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Liebe Forumsgemeinde, ich hoffe hier ist jemand der mir konkret weiterhelfen kann... Ich habe eine Zahlungsaufforderung erhalten, die lautet "...zahlen Sie per 31.12.2022..."
Ich würde gerne früher bezahlen, ein am Prozess Beteiligter möchte mich aber davon abhalten, da nach seiner Kenntnis dann zusätzliche Bearbeitungsgebühren fällig würden.
Gibt es eine eindeutige Definition der Aussage "Zahlen Sie per..." ?
Ich würde gerne früher bezahlen, ein am Prozess Beteiligter möchte mich aber davon abhalten, da nach seiner Kenntnis dann zusätzliche Bearbeitungsgebühren fällig würden.
Gibt es eine eindeutige Definition der Aussage "Zahlen Sie per..." ?