G
Gelöschtes Mitglied 24903
Guest
Guten Morgen zusammen.
Ich besitze seit 5 Jahren den Fallenschein, damals über den LJV NRW.
In meinem vorherigen Revier hatte es ausgereicht, eine Falle formlos per Email der UJB anzuzeigen.
Nun folgendes. Seit dem 01.04. bin ich in einem neuen Revier unterwegs. Als das Thema Fallenjagd zur Sprache kam, bekam ich das OK der beiden Pächter.
Also flux ein Formular aus dem Internet geholt (unsere Behörde stellt keines zur Verfügung), ausgefüllt und mit einer Kopie der Lehrgangsbescheinigung des LJV per Email an die UJB geschickt.
Nach ca 3 Wochen bekam ich eine Antwort per Mail vom Ordnungsamt mit dem Wortlaut, dass nicht ersichtlich wäre, ob ich in diesem Revier zur Jagdausübung befugt sei und man die Stellungnahme der Pächter abwarten wolle. Diese würden angeschrieben werden.
Ich also eine Kopie des Jagderlaubnisscheins gesendet.
Als Antwort kam, dass nach Recherche der Aussteller des Zertifikats in Ordnung sei (war ja auch nur der LJV), aber die Stellungnahme der Pächter immer noch notwendig sei.
OK, reine Formsache. Der bisherige Sachbearbeiter bei der UJB ist in Pension.
Meine Frage nun, waren wir in der Vergangenheit einfach nur verwöhnt, oder wird hier der Vorgang einfach nur künstlich aufgebauscht? Wie verhält sich das bei euren Kommunen? Das Revier liegt im gleichen Landkreis
Viele Grüße Andre
Ich besitze seit 5 Jahren den Fallenschein, damals über den LJV NRW.
In meinem vorherigen Revier hatte es ausgereicht, eine Falle formlos per Email der UJB anzuzeigen.
Nun folgendes. Seit dem 01.04. bin ich in einem neuen Revier unterwegs. Als das Thema Fallenjagd zur Sprache kam, bekam ich das OK der beiden Pächter.
Also flux ein Formular aus dem Internet geholt (unsere Behörde stellt keines zur Verfügung), ausgefüllt und mit einer Kopie der Lehrgangsbescheinigung des LJV per Email an die UJB geschickt.
Nach ca 3 Wochen bekam ich eine Antwort per Mail vom Ordnungsamt mit dem Wortlaut, dass nicht ersichtlich wäre, ob ich in diesem Revier zur Jagdausübung befugt sei und man die Stellungnahme der Pächter abwarten wolle. Diese würden angeschrieben werden.
Ich also eine Kopie des Jagderlaubnisscheins gesendet.
Als Antwort kam, dass nach Recherche der Aussteller des Zertifikats in Ordnung sei (war ja auch nur der LJV), aber die Stellungnahme der Pächter immer noch notwendig sei.
OK, reine Formsache. Der bisherige Sachbearbeiter bei der UJB ist in Pension.
Meine Frage nun, waren wir in der Vergangenheit einfach nur verwöhnt, oder wird hier der Vorgang einfach nur künstlich aufgebauscht? Wie verhält sich das bei euren Kommunen? Das Revier liegt im gleichen Landkreis
Viele Grüße Andre