Ablehnung kleiner Waffenschein

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26 Sep 2019
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Nur weil ich einen Schein haben will heißt es ja nicht das ich auch Schreckschusswaffen zuhause habe.
Eben!

Als ich meinen KWS beantragt habe, war beim Antrag vom Kreis auch ein Bereich, wo man seine SSW eintragen sollte. Das hat mir auf jeden Fall nicht gefallen, da es dazu ja keine Rechtsgrundlage gibt, nach meiner Kenntnis. Fragt man sich: Wieso?

Und siehe da: Es gibt noch ein Formular des Bundes dazu, ohne ein Feld für die evtl. vorhandenen SSW. Hab ich eben das abgeschickt 🤷‍♂️ und gut.
 
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Ich habe den KWS beantragt und bekommen, fertig, keine Nachfrage , nix , nur 50€ Gebühr ...man kann den Schein ja beantragen ohne eine SSW zu haben (hatte natürlich eine alte Arminius irgendwo rumfliegen) ....wenn der denen natürlich unter die Nase reibt dass er zwei Stck hat 🤷🏼‍♂️...!
...und dieser ganze Aufbewahrungsquatsch für Schreckschußwaffen zeigt wie weit diese Waffenhysterie schon fortgeschritten !
Dabei hatte am Samstag den 10.12.in meiner ehemaligen Heimatgemeinde früh morgens einer der 1500 Bewohner der AFA (ehemalige Kaserne 3./370 in Hermeskeil) einfach so und ohne Grund einen 19 jährigen Zeitungsträger von hinten mit einem großen Küchenmesser , niedergestochen ( da hörste nix in Presse und Nachrichten 🤷🏼‍♂️, iss halt schon zu banal)
.......vielleicht sollte man dort mal diese fleißigen Kontrollbeamten hinschicken , wäre vielleicht nicht schlecht alle großen Messer sicherzustellen !
Grüße und WMH,Olli
 
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Hallo zusammen,
Bodo Bach hat immer gesagt: Ich hät da gern mal ein Problem!

Habe mich neulich mit einem Bekannten unterhalten der einen kleinen Waffenschein beantragen wollte. Gründe spielen keine Rolle und es muss hier auch nicht das Für und Wieder eines "Kleinen Waffescheines" diskutiert werden.
(Er besitzt außer 2 9mm Schreckschusspistolen keine anderen Waffen)

Gerade erzählte er mir, das nachdem vor einigen Tagen eine Polizistin die bei Ihm war die alles kontrolliert hat, heute Morgen die Ablehnung des Kleinen Waffenscheines gekommem ist, mit Kostenbescheid über paaen 60 €.
Begründung: Er habe kein geeignetes Aufbewahrungsmittel.
Die Dame welche vor ein paar Tagen bei Ihm war, hat wohl gesagt das er ein klassifiziertes Aufbewahrungsmittel (Safe) benötigt.

Jetzt meine Frage:
Können zur Erteilung eines kleinen Waffenscheines andere Voraussetzungen wie für die normale Aufbewahrung zu Grunde gelegt werden?
AwaffV §13 Abs. 2 Satz 1, sagt ganz klar, lediglich verschlossenes Behältnis.

Ich habe das Schreiben der Behörde noch nicht gesehen und gebe nur wieder was der Bekannte mir gesagt hat.
Evtl. bekomme ich das Schreiben und darf es nach Schwärzung von Namen und Behörde hier einstellen.
Das ganze passiert in NRW (Nein, nicht in Wuppertal;))

Ich habe Ihm geraten erst ein mal bei der Behörde anzurufen auf AWaffV §13 Abs. 2 Satz 1 zu verweisen und notfalls Einspruch einzulegen.
Wie ist das dann mit den Kostgen geregelt, muss er die 60+ € erst mal zahlen und gibt es dann wieder einen Bescheid mit zusätzlichen Kosten?

So dann lasst mal hören, Feuer frei 😁

Gruß Chris
Jetzt brauch man wohl für ne ☝️ Schreckschusspistole noch ein Nuller Waffenschrank ?
:ROFLMAO: Hammerhard.
MfG.
 
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Ich habe den KWS beantragt und bekommen, fertig, keine Nachfrage , nix , nur 50€ Gebühr ...man kann den Schein ja beantragen ohne eine SSW zu haben (hatte natürlich eine alte Arminius irgendwo rumfliegen) ....wenn der denen natürlich unter die Nase reibt dass er zwei Stck hat 🤷🏼‍♂️...!
...und dieser ganze Aufbewahrungsquatsch für Schreckschußwaffen zeigt wie weit diese Waffenhysterie schon fortgeschritten !
Dabei hatte am Samstag den 10.12.in meiner ehemaligen Heimatgemeinde früh morgens einer der 1500 Bewohner der AFA (ehemalige Kaserne 3./370 in Hermeskeil) einfach so und ohne Grund einen 19 jährigen Zeitungsträger von hinten mit einem großen Küchenmesser , niedergestochen ( da hörste nix in Presse und Nachrichten 🤷🏼‍♂️, iss halt schon zu banal)
.......vielleicht sollte man dort mal diese fleißigen Kontrollbeamten hinschicken , wäre vielleicht nicht schlecht alle großen Messer sicherzustellen !
Grüße und WMH,Olli
Wo denkst du denn :unsure: Schreckschusspistolen sind ,,Kreuzgefählich" Ak's und 9mm sind dagegen unbedenklich :ROFLMAO: Manoman, wo sind wir nur hingeraten...o_O
MfG.
 

BAL

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[...]
Dabei hatte am Samstag den 10.12.in meiner ehemaligen Heimatgemeinde früh morgens einer der 1500 Bewohner der AFA (ehemalige Kaserne 3./370 in Hermeskeil) einfach so und ohne Grund einen 19 jährigen Zeitungsträger von hinten mit einem großen Küchenmesser , niedergestochen ( da hörste nix in Presse und Nachrichten 🤷🏼‍♂️, iss halt schon zu banal)
[...]
Man beachte den letzten Absatz der Meldung!
 
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Was erwartest du wenn es der falsche Täter war?
Es werden so gut wie keine Straftaten die von nicht Deutschen begangen werden erwähnt bzw. man versucht sie zu vertuschen und gibt es erst Preis wenn der Druck zu groß ist.
Bei uns hatte neulich ein Eritreer die habe Innenstadt verwüstet, in der Zeitung und von der Polizei kein Wort, erst als das Ding mit Fotos durch Facebook ging wurde in der Presse berichtet, allerdings auch erst nur "eine Person" als der Druck stieg wurde es ein Flüchtling.
 
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Hallo zusammen,
Bodo Bach hat immer gesagt: Ich hät da gern mal ein Problem!

Habe mich neulich mit einem Bekannten unterhalten der einen kleinen Waffenschein beantragen wollte. Gründe spielen keine Rolle und es muss hier auch nicht das Für und Wieder eines "Kleinen Waffescheines" diskutiert werden.
(Er besitzt außer 2 9mm Schreckschusspistolen keine anderen Waffen)

Gerade erzählte er mir, das nachdem vor einigen Tagen eine Polizistin die bei Ihm war die alles kontrolliert hat, heute Morgen die Ablehnung des Kleinen Waffenscheines gekommem ist, mit Kostenbescheid über paaen 60 €.
Begründung: Er habe kein geeignetes Aufbewahrungsmittel.
Die Dame welche vor ein paar Tagen bei Ihm war, hat wohl gesagt das er ein klassifiziertes Aufbewahrungsmittel (Safe) benötigt.

Jetzt meine Frage:
Können zur Erteilung eines kleinen Waffenscheines andere Voraussetzungen wie für die normale Aufbewahrung zu Grunde gelegt werden?
AwaffV §13 Abs. 2 Satz 1, sagt ganz klar, lediglich verschlossenes Behältnis.

Ich habe das Schreiben der Behörde noch nicht gesehen und gebe nur wieder was der Bekannte mir gesagt hat.
Evtl. bekomme ich das Schreiben und darf es nach Schwärzung von Namen und Behörde hier einstellen.
Das ganze passiert in NRW (Nein, nicht in Wuppertal;))

Ich habe Ihm geraten erst ein mal bei der Behörde anzurufen auf AWaffV §13 Abs. 2 Satz 1 zu verweisen und notfalls Einspruch einzulegen.
Wie ist das dann mit den Kostgen geregelt, muss er die 60+ € erst mal zahlen und gibt es dann wieder einen Bescheid mit zusätzlichen Kosten?

So dann lasst mal hören, Feuer frei 😁

Gruß Chris
1. Es gibt in NRW keine Kontrollen für die Aufbewahrung von SRS-Waffen. Eine solche Kontrolle ist auch durch das WaffG gar nicht gedeckt und somit rechtswidrig.
2. Eine Gebühr für eine rechtswidrige Aufbewahrungskontrolle ist nichtig. Mir ist im Übrigen keine Behörde bekannt, die dafür Gebühren nimmt. Das wäre in NRW nicht üblich.
3. Aufbewahrungskontrollen werden durch die Waffenbehörde durchgeführt. Nicht durch die Polizei. Auch wenn in NRW die Waffenbehörden bei der Polizei ansässig sind, dürfen Angehörige der Polizei keine Kontrollen durchführen, sondern lediglich die Kontrolleure der Waffenbehörde unterstützend begleiten.
4. Eine Ablehnung des KWS wegen mangelnder Aufbewahrungsmöglichkeit ist schlicht rechtswidrig, weil im Prüfverfahren gar nicht vorgesehen. Das ist kein Versagungsgrund.
5. Die Erteilung des KWS ist gebührenpflichtig. Auch, wenn der Antrag abgelehnt wird. Insofern wäre ein Gebührenbescheid für die Ablehnung ok, nicht aber eine Gebühr für die Kontrolle der Aufbewahrung.
6. Wenn der Antrag abgelehnt wurde, muss das eine andere Ursache haben.
Den Bescheid würde ich gerne mal sehen. Wäre auch interessant, um welche Behörde es sich handelt.
 
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Man könnte ja mal nen rechtsmittelfähigen Bescheid zur Ablehnung anfordern und dann weitersehen.
 
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Was erwartest du wenn es der falsche Täter war?
Es werden so gut wie keine Straftaten die von nicht Deutschen begangen werden erwähnt bzw. man versucht sie zu vertuschen und gibt es erst Preis wenn der Druck zu groß ist.
Bei uns hatte neulich ein Eritreer die habe Innenstadt verwüstet, in der Zeitung und von der Polizei kein Wort, erst als das Ding mit Fotos durch Facebook ging wurde in der Presse berichtet, allerdings auch erst nur "eine Person" als der Druck stieg wurde es ein Flüchtling.

Hallo,

das ist schlicht unwahr. Es wird seitens der Pressestellen nichts vertuscht.

Grüße
 
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Hallo,

das ist schlicht unwahr. Es wird seitens der Pressestellen nichts vertuscht.

Grüße
Stimmt, vertuscht ist ein harter Begriff.
Man net es ja bei der Polizei " aus Ermittlungstaktischen Gründen" können wir erst 14 Tage später eine Täterbeschreibung raus geben.
Naja zum Glück gibt es Facebook, so braucht man um Infos aus der Umgebung zu bekommen keine Polizei und auch keine Presse und weiß auch Dank Fotos direkt was mit Sicherheit nicht in der Zeitung stehen wird und freut sich über die Täterbeschreibung der Polizei um zu wetten ob es Günter oder Horst aus der Schulstraße war der diesmal die Stadt verwüstet hat oder wieder mal mit seinem Messer Brot schmieren wollte.
Jetzt auch genug Politik, hier geht es ja um den kleinen Waffenschein und da kann ich nichts zu beitragen weil ich dafür mit Sicherheit kein Geld ausgeben werde.
 
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Hallo,

na wenn „Facebook“ doch alles weiß, dann ärger dich doch nicht über vermeintliche „Vertuschungen“. Wird dann ja wohl schon alles stimmen.

Wenn’s auf Facebook steht…😉
 
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@ Heidenei
Wie gesagt, so hat es der Bekannte erzählt.
zu1 u. 2)
Es wurde wohl auch nicht direkt eine Kontrolle zur Aufbewahrung durchgeführt, und abgerechnet, sondern der "Dorfsheriff" hat ein Gespräch geführt, zwecks Eindruck zur Erteilung des KWS.
zu 3)
In NRW ist die Polizei die Waffenbehörde und nimmt imho die Kontrollen in Personalunion bzw. unterstützend wahr.
Wurde mir jedenfalls von meinem SB bei Erteilung meiner WBK so erklärt. (Mein Schrank stand von Beginn an und steht heute noch bei meiner LG in einem anderen Kreis)
Der SB meiner Meldebehörde hat alle Unterlagen bekommen und mir gesagt das ich damit rechnen muss das der Dorfsheriff bei der Adresse meiner LG vorbei schaut und die Aufbewahrung kontrollieren kommt. Ist schon etliche Jahre her und es war noch nie jemand da und hat kontrolliert. (Ist aber auch wieder ein anderer Kreis wie bei dem Bekannten)
zu 4)
Wie gesagt, ich habe das Dokument bisher nicht gesehen und gebe nur wieder was mir gesagt wurde.
zu5)
Meiner Kentniss nach ist der Gebührenbescheid für die Ablehnung und nicht für die Kontrolle.
zu6)
Wie gesagt, wenn er mir das Dok. mitbringt und ich es scannen und einstellen darf werde ich dieses tun.
Bzgl. der Behörde kann dieses gerne per PN erfolgen, möchte niemand öffentlich an den Karren pi.... , bevor das ganze nicht geklärt ist.
 
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