fundiertes Schwarmwissen gefragt... Zahlung einer Summe "per 31.12.2022"

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Liebe Forumsgemeinde, ich hoffe hier ist jemand der mir konkret weiterhelfen kann... Ich habe eine Zahlungsaufforderung erhalten, die lautet "...zahlen Sie per 31.12.2022..."
Ich würde gerne früher bezahlen, ein am Prozess Beteiligter möchte mich aber davon abhalten, da nach seiner Kenntnis dann zusätzliche Bearbeitungsgebühren fällig würden.
Gibt es eine eindeutige Definition der Aussage "Zahlen Sie per..." ?
 
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Gute Idee, hatte ich auch schon, leider ist die Zahlung Voraussetzung um eine andere Zahlung auszulösen, funktioniert so also nicht.
 
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Im Online Banking die Überweisung auf den 31.12 terminieren :unsure:
Dann wird die Zahlung frühestens erst am 31.12. angestoßen. Das das Silvester ist und die Bank-PCs auch feiern wollen, wird die Zhalung erst am 02.01.23 ausgeführt und trifft beim Empfänger (frühesten) am 03.01.23 ein (gebucht).

Beim Onlinebanking auf Ausführung 29.12.22 (besser 28.12.22) legen, dann wird das Geld am 30.12.22 (letzter Bank-Arbeitstag 2022) beim Empfänger gutgeschrieben.

TH
 
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Vielen Dank Männers, aber das ist es nicht. Es muss eine Zahlung getätigt werden, mit Nachweis dieser Zahlung kann eine andere (größere) Zahlung angestoßen werden. Die erste, auslösende Zahlung soll nach Schrieb der Bank "per 31.12.2022" getätigt werden.
Die Frage ist eigentlich nur : Wie ist im Bankenwesen der Ausdruck "Zahlung per Datum" definiert ?
 
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Eine Zahlung vorher löst gar nichts aus. Was sollen denn da für Kosten anfallen, die eine Zahlung am 31. nicht auslösen würde? Bei aller Phantasie fällt mir da nichts ein, halte ich für Unfug.

Einfach am 23. pder 27. überweisen und gut ist es.

Mit der Angabe per ... hat sich wahrscheinlich jemand nichts, oder was falsches gedacht. Per heißt in der Bank exakt an dem Tag. Wenn das aber aus organisatorischen Gründen eben nicht möglich ist, zahlt man - wenn erforderlich- eben früher.

Wenn du magst, schreib mir ne PN mit dem konkreten Sachverhalt, dann bekommst du eine dezidierte Antwort
 
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Zahlung per Überweisung, per Scheck, per Dauerauftrag usw sind übliche Bezeichnung. Aber per 31.12.2022 ??
Und : Deine Zahlung zu Deinen Lasten, löst eine größere Zahlung zu Deinen Gunsten aus??
Überprüfe nochmal ob der Hintergrund seriös ist. Mir kommt das komisch vor!
 
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Per heißt in diesem Fall bis zum.

Super, vielen Dank ! Hast du da evtl. eine belastbare Quelle zu ?

Warum fragst du nicht deinen Banker??? :rolleyes:

Ich weiß nicht ob du in letzter Zeit generell und die letzten Wochen im Speziellen mal versucht hast, irgendjemanden der aussagefähig ist an`s Telefon zu bekommen... Stadtwerke, Banken, ... alle haben Kundenabwehr-Hotlines vorgeschaltet. Ich komme auch noch aus einer Zeit in der es einen Ansprechpartner mit Durchwahl gab... das ist vorbei...
Auf gar keinen Fall auf der Bank nachfragen! Wenn hier keine passende Antwort kommt kann ich noch Dr. Facebook als Informationsquelle empfehlen.
s. Antwort auf Naturmensch
 
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Zahlung per Überweisung, per Scheck, per Dauerauftrag usw sind übliche Bezeichnung. Aber per 31.12.2022 ??
Ja, das ist üblich. Per gibt eigentlich die Wertstellung und nicht das Buchungsdatum an.

Also: Überweisung am 20. auf dem Konto mit Wertstellung 18.

Dann hat man per 18. erhalten....

Buchungsdatum und Wertstellung sind heute meist identisch. Früher war das nicht so.
 

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