Umgang mit Zahlencode nach dem Tod

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11 Feb 2018
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Wie wird wohl der Sachbearbeiter schauen,wenn ich ihm erzähle ich möchte mit meinen Waffen beerdigt werden.
muss zugeben, dass auch mir der Gedanke reinsprang.

Bis mir einfiel, dass die ewige Ruhe nur ca 30 Jahre dauert ...und welcher "Bohei" selbst bei extrem Verrosteten Bodenfunden gemacht wird, die 2 bis 3,5 Mal so lange unter der Erde lagen.

Also ich würde den Weg "Code in Umschlag, so verstecken, dass der Erbe bescheid weiß" anwenden.

wobei hier je nach Verwandschaftsgrad und Erbschaftssteuer obacht gegeben werden sollte, wer wie wann wo was bekommt, sonst "freut" sich der Neffe erst über die evtl wertvollen historischen Prügel und bekommt dann eine teure Quittung, wenns über die teils niedrige Freibetragsgrenze geht....
Papa Staat Brauch Geld...🤣
 
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Erstmal vielen Dank an alle die sich mit sinnvollen Beiträgen eingebracht haben;)

Ich sehe schon das es eine definierten Lösung lt. Waffg. nicht gibt. Ich werde den Code erstmal niederschreiben und diesen dann bei besagten Freund hinterlegen; Werde aber trotzdem auch mal die Waffenbehörd anschreiben was die dazu sagen. Die müüsen sich dann ja schlau machen wenn ich das richtig verstanden habe.
 
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Hallo,

deshalb Bankschließfach mit Vollmacht für den Todesfall. Dann fragt die Bank nicht nach einem Erbschein. Wenn keine Vollmacht für den Todesfall vorliegt, dann wird i.d.R. nach dem Erbschein gefragt.
Meine Frau hatte, wie alle Kinder ihrer Mutter, eine Vollmacht für die Konten der Mutter, ratet mal, was nicht geklappt hat...und wir wollten sie nicht leerräumen, nur den Kontostand abfragen. Ich frage mich, wofür man dann Vollmachten erteilt, sollen sie Ordner vollmachen oder machen sich die Leute bei der Bank die Hose voll?
 
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Erstmal vielen Dank an alle die sich mit sinnvollen Beiträgen eingebracht haben;)

Ich sehe schon das es eine definierten Lösung lt. Waffg. nicht gibt. Ich werde den Code erstmal niederschreiben und diesen dann bei besagten Freund hinterlegen; Werde aber trotzdem auch mal die Waffenbehörd anschreiben was die dazu sagen. Die müüsen sich dann ja schlau machen wenn ich das richtig verstanden habe.
Nach meinem Verständnis gibt es DIE Lösung nach dem Waffengesetz tatsächlich nicht.

Man ist verantwortlich, daß die Waffen nicht in unbefugte Hände geraten. Wenn der Code beim Notar oder der Waffenbehörde hinterlegt, dort eingebrochen und dann bei Dir eingebrochen wird, wird sicher niemand schulterzuckend sagen "Pech"...auch wenn es wohl recht unwahrscheinlich ist. Ein Restrisiko bleibt immer. Das Überkreuzlagern bei einem anderen, wohlgesonnenen Jagdfreund, bei dem das Risiko des "Witwenschüttelns" nach dem Ableben (kann uns aber auch egal sein) minimal ist, bleibt mein Favorit.
 
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Meine Frau hatte, wie alle Kinder ihrer Mutter, eine Vollmacht für die Konten der Mutter, ratet mal, was nicht geklappt hat...und wir wollten sie nicht leerräumen, nur den Kontostand abfragen.
... lass mich raten: die Vollmacht war nicht so ausgelegt, dass sie auch für nach dem Tod ausgelegt war :-( . Das kenne ich. Die Bank macht alles richtig - leider weiss man halt nur zu wenig über diese Prozesse, Regel etc
Was ich für ein Unding halte: die Vollmacht gilt nicht - die Abbuchungen laufen aber weiter...
Gruss Peter
 
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Meine Frau hatte, wie alle Kinder ihrer Mutter, eine Vollmacht für die Konten der Mutter, ratet mal, was nicht geklappt hat...und wir wollten sie nicht leerräumen, nur den Kontostand abfragen. Ich frage mich, wofür man dann Vollmachten erteilt, sollen sie Ordner vollmachen oder machen sich die Leute bei der Bank die Hose voll?
Weil vielleicht der eine berühmte Satz in der Vollmacht fehlte. Die Vollmacht gilt auch über den Tod hinaus. Das Problem hatten wir auch schon mal in der Familie.
 
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... lass mich raten: die Vollmacht war nicht so ausgelegt, dass sie auch für nach dem Tod ausgelegt war :-( . Das kenne ich. Die Bank macht alles richtig - leider weiss man halt nur zu wenig über diese Prozesse, Regel etc
Was ich für ein Unding halte: die Vollmacht gilt nicht - die Abbuchungen laufen aber weiter...
Gruss Peter
Nein, die Bank musste die Vollmacht erst über mehrere Tage "prüfen", obwohl eine Abschrift ja m.E. schon hätte vorliegen sollen. Nur eben in der "Zentrale" der Volksbank und nicht in der Filiale, in der die Mutter Kundin war.

Meine Frau hat sich ordnungsgemäß ausgewiesen und wir wurden abgewiesen. Wir leben blöderweise auch nicht mehr vor Ort und durften für die bloße Auskunft zweimal anreisen.
 
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Die Polizeibeamen haben umgehend die Wohnung nach dem Tresorschlüssel durchsucht. den Tresor geöffnet und die Waffen gegen Quittung mit genommen. Um 23:30 am Sa- Abend wohlgemerkt. Und mit dem Stichtag begann auch die 4-Wochen Frist.
Da würde mich die Rechtslage interessieren. Was berechtigt die Cops dazu die Wohnung nach dem Tresorschlüssel zu durchsuchen und die Waffen zu konfiszieren?
 
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Da würde mich die Rechtslage interessieren. Was berechtigt die Cops dazu die Wohnung nach dem Tresorschlüssel zu durchsuchen und die Waffen zu konfiszieren?
Bestimmt das ominöse "Gefahr im Verzug" :)

Wann erbt man eigentlich? Mit dem Tod des Erblassers, nehme ich an. Also dürften die Waffen schon den Erben gehört haben? Tatsächlich eine interessante Frage mit der quasi Beschlagnahme. Das wird dann sicher wieder auf "wir wurden gebeten..." hinauslaufen.
 
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Im Zweifel unklare Rechtslage und "Gefahr im Verzug", erstmal sicher stellen sagt ja auch nix über die Eigentumsverhältnisse und ist nicht zum Nachteil der Erben.

Zum Thema Vollmachten: Durch diverse Sachen in der näheren Familie mit plötzlich verstorbenen oder handlungsunfähigen Verwandten haben wir da auch alles durch (zum Glück ohne Waffen). Eigentlich müsste man die Sache mal mit einem Anwalt durchsprechen um die Vollmachten für den eigenen Fall sauber zu formulieren das die Verwandten dann da keinen Stress mit dem Gericht und den Banken bekommen wenn sie das gerade gar nicht gebrauchen können...
 

Wheelgunner_45ACP

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Bestimmt das ominöse "Gefahr im Verzug" :)

Wann erbt man eigentlich? Mit dem Tod des Erblassers, nehme ich an. Also dürften die Waffen schon den Erben gehört haben? Tatsächlich eine interessante Frage mit der quasi Beschlagnahme. Das wird dann sicher wieder auf "wir wurden gebeten..." hinauslaufen.
Genau das war die Argumentation, Gefahr im Verzug. Vor allen, nachdem die Lebensgefährtin Zugang zur Wohnung hatte ohne selber eine waffenrechtliche Erlaubnis zu haben. Und damit unberechtigten Zugriff auf den Tresorschlüssel nach dem Tot. Die Waffen waren sichergestellt, da war RTW und Notarzt noch nicht mal weg und KTD noch auf dem Weg zur Wohnung.
 
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Hallo,

Mal kurz vorab:

„Gefahr in Verzug“ - kurz GiV - ist nicht ominös, sondern ein richtiges und wichtiges Instrument der Kriminalitätsbekämpfung (welches jedoch hohen Anforderungen unterliegt und nicht immer „einfach so“ begründet werden kann, vor allem nicht wenn bspw. ein richterlicher Bereitschaftsdienst eingerichtet und erreichbar ist).

In eurem Beispiel ist dies jedoch unzutreffend, weil es eben keine Kriminalität zu bekämpfen gibt (salopp gesagt). Es gibt keinen Verdacht einer Straftat.

In besagtem Beispiel wären wir stattdessen im Gefahrenabwehrrecht (für NRW bspw. das Polizeigesetz).

Aber auch da benötige ich als einschreitender Beamter eben (wieder salopp ausgedrückt) etwas „Futter“, um das Vorliegen einer Gefahr begründen zu können (objektive Feststellungen vor Ort, mündliche Angaben von Anwesenden).

Edit: Ich sehe gerade, dass wir aber eigentlich doch vom selben sprechen, nur mit anderen Bezeichnungen. War mir so bisher nicht bewusst, da im Gefahrenabwehrrecht von u.a abstrakten oder konkreten Gefahren die Rede ist, der Begriff GiV jedoch nicht gebräuchlich ist.


Grüße
 
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Danke für die Erklärung. Geht das tatsächlich soweit dass es eine Hausdurchsuchung (nach dem Tresorschlüssel) ohne richterlichen Beschluss rechtfertigt?
Es interessiert mich wirklich und ich will nicht gegen die Polizei stänkern.
 

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