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Das Problem war wohl eher, dass die Waffe noch auf dem Anhänger lag.Nö
Der Zusammenhang mit der Jagd war ja unschwer zu erkennen und Wirtschaftswege sind zum öffentlichen Gebrauch bestimmt.
Das Problem war wohl eher, dass die Waffe noch auf dem Anhänger lag.Nö
Der Zusammenhang mit der Jagd war ja unschwer zu erkennen und Wirtschaftswege sind zum öffentlichen Gebrauch bestimmt.
In keinem Gesetz, keiner Anlage oder Verordnung steht, dass Waffe und Munition beim erlaubnisfreien führen, egal ob zugriffsbereit oder nicht zugriffsbereit zu trennen sind.Ich habe mich etwas reingelesen, weil ich es selbst wissen wollte.
Demnach wäre es zulässig das bestückte Magazin neben die Büchse in den abgeschlossenen Koffer zu legen.
Aber schussfest und brauchbar !Der war definitiv nich von hier.
Der bringt mir noch heute meine Pakete und grinst jedes Mal wenn ich die Tür auf mache.
.... was ist denn erlaubnisfreies Führen?dass Waffe und Munition beim erlaubnisfreien führen
Schau mal in § 13 VI WaffG..... was ist denn erlaubnisfreies Führen?
Das würde nur auf dem Privatgrundstück zutreffen.
D.T.
Oder der Weg zum BüMa oder Schießstand . . . Was umgangssprachlich als Transport bezeichnet wird, ist erlaubnisfreies führen mit gewissen Auflagen, siehe Beitrag #90 von @nivier.... was ist denn erlaubnisfreies Führen?
Das würde nur auf dem Privatgrundstück zutreffen.
D.T.
na, dann erläutere mal verständlich den Absatz 6, damit ich nicht weiter schwafeln muss!Es ist schon faszinierend, da schwafeln Leut übers Waffengesetz, die noch nicht einmal den gerade für Jäger wichtigen §13/6 WaffG gelesen, geschweige denn verstanden haben.
Da steht, dass du zur befugten Jagdausübung Jagdwaffen ohne Erlaubnis zugriffsbereit aber nicht schussbereit führen darfst.na, dann erläutere mal verständlich den Absatz 6, damit ich nicht weiter schwafeln muss!
D.T.
eben, die befugte Jagdausübung schließt die Erlaubnis ein!Da steht, dass du zur befugten Jagdausübung Jagdwaffen ohne Erlaubnis zugriffsbereit aber nicht schussbereit führen darfst.
eben, die befugte Jagdausübung schließt die Erlaubnis ein!
Ganz so stimmt es dann auch nicht.In keinem Gesetz, keiner Anlage oder Verordnung steht, dass Waffe und Munition beim erlaubnisfreien führen, egal ob zugriffsbereit oder nicht zugriffsbereit zu trennen sind.