Neues Waffengesetz

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Ich zitiere von der WuH Seite:

Jemand darf ohne EWB nicht mit einem freien LG schießen.... Wie und wo soll das kontrolliert werden.
Ich hab ein LG, frei ab 18 zu erwerben, schieß damit mit den Spezln im Keller ... Und nun?
Wo kein Kläger da kein Richter. Wenn es dem Nachbarn aber zu bunt wird oder du dich mit einem der Teilnehmer im Nachhin verkrachst kann er dich anschwärzen.
 
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Wenn alle sachlich bleiben ist es kein Thema, den Fred laufen lassen. Aber genau dass ist das Problem.
die anderen Fäden WAREN doch in den größten Teilen um 80/90% völlig sachlich, informativ und "normal", natürlich wie immer mit hier und da Satire, gefrotzel und etwas Off Topic.

Das Thema IST halt ne Steilvorlage für Dampf ablassen , geht faktisch jeden hier mehr oder minder direkt an, auch wenn viele offenbar den Schuss noch nicht gehört haben .

und es bietet mehr Zündstoff als
"Soll ich bei der Fuchsjagd lieber .17er ATG oder GMC- Geschosse Wiederladen"?

Wegen einer Handvoll "Querschläger" bei hunderten guten Posts mit berechtigter Kritik an diesem Irrsins-entwuf aber mir nichts dir nichts das Ganze Kind mit dem Bad auskippen/alles über einen Kamm scheren - .

Das ist Taktik 🙊🙉🙈
 

WP

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...und wie soll ein Schießstandbetreiber seiner Verpflichtung nachkommen, den Interessenten auf ein Waffenbesitzverbot zu überprüfen???
 
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Noch ist das Gesetzt so noch nicht in Kraft !
Also müssen wir alle uns dafür Stark machen das es so nicht kommt.
Das bedeutet für mich das ich ein paar e Mails schreiben werde an Bundestag Abgeordnete damit es vielleicht nicht so kommt. Ich denke wenn die FDP sieht das es ein großes Interesse gibt oder auch andere Parteien dann werden diese auch länger durch halten.
Es schadet auch nicht die SPD oder Grünen anzuschreiben und ihnen zu sagen das man den Gesetzesentwurf so nicht gut findet.
Ps da ich nicht gut bin im Schreiben solcher e Mails hat jemand einen Vordruck denn man benutzen könnte.
 
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17 Feb 2016
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Hat jemand etwas gefunden, wo die "Gelbmarkierung" erläutert ist?

Ich habe bisher nur die Stellen in der Aufwandskalkulation gesehen, und aus denen geht leider nicht hervor, ob "gelb = weiternutzen", oder "gelb = verschrotten" heißt.
Das Gesetz bedingt ja prinzipiell eine Formänderung und keine Farbänderung
 
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Hat jemand etwas gefunden, wo die "Gelbmarkierung" erläutert ist?

Ich habe bisher nur die Stellen in der Aufwandskalkulation gesehen, und aus denen geht leider nicht hervor, ob "gelb = weiternutzen", oder "gelb = verschrotten" heißt.
Das Gesetz bedingt ja prinzipiell eine Formänderung und keine Farbänderung

Genau an der Stelle mit der Aufwandskalkulation gibt es auch mehr Infos:
Von den 225 000 Waffen sind nach Schätzung des Ministeriums 60 % in den Händen von Privatleuten. 135 000 (225 000 * 0,6) Personen müssen also eine Einstufung beantragen, welche vermutlich positiv ausfällt. Dann müsste die Waffe entweder entsorgt werden – was angesichts der Alternativen nicht angenommen wird – oder es wird ein Antrag nach § 40 Absatz 4 gestellt, was vom Ministerium in allen Fällen erwartet wird, um der Unbrauchbarmachung zu entgehen. Es wird jedoch auch vom Ministerium erwartet, dass die Anträge keinen Erfolg haben, da die Ausnahmegründe Wissenschaft, Kulturhistorik und öffentliche Sicherheit maßgeblich nicht zutreffen werden. Darum erfolgt danach die Gelbmarkierung in allen 135 000 Fällen.
Der Zeitaufwand für die Beantragung zur Einstufung wird auf 60 Minuten geschätzt (siehe zeitliches Mittel aus den Identifikationsnummern 200611230853007 und 200611230853008 auf ondea.de – für Bürgerinnen und Bürger sowie Wirtschaft wird vom gleichen Zeitaufwand ausgegangen). Für die Beantragung gemäß § 40 Absatz 4 werden 45 Minuten erwartet (siehe zeitliches Mittel aus den Identifikationsnummern 2006112308594121 und 2006112308594122 auf ondea.de – für Bürgerinnen und Bürger sowie Wirtschaft wird vom gleichen Zeitaufwand ausgegangen). Für die Gelbmarkierung wird mit 15 Minuten für die Bestellung und das Auftragen auf die Waffe sowie mit 5 Euro für die Farbe und 3,50 Euro Versandkosten gerechnet. Insgesamt ergeben sich so 120 Minuten Zeitaufwand und 8,50 Euro Sachkosten.
 
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Hat jemand etwas gefunden, wo die "Gelbmarkierung" erläutert ist?

Ich habe bisher nur die Stellen in der Aufwandskalkulation gesehen, und aus denen geht leider nicht hervor, ob "gelb = weiternutzen", oder "gelb = verschrotten" heißt.
Das Gesetz bedingt ja prinzipiell eine Formänderung und keine Farbänderung
Du musst den Antrag nach Par. 40 IV stellen. Wird der abgelehnt, bekommst du die Auflage das gelb zu markieren und dann der bestandschutz gilt.
 
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30 Jul 2010
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Auch ich bin betroffen. Hab nicht nur ein AR-15 im Schrank sondern auch eine Beretta CX4 in 9mmPara.

Bei der CX4 ist die Situation noch ungünstiger, da zuerst die zivile HA- Version auf dem Markt platziert wurde. Und Jahre später kam dann eine Full- Auto Maschinenpistole für Polizei und Co. dazu. Und da gibt es nichts, was die beiden optisch unterscheidet.
Meine Fangschusswaffe gabs nur in Schwarz! Muss ich dann eine Regebogenfahne auf den Schlitten kleben.
Vielleicht wird es im nächsten Entwurf konketisiert und es wird noch noch von "kriegswaffenähnlichen halbautomatischen Langwaffen" gesproichen.
 
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...und wie soll ein Schießstandbetreiber seiner Verpflichtung nachkommen, den Interessenten auf ein Waffenbesitzverbot zu überprüfen???

Ganz einfach:
Bei Betreten der Anlage vorzeigen

- Der Schütze oder Jäger mit gültigem Jagdschein /Schützenschein o.ä.

-Der Armbrustsschütze mit dem "kleinen Waffenschein", der eben zukünftig an MPU, Sachkundekurs usw gekuppelt ist.
was viele aus Schonung der Nerven und dem Geld bleiben lassen.

- Der Kfz-Betrieb/
FussballVerein/
Poker-Club, der Privatmann, die " am Tag der offenen Tür" vom Schützenverein mal zur Gaudi 5 Schuss mit KK o.ä. auf den Bierdeckel in 20 Meter abgeben wollen, werden enttäuscht feststellen, das das nicht mehr geht.

es sei denn, sie laufen 1 Mal im Jahr aufs Amt und besorgen sich für mehr Zeit und Geld, als die 5 Schuss wert sind, besagte "Unbedenklichkeitsfteigabe"....

Schilda live und wir sind mittendrin 🤐🥴
 
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