Mitnahme Waffe aus Österreich nach Deutschland

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Folgender Sachverhalt:

Ein Bekannter (Deutscher mit deutschem Pass), lebt sowohl in Deutschland wie auch in Österreich (in beiden Ländern ist er gemeldet und hat dort jeweils ein Haus).

Gemäß dem österreichischen Waffenrecht, kann er mit einem Wohnsitz in Österreich dort problemlos Waffen der Kat. C (Repetierer, Schrotflinten) kaufen.

Nun möchte er sein Kat. C Waffe für einen Wettkampf mit nach Deutschland nehmen.

Dazu bräuchte er dann einen Europäischen Feuerwaffenpass und eine Einladung für zum Wettkampf ... so jedenfalls, was ich dazu im Internet gefunden habe.

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Ist das so alles richtig und legitim?

Damit könnte ja faktisch jeder Deutsche mit Wohnsitz in Österreich dort einfach Waffen der Kat. C kaufen und diese (zumindest für Wettkämpfe) dann einfach auch nach D mitnehmen und bis zu seiner Rückkehr nach Österereich dann in Deutschland lassen. Damit wäre faktisch das deutsche Waffenrecht mit den hohen Anforderungen für den Waffenbesitz von Deutschen sehr simple zu umgehen?

Danke!
 
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Spätestens nach dem Amoklauf an der Uni Heidelberg dieses Jahr, ist das sicher nicht nur dir aufgefallen.
Ich würde wetten hinter den Kulissen laufen schon Bemühungen dieses Szenario künftig zu verhindern bzw. mindestens deutlich zu erschweren.
 
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Spätestens nach dem Amoklauf an der Uni Heidelberg dieses Jahr, ist das sicher nicht nur dir aufgefallen.
Ich würde wetten hinter den Kulissen laufen schon Bemühungen dieses Szenario künftig zu verhindern bzw. mindestens deutlich zu erschweren.

1. kenne ich die Hintergründe des Amoklaufes von Heidelberg nicht

2. war das nicht meine Frage
 
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was auch nicht meine Frage war ...

unabhängig ... was ist schwer daran sich irgendwo anzumelden?


Soweit, so gut.
Er muss nur die Waffen unter Vorlage des EU-Waffenpasses und der Einladung zum Wettkampf die Waffen an der Grenze den deutschen Behörden anzeigen.
U.U. muss er aber auch eine entsprechende Versicherung für Deutschland nachweisen.
 
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Den EU Feuerwaffenpasse bekommst bei deiner zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder dem Magistrat, ein aktuelles Passbild wird benötigt. Man kann sich dann in den Pass gleich alle Waffen eintragen lassen, die im ZWR sind. Funktioniert dann z.B. auch mit einer Einladung zur Drückjagd.

Die Versicherungsbestätigung bekommt man aus der Jagdverband App - zumindest in Niederösterreich, da auch gleich in allen Sprachen.
 

z/7

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was auch nicht meine Frage war ...

unabhängig ... was ist schwer daran sich irgendwo anzumelden?
Ging weniger um Deine Frage, als die Schlußfolgerungen, die da gleich wieder gezogen wurden.

Anmelden ist sicher nicht schwierig, aber es dürften ein paar Voraussetzungen zu erfüllen sein. Fester Wohnsitz etwa? Finden, Mieten, Kaufen....
 
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danke Euch für die Antworten ...

noch zwei Fragen dazu:

- muss man die Waffen wirklich an der Grenze dann "anmelden", zumal an den Grenzen ja gar keine Zollstationen mehr zwischen A und D sind. wenn wir z.B. nach Ungarn oder die Tschechei zum Jagen gefahren sind, haben wir die Waffen auch nie an den Grenzen "angemeldet", sondern immer nur die Europäischen FWP dabei und die Jagdeinladung.

- gibt es ein zeitliche Beschränkung für die Mitnahme ins Nachbarland? Hintergrund ... der Kumpel ist immer so 2-3 Wochen hier in D und fährt dann für knapp eine Woche wieder nach A in sein Haus. Somit hätte er die Waffe(n) dann "ein paar Wochen" in D, bis er wieder zurück fährt nach A. Für die Zeit des Aufenthaltes würde der sich dann sogar gemäß den deutschen Vorgaben einen 0er Tresor kaufen u.s.w.

und ergänzend ... er möchte da absolut keine unerlaubten Sachen machen, doch ist das Thema eben nirgends ausreichen im Internet beschrieben.

danke
 
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Der Mann hat ja sogar ein Haus in Österreich und in DE. Steht in der Frage. Lesen ist so einfach.

richtig ... und das schon seit Jahren ... ist also kein Konstrukt nur um Waffen in D zu bekommen, sondern der Wohnsitz und das Haus sind bereits vorhanden und er möchte eben den legalen Rahmen für Waffen nutzen ...
 
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Ging weniger um Deine Frage, als die Schlußfolgerungen, die da gleich wieder gezogen wurden.

Anmelden ist sicher nicht schwierig, aber es dürften ein paar Voraussetzungen zu erfüllen sein. Fester Wohnsitz etwa? Finden, Mieten, Kaufen....

das ist in A noch viel einfacher als es zwischenzeitlich in D ist ... in A braucht Dich nur einfach anmelden, doch in D wird zwischenzeitlich einen Bestätigung des Vermieters/Wohnungsgebers benötigt

 
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Oh.... da wäre ich vorsichtig. Nur weil man einen Nebenwohnsitz in A hat, gilt wg. der Meldeadresse bzw. dem festen Wohnsitz in D meines Erachtens weiterhin deutsches Recht. Einen "Ausländerjagdschein" kann er schliesslich auch nicht lösen.
 
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Oh.... da wäre ich vorsichtig. Nur weil man einen Nebenwohnsitz in A hat, gilt wg. der Meldeadresse bzw. dem festen Wohnsitz in D meines Erachtens weiterhin deutsches Recht. Einen "Ausländerjagdschein" kann er schliesslich auch nicht lösen.

genau das liegt mir auch "quer" ...

für A ist die Sachlage klar ... dort bekommt jeder EU-Bürger mit Wohnsitz in A Kat C Waffen.

Aber ich habe eben nirgends im Web etwas dazu gefunden, dass es dann ein "Verbot" gibt die Waffen mit Feuerwaffenpass und Einladung mit nach D zu nehmen ...
 
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Schau halt einfach mal in die "Allgemeine Waffengesetz-verordnung. Im § 30 (Erlaubnisse zur Mitnahme von Waffen und Munition nach Deutschland) steht dafür alles wichtige
 

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