Urteil Kusel

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Doch. Verteidigung eines Angeklagten. Revision gehört dazu, wenn die Verteidigung glaubt daß das Urteil falsch ist. Übrigens muss eine Revision nicht zugelassen werden.
 
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die Wilderer sind an der Grenze des TrÜbPl Baumholder, der ja bekanntlich voller Wild steckt, unterwegs gewesen. Da ist eine lange Straße. Wenn man die, wie geschehen nachts mehrmals langsam entlang fährt, kann man mit entsprechender Nachtsichttechnik auf die angrenzenden Felder auswechselndes Wild aus dem Autofenster beschießen. Der Täter gilt als dreister, sehr guter Schütze. Angeblich wurde in manchen Monaten für €12.000 Wild verkauft. Da kommt dann eine nicht niedrige Strecke heraus.
War Schießen aus dem Fenster nicht verboten :) ?
 
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Wenn ich die Mehrzahl der Beiträge so lese, bin ich froh, dass mutmaßlich keiner der Verfasser Schöffe oder Berufsrichter in Strafsachen ist. Rachegedanken im Strafverfahren sind nicht besser als Scharia.
Das sind jetzt Deine philosophischen Gedanken zum weiten Feld der Strafzwecktheorie.
Einen abschließenden Konsens hat es dazu nie in der Wissenschaft gegeben.
 
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Wenn ich die Mehrzahl der Beiträge so lese, bin ich froh, dass mutmaßlich keiner der Verfasser Schöffe oder Berufsrichter in Strafsachen ist. Rachegedanken im Strafverfahren sind nicht besser als Scharia.
Tja, der Mitangeklagte war sicher genauso überrascht wie die beiden Polizisten.

Sowas soll es geben und ich bin sicher, der gute Mann machte neben einem ganz dummen Gesicht sich sicher auch sofort Gedanken um sein eigenes Leben, zwei Morde oder drei, am Ende egal.

Trennung - was ich dann aber nicht verstehe ist, wie die beiden dann ganz gemütlich am Wurstmachen sein können, ich hätte mich ja ziemlich zügig abgesetzt. Wir kennen eben nicht die psychischen oder reellen Abhängigkeiten der Personen (ich hoffe, meine Erinnerung trügt nicht und die zwei wurden zusammen festgenommen).
 
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Guest
Das sind jetzt Deine philosophischen Gedanken zum weiten Feld der Strafzwecktheorie.
Einen abschließenden Konsens hat es dazu nie in der Wissenschaft gegeben.
Na Strafen haben die Funktion abzuschrecken. Die können kein Unrecht wieder gut machen oder Gerechtigkeit herstellen, die sollen Hans, Peter oder Achmed davon abhalten ihrem Gegenüber vor die Rübe zu hauen.
 
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Die Verteidigung musste in Revision gehen, das ist logisch, sinnvoll und ihre Pflicht es sei denn, der Angeklagte wünscht es anders. Und ja, unseren mitteleuropäischen Rechtssystemen ist der Rachegedanken tatsächlich fremd. Das ist gut so und unterscheidet unser Rechtssystem von primitiven Rechtssystemen.
 
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Na Strafen haben die Funktion abzuschrecken.
NOCHMAL. :rolleyes:

Ich habe bewusst einen Begriff hierzu genannt. Strafzwecktheorie.
Dazu könnte man sich einlesen, kann aber auch zu einer Lebensaufgabe werden, soviel vorweg.

Was im Einzelnen jeder als "den" Strafzweck für sich sieht oder von unserem Rechtssystem haben möchte ist jedem selber überlassen.

Ihr beißt Euch dran fest, immer in dem Glauben mit wenigen Sätzen in einem Posting der restlichen Welt sagen zu können wie sie zu sein hat. (Und immer in der lustig-naiven Schlussfolgerung auf andere Sichtweisen herabsehen zu können.)
Außer Gezänk und einem geschlossenen Thread werdet ihr nichts als Ergebnis kriegen.👆
 

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