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Gerade mit jemandem telefoniert, der an der Sitzung teilgenommen hat, es geht um den Grundsatz, daß JGHV-Prüfungen und BP-Prüfungen anderer Bundesländer mit gleichen oder höheren Anforderungen für die Brauchbarkeit in NRW anerkannt werden. Für die Brauchbarkeit Paragraph 6 und 7 ist das bei der VGP gegeben. Bei der Brauchbarkeit Paragraph 8 gibt es da Probleme, da in der VGPO geringere Anforderungen festgelegt sind. Kleineres Stöbergelände, weniger Zeit, kein festgestellter Laut für das Bestehen, keine Anschneideprüfung, Stück kann durch eine Decke ersetzt werden. Man wird sehen, wie das Ganze ausgeht!