Wheelgunner_45ACP
Moderator
- Registriert
- 18 Sep 2015
- Beiträge
- 16.544
Damit allen mal klar ist, was passieren kann, findet sich bei der Passauer Neune Zeitung hinter einer Bezahlschranke.
Zitat beginn:
23.03.2023 | Stand 23.03.2023, 4:00 Uhr
Mitglieder der „Letzten Generation“ blockierten im Juni 2022 die Angerstraße in Passau. −Foto: zema-medien
Von Aaron Graßl
Eine Straßenblockade der Klimaaktivisten im Juli 2022 am Passauer Anger hatte nun ein juristisches Nachspiel für einen 23-Jährigen aus dem Altlandkreis Viechtach. Wegen eines Facebook-Posts musste er sich vor dem Amtsgericht Viechtach verantworten.
Unter einem Onlineartikel über die Straßenblockaden in Passau und Regensburg, den der Bayerische Rundfunk auf der BR24-Facebook-Seite gepostet hatte, schrieb der Angeklagte: „Zammfahrn und Ende“. Für den jungen Mann hatte dieser Kommentar weitreichende Folgen. Die Generalstaatsanwaltschaft München leitete Ermittlungen gegen den 23-Jährigen ein, wobei auch dessen Wohnung durchsucht wurde. Gegen einen Strafbefehl über 70 Tagessätze je 60 Euro, also 4200 Euro, legte der Angeklagte Einspruch ein, so dass es zur Gerichtsverhandlung kam.
„Öffentliche Aufforderung zu Straftaten“ und „Belohnung und Billigung von Straftaten“ warf der Staatsanwalt dem jungen Mann vor. Seit dem Mordfall Walter Lübcke sei bekannt, dass solcherart Kommentare drastische Folgen haben können. Der Kasseler Regierungspräsident wurde 2019 von einem Rechtsextremisten erschossen. Zuvor wurde der CDU-Politiker jahrelang im Internet angefeindet und mit dem Tode bedroht.
Ronny Raith regte eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage an. Auf diesen Vorschlag ging der Staatsanwalt allerdings nicht ein. Er sah den Kommentar keinesfalls von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Auch Richterin Ingrid Götte sah die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten. Gleichwohl räumte sie ein, dass eine solche Aussage am Stammtisch keine Konsequenzen nach sich ziehen würde, in den Sozialen Medien hingegen sehr wohl.
Der Angeklagte zeigte sich vor Gericht einsichtig. Das sei ein dummer Kommentar gewesen, der allerdings nichts bewirken sollte. Er habe beim Formulieren nicht nachgedacht. Als Berufskraftfahrer würden ihm die Klebeaktionen der Klimaaktivisten besonders aufregen.
Der Staatsanwalt hielt in seinem Plädoyer an der im Strafbefehl festgeschriebenen Geldstrafe fest. „Es gibt auch im Internet Regeln, an die man sich halten muss“, argumentierte er.
Verteidiger Ronny Raith forderte mit Verweis auf Artikel 5 des Grundgesetzes einen Freispruch. Sein Mandant habe sich beim Verfassen des Kommentars keine Gedanken gemacht. Es sei nicht seine Absicht gewesen, dass tatsächlich jemand über die Klimakleber drüberfährt. Im Falle einer Verurteilung plädierte der Verteidiger auf eine Verwarnung mit Strafvorbehalt, sozusagen eine Geldstrafe auf Bewährung.
Eine solche verhängte Richterin Ingrid Götte schließlich auch. Die Strafe in Höhe von 4200 Euro muss der Angeklagte also nur zahlen, wenn er binnen zwei Jahren nochmals straffällig werden sollte. Die Richterin erklärte, dass sie den Strafbefehl nicht gerne erlassen habe. Denn: „Es könnte einem selber passieren, dass man eine solche Äußerung macht.“ Der Kommentar sei im „Eifer des Gefechts“ formuliert worden. „Aber das war einfach zu grob“, begründete Ingrid Götte ihr Urteil. Die Gefahr der Sozialen Medien sei eben, dass „der ganze Scheiß, den man früher am Stammtisch sagen durfte“ nun strafrechtliche Konsequenzen haben kann.
Angeklagter und Verteidiger erklärten ihren Rechtsmittelverzicht, nicht aber der Staatsanwalt. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.
Zitat Ende.
Ein gleichlautende Artikel ist bei der TZ erschienen
Bei 70 Tagessätzen sollte jedem hier klar sein, was das für eine waffenrechtliche Erlaubnis bedeuten kann. Und die Bilder hier, die der eine oder andere postet, gehen in die gleich Richtung. Der Hausherr wird sicher nicht den Kopf für euch hin halten, das steht auch so eindeutig in den Regel.
Zitat beginn:
Nach Facebook-Kommentar verurteilt
23-Jähriger äußerte seinen Unmut über Klimaaktivisten – Mit der Wortwahl machte er sich strafbar23.03.2023 | Stand 23.03.2023, 4:00 Uhr
Mitglieder der „Letzten Generation“ blockierten im Juni 2022 die Angerstraße in Passau. −Foto: zema-medien
Von Aaron Graßl
Eine Straßenblockade der Klimaaktivisten im Juli 2022 am Passauer Anger hatte nun ein juristisches Nachspiel für einen 23-Jährigen aus dem Altlandkreis Viechtach. Wegen eines Facebook-Posts musste er sich vor dem Amtsgericht Viechtach verantworten.
Unter einem Onlineartikel über die Straßenblockaden in Passau und Regensburg, den der Bayerische Rundfunk auf der BR24-Facebook-Seite gepostet hatte, schrieb der Angeklagte: „Zammfahrn und Ende“. Für den jungen Mann hatte dieser Kommentar weitreichende Folgen. Die Generalstaatsanwaltschaft München leitete Ermittlungen gegen den 23-Jährigen ein, wobei auch dessen Wohnung durchsucht wurde. Gegen einen Strafbefehl über 70 Tagessätze je 60 Euro, also 4200 Euro, legte der Angeklagte Einspruch ein, so dass es zur Gerichtsverhandlung kam.
„Öffentliche Aufforderung zu Straftaten“ und „Belohnung und Billigung von Straftaten“ warf der Staatsanwalt dem jungen Mann vor. Seit dem Mordfall Walter Lübcke sei bekannt, dass solcherart Kommentare drastische Folgen haben können. Der Kasseler Regierungspräsident wurde 2019 von einem Rechtsextremisten erschossen. Zuvor wurde der CDU-Politiker jahrelang im Internet angefeindet und mit dem Tode bedroht.
Im Internet verboten,am Stammtisch erlaubt
Dass er den Kommentar verfasst hatte, bestritt der 23-Jährige nicht. Jedoch betonte sein Verteidiger Dr. Ronny Raith, dass die Äußerung seines Mandanten durch die Meinungsfreiheit gedeckt sei. Die Gesellschaftsordnung müsse solche Aussagen aushalten. Zudem sei die per Strafbefehl verhängte Geldstrafe von 70 Tagessätzen deutlich zu hoch. Der Verteidiger verwies auf eine Verhandlung vor dem Amtsgericht München, in der Klimakleber, die mit ihren „hochgefährlichen Aktionen Leib und Leben gefährden“, nur zu 30 Tagessätzen verurteilt wurden. Sein Mandant habe auf Facebook lediglich geschrieben, was sich 80 Prozent der Gesellschaft denkt.Ronny Raith regte eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage an. Auf diesen Vorschlag ging der Staatsanwalt allerdings nicht ein. Er sah den Kommentar keinesfalls von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Auch Richterin Ingrid Götte sah die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten. Gleichwohl räumte sie ein, dass eine solche Aussage am Stammtisch keine Konsequenzen nach sich ziehen würde, in den Sozialen Medien hingegen sehr wohl.
Der Angeklagte zeigte sich vor Gericht einsichtig. Das sei ein dummer Kommentar gewesen, der allerdings nichts bewirken sollte. Er habe beim Formulieren nicht nachgedacht. Als Berufskraftfahrer würden ihm die Klebeaktionen der Klimaaktivisten besonders aufregen.
Der Staatsanwalt hielt in seinem Plädoyer an der im Strafbefehl festgeschriebenen Geldstrafe fest. „Es gibt auch im Internet Regeln, an die man sich halten muss“, argumentierte er.
Verteidiger Ronny Raith forderte mit Verweis auf Artikel 5 des Grundgesetzes einen Freispruch. Sein Mandant habe sich beim Verfassen des Kommentars keine Gedanken gemacht. Es sei nicht seine Absicht gewesen, dass tatsächlich jemand über die Klimakleber drüberfährt. Im Falle einer Verurteilung plädierte der Verteidiger auf eine Verwarnung mit Strafvorbehalt, sozusagen eine Geldstrafe auf Bewährung.
Eine solche verhängte Richterin Ingrid Götte schließlich auch. Die Strafe in Höhe von 4200 Euro muss der Angeklagte also nur zahlen, wenn er binnen zwei Jahren nochmals straffällig werden sollte. Die Richterin erklärte, dass sie den Strafbefehl nicht gerne erlassen habe. Denn: „Es könnte einem selber passieren, dass man eine solche Äußerung macht.“ Der Kommentar sei im „Eifer des Gefechts“ formuliert worden. „Aber das war einfach zu grob“, begründete Ingrid Götte ihr Urteil. Die Gefahr der Sozialen Medien sei eben, dass „der ganze Scheiß, den man früher am Stammtisch sagen durfte“ nun strafrechtliche Konsequenzen haben kann.
Angeklagter und Verteidiger erklärten ihren Rechtsmittelverzicht, nicht aber der Staatsanwalt. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.
Zitat Ende.
Ein gleichlautende Artikel ist bei der TZ erschienen
Klimakleber „zammfohn und Ende!“: Bayer (23) wird für Facebook-Kommentar verurteilt
Ein 23-Jähriger kommentierte einen Artikel auf Facebook und muss sich nun für seine Aussage verantworten. Er rief dazu auf, die Klimakleber einfach „zammzufohn“.
www.tz.de
Bei 70 Tagessätzen sollte jedem hier klar sein, was das für eine waffenrechtliche Erlaubnis bedeuten kann. Und die Bilder hier, die der eine oder andere postet, gehen in die gleich Richtung. Der Hausherr wird sicher nicht den Kopf für euch hin halten, das steht auch so eindeutig in den Regel.