Verankerungspflicht Waffenschrank

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Ich hatte ja bereits geschrieben, dass es in der Norm nicht um eine Verankerungspflicht geht sondern um eine Prüfung der Belastbarkeit der, on der Norm vorgeschriebenen, Verankerungsmöglichkeit. Peng hat das richtig erkannt und dargestellt. Im übrigen mir liegt die Norm vor.
Also das der Bereich im Schrank um das Loch herum das aushält….?
 
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Ich habe in zwei meiner Autos einen GPS Tracker verbaut und arretiere beim Parken das Lenkrad mit einer Kralle. Nicht weil das Gesetz oder die Versicherung es fordert, sondern weil es mir ein gutes Gefühl gibt. Mir reicht das als Grund.

Wer das nicht möchte oder auch seinen Tresor nicht befestigen will, weil es für Ihn keine Gründe dafür gibt, der soll es, trotz einiger vorgebrachten Denkanstöße, einfach lassen.

Bei dem Rest ist er wohl verschraubt.
 
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Ja, so ist es, geht um die Festigkeit der Befestigungsmöglichkeit, meistens halt ein Loch..
@Snaggles ,dass befestigen Sinn macht bestreitet ja auch keiner nur das Müssen und das wie (50kN?) wurde, zurecht, hinterfragt.
 
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1676111749593.png

Die Anleitung ist frei im Internet auf der Webseite des Herstellers verfügbar - deshalb denke ich darf ich die hier zitieren.
Ich denke die Diskussion ist ja zu Ende:
- Gesetzgeber fordert Schränke gemäß einer Norm
- Norm sieht unter 1000kg Verankerung vor
- Details der Verankerung sind uns unklar, weil es uns allen an technischem Sachverstand und der eigentlichen Norm fehlt :D
- Ob sich jetzt aus der Norm eine Verankerungspflicht im Alltag für Waffenschränke ableitet ist unklar und juristisch mindestens umstritten
- Wenn Dein Safe inkl. Waffen weggetragen wird, wünsche ich Dir viel Spaß, dem Richter bei der Klage, den Jagdschein zurückzuerlangen, zu erklären, warum er nicht verankert war :)
- ob 50 oder 5 kN, die Anleitung von BW gibt sogar explizit einen Dübelvorschlag. Der macht in Beton laut techn. Datenblatt 0.66kN, hat aber Sicherheitsfaktor von 7 - also kommt er wahrscheinlich fast an die 5 kN ran! (4.62 um genau zu sein).
 
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Um noch mal Öl ins Feuer zu gießen: In der Burgwächter Anleitung ist von Wertschutz Schränken die Rede...

Und wie schon gesagt, nicht jede Wand ist aus Beton...Muss ich als Legalwaffenbesitzer jetzt bei der Wohnungssuche auf Betonwände achten, damit ich die Zuverlässigkeit nicht verliere?
 
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Um noch mal Öl ins Feuer zu gießen: In der Burgwächter Anleitung ist von Wertschutz Schränken die Rede...

Und wie schon gesagt, nicht jede Wand ist aus Beton...Muss ich als Legalwaffenbesitzer jetzt bei der Wohnungssuche auf Betonwände achten, damit ich die Zuverlässigkeit nicht verliere?
Ein Wertschutzschrank ist das gleiche wie ein Waffenschrank. Das wurde hier schon erklärt. Lediglich die "Inneneinrichtung" ist angepasst. Außerdem ist deine Aussage auch faktisch nicht ganz richtig - bei den genannten Modellbezeichnungen sind Waffenschränke (Beispiel "Ranger N5") explizit genannt.
 
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@pacman
@peng

Dann vielen Dank für die Klarstellung!

Das Ergebnis ist sehr beruhigend und in der Sache eigentlich auch ganz vernünftig, weil sich die Vorgaben für die Zertifizierung auf Eigenschaften des zertifizierten Gegenstands beschränken. Im Ergebnis muss der Schrank nach der Norm also eine Verankerungsmöglichkeit haben, die schrankseitig eine definierte Belastbarkeit gewährleisten muss.
OB der Schrank verankert werden muss, richtet sich nicht nach der Norm, sondern nach sonstigen Vorgaben, die je nach Verwendungszweck bestehen oder eben nicht: Für die hier nur interessierende waffenrechtlich ordnungsgemäße Aufbewahrung keine Verankerungspflicht.
 
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Anhang anzeigen 214240

Die Anleitung ist frei im Internet auf der Webseite des Herstellers verfügbar - deshalb denke ich darf ich die hier zitieren.
Ich denke die Diskussion ist ja zu Ende:
- Gesetzgeber fordert Schränke gemäß einer Norm
- Norm sieht unter 1000kg Verankerung vor
- Details der Verankerung sind uns unklar, weil es uns allen an technischem Sachverstand und der eigentlichen Norm fehlt :D
- Ob sich jetzt aus der Norm eine Verankerungspflicht im Alltag für Waffenschränke ableitet ist unklar und juristisch mindestens umstritten
- Wenn Dein Safe inkl. Waffen weggetragen wird, wünsche ich Dir viel Spaß, dem Richter bei der Klage, den Jagdschein zurückzuerlangen, zu erklären, warum er nicht verankert war :)
- ob 50 oder 5 kN, die Anleitung von BW gibt sogar explizit einen Dübelvorschlag. Der macht in Beton laut techn. Datenblatt 0.66kN, hat aber Sicherheitsfaktor von 7 - also kommt er wahrscheinlich fast an die 5 kN ran! (4.62 um genau zu sein).
Es geht hier offensichtlich um den Versicherungsschutz!:
Halten Sie auch hier Rücksprache mit ihrem Sachversicherer!“
Also wer neben den Waffen auch seine 2,5 Mio € Bargeld da drin lagert und Angst hat, dass der Schrank aufgebrochen und oder weggetragen wird, der muss ihn verankern.

Legalwaffenbesitzer die lediglich ihre Waffen sichern müssen, brauchen ihn gemäß WaffG nicht zu verankern.
 
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Anhang anzeigen 214240

Die Anleitung ist frei im Internet auf der Webseite des Herstellers verfügbar - deshalb denke ich darf ich die hier zitieren.
Ich denke die Diskussion ist ja zu Ende:
- Gesetzgeber fordert Schränke gemäß einer Norm
- Norm sieht unter 1000kg Verankerung vor
- Details der Verankerung sind uns unklar, weil es uns allen an technischem Sachverstand und der eigentlichen Norm fehlt :D
- Ob sich jetzt aus der Norm eine Verankerungspflicht im Alltag für Waffenschränke ableitet ist unklar und juristisch mindestens umstritten
- Wenn Dein Safe inkl. Waffen weggetragen wird, wünsche ich Dir viel Spaß, dem Richter bei der Klage, den Jagdschein zurückzuerlangen, zu erklären, warum er nicht verankert war :)
- ob 50 oder 5 kN, die Anleitung von BW gibt sogar explizit einen Dübelvorschlag. Der macht in Beton laut techn. Datenblatt 0.66kN, hat aber Sicherheitsfaktor von 7 - also kommt er wahrscheinlich fast an die 5 kN ran! (4.62 um genau zu sein).
Obwohl es doch nun geklärt ist mußt Du unbedingt noch mal mit Burgwächter kommen?
Die Norm sieht es nicht vor. Burgwächter mag es vorsehen. Also kauft Euch einfach keine Burgwächter.
Übrigens, die verlangen da eine Schraube mit der Festigkeit 10.9. Die schafft die 50kN grade so eben. So eine Schraube kann man bei Eisenkarl bestellen, bei Obi bekommt man die nicht. Auf keinen Fall eine 8.8 nehmen, daß würde die Pappe kosten.
 
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Hier ist ein ganz guter Überblick zu den Rechtsauffassungen zur einer etwaigen Verankerungspflicht in den einzelnen Bundesländern:

Dieser Link steht schon seit geraumer Zeit in diesem Faden und er wurde als für Waffenaufbewahrung als falsch bewertet.
 
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Dieser Link wurde bereits am 04.02 #16 von Bodo_XJ eingestellt und ist seit dem nicht besser geworden.
 
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Dieser Link steht schon seit geraumer Zeit in diesem Faden und er wurde als für Waffenaufbewahrung als falsch bewertet.
Na ja, nicht so ganz falsch. Was die Sachsen sagen passt schon. Mc Pomm, Bawü, Hamburg, Saarland, Sachsen Anhalt und Schleswig Hollstein natürlich irgendwie auch.
 
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