[Bayern] Jagdrechtkonform?

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Nicht jeder Jäger verkauft das Stück in der Decke an den niedrigst bietenden Händler. Solange Du genug von der Verwurstungs- bzw. Verwertungskette an Dich gezogen hast kann der Schaden z.B. beim Verkauf von Grillwürstchen auf dem Weihnachtsmarkt durchaus erheblich höher sein als der reine kg-Preis. Das geht so weit, dass man eben den Preis ansetzen muss um seiner Kundschaft die gewohnte Ware über andere Quellen zu beschaffen.

Sorry, aber das ist derselbe Unfug, wie wenn ein Winzer als Wildschaden in seinem Wingert den finalen VK für die Flasche Wein ansetzte, statt dem Traubenpreises.
Und seit wann gibt´s ein Anrecht auf das Vorhandensein einer bestimmten Wildart - und das auch noch in einer definierten Menge???

Ansonsten rein pragmatisch gedacht: Bleiben vielleicht zahlende Jagdgäste weg?

Ob und wie Du Dein Revier vermarktest, ist ganz alleine Dein Problem, ICH wäre allerdings eher zurückhaltend damit, groß rumzutönen und damit möglicherweise doch noch das Finanzamt auf den Plan zu rufen.

Wo muss ich die Kadaver entsorgen? Kosten und Anfahrt dafür übernimmt wer? Für die Jagdgenossen ist der Ertrag bei Wiederverpachtung geringern, ggf. wird sogar die Pacht im laufenden Vertrag reduziert weil eine Hochwildsorte nicht nutzbar ist?

Soso, eine "Hochwildsorte"... aha.
Ansonsten ist es erfahrungsgemäß einer Jagdgenossenschaft lieber, gar kein Schwarzwild zu haben, als zuviel davon und sich dann mit dem Geizkragen von Jagdpächter rumärgern zu müssen, der sich den Schadenersatz nicht leisten kann (sofern er ihn überhaupt übernommen hat).

Sieh es einmal so. Du hast das Aneignungsrecht an Wild. Jetzt kannst Du Dir es zwar immer noch aneignen, es ist aber im Endeffekt wertlos bzw. noch ein Kostenfaktor. Damit entfällt ein wesentlicher Faktor Deiner Kalkulation als Du das Revier gekauft hast und es kann, analog zum Fehlen von Hochwild, auch ein Sachmangel bei der Verpachtung sein.

"Hochwildsorte"... "Revier gekauft"... bist Du Dir eigentlich sicher, dass Du einen Jagdschein hast???
 
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Servus beinand,
danke für die Beiträge bisher.
Ein Verursacher dieser PFOA-Katastrophe ist schon lange nicht mehr in Umkreis tätig.
Was mich auch erstaunt, ist die Tatsache, dass die Grundstückeigentümer (größtenteils Landwirte) sich die Vergiftung Ihrer Grundlagen gefallen lassen. Bisher war aus diesen Kreisen nichts zu hören oder zu lesen.
...., dass die angrenzenden Landkreise und Österreich nichts beproben.
Wenn es wenigstens eine Prüfung ähnlich der Bq-Messung geben würde, wäre für mich
die Sache besser.
 
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"Hochwildsorte"... "Revier gekauft"... bist Du Dir eigentlich sicher, dass Du einen Jagdschein hast???

Nun, ein kleiner Tippfehler lässt Dich gleich zu einem ad-Personam hinreißen? Ich glaube, Du hast das in der Jagdausbildung mit dem kameradschaftlichem Verhalten nicht so ganz verstanden oder das in den Nutzungsbedingungen mit der "Netiquette".

Guck Dir die Präzedenzfälle (BGH-Urteil) an, der Verpächter ist für die Sache haftbar, so z.B. wenn ein Revier als Hochwildrevier verpachtet wird, ist es ein Sachmangel wenn das versprochene Rotwild gar nicht vorhanden ist. Analog kann eben die nicht mögliche Nutzung des Schwarzwildes ein Sachmangel sein.

Wenn Du gleich von einem Geizkragen als Jagdpächter sprichst, dann darf ich davon ausgehen, dass derjenige immer in besonderem Maße solvent zu sein und altruistisch die Jagdgenossen zu finanzieren hat? Wer nicht von Beruf Erbe ist, der hat gelernt dass Geld haben nicht von Geld sinnlos ausgeben kommt. Wenn Dein Auto statt der versprochenen 240 Sachen bei 130 abregelt oder der Wohnungseingang von 18-22 Uhr nicht betretbar ist, dann ist doch auch die Sache nicht so nutzbar wie geplant und eine Nachbesserung oder Nachverhandlung nötig.
Eine Nachbesserung im Sinne der Sanierung von PFOA scheint ausgeschlossen, dann folgt nur logisch die Nachverhandlung. Wenn Du das anders siehst, dann sind wir in dem Punkt eben anderer Meinung - und würden wir auf unterschiedlichen Seiten des Vertrages sitzen vermutlich ein Schlichter- oder Gerichtsspruch folgen. Aber das ist ja das Schöne, nicht alle Menschen sind der gleichen Meinung.


...., dass die angrenzenden Landkreise und Österreich nichts beproben.
Wenn es wenigstens eine Prüfung ähnlich der Bq-Messung geben würde, wäre für mich
die Sache besser.

Hm, warum wohl? Ein Schelm, wer denkt, dass die Ergebnisse vielleicht ähnlich sein könnten. Nein nein, das ist das Problem vom Nachbarkreis.....
 
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Meines Wissens nach zählt Schwarzwild bei Jagdpachten nicht als Hochwild und somit kommt dein Präzedenzfall nicht zur Anwendung.
Sprich, nur weil Schwarzwild in dem Revier vorkommt, heißt es nicht, dass es als Hochwildrevier verpachtet werden kann.
Ist ja auch nur logisch, Schwarzwild hat keine festen Einstände und zieht kilometerweit, kann im Sommer im Feld stecken oder Jahrelang sich gar nicht blicken lassen. Liest man immer wieder hier im Forum und sind auch meine Erfahrungen.
Wie will man da eine finanzielle Verpflichtung der Jagdgenossenschaft herleiten!?

Abgesehen davon, natürlich ist es ärgerlich, wenn ich das Wild nicht verzehren darf und verwerfen muss. Wenn es aber tatsächlich gesundheitlich so bedenklich ist, dann wäre mir das auch lieber, da kenne ich mich aber mit diesem Stoff in diesem Landkreis nicht aus, ich hab gar keine Ahnung was das sein soll.

Und die 110 € für einen Frischling und 220 € für eine mehrjährige Sau, sind ja wohl mehr als fair plus ASP-Prämie denke ich ist das Entschädigung genug.

Dafür müsstest du in Brandenburg erstmal ne 110kg Sau schießen :ROFLMAO:
 
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Servus beinand,
es geht nicht darum, aus dieser Situation einen finanziellen Vorteil zu schlagen,
sondern ob mich eine Anzeige wegen erlegen und ohne Beprobung verwerfen
ereilen kann.
Im übrigen wird schon gejammert, dass 3M die Firma Dynion schließt wegen den Klagen in USA
und deswegen der ganze Chemiestandort gefährdet ist.
Es ist kein einfaches Thema, weil sehr viel zusammenhängt.
 
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sondern ob mich eine Anzeige wegen erlegen und ohne Beprobung verwerfen
ereilen kann.
Wer sollte Dich denn anzeigen ? Das muss ja jemand mit besonderem Fachwissen sein; die sinnvollen Gründe „Wildschadensverhütung“ und „ASP-Prophylaxe“ sind sicher objektiv gegeben und hinreichend dokumentiert.
 
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Eine Änderung von Hochwildrevier zum Niederwildrevier fällt aus - Schwarzwild ist ja weiterhin noch da. Du darfst es nur nicht mehr vermarkten! Und dafür wird eine Entschädigung vom Landkreis gezahlt.

Gruß der olle pudlich
 
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Servus beinand,
es geht nicht darum, aus dieser Situation einen finanziellen Vorteil zu schlagen,
sondern ob mich eine Anzeige wegen erlegen und ohne Beprobung verwerfen
ereilen kann.
Im übrigen wird schon gejammert, dass 3M die Firma Dynion schließt wegen den Klagen in USA
und deswegen der ganze Chemiestandort gefährdet ist.
Es ist kein einfaches Thema, weil sehr viel zusammenhängt.
Grundsätzlich kann dich irgendein Tierextremist natürlich anzeigen. Zur Zeit wirst du dich mit ASP-Prophylaxe erklären können und damit einen vernünftigen Grund für die Erlegung nachweisen. Ansonsten könnte man schon trefflich darüber streiten, ob eine Erlegung mit sofortigem verwerfen des Stückes tatsächlich rechtlich einwandfrei ist. Euer Landkreis hat ja keine Verfügung erlassen, sondern nur eine Empfehlung ausgesprochen. Und das auf Grundlage einer zumindest fragwürdigen statistischen Erhebung. Da werden 51 Stücke in 13 Jahren beprobt, wovon 90 % über einem neuen Grenzwert liegen. Aus diesen 51 Stücken wird auf den gesamten Bestand hochgerechnet? Das sind keine 4 Proben/Jahr im Erfassungszeitraum. Ich kenne ja eure Verhältnisse da nicht, aber ist das ein signifikanter Teil eurer Schwarzwildstrecke? Also mir persönlich wäre die statistische Grundlage zu dünn, um ein Tier zu erlegen, nur um es zu verwerfen.
Muss aber jeder für sich entscheiden.
 
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Ist doch vergleichbar mit der Cäsium Belastung in einigen Landkreisen Bayerns. Auch hier gibt es Jahre wo fast alle Sauen entsorgt werden. Allerdings ist es ein Unterschied ob man das erlegte Stück mit hoher Wahrscheinlichkeit oder mit 100%Sicherheit entsorgen muss.
 
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bei Cäsium gibt es eine Möglichkeit für 5,00 € zu beproben,
bei PFOA gibt es keine organisierte Analyse und es soll laut Zeitung ca. 300,00 € kosten.
Noch ein Thema: Fische aus Inn und Alz sind auch betroffen.
Was wird aus Dachs, Fuchs, Ente ....
Bis jetzt gibt es keine Konfiskattonne im Landkreis.
Wir werden sehen.
Danke
 
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Auszug BJG:

(4) Zum Hochwild gehören Schalenwild außer Rehwild, ferner Auerwild, Steinadler und Seeadler. Alles übrige Wild gehört zum Niederwild.


§ 8 AVBayJG:
1Hochwildrevier ist ein Jagdrevier, in dem zum Hochwild zählendes Schalenwild außer Schwarzwild regelmäßig erlegt wird. 2Vorkommen von zum Schalenwild zählendem Hochwild, das während der Jagdzeit nicht ständig im Revier steht (Wechselwild), oder die Zugehörigkeit eines Jagdreviers zu einem Rotwildgebiet machen ein Jagdrevier noch nicht zu einem Hochwildrevier.
 
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§ 8 AVBayJG:
1Hochwildrevier ist ein Jagdrevier, in dem zum Hochwild zählendes Schalenwild außer Schwarzwild regelmäßig erlegt wird. 2Vorkommen von zum Schalenwild zählendem Hochwild, das während der Jagdzeit nicht ständig im Revier steht (Wechselwild), oder die Zugehörigkeit eines Jagdreviers zu einem Rotwildgebiet machen ein Jagdrevier noch nicht zu einem Hochwildrevier.
Ändert aber nichts daran das SW als Schalenwild zum Hochwild gehört.

Das ist nur die Definition wie ein HochwildREVIER aussieht.
 
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Das hat auch niemand behauptet.
Nach meinem Verständnis ging es hier um den - dann preislich relevanten - Unterschied zw. Hochwildrevier und Niederwildrevier…
 

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