Führen der Waffen auf dem Weg zur Jagd nur noch verdeckt?

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Da wäre ich ganz vorsichtig, zumindest wenn du die Waffe offen am Mann trägst. Das Recht die Waffe auf dem Weg zur Jagd zugriffsbereit/ungeladen zu führen, erstreckt sich nämlich nicht auf Privat- und Geschäftsräume, wenn die Eigentümer es dir nicht gestatten.

Mit der Waffe im offenen Holster in die Bank zu laufen, könnte einiges an Problemen nach sich ziehen.

Die Probleme resultieren dann aber aus der Unkenntnis anderer.

Man darf die Waffe auf dem Weg von und zur Jagd ungeladen führen, Ende der Geschichte.


CdB
 
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Die Probleme resultieren dann aber aus der Unkenntnis anderer.

Man darf die Waffe auf dem Weg von und zur Jagd ungeladen führen, Ende der Geschichte.


CdB
Nein, das erstreckt sich auf den öffentlichen Bereich. Private Wohn- und Geschäfträume werden davon nicht tangiert.

Schreibt die Hausordnung einer Bank vor, dass diese nicht mit Waffe betreten werden darf, kannst du dich nicht auf das führen der Waffe zur Jagdausübung berufen.
 
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Gelöschtes Mitglied 13565

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Nein, das erstreckt sich auf den öffentlichen Bereich. Private Wohn- und Geschäfträume werden davon nicht tangiert.

Schreibt die Hausordnung einer Bank vor, dass diese nicht mit Waffe betreten werden darf, kannst du dich nicht auf das führen der Waffe zur Jagdausübung berufen.


Da machst du doch schon wieder ein neues Fass auf, im Kontext des TS ist es ok, aber wenn sie dich darauf hinweisen dann gehst du wieder. Bei der Bahn ist es bekannt, bei jedem anderen mußt du es nicht wissen, nur sollte man es respektieren.

Es hat mMn auch mehr mit Respekt zu tun, nicht jedem jederzeit seine Rechte unter die Nase zu rüffeln.

Also KW am Gürtel und die Jacke drübergezogen oä, ist ja nicht zuviel verlangt.


CdB
 
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Sorry, aber wer legt seine Waffe bei der Fahrt zur Jagd / zum Schießstand für jederman ersichtlich im Auto ab ? Fast noch schlimmer sind die Jagdgenossen, die mit Signalwesten, orangenen Jagdjacken usw. gekleidet ihr Auto im öffentlichen Verkehrsraum bewegen. Wäre ich bei der Rennleitung beschäftigt, wäre das für mich schon eine Einladung zur ausgibigen Kontrolle. Man sollte es nicht herausfordern, auch wenn man Recht hat. Der Ärger ist vorprogrammiert und ein Richter ist frei in seiner Entscheidung. Nachher geht dann das Geheule los.

Legt die Knarre zusammen mit den Warnwesten in den Kofferraum und alles ist gut.
Ja ich zum Beispiel. Im Kofferraum sind Wildwanne, Eimer und sonst Gedöns. Die Waffe kommt auf dem Weg zur Jagd, gesetzeskonform auf den Rücksitz.

Wo siehts Du da ein Problem?
 
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Da wäre ich ganz vorsichtig, zumindest wenn du die Waffe offen am Mann trägst. Das Recht die Waffe auf dem Weg zur Jagd zugriffsbereit/ungeladen zu führen, erstreckt sich nämlich nicht auf Privat- und Geschäftsräume, wenn die Eigentümer es dir nicht gestatten.

Mit der Waffe im offenen Holster in die Bank zu laufen, könnte einiges an Problemen nach sich ziehen.

da vermischt du nun zwei wesentliche Faktoren ...

1. Das Waffengesetzt, was den Jäger auf dem Weg zur Jagdausübung das Führen von Waffen erlaubt.

2. das Zivilrecht, mit dem dir ein "Mitbürger" ggf. untersagen kann, dass er das auf seinem Privatgelände nicht möchte.

der Punkt 1 ist der wesentliche Punkt strafrechtlich und gemäß OWi ... der Punkt 2 dann eine rein zivilrechtliche Angelegenheit ...
 
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Vermutlich hat er einiges durcheinandergebracht.

In der Waffvwv steht nur etwas zum Thema "auf Reisen": Fahrzeug mit Waffen darf nicht über einen längeren Zeitraum unbeaufsichtigt sein, und von außen darf nicht erkennbar sein, dass Waffen drin sind.
Also wenn man auf dem Weg zur Drückjagd an der Autobahnraststätte Essen möchte, sollte man eine Decke oder so über die Futterale legen. Das ist die einzige mir bekannte Vorschrift, die irgendwas tun Thema Sichtbarkeit regelt.

Danke

... und wenn ich Dir dann dazu noch sage, dass der Gute, welche mir das sagte, sogar Berufsjäger ist ;-)

Daher dachte ich zumindest, dass ich hier besser mal nachfrage ...
 
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Da machst du doch schon wieder ein neues Fass auf, wenn sie dich darauf hinweisen dann gehst du wieder. Bei der BAhn ist es bekannt, bei jedem anderen mußt du es nicht wissen, nur sollte man es respektieren.

Es hat mMn auch mehr mit Respekt zu tun, nicht jedem jederzeit seine Rechte unter die Nase zu rüffeln.

Also KW am Gürtel und die Jacke drübergezogen oä, ist ja nicht zuviel verlangt.


CdB
Ich bezog mich auf Cast Beitrag der meinte man dürfe mit der KW zur Bank, in den Supermarkt, in die Tankstelle, etc. und das kann man pauschal eben nicht sagen.

Warum soll es bei den Bahn "bekannter" sein, dass dort Waffen untersagt sind, als z.b. bei einer Bank? Dort schließen Hausordnungen meist ebenfalls das bewaffnete Betreten aus, in Supermärkten übrigens auch.
Auch die meisten Firmen und Behörden haben entsprechende Regeln, das sind oft Standardsätze.

Nur weil ich auf dem Weg zur Jagd bin habe ich eben nicht pauschal das Recht meine Waffe immer und überall zu tragen wo ich will.

Jacke drüber und keiner sieht es ok, aber man muss halt mit entsprechenden Konsequenzen rechnen.
Die Jacke verrutscht, jemand sieht es und ruft die Polizei. Das kann schnell unnötigen Ärger geben und evtl. muss man tatsächlich auch die Kosten tragen.

Ist hier tatsächlich schon mal in einem Supermarkt vor einigen Jahren passiert.

da vermischt du nun zwei wesentliche Faktoren ...

1. Das Waffengesetzt, was den Jäger auf dem Weg zur Jagdausübung das Führen von Waffen erlaubt.

2. das Zivilrecht, mit dem dir ein "Mitbürger" ggf. untersagen kann, dass er das auf seinem Privatgelände nicht möchte.

der Punkt 1 ist der wesentliche Punkt strafrechtlich und gemäß OWi ... der Punkt 2 dann eine rein zivilrechtliche Angelegenheit ...
Ich habe nichts vermischt, es ging darum das man nicht einfach mit Waffen Privat- und Geschäftsräume betreten darf nur weil man auf dem Weg zu Jagd ist, mehr habe ich dazu nicht geschrieben.
 
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Ich bezog mich auf Cast Beitrag der meinte man dürfe mit der KW zur Bank, in den Supermarkt, in die Tankstelle, etc. und das kann man pauschal eben nicht sagen.

Warum soll es bei den Bahn "bekannter" sein, dass dort Waffen untersagt sind, als z.b. bei einer Bank? Dort schließen Hausordnungen meist ebenfalls das bewaffnete Betreten aus, in Supermärkten übrigens auch.
Auch die meisten Firmen und Behörden haben entsprechende Regeln, das sind oft Standardsätze.

Nur weil ich auf dem Weg zur Jagd bin habe ich eben nicht pauschal das Recht meine Waffe immer und überall zu tragen wo ich will.

Jacke drüber und keiner sieht es ok, aber man muss halt mit entsprechenden Konsequenzen rechnen.
Die Jacke verrutscht, jemand sieht es und ruft die Polizei. Das kann schnell unnötigen Ärger geben und evtl. muss man tatsächlich auch die Kosten tragen.

Ist hier tatsächlich schon mal in einem Supermarkt vor einigen Jahren passiert.


Ich habe nichts vermischt, es ging darum das man nicht einfach mit Waffen Privat- und Geschäftsräume betreten darf nur weil man auf dem Weg zu Jagd ist, mehr habe ich dazu nicht geschrieben.

was dann wiederum nichts mit meiner eigentlichen Eingangsfrage zu tun hatte, denn da gingt es darum, ob es nur noch "verdeckt" erlaubt ist die Waffe auf dem Weg zur Jagd zu führen ...

Zudem ... wer bitte liest jeweils an jeder Türe die ABGs, bevor er eintritt?
 
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Gelöschtes Mitglied 13565

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Ich bezog mich auf Cast Beitrag der meinte man dürfe mit der KW zur Bank, in den Supermarkt, in die Tankstelle, etc. und das kann man pauschal eben nicht sagen


Witzigerweise ist es genau umgekehrt. Das Gesetz gibt pauschal das Recht. Die Spezialfälle sind im Hausrecht jedes einzelnen geregelt oder auch nicht.

Wenn es dir bei der Bahn nicht bekannt ist (was ich bei einem bundeweit in der Fläche auftretenden öffentlichen Verkehrsmittel angenommen habe), dann wird es dort im Zweifelsfall genauso ablaufen wie in der Bank oder Tankstelle. Man macht dich darauf aufmerksam und dann gehst du einfach. Gegen ein Gesetz hast du nicht verstoßen.


CdB
 
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Gelöschtes Mitglied 13565

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Ich habe nichts vermischt, es ging darum das man nicht einfach mit Waffen Privat- und Geschäftsräume betreten darf nur weil man auf dem Weg zu Jagd ist, mehr habe ich dazu nicht geschrieben


Das passt schon, aber mit etwas Vernunft ist das alles handhabbar.


CdB(y)
 
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Sorry, aber wer legt seine Waffe bei der Fahrt zur Jagd / zum Schießstand für jederman ersichtlich im Auto ab ? Fast noch schlimmer sind die Jagdgenossen, die mit Signalwesten, orangenen Jagdjacken usw. gekleidet ihr Auto im öffentlichen Verkehrsraum bewegen. Wäre ich bei der Rennleitung beschäftigt, wäre das für mich schon eine Einladung zur ausgibigen Kontrolle. Man sollte es nicht herausfordern, auch wenn man Recht hat. Der Ärger ist vorprogrammiert und ein Richter ist frei in seiner Entscheidung. Nachher geht dann das Geheule los.

Legt die Knarre zusammen mit den Warnwesten in den Kofferraum und alles ist gut.

Ich bedaure solche negativen, ja fast schon traumatisierend scheinenden, Begegnungen mit der Polizei. Glücklicherweise sind mir die bisher erspart geblieben, ganz gleich ob ich jagdorange getragen oder gar die Waffe auf der Rückbank hatte. Sogar im Gegenteil, bei Verkehrskontrollen bekam ich zu hören „nicht unsere Zielgruppe“.

Womöglich zu aller Überraschung tritt mir die „Rennleitung“ meist positiv/höflich gegenüber, wenn ich es ebenso tue…😱
 
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was dann wiederum nichts mit meiner eigentlichen Eingangsfrage zu tun hatte, denn da gingt es darum, ob es nur noch "verdeckt" erlaubt ist die Waffe auf dem Weg zur Jagd zu führen ...

Zudem ... wer bitte liest jeweils an jeder Türe die ABGs, bevor er eintritt?
Ich bezog mich ja auch nocht auf die Eingangsfrage sondern auch den Beitrag von Cast welchen ich auch zitierte.

Das passt schon, aber mit etwas Vernunft ist das alles handhabbar.


CdB(y)
Wie du schon schreibst, man muss nicht alles auf die Spitze treiben. Mit der offenen Waffe in den Supermarkt oder die Bank spazieren würde ich mir gut überlegen, wenn da ne Jacke drüber ist und es keine sieht, tja wo kein Kläger da kein Richter.

Hinzu kommt das wir hier auch viel über Auslegungen sprechen. Der Paragraph 13 (6) besagt: "er darf auch im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten die Jagdwaffen nicht schussbereit ohne Erlaubnis führen"
Hierzu gibt es Auslegungen, dass dies auch den kurzen Abstecher beinhalten kann aber so ganz ausgeurteilt ist das nicht. Steh ich jetzt 15min in der Schlange beim Bäcker oder mache ich noch ne halbe Stunde meinen Familieneinkauf, wo ist der direkte "Zusammenhang" mit der Jagd noch gegeben?

Hausrecht ist noch mal ne andere Sache. Da diese fast immer Vorlagen sind, steht da eigentlich immer drin, dass das tragen einer Waffe untersagt ist.

Wir hatten hier vor Jahren den Fall eines Jägers, der mit Waffe in den Supermarkt ist. Das wurde gesehen und jemand rief die Polizei. Gab einen für hiesige Verhältnisse recht großen Einsatz und am Ende musste der Jäger die Kosten auch tragen.
Ich kenne das Urteil nicht direkt aber auch da ging es um das Thema Hausrecht und öffentliche Wahrnehmung welche dem Waidmann zum Verhängnis wurde.
 
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Sorry, aber wer legt seine Waffe bei der Fahrt zur Jagd / zum Schießstand für jederman ersichtlich im Auto ab ? Fast noch schlimmer sind die Jagdgenossen, die mit Signalwesten, orangenen Jagdjacken usw. gekleidet ihr Auto im öffentlichen Verkehrsraum bewegen. Wäre ich bei der Rennleitung beschäftigt, wäre das für mich schon eine Einladung zur ausgibigen Kontrolle. Man sollte es nicht herausfordern, auch wenn man Recht hat. Der Ärger ist vorprogrammiert und ein Richter ist frei in seiner Entscheidung. Nachher geht dann das Geheule los.

Legt die Knarre zusammen mit den Warnwesten in den Kofferraum und alles ist gut.
deine Probleme sind herbeigeredet und vollkommen deplatziert.
 
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Ich bezog mich auf Cast Beitrag der meinte man dürfe mit der KW zur Bank, in den Supermarkt, in die Tankstelle, etc. und das kann man pauschal eben nicht sagen.

Warum soll es bei den Bahn "bekannter" sein, dass dort Waffen untersagt sind, als z.b. bei einer Bank? Dort schließen Hausordnungen meist ebenfalls das bewaffnete Betreten aus, in Supermärkten übrigens auch.
Auch die meisten Firmen und Behörden haben entsprechende Regeln, das sind oft Standardsätze.

Nur weil ich auf dem Weg zur Jagd bin habe ich eben nicht pauschal das Recht meine Waffe immer und überall zu tragen wo ich will.

Jacke drüber und keiner sieht es ok, aber man muss halt mit entsprechenden Konsequenzen rechnen.
Die Jacke verrutscht, jemand sieht es und ruft die Polizei. Das kann schnell unnötigen Ärger geben und evtl. muss man tatsächlich auch die Kosten tragen.

Ist hier tatsächlich schon mal in einem Supermarkt vor einigen Jahren passiert.


Ich habe nichts vermischt, es ging darum das man nicht einfach mit Waffen Privat- und Geschäftsräume betreten darf nur weil man auf dem Weg zu Jagd ist, mehr habe ich dazu nicht geschrieben.
Solange hier kein schriftliches Urteil kommt bezweifle ich deine Äußerungen.
Das Waffengesetz erlaubt es Waffen offen zu führen.
Kommt es zu einem Polizeieinsatz weil ein Bürger den bewaffneten Jäger sieht und er diesen als solchen nicht erkennt sondern einen bewaffneten Straftäter vermutet, so handelt es sich um eine Anscheinsgefahr die die Polizei nach Ausschöpfung ihrer Maßnahmen geprüft hat.
Die Kosten für diesen Einsatz trägt mit Nichten der Jäger.
Es gibt gar keine Rechtsgrundlage zur Kostenübertragung an diesen Nichtstörer.
 

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