Gibt es hier Pächter bei Hessen Forst ?

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Man lese, bevor man sein Los in den Topf wirft, gründlich die Vertragsbedingungen:

9. Wild- und Jagdschaden Für alle Schäden, die durch das Wild selbst oder durch den Jagdbetrieb an den zum Jagdbezirk gehörigen Flächen verursacht werden, hat der Pächter Ersatz zu leisten oder den von ForstBW etwa geleisteten Schadenersatz rückzuvergüten. Kommt nach einer gemeinsamen Besichtigung der Schäden durch ForstBW und Pächter eine gütliche Einigung nicht zustande, wird der Schaden durch einen anerkannten Wildschadenschätzer bzw. -schätzerin ermittelt.

10. Kosten für Wildschadensverhütung Die Maßnahmen zur Verhütung von Wildschäden (Zäunung gefährdeter Kulturen, Naturverjüngungen, Einzelschutz von Forstpflanzen gegen Schälung, Verbiss oder Fegen auf mechanische oder chemische Weise – hierunter zählen keine Wuchshüllen bei Kulturbegründung) werden nach Anhörung des Pächters von ForstBW nach entsprechenden waldbaulichen Erfordernissen durchgeführt. Die hierdurch entstehenden Kosten hat der Pächter vollumfänglich zu tragen (zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe).

14. Jagdliche Einrichtungen (Jagdhütten, Futterplätze, Kanzeln, Hochsitze, Schirme, Blenden usw.) sind vom Pächter ordnungsgemäß und verkehrssicher zu errichten. ForstBW gibt dem Pächter Gelegenheit, sich rechtzeitig vor Ablauf des Pachtvertrages mit dem Folgepächter wegen einer Übernahme der vorhandenen jagdlichen Einrichtungen ins Benehmen zu setzen. Vom Folgepächter nicht übernommene jagdliche Einrichtungen sind vom Pächter unverzüglich nach Ablauf des Pachtvertrages, spätestens innerhalb eines Monats nach Pachtende, abzubauen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Also ganz normale Verträge wie sie mit Jagdgenossenschaften schon immer abgeschlossen wurden!
Wildschaden auf dem Feld, werden ja auch mit dem Landwirt reguliert.
Verbiss und Schälschäden ebenso.
Wer ein Revier pachtet hat nicht nur Rechte sondern auch Pflichten!
 
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Das klingt krass - andererseits habe ich in den letzten Wochen auch aus zwei Privatrevieren gehört, die einen freundlichen Brief bekamen, mit der Bitte sich doch in knapp 4 stelliger Höhe an nötigen Verbissschutzmassnahmen zu beteiligen.
 
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Da lässt man dann den Verbissgutachter kommen und dann war meist der Brief den der Forst da verschickt hat teurer, als das was schlussendlich noch raus schaut. 🤷‍♂️
 
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Also ganz normale Verträge wie sie mit Jagdgenossenschaften schon immer abgeschlossen wurden!
Wildschaden auf dem Feld, werden ja auch mit dem Landwirt reguliert.
Verbiss und Schälschäden ebenso.
Wer ein Revier pachtet hat nicht nur Rechte sondern auch Pflichten!

Fairerweise wird in den wenigsten Pachtverträgen stehen, dass der Landwirt nach eigenem Ermessen Schutzmaßnahmen aufbaut, deren Kosten der Pächter völlig ohne Mitspracherecht und in unbegrenzter Höhe zu bezahlen hat.
 
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Man lese, bevor man sein Los in den Topf wirft, gründlich die Vertragsbedingungen:

9. Wild- und Jagdschaden Für alle Schäden, die durch das Wild selbst oder durch den Jagdbetrieb an den zum Jagdbezirk gehörigen Flächen verursacht werden, hat der Pächter Ersatz zu leisten oder den von ForstBW etwa geleisteten Schadenersatz rückzuvergüten. Kommt nach einer gemeinsamen Besichtigung der Schäden durch ForstBW und Pächter eine gütliche Einigung nicht zustande, wird der Schaden durch einen anerkannten Wildschadenschätzer bzw. -schätzerin ermittelt.

10. Kosten für Wildschadensverhütung Die Maßnahmen zur Verhütung von Wildschäden (Zäunung gefährdeter Kulturen, Naturverjüngungen, Einzelschutz von Forstpflanzen gegen Schälung, Verbiss oder Fegen auf mechanische oder chemische Weise – hierunter zählen keine Wuchshüllen bei Kulturbegründung) werden nach Anhörung des Pächters von ForstBW nach entsprechenden waldbaulichen Erfordernissen durchgeführt. Die hierdurch entstehenden Kosten hat der Pächter vollumfänglich zu tragen (zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe).

14. Jagdliche Einrichtungen (Jagdhütten, Futterplätze, Kanzeln, Hochsitze, Schirme, Blenden usw.) sind vom Pächter ordnungsgemäß und verkehrssicher zu errichten. ForstBW gibt dem Pächter Gelegenheit, sich rechtzeitig vor Ablauf des Pachtvertrages mit dem Folgepächter wegen einer Übernahme der vorhandenen jagdlichen Einrichtungen ins Benehmen zu setzen. Vom Folgepächter nicht übernommene jagdliche Einrichtungen sind vom Pächter unverzüglich nach Ablauf des Pachtvertrages, spätestens innerhalb eines Monats nach Pachtende, abzubauen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
ForstBW stellt sich selber da ein bissl als altruistisch dar, wenn es 81 neue Pirschbezirke zur Verpachtung freigibt...
In meiner Gegend (jage selbst bei ForstBW als mithelfender Jäger) werden drei Bezirke vergeben, die ich mir mal nach jagdlichen Gegebenheiten angeschaut habe.
Alle drei liegen am Rande großer Waldforsten und damit in direkter Nähe zum nächsten Dorf, alle haben einen erheblichen Feldanteil.
In der Praxis dürfte das bedeuten:

- hoher Freizeit- und Besucherdruck
- Magnetwirkung auf Sauen durch Feldfrüchte und damit
- mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eintretende Wildschäden

Die reinen Waldflächen betreibt der Forst weiter in Eigenregie und Leuten wie mir.
Ich kann mich des Verdachts nicht erwehren, dass man sich der Problembereiche entledigen möchte...
 
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Fairerweise wird in den wenigsten Pachtverträgen stehen, dass der Landwirt nach eigenem Ermessen Schutzmaßnahmen aufbaut, deren Kosten der Pächter völlig ohne Mitspracherecht und in unbegrenzter Höhe zu bezahlen hat.
Der Landwirt ist auch zur Mithilfe zur Vermeidung von Wildschäden verpflichtet.
Wer einen Pachtvertrag unterschreibt, muss sich im klaren über diese Kosten sein!
Ausgleich der Schäden und auch die Anschaffung von Schutzmaßnahmen, wie Elektrozäune und die Folgekosten durch diese inkl. der nicht unerhebliche Zeitaufwand!
Wenn nicht, halt einfach besser nicht unterschreiben.
 

Fex

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Also ganz normale Verträge wie sie mit Jagdgenossenschaften schon immer abgeschlossen wurden!
Wildschaden auf dem Feld, werden ja auch mit dem Landwirt reguliert.
Verbiss und Schälschäden ebenso.
Wer ein Revier pachtet hat nicht nur Rechte sondern auch Pflichten!
Natürlich - allerdings haben die Beträge beim Forst eine völlig andere Dimension wie im Feld. Für 2 ha Zäunung hat hier ein Pächter 8.500 € hingeblättert.
 

Fex

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Da lässt man dann den Verbissgutachter kommen und dann war meist der Brief den der Forst da verschickt hat teurer, als das was schlussendlich noch raus schaut. 🤷‍♂️
Jo, der Verbissgutachter ist meist der, der auch das forstliche Gutachten erstellt und nicht etwa der, der in der Landwirtschaft den Mais begutachtet.
 

Fex

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Fairerweise wird in den wenigsten Pachtverträgen stehen, dass der Landwirt nach eigenem Ermessen Schutzmaßnahmen aufbaut, deren Kosten der Pächter völlig ohne Mitspracherecht und in unbegrenzter Höhe zu bezahlen hat.
Ich habe in meiner Region noch nie erlebt, dass ein Landwirt Schutzmassnahmen ergriffen hätte - ausser einer Schussschneise - und die Kosten dafür vom Pächter übernommen worden wären.
Wenn hier gezäunt wird, dann ist das immer eine Massnahme des Pächters nach Abwägung von Nutzen und Kosten.
 
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Ich habe in meiner Region noch nie erlebt, dass ein Landwirt Schutzmassnahmen ergriffen hätte - ausser einer Schussschneise - und die Kosten dafür vom Pächter übernommen worden wären.
Wenn hier gezäunt wird, dann ist das immer eine Massnahme des Pächters nach Abwägung von Nutzen und Kosten.
Klar - dem Vertrag nach könnte er es aber!
 

Fex

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ForstBW stellt sich selber da ein bissl als altruistisch dar, wenn es 81 neue Pirschbezirke zur Verpachtung freigibt...
In meiner Gegend (jage selbst bei ForstBW als mithelfender Jäger) werden drei Bezirke vergeben, die ich mir mal nach jagdlichen Gegebenheiten angeschaut habe.
Alle drei liegen am Rande großer Waldforsten und damit in direkter Nähe zum nächsten Dorf, alle haben einen erheblichen Feldanteil.
In der Praxis dürfte das bedeuten:

- hoher Freizeit- und Besucherdruck
- Magnetwirkung auf Sauen durch Feldfrüchte und damit
- mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eintretende Wildschäden

Die reinen Waldflächen betreibt der Forst weiter in Eigenregie und Leuten wie mir.
Ich kann mich des Verdachts nicht erwehren, dass man sich der Problembereiche entledigen möchte...
Zumindest in meinem Beritt ist das anders - in 500 m Entfernung wird ein reines Waldrevier verlost, das zuvor von mithelfenden Jägern betreut wurde. Allerdings ist der Freizeitdruck immens, Wildsauen sind aufgrund der Struktur nur Wechselwild und die Schäden im Feld daher marginal bis nicht vorhanden.
 

Fex

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Klar - dem Vertrag nach könnte er es aber!
Ich kenne keinen Vertrag , der dem Pächter die Kosten für schadensverhütende Massnahmen im Feld auferlegt - es handelt sich immer um die Übernahme des Wildschadens an sich. Im selben Vertrag ist dafür aber die Übernahme von schadensverhütenden Massnahmen im Wald in Höhe von 5% der Fläche niedergeschrieben.
Die 14 Reviere in meiner JG haben alle denselben Vertrag....
 
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Zumindest in meinem Beritt ist das anders - in 500 m Entfernung wird ein reines Waldrevier verlost, das zuvor von mithelfenden Jägern betreut wurde. Allerdings ist der Freizeitdruck immens, Wildsauen sind aufgrund der Struktur nur Wechselwild und die Schäden im Feld daher marginal bis nicht vorhanden.
Mag sein, ich habe ja auch nur von den hiesigen Revieren gesprochen und da ist es auffällig.
 
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Ich kenne keinen Vertrag , der dem Pächter die Kosten für schadensverhütende Massnahmen im Feld auferlegt - es handelt sich immer um die Übernahme des Wildschadens an sich. Im selben Vertrag ist dafür aber die Übernahme von schadensverhütenden Massnahmen im Wald in Höhe von 5% der Fläche niedergeschrieben.
Die 14 Reviere in meiner JG haben alle denselben Vertrag....
Ich glaube wir sind uns einig - wenn ich dich richtig verstehe, findest den Paragraphen ebenso "erstaunlich" wie ich.
 
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Zumindest in meinem Beritt ist das anders - in 500 m Entfernung wird ein reines Waldrevier verlost, das zuvor von mithelfenden Jägern betreut wurde. Allerdings ist der Freizeitdruck immens, Wildsauen sind aufgrund der Struktur nur Wechselwild und die Schäden im Feld daher marginal bis nicht vorhanden.
Weißt du, ob die mithelfenden ein "Vorkaufsrecht" hatten - fände ich nur fair.
 

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