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Welche wären das?Auch da gibt es Möglichkeiten!
Welche wären das?Auch da gibt es Möglichkeiten!
Danke. Ich freue mich immer über freundliche Kommentare die mich weiterbingen........... Was kann die Behörde dafür das Du in eine Pappkarton wohnst.
Die Tresore sind mit Seriennummer zu melden. Damit kann der Tausch bei einer Nachschau festgestellt werden.Und noch eine Überlegung:
Angenommen, Jäger A und Jäger B besitzen den genau gleichen Schrank, nur in unterschiedlichen Farben - der eine in rosa lackiert, der andere in grau.
Nun können beide ihre Farbe nicht mehr sehen (komisch…) und wollen tauschen.
Müsste die Behörde davon erfahren? Und wenn man dieser Meinung sein sollte: Wozu und wo steht das?
Meine Tresore sind Altbestand und haben keinerlei Seriennummern, nur das Zertifizierungsaufkleberchen im Inneren hat bei der Kontrolle interessiert....Die Tresore sind mit Seriennummer zu melden. Damit kann der Tausch bei einer Nachschau festgestellt werden.
Was die Konsequenzen ist? Keine Ahnung. Bin mir nur sicher, dass dann ein Bestandsschutz bei einem A/B- Schrank erlischt, da an den Besitzer gekoppelt. Damit hätte man schlimmstenfalls Lagerung in einem nicht dem Waffenrecht entsprechenden, aktuellen Behältnis in 2 Fällen.
Das Problem bei Trockenbauwänden ist das ausbrechen, selbst mit Kippdübeln oder Spreizdübeln aus Metall. Die gibt es auch in M8 für einfach oder doppelt beplankte Trockenbauwände.Welche wären das?
Na Du kleiner Naseweis. Ein ganz schlauer, hm? Einfach die Gesetze lesen kannst Du aber alleine nicht?Danke. Ich freue mich immer über freundliche Kommentare die mich weiterbingen.
P.S. Es heißt "in eineM..."
In meinem beiden baugleichen und zum gleichen Zeitpunkt erworbenen LW- Schränken aus 1988 sind individuelle Seriennummern auf dem Typenschild. Und auch der B-Würfel für KW hat eine Seriennummer. Laut Typenschild in 1985 hergestellt. Wir haben den etwa 2007 gebraucht geschenkt bekommen.Meine Tresore sind Altbestand und haben keinerlei Seriennummern, nur das Zertifizierungsaufkleberchen im Inneren hat bei der Kontrolle interessiert....
Rechnungen hatte ich nach 10 Jahren auch keine mehr...
Das mag jetzt anders sein. Da sollte dann aber auf der Rechnung auch eine Seriennummer vermerkt sein, so dass eine Kopie dem SB reichen muss.
Wir haben einfach von der Rechnung damals eine Kopie eingereicht. Hat bisher keiner gemeckertIn meinem beiden baugleichen und zum gleichen Zeitpunkt erworbenen LW- Schränken aus 1988 sind individuelle Seriennummern auf dem Typenschild. Und auch der B-Würfel für KW hat eine Seriennummer. Laut Typenschild in 1985 hergestellt.
Daher hab ich die damals natürlich mit der Seriennummer gemeldet. Und das wurde bei meiner Nachschau auch überprüft.
WaffG in § 36 Absatz 3
[…] hat der zuständigen Behörde die […] getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen.
Wenn da keine Waffen drin sind dann interessiert das die Behörde auch nicht.Ich verstehe den Paragrafen so, dass da eben NICHT steht: „[…] hat der zuständigen Behörde sämtliche […] Maßnahmen nachzuweisen.“ - was ist mit einem 0-Schrank, der eigentlich nur für die Akten vorgesehen war….
aber ich bin kein Jurist.
Macht doch.Verständlich aber wenn man gerade den SB, die keine Ahnung haben, nicht die Grenzen aufzeigt, kommen die noch auf andere Ideen
Ist denn die Dübelgröße vorgeschrieben?Bei Neubauten ist es immer problematisch. Bei mir sind nur die Außenwände, bzw die Wände zur Nachbarwohnung aus Beton/Ziegel. Da wird es problematisch. Ein Nuller steht bei mir auch an einer Gipswand. Was willst da viel festschrauben. Aber da hab ich max. 5 KW drin. Fertig.
Kurz und bündig:Liebe Foristi,
mir ist folgendes widerfahren. Ich verwahre meine Waffen in einem 400 KG Klasse B Schrank, den ich seit über 10 Jahren besitze.
Diesen habe ich bei Erwerb fotografiert und die Fotos zusammen mit der Information des Aufstellungsortes an meine Waffenbehörde ((Kreispolizei) geschickt.
Soweit so gut. Nun habe ich mir vor einigen Jahren zusätzlich einen Klasse 1 Kurzwaffenschrank gekauft, in dem ich meine Kurzwaffen aufbewahre.
Ich dachte mir zusätzlich Sicherheit, alles gut. Den Erwerb habe ich meiner Waffenbehörde nicht angezeigt.
Nun bin ich zum ersten mal in Sachen Waffenaufbewahrung kontrolliert worden.
Der lokale Polizist war sehr freundlich und sehr höflich, es wurde nichts beanstandet.
Nun kommt heute ein Brief eines anderen Beamten von der Kreispolizeibehörde, in dem steht dass bei der Kontrolle festgestellt wurde,
dass ich über einen weiteren Schrank der Klasse 1 verfüge. Das stimmt ja auch.
Dann geht es los:
Erstens: Es wird behauptet, dass ich bereits gebeten worden sei, Fotos und Typschild nachzuweisen. Das ist falsch. Mit diesem Brief bin ich zum ersten Mal aufgefordert worden.
Zweitens: Ich bin mir nicht bewusst, dass ich einen weiteren Schrank der Kreispolizei als Waffenbehörde melden muss.
Das Schreiben begründet die allgemein mit dem Hinweis auf §36 WaffG. .
Drittens: Dem Schreiben liegt ein Bogen bei, wo ich jeweils für Langwaffen, Kurzwaffen und Munition den jeweiligen Aufbewahrungsort zuordnen soll.
Viertens: Es wird gefragt ob der Schrank verankert ist. Meines Wissens nach ist dies bei Klasse 1 Schränken nicht notwendig.
Ist die Vorgehensweise korrekt ? Oder ist meine Behörde hier etwas "überfleißig" ?
Auf der einen Seite könnte ich ja einfach mitteilen, dass ich meine Kurzwaffen nun wieder im B-Schrank verwahre...
Andererseits ist es ja faktisch richtig, dass ich zum Zeitpunkt der Kontrolle die KW im Klasse 1 Schrank verwahrte...
Ich hatte bei der Anschaffung des B-Schrankes (400 kg) seinerzeit schon einmal eine Diskussion mit meiner Waffenbehörde, da meine liebe Behörde 2010 der Meinung war Klasse 1 Schränke seien verpflichtend.
Deswegen meine Frage ergibt sich die Meldepflicht für einen neuen Waffenschrank aus dem §36 WaffG. ?
Oder entsteht die Pflicht, weil ich meine zwei KW nun in diesem "nicht gemeldeten Schrank" verwahre ?
WMH
Futterbär
Und genau das mußt du eben nicht!Macht doch.
Ich hatte schon einmal eine rechtliche Auseinandersetzung mit einer Waffenbehörde. Ich habe am Ende recht bekommen.
Dennoch mache ich das kein zweites Mal.
Loch in die Wand bohren erschien mir machbar.