NRW: Meldepflicht für neuen Tresor ?

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Wenn da keine Waffen drin sind dann interessiert das die Behörde auch nicht.
Ich glaube wir haben da ein unterschiedliches Verständnis.
Nach meiner Lesart interessiert es auch, wenn ein (erster) Schrank zwar keine Waffen beinhaltet, jedoch dafür vorgesehen ist... (WaffG: "Wer [...] die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat [...] Aufbewahrung [...] nachzuweisen") :p

Was die Behörde in erster Linie interessieren sollte (und so würde ich die Intention der entspr. Rechtsvorschriften deuten) ist, OB eine sichere und regelkonforme Aufbewahrung der Waffen gewährleistet ist. Das weist man ja in aller Regel mit dem ersten regelkonformen Behältnis nach.
 
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Kurz und bündig:
.
Das mit dem andübeln von Waffenschränken geistert seit XXJahren durch die Foren. ein Waffenschrank muß nicht angeschraubt werden. .
🤔 Und warum waren bei dem über 450 kg schweren Hartmann von 2003 die Schwerlastdübel für die Verankerung am Boden dabei?
 
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Ich glaube wir haben da ein unterschiedliches Verständnis.
Nach meiner Lesart interessiert es auch, wenn ein (erster) Schrank zwar keine Waffen beinhaltet, jedoch dafür vorgesehen ist... (WaffG: "Wer [...] die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat [...] Aufbewahrung [...] nachzuweisen") :p

Was die Behörde in erster Linie interessieren sollte (und so würde ich die Intention der entspr. Rechtsvorschriften deuten) ist, OB eine sichere und regelkonforme Aufbewahrung der Waffen gewährleistet ist. Das weist man ja in aller Regel mit dem ersten regelkonformen Behältnis nach.
Man kann es auch so interpretieren und das hat die Waffenbehörden des TE wohl gemacht, dass jedes Behältnis in dem Waffen gelagert werden anzuzeigen ist.

Kommt der Kontrolleur und da sind Akten und keine Waffen drin (weil man z. B. welche verkauft hat) ist das nicht von Interesse, andersrum halt schon.

Bin kein Jurist, ob das so sein darf und/ob die Behörden da Freiräume haben kann ich nicht sagen.

Ich weiß aber das in dem Formular zur Anmeldung des Schränke auch ein Absatz über die Nachmeldung drin ist.
 
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Und warum waren bei dem über 450 kg schweren Hartmann von 2003 die Schwerlastdübel für die Verankerung am Boden dabei?

Falls Du Dich damit besser fühlst, der Schrank sonst umkippen kann oder es eine Versicherung vorschreibt wären das alles sinnvolle Gründe, den Schrank zu verschrauben. Weder im Waffengesetz noch in den Unterlagen zu meinen Schränken finde ich aber eine Pflicht, das zu tun.

Und bezüglich der Zertifizierung kann es schon deswegen keine Rolle spielen, weil Du dann auch einen Festigkeitsnachweis für das Material in dem der Dübel sitzt führen müsstest. Dürft im Bestand meistens nicht möglich sein.
 
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Ganz sicher nicht um nicht vorhandene angeblich gesetzliche Vorschriften einzuhalten.
Eher dafür, dass dir das Teil nicht den Schädel einschlägt beim Tür öffnen.
🤔 Zweiflügelige Türen, plus Inhalt, da passiert auch nichts wenn die Türen geöffnet werden!
 
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Man kann es auch so interpretieren [...], dass jedes Behältnis in dem Waffen gelagert werden anzuzeigen ist.
*und jedes Behältnis, in welchem Waffen gelagert werden sollen :p ("vorgesehen"). Ja, da stimme ich Dir zu, das kann man so interpretieren. Man kann es allerdings auch anders interpretieren. Eindeutig ist es nicht.
Ich gehe naiverweise davon aus, dass die Behörden gegenüber uns lammfrommen Legalwaffenbesitzern hier eben die Vertrauensbasis schon nach dem ersten nachgewiesenen Behältnis als etabliert ansehen, sodass wir keine weiteren angeben müssen ;)

Ich weiß aber das in dem Formular zur Anmeldung des Schränke auch ein Absatz über die Nachmeldung drin ist.
das ist natürlich toll, dass es dafür schon ein Formular gibt. Das sieht schließlich sauberer aus. Ich selbst würde ein behördliches Formular eher als Indiz, denn als Beweis für eine Rechtsinterpretation sehen.

Aber inwieweit man sich mit den Behörden auseinandersetzen möchte, um alle Missstände auszufechten muss natürlich jeder für sich selbst entscheiden. Da ist es durchaus effektiver einfach mal die Kippen zusammenzubeißen.
 
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Ja, "leichte" Schränke sollte man verschrauben. Wenn eingebrochen wird, dann sollte man es denen so schwer machen wie möglich. Professionelle nehmen eh alles mit, auch wenn es angeschraubt ist. Der Zeitfaktor ist da entscheidend.
Ich setzte da auch auf meine EMA. Die schrillt los und sollte dann schon, in einem 28 Parteienhaus welche aufschrecken. Bzw. entsprechend bestimmte "Experten" verscheuchen....
So mein "Plan". Der hoffentlich nie zum Einsatz kommt.
 
G

Gelöschtes Mitglied 24903

Guest
Bei uns im Kreis muss die Anschaffung jedes Behältnisses zur Aufbewahrung von Waffen der Kreispolizeibehörde gemeldet werden.

Die Aufbewahrung wird in unregelmäßigen Abständen kontrolliert, zur Zeit durch Aufforderung seitens der Behörde nach Fotodokumentation der Tresore von innen und außen.

Spätestens nach Meldung der 10. Langwaffe kommt das Schreiben, da dann davon auszugehen ist, dass ein weiteres Aufbewahrungsbehältnis angeschafft wurde, wenn dieses nicht gemeldet wurde.
 

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