Wann "fertig geladen"?

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Wie sich die Zeiten ändern; als ich beim Bund war, hieß es unterladen= Waffe mit Magazin oder geladen = Patrone im Lager (mit den entsprechenden Zusätzen ge-oder entsichert).

Insofern ist also auch ein 98er unterladen wenn sich die Patronen nur im Magazinschacht befinden, aber keine im Lager.



CdB
Den Begriff "unterladen" gab es bei der BW nie. Entweder entladen und gesichert, oder teilgeladen und gesichert oder fertig geladen und gesichert (oder auch nicht).
 
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Kurze Frage, eher um zu prüfen, ob ich etwas verpasst habe:

Gilt eine Pistole als fertig geladen, sobald wenn sich ein Magazin darin befindet?
Selbst, wenn:
- keine Munition im Magazin
- keine Munition im Patronenlager
- nicht gespannt
- gesichert
ist?
Kürzlich war ich bei einem "Fangschussseminar" und der Trainer hat genau diese Aussage getroffen und gesagt, dass ein Jäger bei einer Kontrolle durch die Polizei seine Zuverlässigkeit verlieren kann, wenn ein leeres Magazin in Büchse oder Pistole steckt.

Dank und Gruß,
Robin
Sicherung und Spannzustand haben mit dem Zustand geladen oder nicht nix zu tun, auch wenn Waffen in der Regel nach dem Laden automatisch gespannt sind.

Ausserdem bliebe ja noch die Frage, wo die Kontrolle stattfindet, auf dem Weg ins Revier oder im Revier.

Ich persönlich halte es so, daß auf dem Weg ins Revier die Magazine neben der Waffe in der gleichen Tasche/Futteral sind. Bei der KW trage ich diese am Gürtel und das Magazin in der Jackentasche. Im Revier wird dann Schußbereitschaft hergestellt.
 
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28 Jan 2019
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Kurze Frage, eher um zu prüfen, ob ich etwas verpasst habe:

Gilt eine Pistole als fertig geladen, sobald wenn sich ein Magazin darin befindet?
Selbst, wenn:
- keine Munition im Magazin
- keine Munition im Patronenlager
- nicht gespannt
- gesichert
ist?
Kürzlich war ich bei einem "Fangschussseminar" und der Trainer hat genau diese Aussage getroffen und gesagt, dass ein Jäger bei einer Kontrolle durch die Polizei seine Zuverlässigkeit verlieren kann, wenn ein leeres Magazin in Büchse oder Pistole steckt.

Dank und Gruß,
Robin
Nicht gedient?
 
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Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)​

Begriffsbestimmungen​

12.

ist eine Waffe schussbereit, wenn sie geladen ist, das heißt, dass Munition oder Geschosse in der Trommel, im in die Waffe eingefügten Magazin oder im Patronen- oder Geschosslager sind, auch wenn sie nicht gespannt ist;
Waffengesetz oder wovon sprechen wir?
 
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1 Jun 2017
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Eigentlich kam auf den ersten Seiten schon die Korrekte Antwort.

Das Waffenrecht kennt den Zustand "Unterladen" oder das Flecktarn Synonym "Teilgeladen" nicht.
Befinden sich Patronen in der Waffe ja oder nein, nur diese Frage zählt.

Ob nun direkt im Patronenlager oder in der Trommel, dem herausnehmbaren Magazin, in einem Röhrenmagazin (Unterhebel/Vorderschaftrep.) etc., spielt im Waffenrecht keine Rolle. Die Waffe würde als geladen gelten.

Im jagdlichen Bereich kommt es dazu zu einer Verkettung mit der UVV.
Der Jäger ist berechtigt seine Waffe zu befugten Jagdausübung geladen zu führen aber die UVV schreibt vor das Waffen vor dem besteigen eines Fahrzeug/KFZ zu entladen sind.
Derjenige der das nicht umsetzt verhält sich rechtswidrig. Das betrifft bereits den Beifahrer auf der berühmten Gummipirsch.

Das oben aufgeführte Betrifft nur den Bereich führen der Waffe während der befugten Jagdausübung. Auf dem Weg zum Büchsenmacher oder zum Schießstand, sind bereits die Patronen im Gewehrriemen ein rechtliches Problem. (Unterschied zwischen Transport und Führen)
 
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Nein, sind sie nicht. Wieso (auf welcher gesetzlichen Grundlage) sollte das denn bitte schön so sein??
Auf dem schwammigen Begriff dass beim Transport die Munition getrennt transportiert werden muss. Eine Patronenschachtel im Gewehretui ist da schon problemlos weil entsprechend abgeurteilt. Quasi offen im Schaftetui oder am "Patronengurt" wäre mir da zu heiß.
 
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17 Feb 2015
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Ich dachte, Transport von Waffen ist ein Sonderfall, das Führen der Regelfall. Zumindest rechtlich. War "Transportieren" nicht entweder der gewerbliche Transport oder irgendwas mit Ausland?

Das mit dem "getrennt" ist ja wirklich schwammig.
Der umgangssprachliche Transport, also das nicht zugriffsbereite Führen, war gemeint.
 

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