Voraussetzungen für die Abgabe von Wildbret

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21 Jan 2011
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ABER du durftest die produzierte Ware nicht behalten und unter DEINEM Namen verkaufen!
DAS ist der große Unterschied! Das vom Metzger produzierte Sekundärprodukt trug bislang dessen Etikett.

Die Crux an der eigentlich guten Sache ist, dass man jetzt weiterhin einen (Alibi)Metzger benötigt.
Ja und jetzt könnte er für mich produzieren und ich darf es selber verkaufen inkl. Verantwortung und ich benötige keine eigene Wurstküche.
Muss mal bei meinem örtlichen vorsprechen, ob er sowas machen würde.

Für bestimmt 90% der Jäger ist es sicherlich sehr sinnvoll, dass sie weiterhin einen Metzger zum veredeln "vorhalten" müssen.
 
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Hallo zusammen,

was meint ihr welche baulichen Eigenschaften oder Ausrüstung muss die Wildkammer an den Eingängen haben? Wie darf ich mir Maßnahmen vorstellen um das Eindringen von Schmutz und Schädlingen in die Wilkammer zu vermeiden? Ich denke dabei an die Türen.
Wenn ich eine Sau erlege die vorher in der Suhle war habe ich zwangsläufig den Sand/Dreck in der Wildkammer. Ein Reh hat zwangsläufig Zecken dran.
Verhindere ich das Eindringen schon durch den Standort? Z.B. dadurch dass die Zugänge gepflastert/geteert sind und kein Misthaufen oder auslaufender Mineralöltank neben dem Eingang ist?

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe und Waidmannsheil
 
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Moin,

gemeint sind z.B. Fliegennetze (Fenster/Tür) während der Verarbeitung.
Nach dem aus der Schwarte/Decke Schlagen ist ja sowieso eine Zwischenreinigung angesagt, wenn die Zerlegung im gleichen Raum stattfindet.

Waidmannsheil,
Schnepfenschreck.
 
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22 Jun 2009
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Ok, vielen Dank für die Antwort. D.h. auch keine Schuhputzmaschine oder Desinfdktionsbad ist erforderlich. Eine Hygieneschleuse wäre schwierig zu installieren...
 
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Auch wenn der Thread nicht ganz frisch ist, krame ich ihn nochmal raus. Ich habe mit meinem zuständigen Veterinäramt bzgl. der Räumlichkeiten gesprochen und dabei auch die Thematik "Erzeugnisse" angesprochen, weil letztlich natürlich der Absatz von Wildbret nur über Schinken, Bratwurst etc. nachhaltig sicherzustellen ist. Er war da total tiefenentspannt und meinte, dass ich mit meinem geplanten Raum und noch ein bis zwei mikrobiologischen Untersuchungen von Produkten als Qualitätskontrolle auch Erzeugnisse "im regionalen Bezug und an Endverbraucher" verkaufen könnte. Klang zu gut, um wahr zu sein.
Jetzt bin ich in meinem Leben schon ab und an auf die Nase gefallen, weil der Horizont der einen Behörde natürlich immer am Zuständigkeitsbereich der anderen endet. Wenn ich das nach dem Versuch, mich schlau zu lesen, jetzt richtig durchschaue, ist die Herstellung von Fleischerzeugnissen eine Tätigkeit, die in Deutschland dem Meisterzwang unterliegt. Sie muss also zwingend von einem Metzgermeister verantwortet werden, oder die zuständige Behörde erkennt eine vergleichbare Sachkunde an. Letzteres dürfte in der Praxis schwer erreichbar sein.
Damit kommen dann aber auch so Sachen wie Anmeldung bei der IHK mit entsprechenden Beträgen etc. pp. dazu.
Vom praktischen Ende her gedacht: Der "Einkauf von Sachkunde" ist ja lege artis und wurde hier im thread - und auch in den von Fex eingestellten Dokumenten - immer so gehandhabt, dass man quasi das Wild(bret) bei einem die Vorgaben erfüllenden Metzger abgibt, der was produziert und es dann unter eigenem Etikett nachher verkauft wird.
Gibt es irgendeine Möglichkeit, mit den eigenen Räumlichkeiten nur den Metzger zu mieten, der das ganze "beaufsichtigt"? Wenn ich das richtig verstehe, müsste dann aber der volle Arm des Gesetzes zuschlagen mit entsprechenden Umkleiden, WC-Anlagen, ständigen MiBi-Untersuchungen, HACCP-Auflagen und Tod und Teufel.
Gibt es da einen Weg, das so durch Skylla und Charybdis durchzusegeln, dass es praktikabel und trotzdem halbwegs rechtssicher ist?
 
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Aber die Anmerkung mit dem Regionalvermarktungsansatz würde ich trotzdem zu Ende prüfen. Bin hier allerdings noch nicht firm.
Es gibt ja auch bei Dorffesten Stände, die veredelte Produkte verkaufen, vermute nicht immer mit aller Lizenz, aber vermutlich auch nicht generell illegal?
Sicher nicht direkt übertragbar, aber Landes- oder Kreisbehörden können offensichtlich auch z.B. Bundeswaffenrecht umgehen (Bsp. Aufheller an der Büchse für Nachtjagd in Bay.)
Werde hier auch weiter recherchieren. Danke für die Erfahrung!
 
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Hier im Forum gab es doch mal einen Faden von Joe der genau das gemacht und recht weit gebracht hat. Wenn ich mich nicht täusche inzwischen sogar mit Kühlthekenmobil auf Wochenmärkten?
 
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Aber die Anmerkung mit dem Regionalvermarktungsansatz würde ich trotzdem zu Ende prüfen. Bin hier allerdings noch nicht firm.
Es gibt ja auch bei Dorffesten Stände, die veredelte Produkte verkaufen, vermute nicht immer mit aller Lizenz, aber vermutlich auch nicht generell illegal?
Sicher nicht direkt übertragbar, aber Landes- oder Kreisbehörden können offensichtlich auch z.B. Bundeswaffenrecht umgehen (Bsp. Aufheller an der Büchse für Nachtjagd in Bay.)
Werde hier auch weiter recherchieren. Danke für die Erfahrung!
Die umgehen das Waffenrecht nicht, sondern es gibt Landesverordnungen, die sie schlicht von dessen Gültigkeit ausnehmen. Ebenso wie das z. B. auch für Bundeswehr und Polizei gilt.

Meine Frau macht gerne Süßwaren und hatte auch mal eine Phase, in der sie sehr gelungene Pralinen gezaubert hat. Eine Nachbarin mit einem handwerklichen Gewerbe hatte mal eine Verkaufsausstellung geplant, dafür sollte sie Pralinen machen. Vorher natürlich mit dem Veterinäramt konferiert, alle Auflagen berücksichtigt, nur zum Verzehr vor Ort (oder nur zum Mitnehmen? Weiß es nicht mehr), zugelassene Küche dafür angemietet etc. pp.
Nachdem das alles durch war, kam ein knappes Jahr später ein Anruf von einem Menschen von der IHK, der um Zusendung ihres Konditormeisterbriefes bat. Weil sie ja Pralinen hergestellt hatte und da Meisterpflicht besteht. Am Ende hat er ihr dann nach Erklärung der Situation das Versprechen abgenommen, das nie wieder zu machen und es gut sein lassen. Aber ich will mir nicht vorstellen, wie da das böse Ende aussieht, wenn man in der Zwischenzeit haufenweise Wildbreterzeugnisse verkauft hat und dann unter einem Stein irgendein Amtsschimmel hervorkriecht. Lebensmittelrecht ist Strafrecht.
 
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Hallo zusammen..
Um keinen neuen Faden extra zu eröffnen dachte ich man führt den hier weiter ,weil ich vor einer dazu passender Entscheidung stehe und ein par fragen habe, die andere eventuell auch noch interessant finden auch vom Ablauf her und Richtigkeit...Ausgangsbedingung:
Ich stehe vorm Hausumbau und bei der Gelegenheit richte ich mir eine ordentliche wildkammer ein ...da ich immer mehr Leute im Bekannten - und Freundeskreis habe, die mich nach einem fertigem stück wild fragen und kaufen wollen und ich immer verneinen muss, da ich das so nicht machen möchte, überlege ich es gleich richtig und ordentlich aufzuziehen, auch um hier im meinem Umfeld die Jagd den Leuten näher zu bringen und zu vertreten Wie ginge das besser wie mit gutem Wildbret. Gewinn spielt keine Rolle.. verdiene im Hauptjob gut genug..das hier ist aus Lust herraus das zu einfach zu machen....ist dieser Ablauf und Aussagen so richtig:
- Wildkammer nach Vorgabe für Registrierung Lebensmittelunternehmer bauen und vom Veterinäramt abnehmen lassen und als Lebensmittelunternehmer dort registrieren lassen.
-dadurch dann möglich wild zerwirkt abzugeben .
- Kleingewerbe gründen (Regelungen etc habe mich da gut reingelesen denk ich)
Kleinunternehmenregelung reicht ja hier Umsatz bis 22.000 /Jahr steuerbefreit
so angeben bei Finanzamtanmeldung .
Da krieg ich dann ne Steuernummer für die Geschäftstätigkeiten.
Betriebliche Steuererklärung Jahresende immer Pflicht trotz steuerfreigrenze.
-IHK zwangsmitglied mit Jahresbeitrag
-Namensgebung möglich aber man ist mit eigenem namen geschäftlich tätig und der muss immer mit aufgeführt sein
-ordentliche Rechnungserstellung(Vordruck gibt es ja)
-Kassenbuch führen schriftlich ok an wen /wann verkauft und Durchdruck der Rechnung aufheben /dazuheften.
-verkauftes wildstück muss rückverfolgbar sein (Aufkleber)
Ist das so im Grundsatz alles richtig...?Ich weiß das hier ja jagdkameraden sind die das so oder ähnlich machen ...wäre da für Tipps usw echt dankbar...denke habe mich soweit reingelesen und werde auch nochmal bei anderen amtsstellen anfragen..dachte ich nutze die Möglichkeit hier auch um die Praktiker zu befragen .. Habt ihr eigentlich ne extra Versicherung?Wenn wirklich mal einer sagt er hätte Bauchweh davon ...mal ernsthaft nachgefragt......vielen Dank für brauchbares Feedback und Unterstützung....waidmannsheil.....
 

doa

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Auch wenn der Thread nicht ganz frisch ist, krame ich ihn nochmal raus. Ich habe mit meinem zuständigen Veterinäramt bzgl. der Räumlichkeiten gesprochen und dabei auch die Thematik "Erzeugnisse" angesprochen, weil letztlich natürlich der Absatz von Wildbret nur über Schinken, Bratwurst etc. nachhaltig sicherzustellen ist. Er war da total tiefenentspannt und meinte, dass ich mit meinem geplanten Raum und noch ein bis zwei mikrobiologischen Untersuchungen von Produkten als Qualitätskontrolle auch Erzeugnisse "im regionalen Bezug und an Endverbraucher" verkaufen könnte. Klang zu gut, um wahr zu sein.

Gibt es da einen Weg, das so durch Skylla und Charybdis durchzusegeln, dass es praktikabel und trotzdem halbwegs rechtssicher ist?
Lass es doch im Ausland verwursten und kassier noch die Import/Export-prämien... hat mit Schweinehälften doch auch funktioniert. :):)
 
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Wozu das Kleingewerbe?
Ging von aus macht man so..ehrlich gesagt.....weil man doch Steuernummer braucht...Gewerbe...noch nie sowas selbst gemacht und kumpels wo was aufgemacht haben brauchten alle Kleingewerbe...und kenne keinen der mit wild sowas macht ....deswegen frag ich hier auch an...weil im Netz auch nix gross anders gefunden ....oder falsch gesucht??Danke
 
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@WaidmannsheilStgt Gewerbe brauchts bundesweit für die von Dir genannten Zwecke nicht. Kaufmännisch hast Du als Jäger einige Freiheiten, relevanter sind da fleischhygienische Aspekte.
@Ohrenhund Pächter oder nicht was sollte das bei den Absichten von WMHsergant hierbei für eine Rolle spielen?
 
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@WaidmannsheilStgt Gewerbe brauchts bundesweit für die von Dir genannten Zwecke nicht. Kaufmännisch hast Du als Jäger einige Freiheiten, relevanter sind da fleischhygienische Aspekte.
@Ohrenhund Pächter oder nicht was sollte das bei den Absichten von WMHsergant hierbei für eine Rolle spielen?
Okay...also nur melden beim Veterinäramt als Unternehmer und die nehmen die kammer ab und los geht's?Und wie mach ich das mit Finanzamt?Und Rechnung?Kasse?...wäre nett wenn jemand hier erklären kann ...wenn zeit habt und lust...hab in die völlig falsche richtung gedacht ...Gewerbe war für mich logisch...sonst hast ja keine Steuernummer etc...ich merk schon...mein Ansatz ist falsch ...vielleicht nochmal überdenken....bzw.find nix wie man es richtig macht
 

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