NRW: Meldepflicht für neuen Tresor ?

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Natursteinwand aus Kalkstein. Guckste auch nur doof. Einfach zwei Schraubenköpfe mit Heisskleber über die vorhandenen Löcher kleben?
 
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Gibt’s eine Meldepflicht für Schränke?​


Eine Anmeldung des Waffenschranks ist nicht nötig. Allerdings fragen Sie die meisten Behörden im Antrag auf eine Waffenbesitzkarte oder bei der Anmeldung einer Waffe, wie Sie Ihre Waffen aufbewahren. Dann müssen Sie gegenüber der Behörde seit dem 6. Juli 2017 nachweisen können, dass Ihr Waffenschrank den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Das kann man in Form eines Kaufbelegs machen, aus dem hervorgeht, welchem Widerstandsgrad (früher Sicherheitsstufe) das Behältnis entspricht. Ergänzen kann auch ein Foto der Anerkennungsmarke im Waffenschrank, auf dem die Zertifizierungsstelle, der Widerstandsgrad und das Gewicht dokumentiert sind.

Verankerung – ja oder nein?​


Auch wenn es keine Pflicht zur Verankerung von Waffenschränken gibt, sind diese nach hinten und unten dafür vorbereitet. Als Grundregel galt und gilt, dass man unter 200 kg verankern sollte, um sich a) selbst vor möglichen Verletzungen zu schützen, die beim Ausschwenken der schweren Tresortür durch Kippen des Schrankes entstehen können, b) man mehr Kurzwaffen unterbringen darf und es c) Einbrechern schwerer macht, denn oft genug verschwinden die mit dem ganzen Schrank und öffnen ihn irgendwo im Wald.
Dazu wäre eine Quellenangabe nett, um die Rechtssicherheit beurteilen zu können.

Die entsorechende Rechtsvorschrift, wonach die Maßnahmen zur sicheren Aufbewahrung nachgewiesen werden müssen hat @Benji.308 ja bereits weiter oben benannt.
Zur Verankerung sei gesagt, dass in diversen Kommentaren und von der fachlichen Leitstelle NWR die Auffassung vertreten wird, dass ein Schrank immer dann verankert werden muss, wenn hierfür entsprechende Vorrichtungen vorhanden sind, da die Schutzklasse nur mit der zugehörigen Verankerung erreicht wird.
Eine Rechtsvorschrift für die reine Verankerung gibt es nicht. Wenn man also nicht der Auffassung folgt, dass vorhandene Verankerungspunkte zum Zulassungsverfahren des Schrankes gehören, gibt es keine Rechtsgrundlage für die Forderung zur Verankerung.
Da es zur Zeit hierzu allerdings keine mir bekannte Rechtssprechung gibt, würde ich persönlich darauf verzichten der Erste zu sein, der für ein Grundsatzurteil sorgt.

Insofern gilt im Moment:
1. Wer einen neuen Schrank kauft UND Waffen darin aufbewahrt, muss den Schrank der Behörde anzeigen. WELCHE Waffen darin aufbewahrt werden ist irrelevant. Für diese Abfrage gibt es keine Rechtsgrundlage.
2. Sind Verankerungspunkte im Schrank vorhanden, ist eine Verankerung Teil des Zulassungsverfahrens (Zertifizierung) gewesen und somit erforderlich. Ohne Verankerung ist die angegebene Schutzklasse nicht zertifiziert.

Das bedeutete im Umkehrschluss auch, wer eigenständig Verankerungspunkte herstellt, die nicht vom Hersteller vorgesehen sind, verändert die Schutzklasse des Schrankes, da dieser seine Zertifizierung verliert. Also bitte Finger weg.
 
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Natursteinwand aus Kalkstein. Guckste auch nur doof. Einfach zwei Schraubenköpfe mit Heisskleber über die vorhandenen Löcher kleben?
Was macht man im Fahrzeugbau im Koffer aus Schaum und Alu, wenn da Einbauten montiert werden? Da treten viel größere Kräfte bei einer Vollbremsung von 80 km/h auf 0 auf, als wenn der Einbrecher mit dem Kuhfuß anrückt. Neben den Kräften die auf die Befestigung wirken, durch das neigen und verwinden vom Aufbau im Alltag.
 
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Dann hat man seine Unterlagen sortiert und griffbereit im Aktenordner.
Wenn man den SB höflich fragt macht er dir auf dsm Amt auch eine Kopie, welche du zu deinen unterlagen heften kannst!
Wo ist bitteschön das Problem?
Das Problem ist, daß es vielfältige Gründe dafür gibt, daß eine Waffe heute im Franz Jäger Berlin steht, morgen im Francis Hunter, Chicago und übermorgen im François Chasseur et Cie und ich obendrein nicht mal genau wüßte welche Waffe grade in welchem Schrank.
 
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Das bedeutete im Umkehrschluss auch, wer eigenständig Verankerungspunkte herstellt, die nicht vom Hersteller vorgesehen sind, verändert die Schutzklasse des Schrankes, da dieser seine Zertifizierung verliert. Also bitte Finger weg.
Diese Punkte muss man nicht verändern,
Man muss nur die Bedingungen wo man den Schrank befestigt entsprechend schaffen.
Dazu muss man kein Haus abreißen und den Stahlbetonbauer beauftragen entsprechend die Grundvoraussetzung zu schaffen.
Es gibt ausreichend andere Möglichkeiten!
 
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☝️Das Zauberwort bei der Befestigung heißt Flächendruck!
Wenn es sein muss, klebe ich mit modernen Montageklebern den Schrank fest, dass man später schneller die Materialien um den Schrank herum entfernt.
Ich kann mir durchaus Materialien vorstellen, bei denen das Entfernen leichter wäre als das Herausschrauben eines Dübels.
 
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Das Problem ist, daß es vielfältige Gründe dafür gibt, daß eine Waffe heute im Franz Jäger Berlin steht, morgen im Francis Hunter, Chicago und übermorgen im François Chasseur et Cie und ich obendrein nicht mal genau wüßte welche Waffe grade in welchem Schrank.
Also wenn ich nicht weis, wo sich eine Waffe aus meinem Bestand, wann und wo befindet, sehe ich das als sehr befremdlich an!
Solche Äußerungen hier in einem Öffendlichen Medium zu schreiben, dienen nur weiter das Waffenrecht zu verschärfen! Oh Herr las Hirn regnen 😭😭
 
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Habe erst kürzlich einen 1-er Schrank gekauft. In den Unterlage stand zur Befestigung irgend etwas, das ich für mich so interprtiert habe:
Du brauchst ja zur Waffenlagerung nur Klasse 0, und der muss nicht verankert sein wenn er schwerer als 200 kg ist - so weit so gut
Wenn Dein Schrank aber z.B. auch zur Lagerung Wertgegenständen dienen soll, die für Klasse 1 versichert sind, dann muss er verankert sein um Klasse 1 zu erfüllen, auch wenn er über 200kg wiegt. Dabei wird auch die Qualität der Verankerung berücksichtigt, gewünscht wird meist mindestens B25-Beton, ggf. Estrich-Überbrückung etc.. Ein Plastik-Dübel in Mauerwerk eher nicht...
Das verankern erhöht mKn lediglich die Versicherungssumme.
 
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2. Sind Verankerungspunkte im Schrank vorhanden, ist eine Verankerung Teil des Zulassungsverfahrens (Zertifizierung) gewesen und somit erforderlich. Ohne Verankerung ist die angegebene Schutzklasse nicht zertifiziert.
Das kann ich nicht bestätigen. Mein Tresor hat zwar Verankerungspunkte aber die Schutzklasse bleibt I. Nirgendwo in den Unterlagen und Zertifizierungspapieren steht, dass die angegebene Schutzklasse der Verwendung einer (oder beider) Ankerpunkte bedarf.
 
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Seit wann bestimmt die Behörde was verankert werden muss und was nicht. Das steht im Gesetz und fertig. Die Behörde hat da keinen Spielraum.

Grüsse
Am Ende ist das ganz einfach.
Ich rufe bei der Behörde an und frage was sie bei einer Kontrolle sehen wollen.
Dann kann ich mir überlegen ob mir das zu doof ist und ich den Rechtsweg gehe, oder ob ich deren Vorstellungen umsetze.
Bei mir war es eine Schraube in die Rückwand + plan Anliegen des Schranks mit der Rückwand an der Mauer (um keinen Anhaltspunkt für einen Hebel zu geben).

Erschien mir unkomplizierter als eine Diskussion mit der Waffenbehörde ;)

Ob das sinnvoll ist oder nicht steht auf nem anderen Zettel.
 
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Das kann ich nicht bestätigen. Mein Tresor hat zwar Verankerungspunkte aber die Schutzklasse bleibt I. Nirgendwo in den Unterlagen und Zertifizierungspapieren steht, dass die angegebene Schutzklasse der Verwendung einer (oder beider) Ankerpunkte bedarf.
Ich halte den Gedanken auch für zumindest fragwürdig, aber beim letzten Fachtag Waffenrecht in Berlin wurde das so eindeutig kommuniziert. Wie gesagt fehlt dazu aber eindeutige Rechtssprechung. Waffenbehörden sind aber gehalten, sich daran zu orientieren.
 
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Zur Verankerung sei gesagt, dass in diversen Kommentaren und von der fachlichen Leitstelle NWR die Auffassung vertreten wird, dass ein Schrank immer dann verankert werden muss, wenn hierfür entsprechende Vorrichtungen vorhanden sind, da die Schutzklasse nur mit der zugehörigen Verankerung erreicht wird.

Wenn jemand eine Auffassung vertritt ist das schon mal besser als keine Meinung zu einer Sache zu haben. Ob sich aus einer Auffassung jedoch ein "muss für alle" ableiten lässt, bezweifle ich stark, zumal die Art der Verankerung NICHT betrachtet wird. Für den Einen reicht ein 6er Fischerdübel mit 4er Spaxschraube, für den Anderen ein 8er Dübel mit 6er Schraube. Ich habe einen Schrank gesehen, auf dessem Boden eine M12 Hutmutter klebte.

Mein Schrank wiegt 225 Kg, die Tür allein 80 Kilo. Bei leerem Schrank und geöffneter Tür kann er leicht "kippeln". Aus diesem Grund habe ich ihn (freiwillig und ohne Zwang) an der Wand und am Boden befestigt.
 

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