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Der Nachbar sind wir und der Baum steht dort ca 30 Jahre - nach 5 Jahren hat man keinen Beseitigungsanspruch nach Nachschaftsrecht mehr. Die Vorschriften beziehen sich hpts auf einzuhaltende Abstände bei Neupflanzung.Und dann gibt es zum Teil noch Vorschriften, wie weit ein Gewächs von der Grundstücksgrenze wegstehen muss, um x Meter Höhe haben zu dürfen.....
(Eichen v.a. als Solitär erwachsen, leben i.d.R. schon deutlich länger, ohne abzukacken...)
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