ob die dazu schon mal eine Stellungnahme abgegeben haben. Kann sogar sein das der Hersteller oder Verkäufer der Wertraumtür da weiterhelfen kann.
Mit der Anfrage nach einem rechtsmittelfähigen Bescheid wäre ich vorerst zurückhaltend. So ein angepisster Sachbearbeiter oder Amtsleiter hat auch einen Ermessensspielraum mit dem er einen ganz schön ärgern kann.
 
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Wenn ich für tausende von Euros einen "Wertraum" im Neubau einrichten würde, hätte dieser Raum mehr als knapp 4 m². Und ob die Munition in diesem Raum in einem offenen Regal liegt oder ob ich einen A-Schrank / Blechspind hinein stellen muss, ist doch wohl völlig egal.
 
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Einfach den berühmten Ikea Blechschrank oder schlimmeres besorgen und vor den neuen Waffenraum stellen. Mal sehen ob den SB das offene Regal im Waffenraum nicht doch besser gefällt.
Ganz schön polemisch, diese Aussage.

Gibt es denn einen Grund, den "Ikea Blechschrank oder schlimmeres" nicht in den Waffenraum zu stellen?
 
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Wenn ich für tausende von Euros einen "Wertraum" im Neubau einrichten würde, hätte dieser Raum mehr als knapp 4 m². Und ob die Munition in diesem Raum in einem offenen Regal liegt oder ob ich einen A-Schrank / Blechspind hinein stellen muss, ist doch wohl völlig egal.
Da ich keine Kompanie ausrüsten muss und man mit ORDNUNG auch auf 4qm wohl gut und gerne 100 Krachlatten unterbringt, tue ich diesen Kommentar jetzt in die Schublade "ich will auch mal was sagen".
Ziel des Ganzen war es einen Überblick zu behalten.
 
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Das ist doch der berühmte alte, jetzt nur noch gebraucht zu bekommende IKEA PS Metallschrank mit innenliegendem Schwenkriegelschloss in den Farben weiß, rot und silbern etc.?
 
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Da ich keine Kompanie ausrüsten muss und man mit ORDNUNG auch auf 4qm wohl gut und gerne 100 Krachlatten unterbringt, tue ich diesen Kommentar jetzt in die Schublade "ich will auch mal was sagen".
Ziel des Ganzen war es einen Überblick zu behalten.
OK, wenn es Dir nur um das lagern geht, reichen 4 m² dreimal aus. Die beiden Waffenräume die sich im Bekanntenkreis befinden, beinhalten beide eine Werkbank die allein 2 m² groß ist. Darauf werden Waffen zerlegt / gereinigt / aufgehübscht und einfach auch mal ein paar Tage liegen lassen. Zudem lagern in den Räumen persönliche Unterlagen, Versicherungsdokumente usw. .
Daher würde ICH bei einem Neubau im Keller einen "Wertraum" von min. 10 m³ vorsehen, da die Baukosten dafür nicht proportinal zur Größe steigen.

Zudem kann ich zu Deinem "Wertraum" sagen was ich will, der Drops ist bei Dir gelutscht und die 4 m² bleiben gesetzt. Sollte jemand einen solchen Raum planen, wird er die von mir vorgebrachten Punkte bestimmt in seine Überlegungen einbeziehen.
 
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es ist oft so, dass der Leiter der Behörde oder Abteilung da irgendwas anordnet und auch die "sachkundigen" Sachbearbeiter sich daran halten müssen. Manchmal weiß auch keiner mehr woher diese Vorgabe kommt. Ich würde es erst mal mit den milderen Mitteln versuchen. Also die hier genannten Quellen zusammenfassen und ein persönliches Gespräch mit dem Amtsleiter. Vielleicht auch eine Anfrage beim BKA ob die dazu schon mal eine Stellungnahme abgegeben haben. Kann sogar sein das der Hersteller oder Verkäufer der Wertraumtür da weiterhelfen kann.
Mit der Anfrage nach einem rechtsmittelfähigen Bescheid wäre ich vorerst zurückhaltend. So ein angepisster Sachbearbeiter oder Amtsleiter hat auch einen Ermessensspielraum mit dem er einen ganz schön ärgern kann.

Man muss aber nicht vor der Verwaltung kuschen. Die Sachbearbeiter haben meisten wenig Ahnung von der Materie oder befolgen Weisungen, die nicht im Einklang mit geltendem Recht sind. Dass sollen sie erstmal begründen. Meistens merken sie bereits bei der Erstellung des rechtsmittelfähigen Bescheides, dass sie falsch liegen.

Grüsse
 
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Man muss aber nicht vor der Verwaltung kuschen. Die Sachbearbeiter haben meisten wenig Ahnung von der Materie oder befolgen Weisungen, die nicht im Einklang mit geltendem Recht sind. Dass sollen sie erstmal begründen. Meistens merken sie bereits bei der Erstellung des rechtsmittelfähigen Bescheides, dass sie falsch liegen.

Grüsse
von Kuschen hatte ich auch nichts gesagt. Nur würde ich dem TO empfehlen nicht gleich die Rechtsmittelkeule zu schwingen. Für außenstehende ist es immer einfach solche Maßnahmen zu empfehlen....die hören dann das Echo auch nicht.
 
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Gibt es denn einen Grund ihn rein zu stellen?
Natürlich nicht, ist bei knapp 4 m² auch schwer. Wer's mag, stellt den Blechschrank (mit Munition) neben den Kühlschrank in die Küche und die teure Wärmebild / Nachtsichttechnik sowie das Waffenputzzeug in den Wohnzimmerschrank.

Mir persönlich ist das zuviel gerenne, ich habe das lieber alles an einem Ort sicher verwahrt.
 

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