Zukünftig sind Abschlüsse möglich, wenn ein Wolf wiederholt Weidetiere angreift, bei einem Angriff mindestens fünf Ziegen oder Schafe reißt oder ein Großvieh reißt oder verletzt.
Almen in gewissen Gebieten werden als nicht schützbar deklariert (Alpschutzgebiete).
Almen in gewissen Gebieten werden als nicht schützbar deklariert (Alpschutzgebiete).
Tiroler Landesregierung erließ Verordnungen für raschen Wolfsabschuss
Die neuen Verordnungen gelten ab 1. April. Sie definieren "Risiko- und Schadwölfe" und Alpschutzgebiete
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