Anmeldung einer Lebendfalle

  • Ersteller Gelöschtes Mitglied 24903
  • Erstellt am
G

Gelöschtes Mitglied 24903

Guest
Guten Morgen zusammen.

Ich besitze seit 5 Jahren den Fallenschein, damals über den LJV NRW.

In meinem vorherigen Revier hatte es ausgereicht, eine Falle formlos per Email der UJB anzuzeigen.

Nun folgendes. Seit dem 01.04. bin ich in einem neuen Revier unterwegs. Als das Thema Fallenjagd zur Sprache kam, bekam ich das OK der beiden Pächter.

Also flux ein Formular aus dem Internet geholt (unsere Behörde stellt keines zur Verfügung), ausgefüllt und mit einer Kopie der Lehrgangsbescheinigung des LJV per Email an die UJB geschickt.

Nach ca 3 Wochen bekam ich eine Antwort per Mail vom Ordnungsamt mit dem Wortlaut, dass nicht ersichtlich wäre, ob ich in diesem Revier zur Jagdausübung befugt sei und man die Stellungnahme der Pächter abwarten wolle. Diese würden angeschrieben werden.

Ich also eine Kopie des Jagderlaubnisscheins gesendet.

Als Antwort kam, dass nach Recherche der Aussteller des Zertifikats in Ordnung sei (war ja auch nur der LJV), aber die Stellungnahme der Pächter immer noch notwendig sei.

OK, reine Formsache. Der bisherige Sachbearbeiter bei der UJB ist in Pension.

Meine Frage nun, waren wir in der Vergangenheit einfach nur verwöhnt, oder wird hier der Vorgang einfach nur künstlich aufgebauscht? Wie verhält sich das bei euren Kommunen? Das Revier liegt im gleichen Landkreis

Viele Grüße Andre
 
Registriert
30 Jan 2016
Beiträge
3.091
ich habe es in BaWü genau so gemacht,wie es gewollt war. Alles eingereicht von JSch, Lehrgang, Unterschrift Pächter (ich bin auch einer von zwei), Fallenart inkl. Beschreibung.

Die Lebenszeit ist zu kostbar um sich auf Verwaltungsprozesse einzulassen oder Gründe für unterschiedliche Handhabung zu suchen..

Ich wollte auch Totschlagfallen (die erlaubt sind). Hier hat mich die Sachbearbeiterin sogar angerufen und darum gebeten, daass ich zurückziehe, weil der Verwaltungsaufwand gigantisch sein. Das war nachvollziehbar und das war es dann.
 
Registriert
3 Nov 2018
Beiträge
46
Wir stellen unsere Fuchs- und Marderfallen beim Bauern aufs Grundstück. Da interessiert es niemanden und der Bauer darf ja auf seinem Grund Marder fangen und niemand fragt nach. Ausserdem hat sich der Bauerhof als aüsserst fängig erwiesen.
 
Registriert
4 Dez 2013
Beiträge
3.655
Da interessiert es niemanden und der Bauer darf ja auf seinem Grund Marder fangen und niemand fragt nach.
In welchem Bundesland? Nicht angezeigte Fallen im befriedeten Bezirk ohne behördliche Genehmigung - hoffentlich nicht in NRW.

Im Übrigen gilt, wer gegen Jagdgesetze verstößt und dazu zählt auch die DVO Fallenjagd zu, riskiert seine Zuverlässigkeit. Es ist sicher nicht empfehlenswert, das Thema hier in der Öffentlichkeit so larifari mit "interessiert niemanden" abzutun.
 
Registriert
4 Dez 2013
Beiträge
3.655
Meine Frage nun, waren wir in der Vergangenheit einfach nur verwöhnt, oder wird hier der Vorgang einfach nur künstlich aufgebauscht? Wie verhält sich das bei euren Kommunen?
Also für NRW ist das ja recht eindeutig beschrieben:

§ 32 DVO-LJG NRW
(2) Wer Fallen für den Lebendfang verwendet, hat dies vorher der unteren Jagdbehörde anzuzeigen, in deren Bezirk sie eingesetzt werden sollen. Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
1. Anzahl und Art der Fallen,
2. Kennzeichen der Fallen,
3. Einsatzort (Jagdrevier) und Verwendungszeitraum.
Bei Änderung der angezeigten Verhältnisse ist entsprechend zu verfahren.

Eine Anzeige ist kein Antrag auf Genehmigung, sondern lediglich der Hinweis an die UJB, daß ein namentlich benannter (qualifizierter!) Fallensteller in einem (Jagd-) Revier (zulässige!) Fallen mit einer entsprechenden Kennzeichnung aufstellt. Die Behörde nimmt diese Anzeige zu den Revierakten, mehr nicht.

Bei meinen Fallen besteht die geforderte Kennzeichnung aus einem Signet zusammen mit einem eindeutigen Namen (oder "Widmung" z.B. Norwich, Johannes, Bärbel; NRW-Jäger wissen Bescheid). Die Anzeige bei der UJB erfolgt dann einmalig zum Beginn der Fangjagd etwa in der Form: "Im Jagdrevier XY werden im Jagdjahr Z insgesamt 21 Lebendfangfallen vom Typ Kastenfalle und 2 Lebendfangsysteme vom Typ Betonrohrwippbrettfalle ganzjährig entsprechend der gesetzlichen Jagdzeiten der Zielwildart mit den Kennzeichen [Aufzählung Signet + Widmung] eingesetzt.".

Das war's. Mehr braucht es nicht und mehr mehr wurde bislang hier auch nicht gefordert.
 
Zuletzt bearbeitet:

K2

Registriert
11 Dez 2005
Beiträge
368
Also für NRW ist das ja recht eindeutig beschrieben:

§ 32 DVO-LJG NRW


Eine Anzeige ist kein Antrag auf Genehmigung, sondern lediglich der Hinweis an die UJB, daß ein namentlich benannter (qualifizierter!) Fallensteller in einem (Jagd-) Revier (zulässige!) Fallen mit einer entsprechenden Kennzeichnung aufstellt. Die Behörde nimmt diese Anzeige zu den Revierakten, mehr nicht.

Bei meinen Fallen besteht die geforderte Kennzeichnung aus einem Signet zusammen mit einem eindeutigen Namen (oder "Widmung" z.B. Norwich, Johannes, Bärbel; NRW-Jäger wissen Bescheid). Die Anzeige bei der UJB erfolgt dann einmalig zum Beginn der Fangjagd etwa in der Form: "Im Jagdrevier XY werden im Jagdjahr Z insgesamt 21 Lebendfangfallen vom Typ Kastenfalle und 2 Lebendfangsysteme vom Typ Betonrohrwippbrettfalle ganzjährig entsprechend der gesetzlichen Jagdzeiten der Zielwildart mit den Kennzeichen [Aufzählung Signet + Widmung] eingesetzt.".

Das war's. Mehr braucht es nicht und mehr mehr wurde bislang hier auch nicht gefordert.
...... da gibts dann noch reichlich "Kennzeichnung"smöglichkeiten, gar nicht schlecht, nicht schlecht und so praktikabel !:ROFLMAO:
 
Registriert
9 Jan 2012
Beiträge
890
Hallo,

in meinem Landkreis kann ich die Fallen im Rahmen der elektronischen Streckenverwaltung online anmelden. Ist ganz praktisch, selbst die Nutria-Sondermeldung wird darüber erledigt.

Grüße
 

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
27
Zurzeit aktive Gäste
279
Besucher gesamt
306
Oben