Vorsorgevollmacht

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20 Nov 2016
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Horrido zusammen,

ich möchte, zur Sicherheit, eine Vorsorgevollmacht erstellen.

Da ich bei meiner Mutter sehe, wie wichtig so ein Teil ist und ich auch neulich (nach einem Sturz) "weg" (wenn auch nur kurz) war, beschäftigt mich das Thema aktuell...

Die Vollmacht soll dazu da sein, dass, wenn ich länger / gar nicht mehr für mich (aus welchem Grund auch immer) entscheiden kann, eine Vertrauensperson für mich entscheidet. Also jemand, der mich und meine Wünsche (für den Fall) kennt. Das könnte meine Schwester sein, oder auch eine sehr gute Freundin...

Dazu habe ich mir mal die alten Vorsorgevollmachten meiner Eltern (von 2000) angesehen und auch mal Google bemüht. Da hat sich ja in den 20 Jahren einiges geändert....
Die Vollmacht meiner Eltern (jeder für sich und Gegenseitig und dann wir) war vom Ortsgericht beglaubigt.

Nun habe ich mir die Vorlage vom BMJ (die sollte ja "Rechtssicher" sein) angesehen und wollte diese anpassen...

Eigentlich wäre meine Schwester die "erste Vertrauensperson". Sie (7 Jahre älter) kennt mich mein ganzes Leben und weiß wie ich "ticke". Aber sie tut sich doch sehr schwer mit Entscheidungen und "kann nicht Gut" mit Ämtern. Auch kann sie nichts mit Mail, Internet oder WhatsApp anfangen. Sie hat noch ein "normales" Handy, kein Smartphone oder PC. Sie will aber auch mit "dem neumodischen Kram" nix zu tun haben...
Dafür ist sie aber die "Hauptpflegeperson" meiner Mutter. Also "kümmert" sich hauptsächlich um sie...

Heute habe ich die Freundin besucht. Das wollte ich schon vor Weihnachten machen! Bin aber, aus diversen Gründen, nicht dazu gekommen. Die Kinder haben sich sehr über die Schoko Nikoläuse gefreut :)
Da kamen wir auch auf das Thema "Vorsorgevollmacht", weil es auch bei Ihren Eltern (die sind nur knapp älter, wie ich) ansteht.

Sie kennt mich, nach 20 Jahren auf der Arbeit, davon 10 Jahre "ein Kopp & ein Arsch", sehr Gut. Wir konnten und können immer über (wirklich) alles ganz offen reden. Auch hat sie mir direkt, ohne dass ich explizit danach gefragt hatte, gesagt, dass sie im Fall der Fälle "den Stecker" ziehen lassen würde.

Ich hoffe, es ist jemand hier im Forum, der mir meine Fragen halbwegs beantworten kann...

Meine Fragen:
- kann ich das so machen, das meine Schwester entscheidet und wenn sie nicht kann, die gute Freundin? Erklärung: da meine Schwester "nicht so firm mit den neuen Medien" ist, könnte ich sie auch übergehen. Da sehe ich jedoch ein "Konflikt", den ich nicht möchte...
- Es sollte so save sein, dass da nicht ein gerichtlicher Betreuer eingesetzt werden kann!
- Muss ich das Teil irgendwo (außer bei den Bevollmächtigten) hinterlegen?
- Sollte ich die Vollmacht beglaubigen lassen (Notar / Ortsgericht)?
- Muss ich dann irgendwo (z.B. Bank) noch eine Vollmacht hinterlegen?
- Kann ich da, ähnlich eines Testaments, auch festlegen, was mit den Waffen passiert? Wenn ich z.B. nicht mehr entscheiden kann, brauche ich auch keine Waffen mehr. Mir wäre aber wichtig, dass die Waffen in "gute Hände" kommen. Weder Schwester noch Freundin haben eine Berechtigung...
- Falls es bei mir soweit kommt, dass ich nur noch in einem Bett liege und nix mehr kann, soll der Betreuer das Recht haben, "den Stecker zu ziehen"!
- Was kommt da sonst noch rein? Also an was Denke ich grade nicht...

Ja, es ist ein trauriges Thema. Aber man(n) muss sich ab einem gewissen Alter damit beschäftigen.
Erst recht, wenn man keinen Kontakt mehr (nicht von mir!) zu seinen näheren Verwandten (in dem Fall Cousinen) oder keine Frau / Partner / Kinder (wie in meinem Fall) hat!
Ich möchte, wie schon geschrieben, nicht von einem anonymen Anwalt "bestimmt" werden, wenn es mal soweit ist. Das habe ich bei einem Bekannten gesehen! Möchte ich definitiv nicht. Daher die Fragen...

RedNose
 

doa

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Ich würde mich von einem Notar beraten lassen, hier gibt es sehr viele Gestaltungsmöglichkeiten.
Auch sollte hier getrennt werden zwischen der medizinischen Vertretung im Ernstfall, der Vermögens“verwaltung“ und den beweglichen Gütern wie zum Beispiel Waffen. Diese könnte man z. B. über ein Vermächtnis bestimmten Leuten zukommen lassen.
Der Anwalt oder Notar wird dir auch genau sagen können, wo man so eine Vollmacht hinterlegen kann. Es gibt zum Beispiel gerade für die medizinischen Bereich ein Zentralregister.
 
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Hallo,
es gibt sicher noch viel mehr, aber
schau mal hier oder hier https://www.afilio.de/ratgeber/patientenverfuegung

Da kannst du einige gute und grundlegende Infos rund um die "Betreuungsvorsorge" im Fall der Fälle herauslesen und auch Formulare kostenfrei ausfüllen und ausdrucken.
Da sind Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung recht gut erklärt und ausformuliert. Kannst auch bei der Verbraucherzentrale https://www.verbraucherzentrale.de/...sorgedokumente-der-verbraucherzentralen-76270 finden.
Mit deinen Waffen, 🤔das könntest du eventuell da mit einbringen.
 
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Geh damit zum Notar und lass es machen.
Ich habe meine Vorsorgevollmacht und auch die Patientenverfügung von einem befreundeten Anwalt machen lassen, sicher ist sicher.
Aber er meinte das man das alles im Grunde auch einfach handschriftlich so schreiben könnte wie man es möchte und das auch dann alles so gültig ist wie es da steht.
 
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Geh zu Deinem Arzt Deines Vertrauens und lass Dich was die Patientenverfügung beraten, dann zum Notar und entscheide DU für Dich was Du willst und übertrage das nicht auf Deine Schwester.
Bezogen auf die Patientenverfügung und eine Vertretungsvollmacht.
 
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Meine Mutter hat es kürzlich auch beim Notar erledigen lassen, vorgestern kam die "Benachrichtigung als Vertrauensperson" vom Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Nach meinem Verständnis können Betreuungsgerichte und Ärzte dieses Register einsehen und so wird nicht "vorschnell" ein Betreuer bestellt, da es ja schon einen Kandidaten geben könnte. Finde ich sinnvoll.

Sie schrieb mir aber auch, daß ihre Beerdigung bereits bezahlt sei und auch der Ablauf mit dem Institut vereinbart ist, so daß wir uns um gar nichts kümmern müßten. Einerseits, andererseits. Sie ist 78 mittlerweile, der Lebensgefährte über 80.
 
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Wir hatten eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht beim Notor hinterlegt.
Der ist kein Mediziner!
Eine Bertung welche Auswirkung welche Verfügung (in der Patientenverfügung) hat ist fraglich.
Vorsorgevollmacht und Testament sind sein beritt.

Daher würde ich immer einen ärztlichen Rat für die Fragen suchen, bei denen ich mir nicht sicher bin. Ob man das dann beim Notar hinterlegt ist eiene andere Sache.

Auf der anderen Seite mussten wir schon 2x eine Patientenverfügung ziehen, diese wurde - obwohl privat erstellt - ohne Kommentar im Krankenhaus akzeptiert.
 
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Wir hatten eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht beim Notor hinterlegt.
Der ist kein Mediziner!
Eine Bertung welche Auswirkung welche Verfügung (in der Patientenverfügung) hat ist fraglich.
Vorsorgevollmacht und Testament sind sein beritt.

Daher würde ich immer einen ärztlichen Rat für die Fragen suchen, bei denen ich mir nicht sicher bin. Ob man das dann beim Notar hinterlegt ist eiene andere Sache.

Auf der anderen Seite mussten wir schon 2x eine Patientenverfügung ziehen, diese wurde - obwohl privat erstellt - ohne Kommentar im Krankenhaus akzeptiert.
Ist der Unterschied "Patientenverfügung" und "Vorsorgevollmacht" nicht der, dass die PV genau beschreibt, was der Patient möchte oder eben auch nicht möchte?

Die von mir angesprochene Benachrichtigung der Bundesnotarkammer sagt aus, dass die Vorsorgevollmacht in meinem Fall Vermögensangelegenheiten, Angelegenheiten der Gesundheitssorge, der Aufenthaltsbestimmung und sonstige persönliche Angelegenheiten umfaßt.

Bei Patientenverfügung (ich habe eine solche mal vor meinem Einsatz im Kosovo geschrieben) denke ich immer nur an "bitte Stecker ziehen/Organspende ja/nein" etc.
 
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Ist der Unterschied "Patientenverfügung" und "Vorsorgevollmacht" nicht der, dass die PV genau beschreibt, was der Patient möchte oder eben auch nicht möchte?

Die von mir angesprochene Benachrichtigung der Bundesnotarkammer sagt aus, dass die Vorsorgevollmacht in meinem Fall Vermögensangelegenheiten, Angelegenheiten der Gesundheitssorge, der Aufenthaltsbestimmung und sonstige persönliche Angelegenheiten umfaßt.

Bei Patientenverfügung (ich habe eine solche mal vor meinem Einsatz im Kosovo geschrieben) denke ich immer nur an "bitte Stecker ziehen/Organspende ja/nein" etc.
Ja, mit der Patientenverfügung regelt man was mit einem passiert, wenn man den freien Willen nciht emhr äussern kann.
Lebenserhaltende Massnahmen, künstl. Ernährung, Wassergabe, etc. .
Aber auch, ob du schmerzfrei gehalten werden muss. Dies kann zu Bewusstseinstrüpbungen führen. Ich empfand dies als recht "verzwackt".
Ärztlicher - nicht notarileer - Rat ist dort abngebracht, wo Fallstricke lauern.

Die Vorsorgevollmacht regelt wer die im Fall der Fälle "vertritt". Oftmals gehen Eheleute ja davon aus, dass es der Ehepartner ist. Dem ist nicht so.
Wenn du pech hast, bekommst du einen vom Gericht bestellten Betreuer, der dann alles regelt. Das will ja wohl kaum jemand, es sei den die Ehefrau ... :)

Ich denke da gehen wir überein, oder?

Für mich war es wichtig medizinische Hilfestellung bei der Patientenverfügung zu bekommen und rechtliche bei der Vorsorgevollmacht.

Nebenbei bemerkt: Es gäbe dann noch die Generalvollmacht.
 

Wheelgunner_45ACP

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Am besten macht man alle 3, mindestens aber Generalvollmacht UND Patientenverfügung. So zumindest die Erfahrung bei meinem Vater. Und alle paar Jahre - uns wurde 5 bis 10 Jahre empfohlen - neu bestätigen. Dazu dann auch gleich ein Testament, wenn man schon beim Notar das ganze eintragen lässt.
 
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Moin,

wir haben das mit den Vollmachten auch durch. Problem: die Mesiziner können keinen Rat zu den rechtlcihen Aspekten geben, die Juristen überblicken oft nicht die medizinischen Implikationen der juristischen Klauseln bei verschiedenen (Vor-)Erkrankungen. Und wenn sich das dann widerspricht gibts im Falle eines Falles Probleme oder aber es soll "der Stecker gezogen" werden, weil eine "unheilbare Erkrankung" vorliegt, die aber mit der aktuellen Situation nichts zu tun hat und medikamentös gut eingestellt noch 5 - 10 Jahre zu ertragen wäre. Was die Ausgestaltung der Vollmachten betrifft haben wir dann gute Erfahrungen mit neutralen Beratern gemacht, die mit den Sozialverbänden und den Pflegediensten zusammenarbeiten, in unserem Fall speziell jemand, der über die Johanniter und Kolping arbeitet.
 
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Jedenfalls zum Arzt gehen und dann zum Notar/Anwalt. Bei uns ist das sogar vorgeschrieben. Vorsorgvollmachten sollte man auch regelmäßig erneuern und wenn es um medizinische Belange geht entsprechend dem Stand der Medizin adaptieren lassen, wenn sich was ändert.
 
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Die Vorsorgevollmachten, die ich als Arzt von Kollegen bekommen habe, decken viele Bereich nicht ab, sind zu kurz gefasst oder drücken nicht den wahren Willen des Patienten aus. Auch versteht der Arzt häufig gar nicht, welche rechtlichen Konsequenzen daran hängen.
Notar ist die bessere Alternative- auch wenn der medizinisch vielleicht nicht alles überblickt.
Am besten ist natürlich eine Notarin, die mit einem Arzt verheiratet ist. :p
 
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Wenn Du Mitglied beim VDK bist, dann kannst dich da hin wenden. Ich wurde extrem gut beraten, die haben da extra geschultes Personal (Arzt in Ruhestand) Wartezeit bist einen Termin bekommst, musste mitbringen. Ich hab etwa 2 Monate auf Termin gewartet.
Dann hab ich die bei meinem zuständigen Amstgericht hinterlegt.

Robert
 

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