Beispielsanschreiben Abgeordnete bzgl. Waffenrechtsverschärfung

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Liebe Foristi,

die aktuell geplante Verschärfung des Waffenrechts treibt viele von uns um. Ich habe sie, wie einige von euch, zum Anlass genommen, mich direkt an die Abgeordnete meines Landkreises zu wenden. Erstaunlicherweise gab es einige Antworten, Zustimmung von CDU- und FDP-Abgeordnetem und vom SPD-Abgeordneten zumindest eine Reaktion mit den zu erwartenden Argumenten (mehr als ich erwartet hatte). Von den Grünen kam keine Reaktion. Ich bin überzeugt, wir alle sollten unsere Abgeordneten kontaktieren und verdeutlichen, was unser Standpunkt ist.

Wer sich mit der Formulierung eines solchen Schreibens schwer tut, dem mag mein Schreiben von Hilfe sein. Ihr dürft es gerne verwenden, auf euch angepasst. Für von größter Wichtigkeit halte ich Höflichkeit und Sachlichkeit.

Mein Schreiben an CDU, SPD, Grüne vom 14.12.2022

Sehr geehrter Herr XX,

als XX Bürger, dessen Wahlkreis Sie betreuen, möchte ich mich an Sie wenden. Ich bin sicher, Sie bekommen sehr viele Nachrichten und ein Beantworten aller wird Ihnen kaum möglich sein, aber ich hoffe, dass Sie die Zeit finden, meine Nachricht zumindest wahrzunehmen.

Heute hat sich Innenministerin Fr. Faeser erneut für eine Verschärfung des Waffenrechts ausgesprochen. Dazu soll ein besserer Abgleich unterschiedlicher Behörden erfolgen. Dies ist sicherlich grundsätzlich sinnvoll, da Versäumnisse und fehlende Absprache zuständiger Behörden (z.B. im Fall des Terrorakts in Hanau) gravierende Konsequenzen haben können.
Ebenso wird, nicht zum ersten Mal, von Fr. Faeser ein Verbot halbautomatischer Waffen gewünscht. Eine Begründung dafür bleibt die Ministerin schuldig, sie belässt es bei einer subjektiven Einschätzung ihrerseits, „halbautomatische Waffen braucht man nicht in Besitz zu haben.“

Ich bin als Jäger und Sportschütze im Besitz von mehreren halbautomatischen Waffen und möchte mich gegen diese Art der Bevormundung wehren.

Das Verbot halbautomatischer Waffen für gesetzestreue Bürger entbehrt jeglicher wissenschaftlicher Grundlage. Legalwaffen sämtlicher Art spielen in Deutschland eine verschwindend geringe Rolle bei der Schusswaffenkriminalität. Die Zahlen diesbezüglich sind allgemein einsehbar, ich verweise z.B. auf das Bundeslagebild Waffenkriminalität 2021, veröffentlich vom Bundeskriminalamt. Der Anteil von Straftaten mit Schusswaffenverwendung an allen erfassten Straftaten (ca 5 Mio) liegt mit 0,2% auf dem niedrigen Niveau des Vorjahrs, Tendenz über die letzten drei Jahre fallend. Dabei wird bei der Aufzählung nicht zwischen legalen und illegalen Waffen unterschieden. Das Bundeskriminalamt spricht allerdings explizit die Gefahr an, die von illegal eingeführten und illegal umgebauten Waffen ausgeht, Legalwaffen werden nicht einmal eigens erwähnt!
Oder um es mit den Worten aus der Stellungnahme des Instituts für Rechtspsychologie der Universität Bremen für die öffentliche Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages im Februar 2008 zu sagen: "Unter kriminalpräventiven und rechtspsychologischen Gesichtspunkten stellen Legalwaffenbesitzer keine bedeutende Gefahr für die Innere Sicherheit dar.“ Diese Worte haben noch immer Gültigkeit.

Warum also wird wieder für eine Verschärfung des Waffenrechts mit Beschneidung der Rechte der Legalwaffenbesitzer geworben? Ich vermisse bei dem von Fr. Faeser und ihrer Partei betriebenen Vorstoß eine sachliche Debatte. Es wird Aktivismus betrieben, dabei werden Daten und Fakten ignoriert.

Das aktuelle Waffengesetzt gibt dem Gesetzgeber und den ausführenden Organen sämtliche Möglichkeiten, rechtsextremen und demokratiefeindlichen Personen etwaige legal in Besitz gekommene Schusswaffen abzunehmen. Dass der behördliche Apparat langsam und fehlerhaft arbeitet sowie unter Personalmangel leidet, ist nicht Schuld der rund 950 000 Legalwaffenbesitzer in Deutschland.

Die tatsächliche Gefahr für Bürger und Demokratie geht von den illegalen Waffen aus, mit denen sich die absolute Mehrheit der Verursacher von Schusswaffenkriminalität in Deutschland bewaffnet. Illegaler Waffenbesitz und der Missbrauch von Waffen sind als Straftat streng zu verfolgen, an dieser Stelle gilt es von politischer Seite anzusetzen. Eine Verschärfung der existierenden Gesetze liefe dabei ins Leere, da dadurch weder illegale Waffen noch sich über Gesetze ohnehin hinwegsetzende Kriminelle unschädlich gemacht werden.

Ich bitte Sie also, informieren Sie sich, nehmen Sie mit sachlichen Argumenten an etwaigen parteiinternen Debatten teil.

Für Rückfragen oder Gespräche stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
XX


Anzupassen an die aktuelle Situation wäre, dass nun der Entwurf vorliegt (zumindest scheint es so zu sein) und zusätzliche Details bekannt sind.
Auf die Antwort des SPD-Abgeordneten, welche ich ohne sein Einverständnis nicht öffentlich machen kann, antwortete ich:

Sehr geehrter Herr XX,

Ich danke Ihnen für Ihre Antwort und weiß die Bereitschaft zum Diskurs zu schätzen.

Erlauben Sie mir, zu Ihren Ausführungen Stellung zu beziehen.

Im Falle der kürzlich erfolgen Razzia ist festzuhalten, dass in dieser Sache tatsächlich die behördlichen Strukturen funktionierten und die gesetzlichen Voraussetzungen zur Entwaffnung der demokratie- und verfassungsfeindlichen Gruppierungen bereits existieren, wie Sie ja selbst schreiben. Ich bezweifele zudem, dass der aktuelle Vorstoß zur Verschärfung des Waffenrechts tatsächlich eine Folge der Razzia ist, vielmehr muss allein aufgrund der Medienwirksamkeit des Ereignisses und der faktisch sofort formulierten Forderungen von Frau Faeser davon ausgegangen werden, dass längst geplante Verschärfungen angesichts einer nun günstigen Lage auf den Tisch gebracht wurden. Aber wie ich bereits in der letzten Mail ausführte, gegen eine bessere Vernetzung behördlicher Strukturen ist grundsätzlich nichts einzuwenden.

Weiterhin für mich nicht nachvollziehbar bleibt der Vorstoß zum Verbot halbautomatischer Waffen. Bereits die Bezeichnung „kriegswaffenähnlich“ ist irreführend. Die Gefährlichkeit einer Waffe ergibt sich nicht aus ihrem Aussehen. Das noch immer in Deutschland verbreitetste Waffenverschlusssystem ist das Mauser System 98. Mit dieser Waffe bestritt Deutschland zwei Weltkriege. Kriegswaffenähnlicher geht es also gar nicht, eine Aussage über die Gefährlichkeit lässt diese Bezeichnung jedoch nicht zu und tatsächlich wäre es von den geplanten Waffenverschärfungen nicht betroffen. Mit gutem Grund wurde 2003 der sogenannte „Anscheinsparagraph“ abgeschafft. Um ein weiteres konkretes Beispiel anzuführen: Ich besitze eine H&K 630 in .223. Wenn Sie ein Bild der Waffe sähen, würden Sie diese zweifellos als Jagdwaffe einordnen. Es handelt sich aber tatsächlich um das System des G3, also der Standardwaffe der Bundeswehr über viele Jahre. In einen jagdlichen Holzschaft gesetzt, verrichtet die Waffe ihren Dienst als klassisch aussehende Jagdwaffe. Funktionell besteht keinerlei Unterschied zu einer zivilen, sprich halbautomatischen Version des AR-15, die wohl als „kriegswaffenähnlich“ bezeichnet werden würde. Auch die H&K 630 lässt sich mit einem 10-Schuss Magazin ausstatten. An dieser Stelle möchte ich Ihr Argument bzgl. der sich aus hoher Kapazität ergebender Gefährlichkeit halbautomatischer Waffen entkräften. Spätestens seit dem Verbot von Magazinen mit einer Kapazität von mehr als 10 Schuss ist dieses hinfällig. Die „sehr hohe Kapazität“ gibt es nicht mehr.

Nun mögen Sie fragen, warum ich denn als Jäger eine Version des AR-15 der H&K 630 oder einem Repetierer vorziehen würde. Dies ergibt sich in meinem Fall vor allem aus der sehr ausgereiften, tausendfach erprobten und verbesserten Ergonomie und Verlässlichkeit dieser Waffe. Jagdlich ist ein rascher zweiter Schuss zudem sehr nützlich, sollte das beschossene Tier nicht sofort liegen (wie es leider auch bei größter Sorgfalt vorkommt). Der Einsatz einer Waffe mit der Möglichkeit einer potentiellen schnellen Schussfolge erleichtert das Erfüllen der Sorgfaltspflicht in manchen Situationen also erheblich.

Unabhängig davon ist weiterhin festzuhalten, dass legal besessene halbautomatische Langwaffen egal welchen Aussehens in Deutschland nicht deliktrelevant sind.

Und auf den von Ihnen angesprochenen Koalitionsvertrag zu sprechen zu kommen (ich erlaube mir, Christian Lindners Büro zu zitieren): „Im Koalitionsvertrag ist klar vereinbart, dass es zunächst eine Evaluation der bisherigen Rechtsänderungen sowie eine Verbesserung der Datenlage braucht, bevor eine Änderung des Waffenrechts in Erwägung gezogen werden kann, andernfalls können Probleme bei der Umsetzung bisheriger Regelungen nicht erfasst werden.“
Genau dies sehe ich bei den von Ihrer Partei geplanten Veränderungen nicht.

Ich würde Ihnen gerne anbieten, sich selbst ein Bild des Legalwaffengebrauchs zu machen. Gerne nähme ich Sie zur Jagd mit. Ich würde mich sehr freuen, Vorurteile auf dem kleinen Dienstweg abbauen zu können.

Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie ein frohes Weihnachtsfest sowie einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Mit freundlichen Grüßen,
XX
 
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Mein aktuelles Schreiben an die FDP vom 9.1.2023:

Sehr geehrter Herr XX,

als XX Bürger wende ich mich an Sie als Vertreter der bayrischen FDP im Bundestag. Ich bin sicher, Sie bekommen sehr viele Nachrichten und ein Beantworten aller wird Ihnen kaum möglich sein, aber ich hoffe, dass Sie die Zeit finden, meine Nachricht zumindest wahrzunehmen.

Heute wurde die von Innenministerin Fr. Faeser bereits angekündigte Gesetzesvorlage für eine Verschärfung des Waffenrechts präsentiert.
Darin wird neben einer Einschränkung der Schreckschusswaffen und dem Einführen medizinisch-psychologischer Gutachten für alle Waffenbesitzer auch ein Verbot „kriegswaffenähnlicher“ halbautomatischer Waffen gefordert.

Ich bin als Jäger und Sportschütze im Besitz von mehreren halbautomatischen Waffen und möchte mich gegen diese Art der Bevormundung wehren.

Bundesjustizminister Herr Buschmann hat sich klar gegen die weitere Beschneidung der Rechte von Legalwaffenbesitzer ausgesprochen und völlig zu Recht angemerkt, dass die von der SPD geplante Verschärfung des Waffenrechts weder das Problem der illegalen Waffen noch das Missachten bereits bestehender Gesetze durch Kriminelle behebt.
Dass unter kriminalpräventiven und rechtspsychologischen Gesichtspunkten Legalwaffenbesitzer keine bedeutende Gefahr für die Innere Sicherheit darstellen und halbautomatische Langwaffen in Deutschland nicht deliktrelevant sind, ist Ihnen sicherlich bekannt.

Ich habe bei der letzten Wahl die FDP auch unter dem Gesichtspunkt gewählt, dass sie eine unsinnige Verschärfung des Waffenrechts ablehnt. Ich hoffe sehr, dass Sie und Ihre Partei dies weiterhin tun und die Rechte von Legalwaffenbesitzern schützen werden.

Ich bitte Sie, sich bei den Debatten einzubringen und dem blinden Aktivismus der SPD sachliche Argumente entgegenzusetzen.

Ich bedanke mich für Ihr Engagement und verbleibe mit freundlichen Grüßen,
XX
 

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