Verankerungspflicht Waffenschrank

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Hier das Zertifikat meines Schrankes, er hat VDS 1 als freistehender Schrank.


Er ist nach EN 1143-1 zertifiziert.

Hier ein Auszug aus der Zertifizierung:




Alle Wertschutzschränke unter 1.000 kg Eigengewicht sind gem. EN1143-1 mit einer Verankerungsmöglichkeit auszurüsten. Die meisten Tresorhersteller statten alle geprüften Wertschutzschränke mit einer Bohrung für eine Bodenverankerung aus.


Wertschutzschränke der Klassen I bis III sollten zusätzlich als Verankerungsalternative bzw. Ergänzung durch die Rückwand verankert werden.
 
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Nur dummerweise beziehen sich die 1000kg auf Nutzung der Schränke als Aufbewahrung von Wertgegenständen im Versicherungsfall.
Waffenschränke müssen eben nicht verankert werden. Deren Bauart muss nur nach Norm EN xxx erfolgt sein.
Viele die das Geschäft schon länger betreiben haben so wie ich einen B Schrank, oder gar einen A Schrank. In meinem B Schrank mit über 200kg ist gar keine Möglichkeit der Verankerung vorgesehen.
 

Wheelgunner_45ACP

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Nein, laut Gesetz müssen sie der Norm entsprechen. Wenn die Verankerung notwendig ist, um der Norm zu entsprechen, dann gibt es nichts zu diskutieren. Im Gesetz steht dazu nichts, da das über die Norm geregelt ist.

Für die alten A/B- Schränke sieht es anders aus. Da war die Verankerung kein Bestandteil der Schutzklasse.
 
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Aber wenn nun außer dem, was Snaggles geschrieben hat, da nichts weiter steht, ist das einzige MUSS eine Verankerungsmöglichkeit und die Verankerung selbst ein KANN.
 
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Nein, laut Gesetz müssen sie der Norm entsprechen. Wenn die Verankerung notwendig ist, um der Norm zu entsprechen, dann gibt es nichts zu diskutieren. Im Gesetz steht dazu nichts, da das über die Norm geregelt ist.

Für die alten A/B- Schränke sieht es anders aus. Da war die Verankerung kein Bestandteil der Schutzklasse.
Sie muss der Bauart nach der Norm entsprechen. Mehr nicht.


Ziemlich weit nach unten scrollen.

Waffenschrank verankern - Pflicht?

Konkret gesetzlich vorgeschrieben ist eine Verankerung für Waffenschränke nicht. Versicherungstechnisch hingegen schon.
 
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Wenn die Verankerung notwendig ist, um der Norm zu entsprechen, dann gibt es nichts zu diskutieren.
Und Snaggles hat den entsprechenden Absatz aus der Norm zitiert. "Sind mit einer Verankerungsmöglichkeit auszurüsten". Mein Schrank ist mit einer Verankerungsmöglichkeit ausgerüstet. Da ist ein Loch im Boden.
 
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Mein Schrank ist mit einer Verankerungsmöglichkeit ausgerüstet. Da ist ein Loch im Boden.
Da kann man gut "Aze & Sause" einleiten. Dann einen Sticken dran und schon ist er offen.

;)


Es ist müßig über die Auslegung von Vorschriften, Normen und Gesetzen zu diskutieren. Hier sind alle min. 3x6 Jahre alt und wissen was sie tun.

Nachdem was ich hier so lese, gibt es zwei Lager. Und genauso gibt es diese beiden Lager auch bei der Judikative.

Die Chance erwischt zu werden ist klein, aber dann steht's 50:50, mit allem was dazu gehört.
 
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Habe meinen Jagdschein vor Ort bei der UJB verlängern lassen. Ein wenig small-talk und die Frage nach den Ursachen für das Einziehen von Jagdscheinen. Mit Abstand die Nummer eins ist bei uns im Kreis : Falscher Umgang mit Waffen und Munition, aufgedeckt bei Kontrollen.

@ Cast : Wenn ich mal erwischt werde, beziehe ich mich auf Deine Expertise. Ich hoffe, Du stehst als Zeuge bereit.
 
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Da kann man gut "Aze & Sause" einleiten. Dann einen Sticken dran und schon ist er offen.
Bis auf eine Sauerstofflanze (und die könnte man sich notfalls noch selber basteln) gibt es in meinem Keller absolut jedes Werkzeug das sich jemand zum Tresorknacken wünschen kann. Denjenigen, der bei diesem Überangebot auch leiser Werkzeuge einfällt für ein paar unverkäuflich Langwaffen die ganze Bude und höchstwahrscheinlich sich selbst in die Luft zu jagen möchte ich sehen.
 
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Habe meinen Jagdschein vor Ort bei der UJB verlängern lassen. Ein wenig small-talk und die Frage nach den Ursachen für das Einziehen von Jagdscheinen. Mit Abstand die Nummer eins ist bei uns im Kreis : Falscher Umgang mit Waffen und Munition, aufgedeckt bei Kontrollen.

@ Cast : Wenn ich mal erwischt werde, beziehe ich mich auf Deine Expertise. Ich hoffe, Du stehst als Zeuge bereit.
Gerne.
Falscher Umgang sicher nicht wegen nicht vorhandener Verankerung, da die sowieso nicht vorgeschrieben ist.
Die Seite von Hartmann sollte doch für sich stehen. Ihr verwechselt gemäß Bauart mit Bauvorschrift.

Und auch hier.

 
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Wenn in der Bedienungs-/Montageanleitung die Verankerung vorgegeben ist, dann hast du es zu tun, so einfach ist das.
Wer keine Anleitung hat muss sich eine besorgen.

Nur wenn da nichts drin steht musst du nichts machen, dann kannst du dich notfalls aber auch darauf beziehen. Die Norm musst du als Normalsterblicher nämlich nicht kennen, die muss der Hersteller kennen und sein Produkt und seine technische Dokumentation dementsprechend gestalten.
Aber die Norm sagt, dass die Verankerung mit 5000kN teil der Zertifizierung des Widerstandsgrades ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Hersteller das Risiko eingeht von der harmonisierten Norm abzuweichen, sonst bekommt er ja das Zertifikat nicht.
Es gibt keinen Unterschied in der Zertifizierung zwischen einem Wertschutzschrank WK1 und einem Waffenschrank WK1, nur die Innenausstattung ist anders.

Ich würde wetten es gibt keinen einzigen 0/1er Schrank ohne mindestens eine Befestigungsbohrung. Das allein sollte zu denken geben.
 

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