- Registriert
- 24 Jun 2017
- Beiträge
- 4.696
... oder großflächig SIKAFLEXDie Klima und Weltretter machen es vor..........abäbba
... oder großflächig SIKAFLEXDie Klima und Weltretter machen es vor..........abäbba
Das Zauberwort bei der Befestigung heißt Flächendruck!Rückwand
Dazu wäre eine Quellenangabe nett, um die Rechtssicherheit beurteilen zu können.Gibt’s eine Meldepflicht für Schränke?
Eine Anmeldung des Waffenschranks ist nicht nötig. Allerdings fragen Sie die meisten Behörden im Antrag auf eine Waffenbesitzkarte oder bei der Anmeldung einer Waffe, wie Sie Ihre Waffen aufbewahren. Dann müssen Sie gegenüber der Behörde seit dem 6. Juli 2017 nachweisen können, dass Ihr Waffenschrank den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Das kann man in Form eines Kaufbelegs machen, aus dem hervorgeht, welchem Widerstandsgrad (früher Sicherheitsstufe) das Behältnis entspricht. Ergänzen kann auch ein Foto der Anerkennungsmarke im Waffenschrank, auf dem die Zertifizierungsstelle, der Widerstandsgrad und das Gewicht dokumentiert sind.
Verankerung – ja oder nein?
Auch wenn es keine Pflicht zur Verankerung von Waffenschränken gibt, sind diese nach hinten und unten dafür vorbereitet. Als Grundregel galt und gilt, dass man unter 200 kg verankern sollte, um sich a) selbst vor möglichen Verletzungen zu schützen, die beim Ausschwenken der schweren Tresortür durch Kippen des Schrankes entstehen können, b) man mehr Kurzwaffen unterbringen darf und es c) Einbrechern schwerer macht, denn oft genug verschwinden die mit dem ganzen Schrank und öffnen ihn irgendwo im Wald.
Was macht man im Fahrzeugbau im Koffer aus Schaum und Alu, wenn da Einbauten montiert werden? Da treten viel größere Kräfte bei einer Vollbremsung von 80 km/h auf 0 auf, als wenn der Einbrecher mit dem Kuhfuß anrückt. Neben den Kräften die auf die Befestigung wirken, durch das neigen und verwinden vom Aufbau im Alltag.Natursteinwand aus Kalkstein. Guckste auch nur doof. Einfach zwei Schraubenköpfe mit Heisskleber über die vorhandenen Löcher kleben?
Das Problem ist, daß es vielfältige Gründe dafür gibt, daß eine Waffe heute im Franz Jäger Berlin steht, morgen im Francis Hunter, Chicago und übermorgen im François Chasseur et Cie und ich obendrein nicht mal genau wüßte welche Waffe grade in welchem Schrank.Dann hat man seine Unterlagen sortiert und griffbereit im Aktenordner.
Wenn man den SB höflich fragt macht er dir auf dsm Amt auch eine Kopie, welche du zu deinen unterlagen heften kannst!
Wo ist bitteschön das Problem?
Diese Punkte muss man nicht verändern,Das bedeutete im Umkehrschluss auch, wer eigenständig Verankerungspunkte herstellt, die nicht vom Hersteller vorgesehen sind, verändert die Schutzklasse des Schrankes, da dieser seine Zertifizierung verliert. Also bitte Finger weg.
Ich kann mir durchaus Materialien vorstellen, bei denen das Entfernen leichter wäre als das Herausschrauben eines Dübels.Das Zauberwort bei der Befestigung heißt Flächendruck!
Wenn es sein muss, klebe ich mit modernen Montageklebern den Schrank fest, dass man später schneller die Materialien um den Schrank herum entfernt.
Also wenn ich nicht weis, wo sich eine Waffe aus meinem Bestand, wann und wo befindet, sehe ich das als sehr befremdlich an!Das Problem ist, daß es vielfältige Gründe dafür gibt, daß eine Waffe heute im Franz Jäger Berlin steht, morgen im Francis Hunter, Chicago und übermorgen im François Chasseur et Cie und ich obendrein nicht mal genau wüßte welche Waffe grade in welchem Schrank.
Das verankern erhöht mKn lediglich die Versicherungssumme.Habe erst kürzlich einen 1-er Schrank gekauft. In den Unterlage stand zur Befestigung irgend etwas, das ich für mich so interprtiert habe:
Du brauchst ja zur Waffenlagerung nur Klasse 0, und der muss nicht verankert sein wenn er schwerer als 200 kg ist - so weit so gut
Wenn Dein Schrank aber z.B. auch zur Lagerung Wertgegenständen dienen soll, die für Klasse 1 versichert sind, dann muss er verankert sein um Klasse 1 zu erfüllen, auch wenn er über 200kg wiegt. Dabei wird auch die Qualität der Verankerung berücksichtigt, gewünscht wird meist mindestens B25-Beton, ggf. Estrich-Überbrückung etc.. Ein Plastik-Dübel in Mauerwerk eher nicht...
Das kann ich nicht bestätigen. Mein Tresor hat zwar Verankerungspunkte aber die Schutzklasse bleibt I. Nirgendwo in den Unterlagen und Zertifizierungspapieren steht, dass die angegebene Schutzklasse der Verwendung einer (oder beider) Ankerpunkte bedarf.2. Sind Verankerungspunkte im Schrank vorhanden, ist eine Verankerung Teil des Zulassungsverfahrens (Zertifizierung) gewesen und somit erforderlich. Ohne Verankerung ist die angegebene Schutzklasse nicht zertifiziert.
Am Ende ist das ganz einfach.Seit wann bestimmt die Behörde was verankert werden muss und was nicht. Das steht im Gesetz und fertig. Die Behörde hat da keinen Spielraum.
Grüsse
Solange sie in einem meiner Tresore steht reicht mir das völlig aus.Also wenn ich nicht weis, wo sich eine Waffe aus meinem Bestand, wann und wo befindet, sehe ich das als sehr befremdlich an!
Solche Äußerungen hier in einem Öffendlichen Medium zu schreiben, dienen nur weiter das Waffenrecht zu verschärfen! Oh Herr las Hirn regnen
Ich halte den Gedanken auch für zumindest fragwürdig, aber beim letzten Fachtag Waffenrecht in Berlin wurde das so eindeutig kommuniziert. Wie gesagt fehlt dazu aber eindeutige Rechtssprechung. Waffenbehörden sind aber gehalten, sich daran zu orientieren.Das kann ich nicht bestätigen. Mein Tresor hat zwar Verankerungspunkte aber die Schutzklasse bleibt I. Nirgendwo in den Unterlagen und Zertifizierungspapieren steht, dass die angegebene Schutzklasse der Verwendung einer (oder beider) Ankerpunkte bedarf.
Zur Verankerung sei gesagt, dass in diversen Kommentaren und von der fachlichen Leitstelle NWR die Auffassung vertreten wird, dass ein Schrank immer dann verankert werden muss, wenn hierfür entsprechende Vorrichtungen vorhanden sind, da die Schutzklasse nur mit der zugehörigen Verankerung erreicht wird.