Stromrechnung; Schätzung durch den Lieferanten falsch

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Ich habe ein Problem, auf das ich keine einfache Lösung parat habe.

Ich war betroffen von der Sommerflut 2021 und den damit einhergehenden Renovierungsarbeiten am Haus, in dem ich eine Wohnung gemietet habe. Die Bautrockner wurden auf alle Parteien verteilt und entsprechend angeschlossen. Insgesamt sind im Abrechnungszeitraum so insgesamt weit über 20000 kWh über meinen Zähler gelaufen, die von der Gebäudeversicherung mit Elementarschutz getragen werden sollten.

Die Abwicklung bei der GV verzögert sich seit dem Frühjahr, seit Juli 2022 liegen alle gewünschten Unterlagen vor, aber es tut sich nichts, der Vermieter ist rührig und hatte mir schon pauschal 4500€ überwiesen, falls der Energieversorger spontan abbuchen sollte.

Problem 1: der Energieversorger hat die Rechnung in Höhe von etwas über 4500€ (inkl. 1000€ Vorauszahlungen/Abschläge) storniert und meint, es bestünden keine offenen Forderungen. Wer was bezahlt hat, konnte man mir nicht sagen. Gut, Problem erst einmal aus der Welt.

Problem 2: im Abrechnungszeitraum mit dem besonderen Stromverbrauch habe ich selbst ja auch Strom verbraucht. Der Trockner und die WaMa wurden im Keller von der Flut zerstört, die neue WaMa in der Garage wieder angeschlossen, aber strommäßig beim Nachbarn angeklemmt. Unser Zähler hat also für fast sieben Monate keine WaMa gesehen und den Trockner gar nicht mehr.

In der Zeit von Okt 2021 bis Ende April 2022 fielen also zwei Großverbraucher aus der Betrachtung, trotzdem hat der Energieversorger bei meiner persönlichen Abrechnung, die ja durch den immensen Stromverbrauch keinen echten Ablesewert produzieren konnte, einfach den Vorjahresverbrauch angenommen und "geschätzt". Mir ist klar, dass der Lieferant meine besondere Situation nicht kennen konnte!

Zusätzlich habe ich im April 2022 ein Balkonkraftwerk in Betrieb genommen und moderat geerntet. Also auch das sollte dem Verbrauch entgegengewirkt haben.

Meine Frage wäre nun, was wäre der richtige weitere Weg? Widerspricht man einem Teil der Rechnung, bittet man um neue Schätzung? Ich selbst könnte ja auch nur schätzen, da der gesamte Verbrauch über den einen Zähler lief, aber signifikant niedriger sein sollte als im Vorjahr.

Und zu Problem 1: kann man sich jetzt darauf verlassen, daß die Forderung für alle Tage unterbleibt? Ich kann es mir nicht vorstellen, daß der Lieferant nicht eine Art Innenrevision hat, die auffällige Rechnungen nochmal ansieht. Ich denke, dahingehend ist die Messe noch nicht gelesen.

Danke!
 
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Die Idee, einfach mal den Versorger anzurufen und die Situation zu besprechen ist zu abwegig, oder?
 
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Die Idee, einfach mal den Versorger anzurufen und die Situation zu besprechen ist zu abwegig, oder?
DAS hab ich mir auch gedacht. Es heisst nicht umsonst "beim Reden kommen die Leute zusammen".

Warum immer mit dem Schmiedl reden statt gleich mit dem Schmied.

Anruf beim EVU, Schilderung der Vorfälle und fertig. Dann kann man hinterher immer noch überlegen ob man etwas macht oder nicht. Wobei ich einfach nicht verstehe warum nicht ein Subzähler zwischengeschlossen wurde. Das wäre über einen Anruf beim EVU sicherlich problemlos möglich gewesen und die ganze Schätzerei wäre hinfällig.

Übrigens entspricht es vermutlich den Allgem. Stromlieferbedingungen (oder wie auch immer das bei euch heißt) dass eine Schätzung vorgenommen werden kann. Die kann man aber auch nachlesen, zugeschickt wurden die ja sicher, ansonsten auf der HP des EVU nachschauen, da müssten sie veröffentlicht sein.

Nichtsdestotrotz freundliches Fragen beim EVU kostet nichts.
 
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Die Idee, einfach mal den Versorger anzurufen und die Situation zu besprechen ist zu abwegig, oder?
Das habe ich vergessen, zu erwähnen, es gab natürlich ein Telefongespräch mit einem radebrechenden Hotline-Mitarbeiter, der am Ende sogar noch pampig wurde, weil ich allen Ernstes wissen wollte, warum die 4500€-Rechnung storniert wurde (nach dem Motto "das kann Ihnen doch egal sein"). Isses mir aber nicht! Diese Rechnung, der Verbrauch ist ja tatsächlich angefallen, zahlt eine Versicherung, meine eigene ich selbst. Das ist ein kleiner Unterschied. Und trotzdem müsste ich die 4,5K erst einmal auslegen.

Also telefonisch war beim ersten Versuch schon mal nix zu holen...

Ja, Subzähler: wir hatten das ausgesprochene Pech, im Herbst 2021 dann einen herkömmlichen Wasserschaden in unserer Wohnung am Hauptwohnsitz (Eigentum in einem MFH) zu erleiden. Das klingt sehr sehr unwahrscheinlich, war aber so, einmal Hochwasser im Keller, einmal Grauwasser aus der Steigleitung in der Küche plus angeschlossene Räumlichkeiten, also einmal neu renovieren (Bodenbelag versaut und in die Tapeten gezogen).

Die Sanierungsfirma, ein Big Player im Business, kannten wir schon. Dort wurden dann Zähler zwischengeschaltet und wir konnten am Ende sauber abrechnen. Da war das Kind in der Zweitwohnung aber schon lange in den Brunnen gefallen.
 
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Na wenn es so ein EVU ist wo der persönliche Kontakt über eine Hotline abläuft.... dann bleibt nur noch der Kontakt über das Mail oder persönliche Vorsprache.

Der Vorteil von einem lokalen Anbieter ;)
 
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Bist Du alleine mit dem "Problem". Es liefen doch bestimmt bei Nachbarn auch immense KW/h auf. Könnt ihr euch da nicht gemeinsam an den Versorger wenden?
 
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Na wenn es so ein EVU ist wo der persönliche Kontakt über eine Hotline abläuft.... dann bleibt nur noch der Kontakt über das Mail oder persönliche Vorsprache.

Der Vorteil von einem lokalen Anbieter ;)
Du hast recht - in der Nachbarstadt gibt es ein Servicebüro, da hatte ich gar nicht dran gedacht! Tatsächlich sind aber viele Firmen dazu übergegangen, die Kontaktmöglichkeiten einzuschränken, das begegnet mir in vielen Sektoren. Da ist eine Hotline fast schon noch was Besonderes :)

Die Nachbarn sind selbstverständlich bei einem anderen Energieversorger und den Netzbetreiber, die einzige Gemeinsamkeit, den interessiert das wenig.
 
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Der Netzbetreiber hat damit auch nichts zu tun. Er stellt die Leitung zur Verfügung und wird dafür bezahlt, das wars dann schon.

Zuständig für die Verrechnung ist der Stromlieferant. Der wäre es auch gewesen der (normalerweise) problemlos einen Subzähler oder einen eigenen Anschluß für den Bautrockner hergestellt hätte. Dann wäre das Problem auch nie entstanden.

Was ich nicht ganz verstehe ist, der Verbrauch des Bautrockners lässt sich ja ziemlich genau berechnen (Stunden x Anschlußleistung). Damit müsste dein Verbrauch ja auch (wenigstens in etwa) ebenfalls berechenbar sein.

Bei uns in der Region haben nur die grossen Stromversorger eine Hotline, die kommunalen EVU's sind alle noch persönlich und/oder telefonisch erreichbar. Da gibt es keine Hotline, da wird der persönliche Kontakt noch groß geschrieben. Deshalb, und auch wegen dem Kundenservice den diese kommunalen EVU's anbieten wechseln die meisten Kunden eben nicht von diesen weg.
 
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Der Netzbetreiber hat damit auch nichts zu tun. Er stellt die Leitung zur Verfügung und wird dafür bezahlt, das wars dann schon.

Zuständig für die Verrechnung ist der Stromlieferant. Der wäre es auch gewesen der (normalerweise) problemlos einen Subzähler oder einen eigenen Anschluß für den Bautrockner hergestellt hätte. Dann wäre das Problem auch nie entstanden.
Das ist nicht zutreffend, der Netzbetreiber (in der Regel bei Privatkunden auch Messstellenbetreiber) hat die Hoheheit über die Messdaten, der Versorger erstellt auf Basis der vom Netzbetreiber übermittelten Daten Abrechungen und ermittelt Abschläge. Der Lieferant ist auch nicht dafür zuständig Anschlüsse oder Zähler zu installieren, das macht der Netzbetreiber. Insbesondere wenn der Netzbetreiber mehr als 100.000 Anschlüsse hat wird das selbst wenn er zum Energieversorger vor Ort gehört sehr genau genommen, aber auch wenn nicht sind die Prozesse wie beschrieben, nur ggf. die Wege Netzbetreiber-Versorger kürzer.
 
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Das ist nicht zutreffend, der Netzbetreiber (in der Regel bei Privatkunden auch Messstellenbetreiber) hat die Hoheheit über die Messdaten, der Versorger erstellt auf Basis der vom Netzbetreiber übermittelten Daten Abrechungen und ermittelt Abschläge. Der Lieferant ist auch nicht dafür zuständig Anschlüsse oder Zähler zu installieren, das macht der Netzbetreiber. Insbesondere wenn der Netzbetreiber mehr als 100.000 Anschlüsse hat wird das selbst wenn er zum Energieversorger vor Ort gehört sehr genau genommen, aber auch wenn nicht sind die Prozesse wie beschrieben, nur ggf. die Wege Netzbetreiber-Versorger kürzer.
gut, wo du Recht hast hast Du Recht, der Stromliefervertrag besteht aber dennoch mit dem Stromanbieter, der verrechnet den verbrauchten Strom. Von daher muss sich der TE mit dem Stromlieferanten auseinandersetzen. Dem Netzanbieter kann es in dem Fall egal sein wer den Strom verbraucht hat, der Netzzutrittsvertrag besteht nämlich auch nur mit dem TE.
 
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es gab natürlich ein Telefongespräch mit einem radebrechenden Hotline-Mitarbeiter, der am Ende sogar noch pampig wurde,
Das kenne ich bei meinem Versorger bei der "normalem" Anruf auch. Ich melde dann eine Beschwerde. Da dauert es zwar etwas bis ein Gespräch entgegen genommen wird, aber die Person am anderen Ende spricht deutsch und hat Zugriff auf sämtliche Daten.
 

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