[Hessen] Transport oder nicht?

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Gesetze haben den Nachteil, daß sie für eine Vielzahl von möglichen Varianten gelten sollen. Einzelfallgesetze sind eigentlich verboten, es gibt sie aber (das VW-Gesetz in Niedersachsen). Für Einzelfälle gibt es den Verwaltungsakt.

Trotzdem könnte zum Beispiel im Gesetz stehen, daß Waffen ausschließlich in einem mit einem Vorhängeschloß gesicherten geschlossenen Behältnis in und auf Kfz transportiert werden dürfen. Das wäre möglich, da relativ sicher definiert ist, was erlaubnispflichtige Feuerwaffen in unserem Sinne sind und, was Kfz sind. Aber schon sind die durchaus möglichen Sonderfälle Zufußgehen zum Schießstand oder Radeln nicht mit abgedeckt. Und wenn man alle Möglichkeiten meint, abgedeckt zu haben, kommt Jörg "Nische" Sprave und macht ein Video auf Youtube. Hö höööö höööö hö! (Insiderwitz).
 
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Es hat schon einen Grund, warum in Deutschland der maximale Krümmungsgrad der Gurke in einer DIN-Verordnung geregelt ist.
Polemisches Geschwätz. Keine Verordnung der Welt hat jemals den maximalen Krümmungsgrad von Gurken o.ä. geregelt. Sie können und konnten problemlos jedwede geringelte und gekringelte Gurke in jeden Geschäft der EU verkaufen.
Sie durften sie nur nicht mit einer höheren Handelsklasse deklarieren als es ihrer inneren und äußeren Form entsprach.

Es handelt sich bei der viel zitierten Krümmung der Gurke lediglich um ein Kriterium zur Einteilung in Handelsklassen. Damit man bei Bestellung wusste mit was für gelieferter Ware man rechnen konnte, war die äußere Form der Früchte darin logischerweise beschrieben. In Handelsklasse III konnte jedweder Krümmungsgrad jederzeit gehandelt werden.
Die treibende Kraft hinter dieser Verordnung war der Handel selbst, nicht die EU. Die EU hat die Verordnung aber dann als Symbol für den Bürokratieabbau zurückgezogen. 16 EU-Länder und viele Verbände, unter anderem der deutsche Bauernverband haben sich gegen die Abschaffung der Verordnung gewehrt! Irrwitzigerweise hat sie im Handel deshalb nach wie vor ihre Bedeutung und wird nun zwischen den Handelspartnern auf vertragsrechtlicher Basis freiwillig weiter gelebt.

Die absurde Kritik rührt nur von den Laien her die keine Ahnung von der Thematik hatten und haben. Wie so oft im Leben lehnt man ab was man nicht versteht.
 

Fex

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Polemisches Geschwätz. Keine Verordnung der Welt hat jemals den maximalen Krümmungsgrad von Gurken o.ä. geregelt. Sie können und konnten problemlos jedwede geringelte und gekringelte Gurke in jeden Geschäft der EU verkaufen.
Sie durften sie nur nicht mit einer höheren Handelsklasse deklarieren als es ihrer inneren und äußeren Form entsprach.
Lies meinen Satz nochmals und versuche ihn zu verstehen.

"Es könnte so einfach sein, der Erzeuger entscheidet über seinen Preis und der Bürger darüber, ob er zu diesem Preis kauft.
Statt dessen wird dem Bürger vorgespiegelt, dass eine gerade Gurke teurer zu sein hat wie eine krumme - per DIN-Verordnung."

Das heisst genau das, was du geschrieben hast:
Sie durften sie nur nicht mit einer höheren Handelsklasse deklarieren als es ihrer inneren und äußeren Form entsprach.
 
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Lies meinen Satz nochmals und versuche ihn zu verstehen.

"Es könnte so einfach sein, der Erzeuger entscheidet über seinen Preis und der Bürger darüber, ob er zu diesem Preis kauft.
Statt dessen wird dem Bürger vorgespiegelt, dass eine gerade Gurke teurer zu sein hat wie eine krumme - per DIN-Verordnung."

Das heisst genau das, was du geschrieben hast:
Sie durften sie nur nicht mit einer höheren Handelsklasse deklarieren als es ihrer inneren und äußeren Form entsprach.
Das ist auch ganz bewusst nicht was ich zitiert habe.
Die Verordnung wurde nicht für den Bürger eingeführt sondern zur Erleichterung des Handels. Der Bürger kauft im seltensten Fall direkt beim Erzeuger und wenn doch dann kann er seine Ware da begutachten. Der Bürger kann sich auf dem Wochenmarkt/im Supermarkt auch immer seine Ware aussuchen. Für den ist das egal.

Es ging darum, dass Feinkost Fritz in Buxtehude beim Großhändler oder Erzeuger in Almeria Gurken in Handelsklasse 1 bestellen konnte und sich bei Lieferung sicher sein durfte, das keine unverkäuflichen Kringel ankommen würden. Und falls doch hatte er ganz klar definierte Mängel anzumelden.
Gegen die Abschaffung dieser Verordnung wurde sich in allen Fachkreisen heftig gewehrt. Allein das spricht Bände.

Vielleicht sollten wir das zu Offtopic abtrennen?
 
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Es passen einfach mehr gerade als Krumme Gurken in eine Kiste. bei bananen ist man da srichwörtlich entspannter.
 
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Um mal zum Thema zurück zu finden:
natürlich steht die Fahrt zur Wildkammer im direkten Zusammenhang mit der Jagd und die Waffe(n) dürfen ungeladen geführt werden. Fahre ich erst mal nachhause, besteht ebenso natürlich kein Recht mehr die Klamüs zu führen.

https://www.reddit.com/r/witze/


Jüdischer Witz 2: Zwei Freunde sitzen in einem Restaurant. Einer von ihnen ist blind.​

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"Willst du ein Glas Milch?" fragt der Sehende.
"Beschreib mir doch einmal die Milch!" bittet der Blinde.
"Milch - das ist eine weiße Flüssigkeit."
"Schön. Und was ist weiß?"
"Nu - weiß ist zum Beispiel ein Schwan."
"Aha. Und was ist ein Schwan?"
"Ein Schwan? Das ist ein Vogel mit einem langen krummen Hals."
"Gut. Aber was ist krumm?"
"Krumm? Ich werde meinen Arm biegen, und du wirst ihn abgreifen. Dann wirst du wissen, was krumm heißt."
Der Blinde tastet sorgfältig den aufwärts gebogenen Arm des andern ab und sagt dann verklärt: "So, endlich weiß ich, wie Milch ist."
 
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Finde den Fehler.
Jeder, der von dem Gesetz betroffen ist, muss selbst interpretieren oder einen Anwalt fragen, der auch nur zu 70% richtig liegt. Wo ist mein Fehler?
Der Fachbegriff lautet Subsumtion, das Einfädeln eines Lebenssachverhalts unter die gesetzliche Regelung.
 
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@Beowulf80
Das war jetzt nicht gegen Dich persönlich gerichtet aber so lange es für einen (unbestimmten Rechts.)Begriff keine Legaldefinition gibt, kann es nun einmal passieren, das ein Polizist, Staatsanwalt oder Richter diesen anders auslegt.

Es gibt noch mehr von diesen Beispielen, u.a. die Definition für "Klingenlänge"
Bei der Interpretation der offensichtlichen Klingenlänge fließt bei einer Konfiszierung oft genug die subjektive Meinung eines Polizeibeamten oder spezifische Regelungen des jeweiligen Bundeslandes mit ein.
Einen Anhaltspunkt enthält die Formulierung des Gesetzestextes doch. Dort ist die Rede von der Klinge, und nicht der Schneide.
Doch die exakte Bestimmung der Klingenlänge ist weder im Waffengesetz noch in anderen verbindlichen Richtlinien oder Normen eindeutig vorgegeben.
 
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Meines Erachtens ist das mit dem führen/transportieren doch recht genau definiert im Gesetz.
Der Kernpunkt ist nämlich nicht das Vorhängeschloss am Futteral, sondern ob die Waffe mit weniger als drei Handgriffen in nicht mehr als drei Sekunden in Anschlag gebracht werden kann.
Das kann man ohne irgend ein Schloss mit so einigen Kniffs erreichen - beweisbar.
Waffe im abgeschlossenen Kofferraum. Waffe bestückt mit einem Rostschutzstrumpf (FAG) im nur mit Reissverschluss geschlossenem Futteral. Waffe zerlegt im "Schuhkarton".
Das Schloss, erwähnt in der Verwaltungsvorschrift, wird dort als einfachstes Instrument der "Nicht Zugriffsbereitschaft" aufgezeigt.
 

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