- Registriert
- 11 Aug 2011
- Beiträge
- 3.545
Danke.Im übrigen mir liegt die Norm vor.
Danke.Im übrigen mir liegt die Norm vor.
Also das der Bereich im Schrank um das Loch herum das aushält….?Ich hatte ja bereits geschrieben, dass es in der Norm nicht um eine Verankerungspflicht geht sondern um eine Prüfung der Belastbarkeit der, on der Norm vorgeschriebenen, Verankerungsmöglichkeit. Peng hat das richtig erkannt und dargestellt. Im übrigen mir liegt die Norm vor.
Ein Wertschutzschrank ist das gleiche wie ein Waffenschrank. Das wurde hier schon erklärt. Lediglich die "Inneneinrichtung" ist angepasst. Außerdem ist deine Aussage auch faktisch nicht ganz richtig - bei den genannten Modellbezeichnungen sind Waffenschränke (Beispiel "Ranger N5") explizit genannt.Um noch mal Öl ins Feuer zu gießen: In der Burgwächter Anleitung ist von Wertschutz Schränken die Rede...
Und wie schon gesagt, nicht jede Wand ist aus Beton...Muss ich als Legalwaffenbesitzer jetzt bei der Wohnungssuche auf Betonwände achten, damit ich die Zuverlässigkeit nicht verliere?
Es geht hier offensichtlich um den Versicherungsschutz!:Anhang anzeigen 214240
Die Anleitung ist frei im Internet auf der Webseite des Herstellers verfügbar - deshalb denke ich darf ich die hier zitieren.
Ich denke die Diskussion ist ja zu Ende:
- Gesetzgeber fordert Schränke gemäß einer Norm
- Norm sieht unter 1000kg Verankerung vor
- Details der Verankerung sind uns unklar, weil es uns allen an technischem Sachverstand und der eigentlichen Norm fehlt
- Ob sich jetzt aus der Norm eine Verankerungspflicht im Alltag für Waffenschränke ableitet ist unklar und juristisch mindestens umstritten
- Wenn Dein Safe inkl. Waffen weggetragen wird, wünsche ich Dir viel Spaß, dem Richter bei der Klage, den Jagdschein zurückzuerlangen, zu erklären, warum er nicht verankert war
- ob 50 oder 5 kN, die Anleitung von BW gibt sogar explizit einen Dübelvorschlag. Der macht in Beton laut techn. Datenblatt 0.66kN, hat aber Sicherheitsfaktor von 7 - also kommt er wahrscheinlich fast an die 5 kN ran! (4.62 um genau zu sein).
Obwohl es doch nun geklärt ist mußt Du unbedingt noch mal mit Burgwächter kommen?Anhang anzeigen 214240
Die Anleitung ist frei im Internet auf der Webseite des Herstellers verfügbar - deshalb denke ich darf ich die hier zitieren.
Ich denke die Diskussion ist ja zu Ende:
- Gesetzgeber fordert Schränke gemäß einer Norm
- Norm sieht unter 1000kg Verankerung vor
- Details der Verankerung sind uns unklar, weil es uns allen an technischem Sachverstand und der eigentlichen Norm fehlt
- Ob sich jetzt aus der Norm eine Verankerungspflicht im Alltag für Waffenschränke ableitet ist unklar und juristisch mindestens umstritten
- Wenn Dein Safe inkl. Waffen weggetragen wird, wünsche ich Dir viel Spaß, dem Richter bei der Klage, den Jagdschein zurückzuerlangen, zu erklären, warum er nicht verankert war
- ob 50 oder 5 kN, die Anleitung von BW gibt sogar explizit einen Dübelvorschlag. Der macht in Beton laut techn. Datenblatt 0.66kN, hat aber Sicherheitsfaktor von 7 - also kommt er wahrscheinlich fast an die 5 kN ran! (4.62 um genau zu sein).
Dieser Link steht schon seit geraumer Zeit in diesem Faden und er wurde als für Waffenaufbewahrung als falsch bewertet.Hier ist ein ganz guter Überblick zu den Rechtsauffassungen zur einer etwaigen Verankerungspflicht in den einzelnen Bundesländern:
Tresor oder Waffenschrank verankern - die EINDEUTIGE Antwort!
Das Internet hat auf alles eine Anwort, also auch darauf: muss ich meinen Tresor oder Waffenschrank verankern? Wir diskutieren dieses Thema ausführlich.www.hfd-tresore.de
Na ja, nicht so ganz falsch. Was die Sachsen sagen passt schon. Mc Pomm, Bawü, Hamburg, Saarland, Sachsen Anhalt und Schleswig Hollstein natürlich irgendwie auch.Dieser Link steht schon seit geraumer Zeit in diesem Faden und er wurde als für Waffenaufbewahrung als falsch bewertet.