Schalldämpfer - wann wird ein Rohr juristisch zum Schalldämpfer?

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Hallo zusammen,
die Woche hatten wir mal abends eine Diskussion zur Thematik Schalldämpfer.
  1. Darf man einen Schalldämpfer modifizieren, wenn man mit seiner Leistung nicht zufrieden ist?
  2. Darf man einen Schalldämpfer 'aufbohren', wenn das Kaliber sich geändert hat?
  3. Ab wann wird ein Rohr bzw. Behältnis juristisch zum Schalldämpfer?
Beim Punkt 1. bin ich der Meinung, dass hier Handlungsspielraum besteht.
Bedingung ist, dass der SD nur im eigenen Gebrauch eingesetzt wird.
-
Bei Punkt 2. sehe ich es kritischer.
Subjektiv sollte man neu kaufen und den alten im Zweifelsfall verkaufen.
Aber das Thema ist eigentlich, wie stellt sich die juristische Seite dar, auch ohne 'Unfall'.
-
Bei Punkt 3. fehlt mir absolut die Fantasie zur juristischen Seite.
Meinen ersten SD habe ich vor 3 Jahrzehnten bei nicht mehr unter uns weilenden Herren gesehen.
(Der hat damals u.A. 'Wildcats' gebaut und ich bin mir nicht sicher, ob jede Waffe beschossen war.)
SD - was damals ein Schmied und sein Kumpel gebaut haben, wäre heute auch noch möglich.
Nur wie ist die juristische Situation - ab wann wird ein Rohr zum SD?
Reicht es bereits 2 Deckel anzubringen, reicht es, wenn Innenleben dazu kombiniert wurde,
oder bildet der Gebrauch die Basis für die Terminologie 'Schalldämpfer'.
An der Stelle der Diskussion kam gleich die Frage auf, ob man so eine 'Konstruktion' auch
legalisieren könnte.
---
Zu den Punkte 1. und 2. habe ich eine klare Position, nur beim Punkt 3. fehlt mir jede Vorstellung.
In der Diskussionsrunde war ich an Alter und JJ mit Abstand der Älteste, aber bei diesen
drei Fragestellungen ziemlich überfordert.
Speziell dieser Punkt 3. interessiert mich. Mein Bedarf ist zwar durch - ich besitze 3 Dämpfer.
Unabhängig davon kann ich mich nicht erinnern, dazu/darüber schon etwas gelesen zu haben.
An dem Abend blieb es eine ergebnisoffene Diskussion, die irgendwann fortgeführt wird.

Wie seht Ihr diese andiskutierten Themen zum SD?
 
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Waffengesetz Anlage 1:
1.3.3
Schalldämpfer sind Vorrichtungen, die der wesentlichen Dämpfung des Mündungsknalls dienen und für Schusswaffen bestimmt sind.

Kompensatoren, Mündungsbremsen, Magna-Port und Mündungsfeuerdämpfer dämpfen alle nicht wesentlich den Schussknall sondern lenken ihn nur um.

Jeder Vorrichtung an der Mündung die den Schussknall wesentlich dämpft ist ein Schalldämpfer und fällt damit unter das Waffengesetz.

Ein massives Rohr mit zwei Löchern und Expansionsraum dazwischen wird diese Definition schon erfüllen. Zumal die Konstruktion objektiv auch keinem anderen Zweck dienen würde.
 
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Kompensatoren, Mündungsbremsen, Magna-Port und Mündungsfeuerdämpfer dämpfen alle nicht wesentlich den Schussknall sondern lenken ihn nur um.

Jeder Vorrichtung an der Mündung die den Schussknall wesentlich dämpft ist ein Schalldämpfer und fällt damit unter das Waffengesetz.
Bitte definiere „wesentlich“ :)
 
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Kompensatoren, Mündungsbremsen, Magna-Port und Mündungsfeuerdämpfer dämpfen alle nicht wesentlich den Schussknall sondern lenken ihn nur um.

Jeder Vorrichtung an der Mündung die den Schussknall wesentlich dämpft ist ein Schalldämpfer und fällt damit unter das Waffengesetz.
... gelesen habe ich das schon, nur was bedeutet es?
Solange man eine leere PEPSI-Flasche im Auto spazieren fährt, ist es Plastik-Müll.
Sobald man diese leere PEPSI-Flasche an einen Lauf klebt, fällt sie unter das Waffengesetz?
-
Übertragen auf das Rohr mit Deckel - ab wann fällt das Rohr unter das Waffengesetz?
 
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Wenn du es an der Waffe befestigst bzw. ein Gewinde dran ist das auf deinen Lauf passt würde ich sagen - ähnlich wie bei Taschenlampen die Picatinny Befestigungen haben wäre mir die Argumentation zu heiß im Zweifelsfall 😬

Zu deinen Punkten 1 und 2 könnte man noch Argumentieren das Schalldämpfer den Waffen gleichgestellt sind und gewisse Änderungen an den Waffen durch Laien nicht erlaubt sind.
 
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Übertragen auf das Rohr mit Deckel - ab wann fällt das Rohr unter das Waffengesetz?
MEINER privaten Meinung nach wie bei der leeren PETFlasche dann, wenn sie
---explizit zum Schussdämpfen gebaut wurden oder an der Waffe drangängen.

Ölfilter, Schaumstoff, Daunenkissen MIT Münungsgewinde....😎

laut gedacht.
nicht zuletzt gibt's ja auch freie Schalldämpfer mit Gewinde, ab 18, für die Knallpistolen und 4,5 und 5,5 Luftgewehre.
keine Ahnung wie der innere Bau da aussieht, aber evtl ist mit etwas basteln das ganze für 22lfb o.ä. zu missbrauchen?
 
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... gelesen habe ich das schon, nur was bedeutet es?
Solange man eine leere PEPSI-Flasche im Auto spazieren fährt, ist es Plastik-Müll.
Sobald man diese leere PEPSI-Flasche an einen Lauf klebt, fällt sie unter das Waffengesetz?
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Übertragen auf das Rohr mit Deckel - ab wann fällt das Rohr unter das Waffengesetz?
So bald eine Vorrichtung zum Verbinden mit einer Waffe (Gewinde) dran ist und das Gerät den Mündungsknall dämpft.
Das Ganze wurde meiner Erinnerung nach hier schon mal Diskutiert " Feuerschlucker LM"
 
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... gelesen habe ich das schon, nur was bedeutet es?
Solange man eine leere PEPSI-Flasche im Auto spazieren fährt, ist es Plastik-Müll.
Sobald man diese leere PEPSI-Flasche an einen Lauf klebt, fällt sie unter das Waffengesetz?
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Übertragen auf das Rohr mit Deckel - ab wann fällt das Rohr unter das Waffengesetz?
" [...]und für Schusswaffen bestimmt sind."
D.h. deine Pepsiflasche die per se nicht für Schusswaffen bestimmt ist, sollte schon ein passendes Gewinde für deine Mündung haben oder du einen passenden Adapter dabei, damit das zu Problemen führt.

Insgesamt eine müssige Diskussion mit konstruiertem Konfliktpotential. Jemand der illegal einen Schalldämpfer bauen will, wird den so bauen, das er möglichst stark dämpft und schon muss man über die Definitionen von "wesentlich" nicht mehr diskutieren.
Andererseits hängt/schraubt sich niemand ein Rohr an die Mündung und hat dann "versehentlich" einen illegalen Schalldämpfer angebracht.
Es gab vor der Schalldämpfer-Legalisierung keine dahingehenden Probleme, wieso sollte es jetzt welche geben.
Im Zweifel wird man vor Gericht vom Vorhandensein von Konstruktionsmerkmalen auf die Schalldämpfereigenschaften schließen. Sprich Expansions- und Wirbelkammern, innenliegenden Lochblenden etc. So kann problemlos zwischen legalen Bremsen und Kompensatoren einerseits und "zulassungspflichtigen" Schalldämpfern andererseits differiert werden.

Das Waffengesetz soll demnächst auch wieder verschärft werden, vielleicht tragen wir mit so kleinlichen Diskussionen auch immer ein stückweit dazu bei.
 
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Darf man einen Schalldämpfer modifizieren, wenn man mit seiner Leistung nicht zufrieden ist?
Das sollte doch eigentlich einerseits kein Problem sein, schließlich fällt der Dämpfer nicht unter die Beschusspflicht.
Andererseits ist's die Frage wie weit ich verändern dürfte ohne Waffenherstellungserlaubnis, da der Dämpfer ja der Waffe gleichgestellt ist für die er bestimmt ist
 
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Das sollte doch eigentlich einerseits kein Problem sein, schließlich fällt der Dämpfer nicht unter die Beschusspflicht.
Andererseits ist's die Frage wie weit ich verändern dürfte ohne Waffenherstellungserlaubnis, da der Dämpfer ja der Waffe gleichgestellt ist für die er bestimmt ist
Spanede Bearbeitung = Büma
Stahlwolle = as you like it
 
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nicht zuletzt gibt's ja auch freie Schalldämpfer mit Gewinde, ab 18, für die Knallpistolen und 4,5 und 5,5 Luftgewehre.
keine Ahnung wie der innere Bau da aussieht, aber evtl ist mit etwas basteln das ganze für 22lfb o.ä. zu missbrauchen?
Ich sprach auf der IWA vor einigen Jahren mit einem Hersteller, gibt ja auch 6,x mm Luftgewehrdämpfer, lt. dessen Aussage sind die exakt baugleich mit .22 Dämpfern für freie Märkte. Bei uns wird nur ein F im Fünfeck gestempelt und damit ist es ein Luftgewehrdämpfer >7,5 Joule.
 
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habe einen solche luftgewehrdämpfer mal gesehen: im rohr sind praktisch eine art abstandhalter, aus alu gedreht, 6 oder 7 stück, die ebensoviele Kammern erzeugen. durch eine zentrische öffnung geht das geschoß durch, in den kammern wird das gas gebremst und teils zurück gehalten.

eine wirksame modifikation wäre schon wenn man ein stück klebeband auf die mündungsöffnung des dämpfer's klebt, das müßte den dämpfungseffekt verstärken aber ob das legal wäre?

nach meiner kenntnis ist es jedenfalls nicht legal den luftgewehrdämpfer auf einer ewb pflichtigen waffe zu verwenden. ich denke man müßte die waffe mit einem solchen dämpfer durch büchsenmacher zum beschußamt geben und die prüfen und stempeln. kosten mit versand für prüfung eines luftgewehres in suhl 108 euro, dürfte dann ähnlich teuer werden. für ein einfaches kk gewehr könnte sich ein solcher dämpfer für 50 euro vielleicht lohnen, keine ahnung was die sonst kosten. zum beschußamt muß das gewehr ja sowieso wenn gewinde geschnitten wird und dann fällt ein teil der kosten schon an
 
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nach meiner kenntnis ist es jedenfalls nicht legal den luftgewehrdämpfer auf einer ewb pflichtigen waffe zu verwenden. ich denke man müßte die waffe mit einem solchen dämpfer durch büchsenmacher zum beschußamt geben und die prüfen und stempeln. kosten mit versand für prüfung eines luftgewehres in suhl 108 euro, dürfte dann ähnlich teuer werden. für ein einfaches kk gewehr könnte sich ein solcher dämpfer für 50 euro vielleicht lohnen, keine ahnung was die sonst kosten. zum beschußamt muß das gewehr ja sowieso wenn gewinde geschnitten wird und dann fällt ein teil der kosten schon an
M.E. funktioniert das nicht, da Schalldämpfer nicht beschossen werden.

Feilt allerdings eine nach Paragraph 21 WaffG zur Waffenherstellung berechtigte Person das F aus und überlässt dir diesem Dämpfer gegen Vorlage der Erwerbsberechtigung für dein KK ist das m.E. OK.
 

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