Datenschutz

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Moin.
Kurze Frage. Bei einem Immobilienverkauf will ein Bieter den Namen eines anderen Bieters haben und auch seine Finanzierungsbestätigung. Vermutlich um sicher zu sein das es sich nicht um einen Scheinbieter handelt.

Ich habe ihm gesagt das ich diese Daten aus Datenschutzgründen natürlich nicht herausgeben kann und werde.
Ist das so richtig ?
 
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Du brauchst doch keine Daten von Mietbietern nennen. Selbst wenn Du nur bluffst, der Käufer wird es nie erfahren. Und wenn Du zu viele Interessenten hast, sollte man vielleicht den Preis hochschrauben.
 
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Ich weis das ich das nicht muss. Wollte nur nochmal wissen ob meine Begründung auch korrekt war. Danke 👌
 
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Du würdest dich strafbar machen, wenn du es tätest. Und bei dieser Sorte Daten versteht der Datenschutz (ausnahmsweise mal zu recht) überhaupt keinen Spass.
 
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Du würdest dich strafbar machen, wenn du es tätest. Und bei dieser Sorte Daten versteht der Datenschutz (ausnahmsweise mal zu recht) überhaupt keinen Spass.
Wo kann ich das Nachlesen ? oder mit welchem Suchbegriff komme ich auf das gesetzt das genau diesen Fall abdeckt ?
 
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Moin.
Kurze Frage. Bei einem Immobilienverkauf will ein Bieter den Namen eines anderen Bieters haben und auch seine Finanzierungsbestätigung. Vermutlich um sicher zu sein das es sich nicht um einen Scheinbieter handelt.

Ich habe ihm gesagt das ich diese Daten aus Datenschutzgründen natürlich nicht herausgeben kann und werde.
Ist das so richtig ?
Ein Makler ist mit meinem Gebot auf einer Versteigerung zu einem anderen Kaufinteresenten gegangen und hat ihm mein Gebot unter Nennung von Namen und Gebotshöhe mitgeteilt.

Dem wurde das Firmenschild abmontiert.
Ist aber schon mehr als 20 jahre her.

Gier frist Hirn.

Es gibt jedoch auch Momente wo solche Aussagen schon Hilfreich sein können... z.B wen es sich um " Schwarze Schafe", also Schuldner handelt die ihre ware Vermögenslage verschleiern wollen um sich um Regulierungen zu drücken oder Erbschaften unterschlagen werden sollen; im Rahmen von Vermögesverwaltungen Vermögenswerte Verutreut werden...( alles schon erlebt)

Da würde ich dann aber nur den Ermitlungsbehörden ( Steuerfahndung; Staatsanwalt..) Auskunft geben.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Können Sie mir die Uhrzeit sagen?

- Nö, mach ich nicht.

Brauche ich da eine rechtliche Grundlage?
 
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Moin.
Kurze Frage. Bei einem Immobilienverkauf will ein Bieter den Namen eines anderen Bieters haben und auch seine Finanzierungsbestätigung. Vermutlich um sicher zu sein das es sich nicht um einen Scheinbieter handelt.

Ich habe ihm gesagt das ich diese Daten aus Datenschutzgründen natürlich nicht herausgeben kann und werde.
Ist das so richtig ?
Ja, die Datenschutz - Grundverordnung gilt auch für Privatpersonen. Die Weitergabe sensibler personenbezogener Daten ohne Zustimmung ist ein Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Datenschutz - Grundrecht).
 

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