Umgang mit Zahlencode nach dem Tod

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Ich bin mir nicht sicher ob der TS eine rechtlich einwandfreie oder eine gebräuchliche Lösung sucht. Das der Code bei einem waffenrechtlich berechtigten Jagdfreund versiegelt hinterlegt wird hab ich schon öfter gehört. Dadurch dass der gleichzeitig aber keinen Hausschlüssel hat, hat er trotzdem keinen unerlaubten Zugriff auf die Waffen, aber eben doch Zugriff im Fall der Fälle unter Aufsicht der Hinterbliebenen.
Ob das rechtlich einwandfrei ist, keine Ahnung.
Wenn sich jemand nicht korrekt verhalten hat, ist es der Erblasser! Dem ist es egal, ob ihm nach seinem Tod die Zuverlässigkeit aberkannt wird😉 Wo also, ist das Problem?
Der Jagdfreund kriegt die Nummer, oder auch den Zweitschlüssel und gut ist.
 
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22 Dez 2004
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Vor ein paar Jahren ist mein Kumpel ( alleinstehend und war mein Büchsenmacher) verstorben. Er lag 2 Tage in der Wohnung bevor man ihn gefunden hat. Da war dann richtig Alarm mit Kripo und Waffenbehörde. Man hat den Schlüssel für seinen Waffenschrank nicht gefunden. Ich konnte dann helfen, da er mir den Aufbewahrungsort mal mitgeteilt hatte.
Danach habe ich mit meinem SB von der Waffenbehörde einen Deal gemacht. Es handelt sich um einen sehr sympathischen Mann, der auch noch mit beiden Beinen im Leben steht und nicht abgehoben ist. Kurz, ein klasse Mensch. Ich habe ihm für den Fall das ich auch mal so, oder auch anders, aus dem Leben scheide, die nötigen Informationen zukommen lassen, das er im Falle des Falles meine Waffen sichern kann. Die Informationen wurden zu meiner Akte genommen. Meine Waffen wandern dann, nach meinem Ableben, in den Waffenraum der Behörde. Sodann können meine Erben sehen wie und ob sie meine Waffen haben können. Das interessiert mich dann eh nicht mehr.
Nebenbei: Ich habe damals durch den Nachlaßverwalter meines Kumpels eine wunderschöne Steyr Luxus Goiserer bekommen. Neuwertig. Er hatte das wohl im Testament geregelt. Seither kommt diese Steyr immer am 1. Mai mit zur Bockjagd. So habe ich immer eine schöne Erinnerung an meinen Kumpel.:unsure:
 
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Erbschein und Testamenteröffnungen können lange dauern. Sobald der Bestatter den verstorbenen Jäger beim Standesamt abmeldet, bekommt die Waffenbehörde Wind vom Ableben des Jägers. Spätestens 2-3 Wochen später ist der böse Brief mit Monatsfrist der Waffenbehörde bei den Hinterbliebenen, und macht denen mächtig Druck. Da ist der Ärger vorprogrammiert.
 
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Hallo,

Schließfach bei der Bank mit Vollmacht für den Todesfall für den Begünstigten.

Da dort den Code bzw. die Schlüssel und Anweisungen hinterlegen. Ggfls. das Testament oder eine Abschrift davon.

Die Bank wird erst mit dem Tod des Vollmachtgebers dem Begünstigten den Zugriff erlauben.
 
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Ich habe eh ein Bankschließfach. Da liegt alles drin was geregelt werden muss/musste. Unter anderem ein Umschlag mit einer Kopie meiner WBK, Kopien der Schrankunterlagen und der Code zum öffnen. Zugriff habe ausschließlich ich. Meine Frau weiß, dass es dieses Fach gibt und was darin ist. Mit dem Totenschein kommt sie oder meine Kinder daran und ab dem Moment ist so oder so alles geregelt. Ob das korrekt ist, ist mir ziemlich egal. Aber sicherer als dort kann ich nicht verwahren. Mein Anwalt und Notar ist selber Jäger und schlug mir genau vor das so zu machen.
 
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Bankschliessfach ??

M
eine Bank will keine Waffen mehr im Schließfach haben. In den AGB´s ausgeschlossen worden. Früher hab ich es auch so gehandhabt, aber dann geändert.
 
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Bankschliessfach ??

M
eine Bank will keine Waffen mehr im Schließfach haben. In den AGB´s ausgeschlossen worden. Früher hab ich es auch so gehandhabt, aber dann geändert.
Nein, es geht nicht darum die Waffen ins Bankschließfach zu legen, sondern ggfls. Code für den Waffenschrank zu Hause oder auch den Ersatzschlüssel zum Waffentresor.
 
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"Hightech"-Vorschlag: einige Passwort-Manager bieten mittlerweile eine Ablebens-Funktion, bei der du mit Totenschein Zugriff auf den Passworttresor des verstorbenen erhältst, falls er das für dich eingerichtet hat - das ist sowieso sinnvoll, denk ich...
Dort lassen sich natürlich auch sichere Notizen hinterlegen.
Bei mir steht dort dann auch u.a. der Code für den Schrank...
 
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Das der Code bei einem waffenrechtlich berechtigten Jagdfreund versiegelt hinterlegt wird hab ich schon öfter gehört. Dadurch dass der gleichzeitig aber keinen Hausschlüssel hat, hat er trotzdem keinen unerlaubten Zugriff auf die Waffen, aber eben doch Zugriff im Fall der Fälle unter Aufsicht der Hinterbliebenen.
Schlechte Idee, vergiss es.

Du gibst mir als Dein berechtigter Jagdfreund den Code im versiegelten Umschlag. Deinen Geburtstag oder Sylvester feiern wir wie immer ausgibig bei Dir. Während Du die Raketen in den Himmel ballerst, schaue ich mir im Keller Deinen Tresor von innen an.
 
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Schlechte Idee, vergiss es.

Du gibst mir als Dein berechtigter Jagdfreund den Code im versiegelten Umschlag. Deinen Geburtstag oder Sylvester feiern wir wie immer ausgibig bei Dir. Während Du die Raketen in den Himmel ballerst, schaue ich mir im Keller Deinen Tresor von innen an.
Ist waffenrechtlich in Ordnung, Du bist ja "Berechtigter" i.S.d. WaffG.
 

Wheelgunner_45ACP

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Erbschein und Testamenteröffnungen können lange dauern. Sobald der Bestatter den verstorbenen Jäger beim Standesamt abmeldet, bekommt die Waffenbehörde Wind vom Ableben des Jägers. Spätestens 2-3 Wochen später ist der böse Brief mit Monatsfrist der Waffenbehörde bei den Hinterbliebenen, und macht denen mächtig Druck. Da ist der Ärger vorprogrammiert.
Das dauert nicht unbedingt so lange. Ein guter Freund ist vor Jahren in München verstorben. Hat bei seiner getrennt lebenden Lebensgefährtin noch angerufen, dass es ihm schlecht geht und sie doch bitte schnell kommen möge. Die 20 Minuten Fahrzeit war zu lange, er ist in der Zwischenzeit verstorben, klar kam Notarzt. Und auch die Polizei wegen unklarere Sachlage. Durch die Abfrage der Personalien kam auf, dass er LWB war. Die Polizeibeamen haben umgehend die Wohnung nach dem Tresorschlüssel durchsucht. den Tresor geöffnet und die Waffen gegen Quittung mit genommen. Um 23:30 am Sa- Abend wohlgemerkt. Und mit dem Stichtag begann auch die 4-Wochen Frist.
 
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Ich hab mich letztens mit meine Vater über das unschöne Thema Tod und Erbe unterhalten (Gott lob ist er noch fit und bei bester Gesundheit). Er ist selber Jäger und Sportschütze. Die LW kann ich als Jäger ohne Probleme übernehmen. Die KW könnte ich auch auf meine WBK nehmen, bekommen nach Aussage unsere Behörde aber, keinen Muni-Erwerb eingetragen da meine beiden KW schon belegt sind.

Soweit so gut. Allerdings kam ich im Zuge dessen auf den Gedanken was mit meinen Waffen geschiet bzw. wie meine Angehörigen an die Dinger ran kommen da ich einen Tresor mit Zahlencode habe. Den Code darf ich ja keinem sagen?????? Hat (te) einer schonmal den Fall? Dürfte ich den Code einem Anwalt mitteilen oder muss ich da eine Testament machen? Meine Idee wäre einem Jagdfreund einen Umschlag mit dem Code zu übergeben der Ihn dann in seinem Tresor aufbewahrt und im Fall der Fälle an den Tresor kommt bzw. meiner Frau/Kinder (noch minderjährig) den Umschlag übergibt. Aber macht er sich dann strafbar?

Und bei der Behörde hab ich nachgefragt. Die großen Augen und Ratlosigkeit konnte ich durchs Telefon quasi hören.
Dein Jagdfreund macht sich nicht strafbar. Du übrigens auch nicht...auch wenn dir das im Fall der Fälle wohl egal sein kann... Aber eben auch vorher nicht.

Ich wüsste wegen deines Namens gerne mal, welche Waffenbehörde du da gefragt hast....
 
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