Wann "fertig geladen"?

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...
Auf dem Weg zum Büchsenmacher oder zum Schießstand, sind bereits die Patronen im Gewehrriemen ein rechtliches Problem. (Unterschied zwischen Transport und Führen)
DU erzählst hier Unwahrheiten zur gesetzlichen Situation (s.o.), und wenn man's korrigiert sind es juristische Wortklaubereien??

Bla bla bla bla :rolleyes:
Wenn einem Großteil schon nicht klar ist wann Waffen geführt werden dürfen und wie die Abgrenzung zum Transportieren ist, macht es natürlich extrem Sinn juristische Wortklauberei zu betreiben.

...

Meine Fresse, wie peinlich!
 

Wheelgunner_45ACP

Moderator
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Na, hättste das mal vor 40 Jahren dem Oberfeld erzählt.

Ich schätze mindestens die halbe Kaserne hätte seine Antwort gehört :ROFLMAO::ROFLMAO::ROFLMAO:
Mann muss halt einfach unterscheiden, was vom WaffG kommt oder aus einer Dienstvorschrift. Oder sich im Sparchgebrauch eingebürgert hat. So kenne ich als Alternative zu "unterladen" noch die Bezeichnung"ogschteckt" ( = Magazin an- oder eingesteckt ) im Österreichischen Dialekt.
 
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Weißt Du, als Unteroffizier ist man nicht unbedingt Experte der deutschen Sprache, da sollte man vor seinen Wehrpflichtigen nicht unbedingt mit rumposaunen.
ja, ist nicht jeder, ich war als Z-Soldat auch Ausbilder und......,
zumindest war ich waffentechnisch schon weiter als mancher Rekrut und Offz! ;)
D.T.
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Den Begriff "unterladen" gab es bei der BW nie. Entweder entladen und gesichert, oder teilgeladen und gesichert oder fertig geladen und gesichert (oder auch nicht).

Tja wo hatte ich es dann her...?:unsure: Unterladen ist doch ein gängiger Begriff.


CdB
 
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Den Begriff "Unterladen" kenne ich nur von der BW aus dem Anfang der 80er Jahre. Bei meiner Waffenausbildung beim Zoll ( 1982) kenne ich nur den Begriff "Teilgeladen". Bei Zolls war eine Waffe geladen, wenn sich eine Patrone im Patronenlager befand. Aber was ist dabei wenn man sich an neue "Begriffsbestimmungen" gewöhnen muss? Alles entwickelt sich weiter.:unsure:
 
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.... Der aber waffenrechtlich keinerlei Bedeutung hat und zu Problemen führen kann. Er sollte aus den Köpfen verschwinden.
Warum sollten diese Begriffe verschwinden? Es sind schlicht Zustandbeschreibungen die den tatsächlichen (Ist) Ladezustand einer Waffe beschreiben.

Das die Waffe im Sinne des WaffG in einem solchen Fall als "Geladen" gilt, wird davon ja nicht tangiert.
 
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.... Der aber waffenrechtlich keinerlei Bedeutung hat und zu Problemen führen kann. Er sollte aus den Köpfen verschwinden.
.... Bin ich anderer Meinung.
Man hätte die Begriffe Unterladen/Teilgeladen und Fertiggeladen in das WaffG aufnehmen sollen.
Jeder weiß dann was gemeint ist! Warum haben wir denn diese Diskusion? Weil eben keine klare Aussage im WaffG steht.
D.T.
 
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"Und das Rohr, falleri, das ist an dem Panzer dran, falleri fallera,
und das Rohr, juchhe, das schiesst in Luft, tschingerassa bumms."
 
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Die Diskussion kommt deswegen auf weil man Behörden/Arme mit dem zivilen Recht und Jagd vermischt :)

Und weil es immer wieder im Rahmen von Polizei/Verkehrs Kontrollen zum Entzug der Zuverlässigkeit kommt. Zwei Landkreise weiter hatte wir im vergangen Jahr den Vorfall, Waffe geladen auf der Rückbank, bye bye Jagdschein. Hat versucht weiter zu klagen, Rechtsmittel ausgeschöpft, es blieb beim Entzug.
 

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