Möchte nur mal als "Positiv-Beispiel" anführen, dass ich letztes Jahr auf einer Niederwildjagd geladen war, auf der in einem einzigen Trieb 3(!) mal wirklich gefährlich Richtung mir und meinem Nachbar von einem einzigen Schützen geschossen wurde. Und zwar so, dass wir uns weggedreht und geduckt haben, um nicht von der Garbe erwischt zu werden. Obwohl dies ein regelmäßiger Gast war, wurde er ab heuer unter anderem auf Grund von solchen Aktionen nicht mehr eingeladen. Heute war ich nämlich wieder dort, und da wurde dies unter anderem als "Grund" des Fehlens angeführt.
Wer Personen, welche die Sicherheit der anderen Jagdteilnehmer stark leichtsinnig gefährden, ohne jegliche Konsequenzen wieder einlädt und ihnen wieder "freien Lauf" gewährt, handelt grob fahrlässig!