Neues Waffengesetz

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Antwort von Herrn Emmerich, Grüne

Sehr geehrter Herr ...,

vielen Dank für Ihre Nachricht zum Waffenrecht. Wir bekommen aktuell sehr viele Nachrichten zu diesem Thema, weshalb ich in meiner Antwort auf Punkte eingehe, die Sie in ihrer Nachricht vielleicht so nicht angesprochen haben. Mir ist es aber sehr wichtig, dass alle, die mir in dieser Sache schreiben, zeitnah eine ausführliche Antwort bekommen, auch wenn der ein oder andere Absatz ein Thema aufgreift, das von Ihnen nicht angesprochen wurde.

Für unsere Fraktion und die gesamte Ampel ist klar, dass die allermeisten Personen mit einer waffenrechtlichen Erlaubnis rechtstreu und rechtschaffen sind und dass sie der großen Verantwortung und dem Privileg, das sie mit dem Besitz von Schusswaffen haben, tagtäglich gerecht werden. Noch liegt der Entwurf dem Parlament nicht vor, aber ich möchte Ihnen trotzdem eine ausführliche Antwort zukommen lassen und Ihnen zusichern, dass ich mich im anstehenden Gesetzgebungsprozess für eine Überarbeitung mit Augenmaß einsetze.

Im Koalitionsvertrag haben wir uns mit FDP und SPD gemeinsam darauf geeinigt, Verfassungsfeinde konsequent zu entwaffnen. Hierauf liegt unser Fokus und hierfür setze ich mich auch mit Nachdruck ein. Das bedeutet, dass Verfassungsfeinde nicht die Möglichkeit erhalten dürfen, an Schießständen oder beim Sportschießen an der Waffe zu üben oder Schusswaffen zu besitzen. In meinen zahlreichen Gesprächen mit Jagdverbänden, Sportschützen und dem Gewerbe vor Ort wird mir immer wieder berichtet, dass dieses Ziel auf uneingeschränkte Zustimmung stößt. Denn eine konsequente Entwaffnung von Verfassungsfeinden und all denjenigen, die nicht verantwortungsvoll mit Schusswaffen umgehen können, schützt alle anderen vor Vorverurteilungen, die dieses große Privileg rechtstreu ausüben. Es geht dabei also nicht darum, Sportschützinnen und Sportschützen, Jägerinnen und Jäger zu gängeln, sondern diejenigen zu entwaffnen, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen. Hier zeigt sich immer wieder auf tragische Weise, berichten Bundesländer und auch Behörden vor Ort, dass die waffenrechtlichen Regelungen bei der Überprüfung der Zuverlässigkeit nicht immer in der Konsequenz dazu führen, dass Verfassungsfeinde entwaffnet werden.

Immer mehr Menschen erwerben darüber hinaus erlaubnisfreie Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen und beantragen zusätzlich den Kleinen Waffenschein, um solche Waffen führen zu dürfen. Das ist eine beunruhigende Entwicklung, die wir eindämmen möchten. Deswegen wollen wir, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, dafür sorgen, dass für den Erwerb von SRS-Waffen zukünftig eine Erlaubnis Voraussetzung ist. Außerdem setze ich mich dafür ein, dass weitere Punkte aus dem Koalitionsvertrag gemeinsam mit den Bundesländern angegangen werden. Das betrifft die effektivere Ausgestaltung der bestehenden Kontrollmöglichkeiten durch die Länder und Kommunen, die kriminalstatistische Erfassung von Straftaten mit Schusswaffen für eine bessere Opferstatistik und einen besseren Informationsfluss zwischen den Behörden. Angesichts des großen Gefahrenpotenzials, was von legalen Schusswaffen ausgehen kann, sind Überprüfungen zur Zuverlässigkeit und Eignung geboten und zumutbar und gehören zur Fürsorgepflicht des Staates gegenüber seine Bürgerinnen und Bürgern. Bei der Eignungsüberprüfung sollten wir deshalb auch keinen Unterschied zwischen jüngeren und älteren Menschen machen.

Dementsprechend haben wir als Koalition eine Überarbeitung des Waffenrechts vereinbart, sowie eine Evaluation, die neben der Entwaffnung von Verfassungsfeinden und der Überarbeitung bei SRS-Waffen, ebenfalls wichtig und richtig ist.

Gerade was die kriminalstatistische Erfassung angeht, ist es in der Tat so, dass sehr große Defizite vorherrschen. Klar ist: Jeder Fall einer Straftat mit einer Schusswaffe ist einer zu viel, gerade wenn es um Raub- oder Tötungsdelikte geht. Eine Studie des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg kam zu dem Ergebnis, dass in Deutschland jedes Jahr etwa 20 bis 25 Menschen bei einem Tötungsdelikt innerhalb der Familie oder Partnerschaft durch eine Schusswaffe im legalen Besitz des Täters sterben (www.mpg.de/578606/pressemitteilung20090318). Für die weit verbreitete Darstellung, dass nur 0,5 % der Delikte mit legalen Waffen verübt werden, fehlen nach wie vor aussagekräftige Opferstatistiken. Hinzu kommt, dass eine Schusswaffe bei Taten als illegale Waffe gezählt wird, auch wenn diese zuvor legal im Täterumfeld erworben wurden. So zum Beispiel auch beim Polizistenmord in Kusel oder beim Amoklauf in Winnenden. Das verzerrt natürlich die Statistik. Es gibt deshalb zu Recht einen breiten Konsens darüber, dass wir die Opferstatistik verbessern müssen und das müssen wir schnell angehen. Gemeinsam mit der effektiveren Entwaffnung von Verfassungsfeinden. Zusätzlich sollten wir für alle Tötungsdelikte nach dem Strafgesetzbuch ein detailliertes Monitoring einschließlich einer Opferstatistik einführen.

Es bereitet den Sicherheitsbehörden Sorgen, dass bestimmte Halbautomaten vermehrt militärische Elemente wie ein hocheffektives Gaskolbensystem beinhalten. Auch wenn definitorisch eine Herausforderung besteht, sind gewisse Einschränkungen bei kriegsähnlichen Halbautomaten verhältnismäßig. Es wird darauf zu achten sein, dass keine definitorischen Unklarheiten entstehen. Dafür werde ich mich im parlamentarischen Verfahren einsetzen.

Lassen Sie mich abschließend aber auch festhalten, dass es im Waffenrecht mehr Stellschrauben gibt, als diejenigen, die gerade zur Debatte stehen. Dazu gehört eine bessere Ausstattung der Vollzugsbehörden vor Ort. Das kann der Bundesgesetzgeber nicht alleine und auch die Länder sicherlich nicht von heute auf morgen bewerkstelligen. Ebenso wie den Kampf gegen den illegalen Waffenhandel, der mindestens genauso schwer zu kontrollieren ist wie der illegale Rauschgifthandel, wo wir in Zukunft aber gemeinsam stärker hinschauen müssen. All diese Baustellen dürfen uns aber nicht davon abhalten, auf den bestehenden Handlungsbedarf zu reagieren. Denn jede Tat mit einer legalen Schusswaffe, die verhindert hätte werden können, ist eine zu viel und jede Waffe bei einem Verfassungsfeind, ist eine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit.

Mit freundlichen Grüßen
Marcel Emmerich
 
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Da hat ein Mitarbeiter sich aber Mühe gegeben. Denn da hat sich einer hingesetzt und einen Brief aufgesetzt, der jetzt so als Textbaustein an alle Einsender rausgeht.
In den Parteizentralen gibts Profis in der Abteilung "Direktkommunikation" die solche Briefe beantworten.
 
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Es ist schon aberwitzig woraus hier Schlüsse gezogen werden. Wie wenn der Umstand SSW werden gekauft neu wäre. Oder gar durch den kl. Waffenschein generiert wurde. Waren diese Dinger immer schon frei erwerbbar und bis zur Einführung des kl. Waffenscheins auch frei zu führen. Die Zahl wird hier auf 43 Mio. geschätzt die im Umlauf sind. Also neu, seit paar Jahren ist das nicht. Dürfte wohl auch der Grund sein, warum diese Schußwaffen bei Straftaten mit in den Statistiken so hoch sind. Entgegen den Taten mit EWB-pflichtigen Schußwaffen. Es ist schon fast lachhaft. Man stellt die Zahl der Straftaten von unter 1% in Frage, nur weil es da ja gerade keine genaue Statistik dazu gibt. War es ja die letzte Regierung unter CDU und mit SPD, die die Zahlen wieder in einen Topf geworfen hatte, weil ja gerade die Zahlen von Straftaten mit EWB-pflichtigen Schußwaffen zu gering waren. Und nun möchte man es gerne ganz genau. Wer was mit was verbrochen hat.
Und dann noch der Seitenhieb mit den modernen Gaskolbensystemen bei SLBs. Da hat man irgendwas aufgeschnappt aus den entsprechende Schreiben von BKA Sachverständigen. Und hat im Grunde doch keine Ahnung. Wie wenn Waffen mit diesem System gerade erst erfunden wurden. Dazu rein für militärische Zwecke....
Im Grunde zeigt sich die Verachtung für den Waffenbesitzer generell. Man unterstellt jedem das Schlechteste und deshalb müsse man uns alle noch mehr überprüfen. Es geht um Ideologie und Antiwaffenlobbyismus. Mehr nicht. Weit weg von Fakten.
 
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Ich lese da: "...Angesichts des großen Gefahrenpotenzials, was von legalen Schusswaffen ausgehen kann,..." und "...bestehender Handlungsbedarf...".
Können die das an Hand von Beispielen aus dem wahre Leben belegen?

"...Es geht dabei also nicht darum, Sportschützinnen und Sportschützen, Jägerinnen und Jäger zu gängeln,..." Niemand will eine Mauer bauen.

Wenn ich mich mit gleicher Wortwahl gegen diesen Staat äußern würde, müsste man mich zu Recht wegsperren.
Gruß-Spitz
 
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"Man kann auf der Basis dieser Ergebnisse annehmen, dass in Deutschland jedes Jahr etwa 20 bis 25 Menschen bei einem Tötungsdelikt innerhalb der Familie oder Partnerschaft durch eine Schusswaffe im legalen Besitz des Täters sterben."

Hausaufgabe: Weisen sie nach, dass die getöteten Personen bei Nichtvorhandensein einer legal besessenen Schusswaffe noch leben würden.

Gruß-Spitz
 
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Ich lese da: "...Angesichts des großen Gefahrenpotenzials, was von legalen Schusswaffen ausgehen kann,..." und "...bestehender Handlungsbedarf...".
Können die das an Hand von Beispielen aus dem wahre Leben belegen?
Allein in Rosenheim geschehen pro Woche mindestens 4 Morde, oft mit Jagdwaffen die in irgendwelchen Besenschränken verwahrt werden. Schlimm schlimm schlimm!

 
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Alleine die Verwendung des Begriffs "Privileg" ist schon eine Frechheit.

Das Recht auf Waffenbesitz steht grundsätzlich jedem freien Bürger in einem freien Staat zu und darf nur mit sehr guten Gründen eingeschränkt werden.
Das Verbot von Waffenbesitz ist Merkmal eines totalitären Staates.
Wie es besser geht zeigt die Schweiz.
 
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Von Privilegien für eine kleine, ggf. "verschworen" Gemeinschaft zu sprechen, macht es einfacher, ja schon legitimer, diesem Personenkreis Misstrauen entgegen zu werfen, bzw. Gesetze zu ändern, die dann nur diesen kleinen, privilegierten Kreis trifft.
Würde man von Rechten, die allen zur Verfügung stehen, mit den natürlich entsprechenden Vorraussetzungen, sprechen, wird es schwieriger mit dem "Verkaufen".
Problem hierbei ist gerade, die kriegsähnlichen SLBs ausgenommen,trifft dass gerade doch sehr viele mehr. Auch über die Waffenbesitzer hinaus. SSW und Armbrust sind doch bei vielen ein Thema...
 
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Also halten wir fest:
dieser Brief bestätigt im Prinzip, daß man seitens der grünen Partei völlig von der Notwendigkeit überzeugt ist, den vorliegenden ersten Entwurf 1 zu 1 umzusetzen, mit der Sahnehaube, noch an weiteren Schrauben in Richtung Verbote rumzudrehen.

Im ersten Satz kommt noch der Honig ums Maul mit "wir wissen ja, daß faktisch alle (legal) Waffenbesitzer zuverlässig usw. sind und auch die Vereine sind ja voll dagegen, daß "Verfassungsfeinde"( dieses Wort lese ich x mal) an Waffen kommen.

Dann aber: Der "HandlungsBedarf" und die "nötige Entwaffnung der Verfassungsfeinde" (Wir reden hier bestenfalls von 10.000 )zwingt uns quasi dazu, ALLE X Mio. Leute im Land mit halbautomaten, Armbrüsten und Platzpatronenwaffen "konsequent zu entwafffnen".

Was ein STUSS!

Die WOLLEN DAS, weil sie voll überzeugt sind, damit daß "richtige" zu tun.
"Sowenig Waffen im Volk wie möglich"...das ist das Credo, gepaart mit der Gutmenschendenke "dann verhindern wir Einzelfälle "usw..

Gleichzeitig sind grade die Grünen die allerlautesten, wenns darum geht, RICHTIGE Waffen ALLER Art OHNE "MPU/Registrierung/SACHKUNDE-Blödsinn " so zahlreich und schnell wie möglich und auf Steuerzahlerkosten an die Ostfront werfen zu wollen.

Aber ICH (symbolisch) soll im Gegenzug dann zukünftig beim Kauf einer popeligen 6mm Knall-Plempe für Silvestergaudi oder mit GAS für die Handtasche der Gattin, wenn Sie abens mit mulmigem Gefühl mal alleine joggen geht 2-3 Tage Kurs mit Sachkunde/MPU/Aufbewahrungskontrolle sowie das alles bezahlen etc. mitmachen, weil SOLCHE Versager offenbar schlechte Träume haben..
 
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Im Grunde zeigt sich die Verachtung für den Waffenbesitzer generell. Man unterstellt jedem das Schlechteste und deshalb müsse man uns alle noch mehr überprüfen.

Im direkten Gespräch würde ich den Typen mal fragen, ob ihm bewusst ist, dass prozentual gesehen mehr Männer Vergewaltiger sind als LWB Gewaltverbrecher und ob er dann auch damit einverstanden wäre, per MPU seine Ungefährlichkeit nachzuweisen bevor er mit Frauen zusammen in einem Raum arbeiten darf?

Ich habe keine Angst vor Waffen in den Händen von Verfassungsfeinden etc. - ich habe eher Angst davor dass ich keine mehr habe wenn die welche haben.
 
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Es bereitet den Sicherheitsbehörden Sorgen, dass bestimmte Halbautomaten vermehrt militärische Elemente wie ein hocheffektives Gaskolbensystem beinhalten. Auch wenn definitorisch eine Herausforderung besteht, sind gewisse Einschränkungen bei kriegsähnlichen Halbautomaten verhältnismäßig.

Heißt das jagdliche Halbautomaten haben ein ineffizientes Gaskolbensystem? Da muss ich mal gleich bei Browning anrufen und mich beschweren - oder bedanken. 🤷‍♂️

Hausaufgabe: Weisen sie nach, dass die getöteten Personen bei Nichtvorhandensein einer legal besessenen Schusswaffe noch leben würden.

Das ist ja auch die große Unschärfe in der Argumentation, dass Schusswaffen zu einem Anstieg bei häuslichen Gewalt- und Tötungsdelikten führen würden.
Solche Taten passieren meist im Affekt und/oder haben eine entsprechende Vorgeschichte. Ob diese Taten ohne eine Schusswaffe verhindert hätten werden können oder ob in diesem Fall ein anderes Tatmittel eingesetzt worden wäre, lässt sich ohne weiteres ja nicht beantworten.

Da die meisten Tötungsdelikte in diesem Bereich aber Länderübergreifend mit anderen Tatwaffen begangen werden, kann man davon ausgehen das die Schusswaffe hier nicht das auslösende Element ist.
 
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