Urteil Kusel

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Ein Thema das für Emotionen sorgte und sorgt:


Im Polizistenmord-Prozess um die beiden getöteten Polizisten von Ulmet steht das Urteil fest. Das Gericht sprach am Mittwochmorgen Andreas S. in beiden Fällen des Mordes für schuldig in Tateinheit mit dem Angriff auf Vollstreckungsbeamte sowie Jagdwilderei. Darüber hinaus erkannte das Gericht eine besondere Schwere der Schuld. Andreas S. erwartet nun eine lebenslange Haftstrafe. Eine Entlassung aus der Haft nach 15 Jahren wäre dann ausgeschlossen.

Der Mitangeklagte Florian V. hingegen muss keine Haftstrafe verbüßen. Das Gericht sprach V. zwar schuldig wegen der Beihilfe zur Jagdwilderei, sah aber von einer Strafe ab. V. wurde noch am Abend der Tat festgenommen und hat umfassend ausgesagt. Darüber hinaus wird V. für seine Haft entschädigt.
 
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Der Mitangeklagte Florian V. hingegen muss keine Haftstrafe verbüßen. Das Gericht sprach V. zwar schuldig wegen der Beihilfe zur Jagdwilderei, sah aber von einer Strafe ab. V. wurde noch am Abend der Tat festgenommen und hat umfassend ausgesagt. Darüber hinaus wird V. für seine Haft entschädigt.

Was?! Mir fehlen die Worte.....
Beim Hauptangeklagten war nichts anders zu erwarten, der soll brüten bis zum Lebensende.
 
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Aus der Tat, ließ sich nach meiner Meinung, kein anderes Urteil ableiten.
Dass der Mitangeklagte keine Strafe bekommen hat finde ich ein wenig verwunderlich.
Er ist nur zur Beihilfe zur Jagdwilderei verurteilt, war bis jetzt in Untersuchungshaft. Seine Strafe wird mit der U-Haft verrechnet insofern kann das schon sein...

Kann mir über den Mitangeklagten kein Urteil aus der Ferne erlauben, das Gericht scheint aber festgestellt zu haben, dass er an den beiden Morden nicht beteiligt war....
 
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Was?! Mir fehlen die Worte.....
Beim Hauptangeklagten war nichts anders zu erwarten, der soll brüten bis zum Lebensende.
Auch der wird nicht bis zu seinem Lebensende "brüten". Auch eine sich der Haft anschließende Sicherungsverwahrung bedeutet nicht eine unbegrenzte Haft.
 
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Unbegrenzte Haft tut ihn gut , er kann lange darüber nachdenken was er getan hat . Wünsche ihn ein langes Leben in Haft und das ihm ab und an die Seife in der Dusche runter fällt .
Der andere würde von mir keinen Cent bekommen
 
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Verrechnung mit der U Haft kann sein aber Haftentschädigung ist ein Unding.
Er ist ja nicht vollkommen unschuldig.
Warum?
Beihilfe zur Jagdwilderei wird ohne Vorstrafe keine 10 Monate Haft mit sich ziehen, der Herr V. war jetzt 10 Monate weg vom Fenster weil sein "Kumpel" ausrastete. Der war bestimmt total fassungslos von der Tat und hate bestimmt Angst um sein eigenes Leben wenn er sich gegen S. aufgelehnt hätte.
 
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Da wird nix verrechnet.
Er blieb straffrei, weil er von Anfang an umfassend zur Aufklärung beigetragen hat und wenn jemand straffrei bleibt gibts Haftentschädigung für die U-Haft. Nennt sich Rechtsstaat.
Explizit meine persönliche Ansicht als Nicht-Jurist:

Daß der Mitangeklagte aufgrund seiner Mitarbeit der Aufklärung ohne weitere Strafe ausgeht, damit kann ich leben.
Aber er ist dennoch ein Wilderer, der in der Vergangenheit kriminelle Aktivitäten durchgezogen hat. Daß er für die 10 Monate U-Haft entschädigt wird, damit habe ich ein Problem, da dies letztlich wieder bedeutet, daß deutsche Gerichte Wilderei nicht mit der nötigen Härte bestrafen und es als "Kavaliersdelikt" angesehen wird.
Und der Fall hat gezeigt, daß Wilderer bewaffnete, üble Kriminelle sind.
 
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Er hat völlig überzogen 10 Monate in U-Haft gesessen, zumindest ab dann überzogen, als absehbar war, daß er nur dabei war.
Wäre er früher entlassen worden hätte man nichts oder weniger entschädigen müssen.
Wilderei kann "bis zu" bestraft werden, muss aber nicht.
In dem Fall wurde es als Beihilfe gewertet, das wäre immer ohne Gefängnis ausgegangen. Seine Aussagen haben ihm die Straffreiheit gebracht. Bestraft ist er trotzdem, oder glaubt jemand, daß der noch eine Existenz hat?
 
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25 Dez 2018
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Nun, zum Haupttäter muss man wohl nicht viele Worte verlieren.

Beim Mitangeklagten kenne ich die komplette Urteilsbegründung nicht. Da Wilderei aber viel sein kann, vom mitgenommenen Unfall-Reh bis hin zu weißichwas... da hätte ich mir in dem konkreten Fall auch beim Mitangeklagten etwas mehr erwartet.
Das war (durch)organisierte Kriminalität und kein kleiner Einzelfall aus Gelegenheit heraus.
 

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