NRW: Meldepflicht für neuen Tresor ?

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Und noch eine Überlegung:
Angenommen, Jäger A und Jäger B besitzen den genau gleichen Schrank, nur in unterschiedlichen Farben - der eine in rosa lackiert, der andere in grau.
Nun können beide ihre Farbe nicht mehr sehen (komisch…) und wollen tauschen.

Müsste die Behörde davon erfahren? Und wenn man dieser Meinung sein sollte: Wozu und wo steht das?
 

Wheelgunner_45ACP

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Und noch eine Überlegung:
Angenommen, Jäger A und Jäger B besitzen den genau gleichen Schrank, nur in unterschiedlichen Farben - der eine in rosa lackiert, der andere in grau.
Nun können beide ihre Farbe nicht mehr sehen (komisch…) und wollen tauschen.

Müsste die Behörde davon erfahren? Und wenn man dieser Meinung sein sollte: Wozu und wo steht das?
Die Tresore sind mit Seriennummer zu melden. Damit kann der Tausch bei einer Nachschau festgestellt werden.

Was die Konsequenzen ist? Keine Ahnung. Bin mir nur sicher, dass dann ein Bestandsschutz bei einem A/B- Schrank erlischt, da an den Besitzer gekoppelt. Damit hätte man schlimmstenfalls Lagerung in einem nicht dem Waffenrecht entsprechenden, aktuellen Behältnis in 2 Fällen.
 
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Die Tresore sind mit Seriennummer zu melden. Damit kann der Tausch bei einer Nachschau festgestellt werden.

Was die Konsequenzen ist? Keine Ahnung. Bin mir nur sicher, dass dann ein Bestandsschutz bei einem A/B- Schrank erlischt, da an den Besitzer gekoppelt. Damit hätte man schlimmstenfalls Lagerung in einem nicht dem Waffenrecht entsprechenden, aktuellen Behältnis in 2 Fällen.
Meine Tresore sind Altbestand und haben keinerlei Seriennummern, nur das Zertifizierungsaufkleberchen im Inneren hat bei der Kontrolle interessiert....
Rechnungen hatte ich nach 10 Jahren auch keine mehr...

Das mag jetzt anders sein. Da sollte dann aber auf der Rechnung auch eine Seriennummer vermerkt sein, so dass eine Kopie dem SB reichen muss.
 
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Welche wären das?
Das Problem bei Trockenbauwänden ist das ausbrechen, selbst mit Kippdübeln oder Spreizdübeln aus Metall. Die gibt es auch in M8 für einfach oder doppelt beplankte Trockenbauwände.
Das kann man mit einer Multiplexplatte (Buche 22mm würde ich verarbeiten ) verhindern. Die kommt dann zwischen die Wand und den Tresor.
Je fester die Platte und je fester sie an der Beplankung fest ist, umso mehr Kraft muss man aufwänden.
Wer dem noch nicht traut, klebt die Platte zusätzlich, vollflächig mit Montagekleber an die Beplankung.
Das Befestigungsloch / löcher der Rückwand an der montierten Platte anzeichnen, duchbohren. Und dann würde ich mit einer Siebhülse in den mit Verbundmörtel ein Innengewindeanker eingeklebt wird, den Schrank dann mit entsprechenden Schrauben befestigen.

Es gibt heute nichts, was man nicht festbekommt!
Die berühmten Siemenslufthaken habe ich aber leider auch nicht 😉
 

Wheelgunner_45ACP

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Meine Tresore sind Altbestand und haben keinerlei Seriennummern, nur das Zertifizierungsaufkleberchen im Inneren hat bei der Kontrolle interessiert....
Rechnungen hatte ich nach 10 Jahren auch keine mehr...

Das mag jetzt anders sein. Da sollte dann aber auf der Rechnung auch eine Seriennummer vermerkt sein, so dass eine Kopie dem SB reichen muss.
In meinem beiden baugleichen und zum gleichen Zeitpunkt erworbenen LW- Schränken aus 1988 sind individuelle Seriennummern auf dem Typenschild. Und auch der B-Würfel für KW hat eine Seriennummer. Laut Typenschild in 1985 hergestellt. Wir haben den etwa 2007 gebraucht geschenkt bekommen.

Daher hab ich die damals natürlich mit der Seriennummer als Altbestand gemeldet. Und das wurde bei meiner Nachschau auch überprüft.
 
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In meinem beiden baugleichen und zum gleichen Zeitpunkt erworbenen LW- Schränken aus 1988 sind individuelle Seriennummern auf dem Typenschild. Und auch der B-Würfel für KW hat eine Seriennummer. Laut Typenschild in 1985 hergestellt.

Daher hab ich die damals natürlich mit der Seriennummer gemeldet. Und das wurde bei meiner Nachschau auch überprüft.
Wir haben einfach von der Rechnung damals eine Kopie eingereicht. Hat bisher keiner gemeckert
 
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😂 6 Seiten Debatte, man könnte glatt meinen die Aufbewahrungsvorschriften werden auf Kreisebe gemacht…
Nach meinem Dafürhalten sollten sich ausnahmslos alle Regeln und Vorschriften zum Thema aus dem WaffG und der AWaffV ergeben. Aber ich bitte um Ergänzung/Korrektur, falls ich hier irre..

WaffG in § 36 Absatz 3
[…] hat der zuständigen Behörde die […] getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen.

Ich verstehe den Paragrafen so, dass da eben NICHT steht: „[…] hat der zuständigen Behörde sämtliche […] Maßnahmen nachzuweisen.“ - was ist mit einem 0-Schrank, der eigentlich nur für die Akten vorgesehen war….
aber ich bin kein Jurist.

@Futterbär : wenn Dich die Behörde bereits aufgefordert hat denen die Info mitzuteilen, dann spricht nichts dagegen höflich nach einem Durchschlag des Schreibens zu fragen

@Heidenei : die Koppelung der Sicherheitsklasse an eine Verankerung muss doch in der Zertifizierung erwähnt werden. Und wenn dem so sei, dann müsse auch die Festigkeit der Verdübelung festgelegt werden.
Aber Juristen sind manchmal auch einfach gerne Juristen…
 
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Ich verstehe den Paragrafen so, dass da eben NICHT steht: „[…] hat der zuständigen Behörde sämtliche […] Maßnahmen nachzuweisen.“ - was ist mit einem 0-Schrank, der eigentlich nur für die Akten vorgesehen war….
aber ich bin kein Jurist.
Wenn da keine Waffen drin sind dann interessiert das die Behörde auch nicht.
 
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Verständlich aber wenn man gerade den SB, die keine Ahnung haben, nicht die Grenzen aufzeigt, kommen die noch auf andere Ideen
Macht doch.
Ich hatte schon einmal eine rechtliche Auseinandersetzung mit einer Waffenbehörde. Ich habe am Ende recht bekommen.
Dennoch mache ich das kein zweites Mal.

Loch in die Wand bohren erschien mir machbar.
 
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Bei Neubauten ist es immer problematisch. Bei mir sind nur die Außenwände, bzw die Wände zur Nachbarwohnung aus Beton/Ziegel. Da wird es problematisch. Ein Nuller steht bei mir auch an einer Gipswand. Was willst da viel festschrauben. Aber da hab ich max. 5 KW drin. Fertig.
Ist denn die Dübelgröße vorgeschrieben? 🤔
 
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Liebe Foristi,

mir ist folgendes widerfahren. Ich verwahre meine Waffen in einem 400 KG Klasse B Schrank, den ich seit über 10 Jahren besitze.
Diesen habe ich bei Erwerb fotografiert und die Fotos zusammen mit der Information des Aufstellungsortes an meine Waffenbehörde ((Kreispolizei) geschickt.

Soweit so gut. Nun habe ich mir vor einigen Jahren zusätzlich einen Klasse 1 Kurzwaffenschrank gekauft, in dem ich meine Kurzwaffen aufbewahre.
Ich dachte mir zusätzlich Sicherheit, alles gut. Den Erwerb habe ich meiner Waffenbehörde nicht angezeigt.

Nun bin ich zum ersten mal in Sachen Waffenaufbewahrung kontrolliert worden.
Der lokale Polizist war sehr freundlich und sehr höflich, es wurde nichts beanstandet.

Nun kommt heute ein Brief eines anderen Beamten von der Kreispolizeibehörde, in dem steht dass bei der Kontrolle festgestellt wurde,
dass ich über einen weiteren Schrank der Klasse 1 verfüge. Das stimmt ja auch.

Dann geht es los:
Erstens: Es wird behauptet, dass ich bereits gebeten worden sei, Fotos und Typschild nachzuweisen. Das ist falsch. Mit diesem Brief bin ich zum ersten Mal aufgefordert worden.
Zweitens: Ich bin mir nicht bewusst, dass ich einen weiteren Schrank der Kreispolizei als Waffenbehörde melden muss.
Das Schreiben begründet die allgemein mit dem Hinweis auf §36 WaffG. .
Drittens: Dem Schreiben liegt ein Bogen bei, wo ich jeweils für Langwaffen, Kurzwaffen und Munition den jeweiligen Aufbewahrungsort zuordnen soll.
Viertens: Es wird gefragt ob der Schrank verankert ist. Meines Wissens nach ist dies bei Klasse 1 Schränken nicht notwendig.

Ist die Vorgehensweise korrekt ? Oder ist meine Behörde hier etwas "überfleißig" ?

Auf der einen Seite könnte ich ja einfach mitteilen, dass ich meine Kurzwaffen nun wieder im B-Schrank verwahre...
Andererseits ist es ja faktisch richtig, dass ich zum Zeitpunkt der Kontrolle die KW im Klasse 1 Schrank verwahrte...

Ich hatte bei der Anschaffung des B-Schrankes (400 kg) seinerzeit schon einmal eine Diskussion mit meiner Waffenbehörde, da meine liebe Behörde 2010 der Meinung war Klasse 1 Schränke seien verpflichtend.

Deswegen meine Frage ergibt sich die Meldepflicht für einen neuen Waffenschrank aus dem §36 WaffG. ?
Oder entsteht die Pflicht, weil ich meine zwei KW nun in diesem "nicht gemeldeten Schrank" verwahre ?

WMH
Futterbär
Kurz und bündig:
Du hast deiner Behörde die ordnungsgemäße Aufbewahrung deiner Waffen mitgeteilt.
Wenn du jetzt deine Kurzwaffen in einen Ier Schrank umlagerst, so kann und muß das deiner Behörde wurscht sein. Es gibt keine Nachmeldeverpflichtung für zusätzlich beschaffte Waffenschränke der jetzt gültigen norm O oder I.
Das mit dem andübeln von Waffenschränken geistert seit XXJahren durch die Foren. ein Waffenschrank muß nicht angeschraubt werden. Ausnahme: es sollen in einen A(im Innenfach) B oder Ier Schrank, der weniger als 200kg wiegt, mehr als fünf (bis max. 10) Kurzwaffen gelagert werden.
 

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