In NRW erlaubt sofern vom Hochsitz auf der Jagd und nicht weiter als 100m. In Niedersachsen verboten, da dürftest du den Strahler aber z.B. in den Mund nehmen, an die Mütze binden oder auf´s Kanzelbrett legen, nur an der Waffe ist ganz, ganz Böse.
Strahler am HT aber nicht an der Waffe überall erlaubt und darf so natürlich auch in´s Auto.
Auf dem Schießstand wiederrum verboten, ist doch alles ganz einfach und unkompliziert.
In NRW ist das meiner Meinung nach verboten. Es dürfen keine künstlichen Lichtquellen verwendet werden, die an der Waffe montiert sind. Wenn das NSG nun am ZF montiert wird, ist die Lampe auch mit der Waffe verbunden und somit ist das Ganze illegal.