Richtig gemacht ist halt für viele was anderes. Für mich ist richtig gemacht wenn (möglichst viele) Rehe sauber geschossen auf der Strecke liegen. Für einen anderen ist sauber gemacht, wenn das Gaiskitz nicht mehr als 8kg hat.richtig gemacht
Richtig gemacht ist halt für viele was anderes. Für mich ist richtig gemacht wenn (möglichst viele) Rehe sauber geschossen auf der Strecke liegen. Für einen anderen ist sauber gemacht, wenn das Gaiskitz nicht mehr als 8kg hat.richtig gemacht
Vielleicht gehst mal selber vom Gas?Also runter vom Gas und mal etwas nachdenken was du schreibst. Das bei manchen der ÖJV bestimmte Nerven erwischt ist mir klar. Ist das das schlechte Gewissen....
Er nun wieder.Man merkt, du hast nicht die geringste Ahnung, wie man Strecke macht, aber eine sehr interessante Vorstellung davon, wie Leute, die überdurchschnittlich erfolgreich sind, vorgehen.
Ja bitte !! Denn Du hast nur den letzten Satz zitiert, wo noch einmal zusammengefasst wird, dass die traditionelle Interpretation von Hege und Waidgerechtigkeit, die auch zB Raubzeugbekämpfung beinhaltet, nicht zum Leitbild des ÖJV gehört. Die zwei vorherigen Bildschirmseiten über die tierschitzgerechte Jagd hast Du in Deinem Zitat leider ausgelassen.Vielleicht gehst mal selber vom Gas?
Soll ich an der Stelle die Leitlinien dieses Verbandes nochmal verlinken?
Das gute Gewissen, der Anstand, hat in der Jägersprache seinen festen Begriff. Der kategorisch, in den Leitlinien dieses Verbandes abgelehnt wird.
Die Weidgerechtigkeit sieht man e auf YoutubeVielleicht gehst mal selber vom Gas?
Soll ich an der Stelle die Leitlinien dieses Verbandes nochmal verlinken?
Das gute Gewissen, der Anstand, hat in der Jägersprache seinen festen Begriff. Der kategorisch, in den Leitlinien dieses Verbandes abgelehnt wird.
Dieser Begriff ist eine nichtssagende, hohle Phrase, die von den Lodenjockeln immer dann gezogen wird, wenn einem sonst nichts mehr einfällt... was erstaunlich oft vorkommt.Vielleicht gehst mal selber vom Gas?
Soll ich an der Stelle die Leitlinien dieses Verbandes nochmal verlinken?
Das gute Gewissen, der Anstand, hat in der Jägersprache seinen festen Begriff. Der kategorisch, in den Leitlinien dieses Verbandes abgelehnt wird.
Der einzige, der hier prahlt bist du. Aber dass du schon wieder vom "Strecke machen auf Teufel komm raus" redest und offenbar denkst, deine Landesmeistertitel würden irgendwas zu diesem Thema aussagen, zeigt, dass du immer noch nicht verstanden hast, über was du hier herziehst.Er nun wieder.
Mit mehrfachen Landesmeistertiteln im jagdlichen Schiessen, weiß ich zwar mit meinem Handwerkszeug umzugehen, aber beim Streckemachen auf Teufel komm raus kann ich mich dennoch beherrschen.
Was hat denn Reherschreckerle so vorzuweisen, außer mit hohen Strecken ohne anzusprechen zu prahlen?
OK. Dann zitiere ich - vollumfänglich - die Grundsätze der Jagd auf deutschem Boden.Ja bitte !! Denn Du hast nur den letzten Satz zitiert, wo noch einmal zusammengefasst wird, dass die traditionelle Interpretation von Hege und Waidgerechtigkeit, die auch zB Raubzeugbekämpfung beinhaltet, nicht zum Leitbild des ÖJV gehört. Die zwei vorherigen Bildschirmseiten über die tierschitzgerechte Jagd hast Du in Deinem Zitat leider ausgelassen.
Zu vielem kann man sicher anderer Meinung sein, aber man sollte schon so fair sein, richtig und damit vollständig zu zitieren.
Wem es noch nicht fett genug von mir hervorgehoben ist dem schreibe ich es gerne nochmal:Bundesjagdgesetz
(1) Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, (Wild) zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden.
§ 1 Inhalt des Jagdrechts
Darüber soll sie dann gerne mal ausgehebelt werden, die ach so nervige Pflicht.(2) Die Hege hat zum Ziel die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepaßten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen; auf Grund anderer Vorschriften bestehende gleichartige Verpflichtungen bleiben unberührt. Die Hege muß so durchgeführt werden, daß Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, möglichst vermieden werden.
Und da hast sie jetzt, die Weidgerechtigkeit. Im obersten Paragraphen des gesamten Deutschen Jagdrechts, fest verankert.(3) Bei der Ausübung der Jagd sind die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit zu beachten.
Das hat nichts mit Hass zu tun. Das ist der wehrhafte Teil von wehrhafter Demokratie.Löffelmann, woher kommt der Hass ? So kenne ich Dich hier im Forum bisher nmgar nicht.
Die Begriffe „Hege“ und „Waidgerechtigkeit“ sind tief in einem traditionellen Jagdverständnis verwurzelt, das die Jagd als Selbstzweck ansieht. Diese Begriffe sind deshalb mit dem Jagdverständnis des ÖJV unvereinbar.
Es macht mir halt Spaß Dich und den Maxl aufzuziehen. Geht mit Fakten, auch wenn es den Anschein von Prahlerei erweckt, doch ganz gut .Dieser Begriff ist eine nichtssagende, hohle Phrase, die von den Lodenjockeln immer dann gezogen wird, wenn einem sonst nichts mehr einfällt... was erstaunlich oft vorkommt.
Der einzige, der hier prahlt bist du. Aber dass du schon wieder vom "Strecke machen auf Teufel komm raus" redest und offenbar denkst, deine Landesmeistertitel würden irgendwas zu diesem Thema aussagen, zeigt, dass du immer noch nicht verstanden hast, über was du hier herziehst.
OK. Dann zitiere ich - vollumfänglich - die Grundsätze der Jagd auf deutschem Boden.
Wem es noch nicht fett genug von mir hervorgehoben ist dem schreibe ich es gerne nochmal:
DIE PFLICHT ZUR HEGE ist untrennbar mit der Jagd verbunden!
Darüber soll sie dann gerne mal ausgehebelt werden, die ach so nervige Pflicht.
Und da hast sie jetzt, die Weidgerechtigkeit. Im obersten Paragraphen des gesamten Deutschen Jagdrechts, fest verankert.
Für jeden, der nicht so fest im Juristendeutsch ist: "sind zu beachten" = MUSS-Bestimmung, nicht "kann".
Das hat nichts mit Hass zu tun. Das ist der wehrhafte Teil von wehrhafter Demokratie.
Jegliches Handeln hat auf rechtlicher Basis zu geschehen. Diese Basis soll und muss sich regelmäßig auch schützen. So wie sie es auch mit Feinden des Grundrechts tut.
Mehr "Grundrecht" als den obersten Paragraphen gibts für die Jagd nicht in diesem Land.
Und jetzt nochmal die Leitlinien des Verbands.
Zitat:
Heißt: Die Grundzüge des Rechts auf dem die Jagd in diesem Land ausgeübt wird werden anerkannt? Oder doch eher nicht?
Und wer - wie Du - die ganzen Leitlinien lesen will, hier die Quelle des obig zitierten Abschnitts:
Nebenbei, der ÖJV ist ein e. V.
Diesen Status hätte er sicher nicht bekommen, wenn er sich in seiner Satzung aktiv für ein Handeln gegen die Gesetze der BRD aussprechen würde.
Genau das Verständnis von “den Verhältnissen angepassten” Wildbestandest ein Grund für die meisten den ÖJV kritisch zu sehen…einen den Verhältnissen angepassten, gesunden Wildbestand
Nee das blöde Getue.Genau das Verständnis von “den Verhältnissen angepassten” Wildbestandest ein Grund für die meisten den ÖJV kritisch zu sehen…
Dann definiere mal den Begriff der Hege. Wie hegst du den Fuchs? Gehört doch auch zum Wild. Oder sind nur die Hörndlträger zu hegenDIE PFLICHT ZUR HEGE
Wo bitte gibt es in Germany so geringe Rehdichten. Eher das Gegenteil ist der Fall.Wenn in diesem Wald zwei Stück Rehwild leben, dann wird es in Deutschland