Ablehnung kleiner Waffenschein

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Völliger Blödsinn. Ich glaub kein Wort. Der TS sollte seinen Bekanntenkreis überprüfen.
 
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@ Heidenei
Wie gesagt, so hat es der Bekannte erzählt.
zu1 u. 2)
Es wurde wohl auch nicht direkt eine Kontrolle zur Aufbewahrung durchgeführt, und abgerechnet, sondern der "Dorfsheriff" hat ein Gespräch geführt, zwecks Eindruck zur Erteilung des KWS.
zu 3)
In NRW ist die Polizei die Waffenbehörde und nimmt imho die Kontrollen in Personalunion bzw. unterstützend wahr.
Wurde mir jedenfalls von meinem SB bei Erteilung meiner WBK so erklärt. (Mein Schrank stand von Beginn an und steht heute noch bei meiner LG in einem anderen Kreis)
Der SB meiner Meldebehörde hat alle Unterlagen bekommen und mir gesagt das ich damit rechnen muss das der Dorfsheriff bei der Adresse meiner LG vorbei schaut und die Aufbewahrung kontrollieren kommt. Ist schon etliche Jahre her und es war noch nie jemand da und hat kontrolliert. (Ist aber auch wieder ein anderer Kreis wie bei dem Bekannten)
zu 4)
Wie gesagt, ich habe das Dokument bisher nicht gesehen und gebe nur wieder was mir gesagt wurde.
zu5)
Meiner Kentniss nach ist der Gebührenbescheid für die Ablehnung und nicht für die Kontrolle.
zu6)
Wie gesagt, wenn er mir das Dok. mitbringt und ich es scannen und einstellen darf werde ich dieses tun.
Bzgl. der Behörde kann dieses gerne per PN erfolgen, möchte niemand öffentlich an den Karren pi.... , bevor das ganze nicht geklärt ist.
......häähhh ????.......warum.dann der Thread.....????......wer nimmt denn jetzt bewußtseinsverändernde Mittel (???) der Bekannte , die Behörde, die Kontrolleurin, oder der TS ......irgendwie klingt das Ganze ziemlich verwuselt .....oder besser gesagt strange !!!!
Oder was natürlich auch sein kann das polizeiliche Führungszeugnis des Bekannten wies erhebliche Mängel auf ?!?
Grüße und WMH,Olli
 
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Mich stört die Höhe des Gebührenbescheides.
Antrag genehmigt = 50€ , Antrag abgelehnt = 60€
Mit welcher Rechtfertigung ist ein beschwehrender Bescheid teurer als ein begünstgender?
Fragen über Fragen.

WH
Frank
 
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1. Es gibt in NRW keine Kontrollen für die Aufbewahrung von SRS-Waffen. Eine solche Kontrolle ist auch durch das WaffG gar nicht gedeckt und somit rechtswidrig.
2. Eine Gebühr für eine rechtswidrige Aufbewahrungskontrolle ist nichtig. Mir ist im Übrigen keine Behörde bekannt, die dafür Gebühren nimmt. Das wäre in NRW nicht üblich.
3. Aufbewahrungskontrollen werden durch die Waffenbehörde durchgeführt. Nicht durch die Polizei. Auch wenn in NRW die Waffenbehörden bei der Polizei ansässig sind, dürfen Angehörige der Polizei keine Kontrollen durchführen, sondern lediglich die Kontrolleure der Waffenbehörde unterstützend begleiten.
4. Eine Ablehnung des KWS wegen mangelnder Aufbewahrungsmöglichkeit ist schlicht rechtswidrig, weil im Prüfverfahren gar nicht vorgesehen. Das ist kein Versagungsgrund.
5. Die Erteilung des KWS ist gebührenpflichtig. Auch, wenn der Antrag abgelehnt wird. Insofern wäre ein Gebührenbescheid für die Ablehnung ok, nicht aber eine Gebühr für die Kontrolle der Aufbewahrung.
6. Wenn der Antrag abgelehnt wurde, muss das eine andere Ursache haben.
Den Bescheid würde ich gerne mal sehen. Wäre auch interessant, um welche Behörde es sich handelt.
Ein Jagdfreund von mir ist auch Sportschütze - und hat mir neulich folgende Geschichte erzählt. Jemanden aus seinem Verein haben sie alle Waffen abgenommen. Kontrolle war bei ihm zu Haus, war alles in Ordnung soweit, dann die Frage: "Sie haben doch auch einen kleinen Waffenschein, wo haben Sie denn die Schreckschusswaffe aufbewahrt." Diese lag geladen im Nachtisch, damit Zuverlässigkeit weg und Waffen weg.....
 
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Ein Jagdfreund von mir ist auch Sportschütze - und hat mir neulich folgende Geschichte erzählt. Jemanden aus seinem Verein haben sie alle Waffen abgenommen. Kontrolle war bei ihm zu Haus, war alles in Ordnung soweit, dann die Frage: "Sie haben doch auch einen kleinen Waffenschein, wo haben Sie denn die Schreckschusswaffe aufbewahrt." Diese lag geladen im Nachtisch, damit Zuverlässigkeit weg und Waffen weg.....
Das ist aber doch seit 2017 hinlänglich bekannt, oder?
Ich glaub, das Hauptproblem bei sowas ist, dass die Leute auf irgendeinem Kenntnisstand stehenbleiben. Sich selbst bzgl. des Waffenrechts auf Stand zu halten ist Pflicht, sonst kommt man schnell in Teufels Küche...
 
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Mich stört die Höhe des Gebührenbescheides.
Antrag genehmigt = 50€ , Antrag abgelehnt = 60€
Mit welcher Rechtfertigung ist ein beschwehrender Bescheid teurer als ein begünstgender?
Die Gebühren setzt wohl jeder Kreis für sich selber fest.
Bei Olli anderer Kreis wie bei meinem Bekannten
 
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Ein Jagdfreund von mir ist auch Sportschütze - und hat mir neulich folgende Geschichte erzählt. Jemanden aus seinem Verein haben sie alle Waffen abgenommen. Kontrolle war bei ihm zu Haus, war alles in Ordnung soweit, dann die Frage: "Sie haben doch auch einen kleinen Waffenschein, wo haben Sie denn die Schreckschusswaffe aufbewahrt." Diese lag geladen im Nachtisch, damit Zuverlässigkeit weg und Waffen weg.....
Was ja auch folgerichtig ist. Und gleichzeitig so widersinnig. Die Kontrolle war aufgrund der Tatsache, dass er WBK-Inhaber ist durch 36 WaffG gedeckt. Im Rahmen dieser Kontrolle kann dann auch die Aufbewahrung von SRS-Waffen kontrolliert werden. Eine Kontrolle nur auf Basis des KWS ist aber nicht durch 36 WaffG gedeckt.
Im Übrigen ist dein Kumpel ein Idiot. Nicht nur, dass er die geladene Knarre im Nachttischchen hat, sondern insbesondere, dass er die auf so plumpe Nachfrage auch noch vorzeigt. Die richtige Antwort wäre gewesen: Sorry, sowas besitze ich nicht.
Im Besitz des KWS zu sein verpflichtet ja nicht zum Besitz einer entsprechenden Waffe und jede weitergehende Nachschau wäre illegal.
 
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Oder was natürlich auch sein kann das polizeiliche Führungszeugnis des Bekannten wies erhebliche Mängel auf ?!?
Dazu kann ich leider nur sagen "Keine Ahnung".
Aber wenn das so ist, sollte das dann nicht auch in der Ablehnung stehen?
Ich hoffe das er mir den Bescheid heute mitbringt.
 
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Man beachte den letzten Absatz der Meldung!
Und die Kommentare sprechen eine eindeutige Sprache 👍. Man fragt sich, was muss eigentlich noch passieren das unsere vom Volk gewählten und für das Volk sich einzusetzenden Vertreter unternehmen :unsure:
MfG.
 
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3. Aufbewahrungskontrollen werden durch die Waffenbehörde durchgeführt. Nicht durch die Polizei. Auch wenn in NRW die Waffenbehörden bei der Polizei ansässig sind, dürfen Angehörige der Polizei keine Kontrollen durchführen, sondern lediglich die Kontrolleure der Waffenbehörde unterstützend begleiten.
Das stimmt so nicht. Sofern der SB der Waffenbehörde online den Haken setzt 'Anfrage an die lokale Polizeidienststelle' erscheint unter Umständen der Bezirksdienst und guckt sich den Antragsteller an, bittet unter Umständen auch um Einlass.Das ist auch bei WBK-Inhabern in NRW nicht unüblich.
Und zu den Kontrolleuren der Waffenbehörde: dies können Angestellte sein aber durchaus auch PVB die dann auch bewaffnet und uniformiert kontrollieren sofern sie aktuell für die Waffenbehörde arbeiten.
 
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Was ja auch folgerichtig ist. Und gleichzeitig so widersinnig. Die Kontrolle war aufgrund der Tatsache, dass er WBK-Inhaber ist durch 36 WaffG gedeckt. Im Rahmen dieser Kontrolle kann dann auch die Aufbewahrung von SRS-Waffen kontrolliert werden. Eine Kontrolle nur auf Basis des KWS ist aber nicht durch 36 WaffG gedeckt.
Im Übrigen ist dein Kumpel ein Idiot. Nicht nur, dass er die geladene Knarre im Nachttischchen hat, sondern insbesondere, dass er die auf so plumpe Nachfrage auch noch vorzeigt. Die richtige Antwort wäre gewesen: Sorry, sowas besitze ich nicht.
Im Besitz des KWS zu sein verpflichtet ja nicht zum Besitz einer entsprechenden Waffe und jede weitergehende Nachschau wäre illegal.
War nicht mein Jagdfreund sondern jemand aus seinem Verein, er hat mir die Geschichte neulich beim Schüsseltreiben erzählt.....
 
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Das stimmt so nicht. Sofern der SB der Waffenbehörde online den Haken setzt 'Anfrage an die lokale Polizeidienststelle' erscheint unter Umständen der Bezirksdienst und guckt sich den Antragsteller an, bittet unter Umständen auch um Einlass.Das ist auch bei WBK-Inhabern in NRW nicht unüblich.
Und zu den Kontrolleuren der Waffenbehörde: dies können Angestellte sein aber durchaus auch PVB die dann auch bewaffnet und uniformiert kontrollieren sofern sie aktuell für die Waffenbehörde arbeiten.
Du redest von einer Überprüfung durch den Bezirksdienst zur Zuverlässigkeitsüberprüfung. Diese wird durch die zuständige Polizeidienststelle durchgeführt. Und ja, der darf auch klingeln und wenn du ihn reinbittest, darf er auch reinkommen. Was er trotzdem nicht darf, ist eine Aufbewahrungskontrolle durchführen oder sonstige waffenrechtlche Kontrollen.

Und ja. Natürlich darf ein Polizeibeamter der Mitarbeiter der Waffenbehörde ist, eine Kontrolle durchführen. Aber nicht, weil er Polizist ist, sondern weil er Mitarbeiter der Waffenbehörde ist. Da ist es vollkommen Wumpe, ob der Polizist, Verwaltungsbeamter oder Regierungsbeschäftigter ist.
 
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