Waffenrechtskonform oder nicht?

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In NRW erlaubt sofern vom Hochsitz auf der Jagd und nicht weiter als 100m. In Niedersachsen verboten, da dürftest du den Strahler aber z.B. in den Mund nehmen, an die Mütze binden oder auf´s Kanzelbrett legen, nur an der Waffe ist ganz, ganz Böse.

Strahler am HT aber nicht an der Waffe überall erlaubt und darf so natürlich auch in´s Auto.

Auf dem Schießstand wiederrum verboten, ist doch alles ganz einfach und unkompliziert. 😅

In NRW ist das meiner Meinung nach verboten. Es dürfen keine künstlichen Lichtquellen verwendet werden, die an der Waffe montiert sind. Wenn das NSG nun am ZF montiert wird, ist die Lampe auch mit der Waffe verbunden und somit ist das Ganze illegal.
 
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In NRW ist das meiner Meinung nach verboten. Es dürfen keine künstlichen Lichtquellen verwendet werden, die an der Waffe montiert sind. Wenn das NSG nun am ZF montiert wird, ist die Lampe auch mit der Waffe verbunden und somit ist das Ganze illegal.
Muss mich korrigieren, hatte das noch anders in Erinnerung.

Die Regeln für den Einsatz von IR Strahlern sind die selbe wie in NDS + Hochsitz + 100m.

Somit darf die Konstruktion nicht mit der Waffe verbunden werden.
 
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Muss mich korrigieren, hatte das noch anders in Erinnerung.

Die Regeln für den Einsatz von IR Strahlern sind die selbe wie in NDS + Hochsitz + 100m.

Somit darf die Konstruktion nicht mit der Waffe verbunden werden.
Das Alles ist sowieso wieder ein wildes durcheinander. Wie leider so oft in der Politik.

In Hessen ist, soweit ich weiß, der Einsatz von „Vorsatz - WBK“ erlaubt, in NRW jedoch nicht.
Das Einschießen auf dem Schießstand solcher Kombis ist aber wiederum in NRW erlaubt.

Ich Frage mich des Öfteren was der Gesetzgeber mit solchen Regelungen erreichen möchte. Maximale Verunsicherung der Nutzer?
 
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In Hessen ist, soweit ich weiß, der Einsatz von „Vorsatz - WBK“ erlaubt, in NRW jedoch nicht.
Stimmt. Und was an der Regelung in NRW obendrein wirklich blöd ist (neben der Beschränkung des Einsatzes auf Ansitz und Entfernungen <100m): Es sind nur Geräte mit Bildverstärkerröhren erlaubt. Digitalgeräte wie das Sytong sind jagdlich nicht gestattet...
 
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.. Digitalgeräte wie das Sytong sind jagdlich nicht gestattet...
🤔Wo steht das Verbot von diesen Digitalgeräten eigentlich in den NRW Vorschriften?

[bin aus Bayern, bin nur zum Beobachten, nicht Jagen, von Schweinchen 🐗🐗🐗 und anderen Tieren hin und wieder in der schönen Eifel]
 
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🤔Wo steht das Verbot von diesen Digitalgeräten eigentlich in den NRW Vorschriften?

Das ergibt sich eindeutig aus der Verordnung zur Änderung der ASP-Jagdverordnung Nordrhein-Westfalen vom 28.01.2021:

„§ 2 Maßnahmen zur Prävention gegen die Afrikanische Schweinepest

Abweichend von § 19 Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe a des Bundesjagdgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1976 (BGBl. I S. 2849), das zuletzt durch Artikel 291 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, ist die Verwendung von künstlichen Lichtquellen sowie von Nachtsichtaufsätzen und Nachtsichtvorsätzen (Dual-Use-Geräte) für Zielfernrohre, die eine elektronische Verstärkung besitzen, für die Bejagung von Wildschweinen zulässig. Die waffenrechtlichen Bestimmungen sind zu beachten und bleiben von dieser Regelung unberührt.

Eine Schussabgabe ist nur von erhöhten Ansitzen und auf eine maximale Distanz von 100 Metern zulässig.“

Hervorhebung durch mich.
 
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In Hessen ist, soweit ich weiß, der Einsatz von „Vorsatz - WBK“ erlaubt, in NRW jedoch nicht.
Das Einschießen auf dem Schießstand solcher Kombis ist aber wiederum in NRW erlaubt.

Ich Frage mich des Öfteren was der Gesetzgeber mit solchen Regelungen erreichen möchte. Maximale Verunsicherung der Nutzer?
Schuld an allem ist Bayern, hätten man die Änderungen vom Bundesjagdgesetz und Waffengesetz wegen dem „Wald vor Wild“ nicht verhindert, wäre alles anders…
 
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Stimmt. Und was an der Regelung in NRW obendrein wirklich blöd ist (neben der Beschränkung des Einsatzes auf Ansitz und Entfernungen <100m): Es sind nur Geräte mit Bildverstärkerröhren erlaubt. Digitalgeräte wie das Sytong sind jagdlich nicht gestattet...
Röhre oder digital ist egal, nur macht ein Sytong ohne Strahler keinen Sinn, man sieht dann nicht viel.
 
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Stimmt. Und was an der Regelung in NRW obendrein wirklich blöd ist (neben der Beschränkung des Einsatzes auf Ansitz und Entfernungen <100m): Es sind nur Geräte mit Bildverstärkerröhren erlaubt. Digitalgeräte wie das Sytong sind jagdlich nicht gestattet...

Ich habe mich jetzt auch nochmal schlau gelesen- Du hast in der Tat recht.

Man muss sich bewusst machen, dass digitale Nachtsichgeräte das Bild nur umwandeln= es ist ein Fotochip verbaut, der das Bild entschlüsselt und als Bild ausgibt.
Es funktioniert somit ähnlich wie eine Wärmebildkamera

Eine Röhre hellt das vorhande Bild auf=Ich sehe also ein echtes Bild.

Hier ein Auszug aus einem Artikel des RWJ:

"Geräte, die auf Wärmebildtechnik basieren sowie digitale, restlichtverstärkende Nachtsichtgeräte mit Bildwandlern, sind für die Schussabgabe verboten."

Ganzer Artikel: Quelle des Auszuges
 
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Dem muss ich mich vollinhaltlich anschliessen.
Die Politik will eine Verbesserung:
Es darf geleuchtet werden, aber die Lampe muss 3 kg wiegen und muss zwischen dem Kleinen- und dem Ringzeh de linken Fusses gehalten werden.
Es dürfen Geräte benutzt werden, aber die dürfen nicht unter 1500€ zu kaufen sein.
Wir schreiben das in ein Gesetz welches so verklausuliert wird, dass es kaum einer ohne Hilfe versteht.
Das beste ist: Der LJV hat daran mitgestrickt und deshalb dürfen die Jägerlein nicht meckern.
 

Maximtac

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Moin.

1. darf ich mit dem HT 770 und dem montierten Strahler im Auto fahren?

2. darf ich den montierten Strahler auf dem Schießstand auf der Waffe haben ( nicht eingeschaltet )

3. gibt es in den einzelnen Bundesländern jeweils andere / abweichende Regelungen?

NRW

Vielen Dank im Voraus
1. JA
2. NEIN
3. JAIN ggf. Bayern, Brandenburg ist aber umstritten, da WffG steht über Landesgesetz...
 
G

Gelöschtes Mitglied 26340

Guest
1. JA
2. NEIN
3. JAIN ggf. Bayern, Brandenburg ist aber umstritten, da WffG steht über Landesgesetz...
In Brandenburg nicht, sobald mit der Waffe verbunden. Strahler in der Hand/an der Brüstung oder sonstwo festgemacht: ja, aber nur auf Schwarzwild.

§3 - 1 DVO Jagd Brandenburg
 

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