Na, hättste das mal vor 40 Jahren dem Oberfeld erzählt.En Begriff "teilgeladen" gibt es im deutschen WaffG nicht.
Ich schätze mindestens die halbe Kaserne hätte seine Antwort gehört
Na, hättste das mal vor 40 Jahren dem Oberfeld erzählt.En Begriff "teilgeladen" gibt es im deutschen WaffG nicht.
DU erzählst hier Unwahrheiten zur gesetzlichen Situation (s.o.), und wenn man's korrigiert sind es juristische Wortklaubereien??...
Auf dem Weg zum Büchsenmacher oder zum Schießstand, sind bereits die Patronen im Gewehrriemen ein rechtliches Problem. (Unterschied zwischen Transport und Führen)
Bla bla bla bla
Wenn einem Großteil schon nicht klar ist wann Waffen geführt werden dürfen und wie die Abgrenzung zum Transportieren ist, macht es natürlich extrem Sinn juristische Wortklauberei zu betreiben.
...
Mann muss halt einfach unterscheiden, was vom WaffG kommt oder aus einer Dienstvorschrift. Oder sich im Sparchgebrauch eingebürgert hat. So kenne ich als Alternative zu "unterladen" noch die Bezeichnung"ogschteckt" ( = Magazin an- oder eingesteckt ) im Österreichischen Dialekt.Na, hättste das mal vor 40 Jahren dem Oberfeld erzählt.
Ich schätze mindestens die halbe Kaserne hätte seine Antwort gehört
ja, ist nicht jeder, ich war als Z-Soldat auch Ausbilder und......,Weißt Du, als Unteroffizier ist man nicht unbedingt Experte der deutschen Sprache, da sollte man vor seinen Wehrpflichtigen nicht unbedingt mit rumposaunen.
Den Begriff "unterladen" gab es bei der BW nie. Entweder entladen und gesichert, oder teilgeladen und gesichert oder fertig geladen und gesichert (oder auch nicht).
Den Begriff "Teilgeladen" haben ich auch erst in der Jagdausbildung kennen gelernt.Tja wo hatte ich es dann her...? Unterladen ist doch ein gängiger Begriff.
Das ist korrekt, die Begriffe sind nur eine Zustandbeschreibung damit man weiß worüber man redet.Das "Unterladen" oder "Teilgeladen" gängige Begriffe sind, bestreitet keiner. Nur im Rahmen des WaffG kommt er so nicht vor.
.... Der aber waffenrechtlich keinerlei Bedeutung hat und zu Problemen führen kann. Er sollte aus den Köpfen verschwinden.Tja wo hatte ich es dann her...? Unterladen ist doch ein gängiger Begriff.
Warum sollten diese Begriffe verschwinden? Es sind schlicht Zustandbeschreibungen die den tatsächlichen (Ist) Ladezustand einer Waffe beschreiben..... Der aber waffenrechtlich keinerlei Bedeutung hat und zu Problemen führen kann. Er sollte aus den Köpfen verschwinden.
.... Bin ich anderer Meinung..... Der aber waffenrechtlich keinerlei Bedeutung hat und zu Problemen führen kann. Er sollte aus den Köpfen verschwinden.