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Wheelgunner_45ACP

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Damit allen mal klar ist, was passieren kann, findet sich bei der Passauer Neune Zeitung hinter einer Bezahlschranke.

Zitat beginn:

Nach Facebook-Kommentar verurteilt​

23-Jähriger äußerte seinen Unmut über Klimaaktivisten – Mit der Wortwahl machte er sich strafbar
23.03.2023 | Stand 23.03.2023, 4:00 Uhr




Mitglieder der „Letzten Generation“ blockierten im Juni 2022 die Angerstraße in Passau. −Foto: zema-medien
Von Aaron Graßl
Eine Straßenblockade der Klimaaktivisten im Juli 2022 am Passauer Anger hatte nun ein juristisches Nachspiel für einen 23-Jährigen aus dem Altlandkreis Viechtach. Wegen eines Facebook-Posts musste er sich vor dem Amtsgericht Viechtach verantworten.

Unter einem Onlineartikel über die Straßenblockaden in Passau und Regensburg, den der Bayerische Rundfunk auf der BR24-Facebook-Seite gepostet hatte, schrieb der Angeklagte: „Zammfahrn und Ende“. Für den jungen Mann hatte dieser Kommentar weitreichende Folgen. Die Generalstaatsanwaltschaft München leitete Ermittlungen gegen den 23-Jährigen ein, wobei auch dessen Wohnung durchsucht wurde. Gegen einen Strafbefehl über 70 Tagessätze je 60 Euro, also 4200 Euro, legte der Angeklagte Einspruch ein, so dass es zur Gerichtsverhandlung kam.



„Öffentliche Aufforderung zu Straftaten“ und „Belohnung und Billigung von Straftaten“ warf der Staatsanwalt dem jungen Mann vor. Seit dem Mordfall Walter Lübcke sei bekannt, dass solcherart Kommentare drastische Folgen haben können. Der Kasseler Regierungspräsident wurde 2019 von einem Rechtsextremisten erschossen. Zuvor wurde der CDU-Politiker jahrelang im Internet angefeindet und mit dem Tode bedroht.


Im Internet verboten,am Stammtisch erlaubt​

Dass er den Kommentar verfasst hatte, bestritt der 23-Jährige nicht. Jedoch betonte sein Verteidiger Dr. Ronny Raith, dass die Äußerung seines Mandanten durch die Meinungsfreiheit gedeckt sei. Die Gesellschaftsordnung müsse solche Aussagen aushalten. Zudem sei die per Strafbefehl verhängte Geldstrafe von 70 Tagessätzen deutlich zu hoch. Der Verteidiger verwies auf eine Verhandlung vor dem Amtsgericht München, in der Klimakleber, die mit ihren „hochgefährlichen Aktionen Leib und Leben gefährden“, nur zu 30 Tagessätzen verurteilt wurden. Sein Mandant habe auf Facebook lediglich geschrieben, was sich 80 Prozent der Gesellschaft denkt.



Ronny Raith regte eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage an. Auf diesen Vorschlag ging der Staatsanwalt allerdings nicht ein. Er sah den Kommentar keinesfalls von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Auch Richterin Ingrid Götte sah die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten. Gleichwohl räumte sie ein, dass eine solche Aussage am Stammtisch keine Konsequenzen nach sich ziehen würde, in den Sozialen Medien hingegen sehr wohl.

Der Angeklagte zeigte sich vor Gericht einsichtig. Das sei ein dummer Kommentar gewesen, der allerdings nichts bewirken sollte. Er habe beim Formulieren nicht nachgedacht. Als Berufskraftfahrer würden ihm die Klebeaktionen der Klimaaktivisten besonders aufregen.



Der Staatsanwalt hielt in seinem Plädoyer an der im Strafbefehl festgeschriebenen Geldstrafe fest. „Es gibt auch im Internet Regeln, an die man sich halten muss“, argumentierte er.

Verteidiger Ronny Raith forderte mit Verweis auf Artikel 5 des Grundgesetzes einen Freispruch. Sein Mandant habe sich beim Verfassen des Kommentars keine Gedanken gemacht. Es sei nicht seine Absicht gewesen, dass tatsächlich jemand über die Klimakleber drüberfährt. Im Falle einer Verurteilung plädierte der Verteidiger auf eine Verwarnung mit Strafvorbehalt, sozusagen eine Geldstrafe auf Bewährung.

Eine solche verhängte Richterin Ingrid Götte schließlich auch. Die Strafe in Höhe von 4200 Euro muss der Angeklagte also nur zahlen, wenn er binnen zwei Jahren nochmals straffällig werden sollte. Die Richterin erklärte, dass sie den Strafbefehl nicht gerne erlassen habe. Denn: „Es könnte einem selber passieren, dass man eine solche Äußerung macht.“ Der Kommentar sei im „Eifer des Gefechts“ formuliert worden. „Aber das war einfach zu grob“, begründete Ingrid Götte ihr Urteil. Die Gefahr der Sozialen Medien sei eben, dass „der ganze Scheiß, den man früher am Stammtisch sagen durfte“ nun strafrechtliche Konsequenzen haben kann.



Angeklagter und Verteidiger erklärten ihren Rechtsmittelverzicht, nicht aber der Staatsanwalt. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.

Zitat Ende.

Ein gleichlautende Artikel ist bei der TZ erschienen


Bei 70 Tagessätzen sollte jedem hier klar sein, was das für eine waffenrechtliche Erlaubnis bedeuten kann. Und die Bilder hier, die der eine oder andere postet, gehen in die gleich Richtung. Der Hausherr wird sicher nicht den Kopf für euch hin halten, das steht auch so eindeutig in den Regel.
 

FTB

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Die Gesellschaft ist nunmal deutlich weniger robust als noch vor ein paar Jahren, da muss man wohl mit umgehen.

Ich denke mir auch das eine oder andere, und auch wenn die Gedanken noch frei sind, muss man sie trotzdem nicht überall verschriftlichen.

Außerdem: die Welt ist schlimm genug, aber das hier ist ein Jagdforum.
Wenn es Mal den einen oder anderen Seitenhieb gegen Politiker gibt, die wieder die Niederwildhege erschweren wollen, ist das okay; aber über aktuelle Tagespolitik und Zeitgeistkritik will ich hier eigentlich nichts lesen.
 
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Selbst die Richterin hat erkannt das früher andere Zeiten waren.
Also überlegt Euch im eigenem Interesse was ihr im öffentlichen Forum schreibt, Meinungsfreiheit ist auch nur ein Wort.

Gruß Seppel
Das stimmt so nicht, sie hat gesagt das es am "Stammtisch" wohl straffrei geblieben wäre.
Hätte man vor 30 Jahren ähnliche Sätze in die Zeitung gesetzt oder in einen öffentlichen Aushang ausgehängt, hätte das auch durchaus Ärger geben können.

Es ist nun mal etwas anders ob ich etwas in einer Gruppe sage oder ob ich etwas dauerhaft der Öffentlichkeit zur Verfügung stelle.

Ich glaube viele vergessen einfach, dass das Internet eben nicht vergisst.
 
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Wheelgunner_45ACP

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Ihr müsst euch einfach mal über folgendes Nachdenken:
- Was ihr hier schreibt ist - wie in den sozialen Medien - für immer da. Und so, als wäre es auf eine Liftfass- Säule oder in der Zeitung
- Es gibt irgendwie um 500.000 Jäger in DE, genaue Zahl hab ich nicht im Kopf
- Davon sind vielleicht 10.000 hier im Forum angemeldet. @admin kann das sicher genauer sagen
- Davon sind vielleicht 200 (eher weniger) aktiv im Forum. Der Rest stellt mal eine Frage und bekommt eine Antwort, die abschreckt.
- Das Forum ist öffentlich einsehbar. Und damit meinen viele "Normalos" ohne Bezug zur Jagd, wenn sie hier mal reinlesen, dass diese 200(?) repräsentativ für die ganze Jägerschaft stehen.
- Wenn dann noch 2 dieser 200 extremen politischen Meinungen äußern - egal ob direkt oder über Mehme- Bilder - dass die Relation auch bei der Gesamtzahl der Jäger so ist. Das macht dann plötzlich 5000 politisch bedenkliche Personen.
- Und umgekehrt haben wir sicher auch Richter, Staatsanwälte und Polizisten hier. Wie sollen die mit solchen Sachen, die an der Beleidigung kratzen oder schon auch mal drüber sind umgehen?

Von daher nicht wundern, wenn plötzlich Punkte verteilt werden oder Antwortsperren verhängt werden.

Und wer meint, in anderen Foren ist man - dank Verifizierung der Anmeldung - besser dran, der glaubt auch das Zitronenfalter Zitronen falten.
 
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BAL

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Schwieriges Thema weil jeder seine Grenze woanders zieht.
Das zeigt auch der oben von mir verlinkte Artikel. Ich schätze die geistige Leistungsfähigkeit der Frau Chebli ähnlich ein wie der Angeklagte, würde das aber niemals nicht in der beschriebenen Form äußern. Der Freispruch überrascht mich ehrlich gesagt.
Deshalb habe ich Verständnis dafür wenn der Forenbetreiber hier Dinge löscht / sanktioniert die in meiner Welt noch okay sind.

In Deutschland kommt es immer noch darauf an wer beleidigt wird. Ich habe es bislang noch nicht erlebt, daß Hassrede gegen Jäger in den sozialen Medien sanktioniert wurde.
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Auch wenn der Hinweis gerechtfertigt ist, sollte man sich mal überlegen was da für ein Aufwand getrieben wird für eine hingeschlotzte 08-15 Bemerkung mit marginaler Tragweite.

Für mich steht das Verfahren in keinerlei Verhältnis. Der Umkehrfall ist hier auch verlinkt zu dem Urteil von Chebli, auch da hat sich ein Gericht ein Urteil aus den Fingern gesogen zu einer direkten und unmißverständlichen Beleidigung.
Auch wenn es in dem einen Fall um einen "Normalo" und in dem anderen um eine Politikerin geht, würde ich den Schluß ziehen, dass es nur auf den Richter ankommt. Die rote Linie zur Meinungsfreiheit wurde nach meiner Ansicht in beiden Fällen gerissen, nur von verschiedenen Seiten.


CdB
 
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Geht die Konstruktion dann nicht normalerweise dergestalt:

"Ein Gericht hat festgestellt, dass man XY ungestraft als dies oder jenes bezeichnen darf, also wird das dann so stimmen."?

Aber gut, Frau Schebli hat's ja nun mal auch nicht leicht.
 
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Noch leben wir in einem Land in dem angeblich Meinungsfreiheit herrschen soll.
Diese sollten wir weiterhin nutzen und damit verteidigen.
Von einem Urteil wie dem oben angeführten geht meines Empfindens maximal ein Einschüchterungsversuch aus.
Es sollte sich von selbst verstehen, dass man öffentlich (und am besten auch im Privatleben) eine gewisse Streitkultur pflegt. Egal wie sehr man sich ärgert und/oder im Recht fühlt.
Dazu gehören eben auch gewisse Grenzen in Wortwahl und Tonfall nicht zu überschreiten.

Den Bückling machen, "unterm Radar fliegen" und jede Form des Einstehens für eigene Überzeugungen und Interessen zu vermeiden - das überlässt unsere Zukunft eben solchen
Klimaklebern und militanten Tierrechtlern.
 

Wheelgunner_45ACP

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Es geht hier nicht nur um Klimakleber und militante Tierrechtler.

Das Thema ist, dass vor allen die beiden Bilder- Freds regelmäßig mit politischen Bildern entgleiten. Das war genau der Grund, warum sie mal wieder zu waren. Zum Aufräumen. Und diese Bilder können - analog zu dem Start- Fred - für den Einsteller Konsequenzen haben. Und sei es nur, dass man monatelang in einem Verfahren involviert ist, dessen Ausgang ungewiss ist.

Man sollte einfach im Hinterkopf haben, dass wir ein Fachforum für Jagd sind. Das größte im deutschsprachigem Raum. Und kein Fachforum für politische oder religiöse Mehme. Wer das wünscht, soll sich bitte dort anmelden.
 
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Der Freispruch überrascht mich ehrlich gesagt
Mich nicht. Hier war der Kontext auschlaggebend, Frau Chebli hat sich mit Schmähkritik an Dieter Nuhr nicht zurückgehalten und dabei ähnliches Vokabular benutzt wie in der Antwort die sie da bekommen hat. Das ist in bei der Bewertung des Falls durch das Gerichts zurecht berücksichtigt worden.
Wird leider in den meisten Kommentaren in der Presse zu dem Urteil weggelassen und der übliche Sermon vom Internet als angeblich rechtsfreiem Raum wird wieder durchgekaut.

Bei den monierten Bilder im Witzethread ging jedoch keine direkte Provokation der abgebildeten Politiker voraus. Ich meine aber nichts wirklich justiziables gesehen zu haben, kann jedoch den Betreiber des Forums verstehen hier eine Grenze zu ziehen.
 
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@ Wheelgunner:
Bei aller Dankbarkeit, Respekt und Verständnis für die Forenbetreiber und deren von dir beschriebenen Situation - da sind wir aber dann schon bei Streitkultur und Art der Meinungsäußerung.
In fast allen Foren, unabhängig vom jeweiligen Thema, steht in den Foren-Statuten, dass Religion und Politik außen vor sind.
Zumindest wenn es das Forenthema betrifft ist das nicht ganz einfach.
 
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Wäre es möglich wieder eine interne nicht öffentliche Politikgruppe einzurichten wie es sie schon mal gab ?
Dann wär das Problem wohl gelöst.
 
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