[Niedersachsen] Verlängerung Jagdpachtvertrag in Verbindung mit teilw. Pächterwechsel

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Hallo zusammen,

es geht um folgenden Konstellation:
In dem betroffenen Revier läuft zum 31.03.24 der Pachtvertrag aus.
Ursprünglich hatte das Revier 3 Pächter A,B und C.
B ist bereits vor 5 Jahren aus dem laufenden Vertrag ausgeschieden, C möchte nun altersbedingt ausscheiden.
"Anwärter" D und E sind sich mit Altpächter A einig geworden und möchten in Zukunft das Revier gemeinsam pachten.
Nun die eigentliche Frage:
Muss zwingend ein neuer Pachtvertrag aufgesetzt werden oder kann der nun auslaufende Pachtvertrag noch verlängert werden?
Von der Möglichkeit den Vertrag im vergangenen Jahr vorzeitig zu verlängern haben A und C keinen Gebrauch gemacht.
Antrag würde daher kurzgefasst lauten:
Verlängerung bisheriger Pachtvertrag in Verbindung mit Ausscheiden Pächter C und Eintritt von D und E in den Pachtvertrag.

Ist das rechtlich so möglich, oder wie müsste man stattdessen das Ganze angehen?

MfG wernersens
 
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Das ist ein auslaufender Vertrag, keine Verlängerung. Das heißt Neuverpachtung durch die Jagdgenossenschaft. Sollte es zu einem Pachtvertrag kommen, wird dieser schriftlich fixiert und bei der UJB eingereicht, gemeinsam mit einer aktuellen Revierkarte. Der verbleibende Pächter sollte zeitnah!!! das Gespräch mit dem Jagdvorstand suchen, damit Ihr ggf. die Möglichkeit bekommt, Euch der Versammlung vorzustellen und Euer Interesse zu bekunden.
Sich Mitte März Gedanken zu machen, ist schon sportlich ☝️
 
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Das ist ein auslaufender Vertrag, keine Verlängerung.

Selbstverständlich kann man rein rechtlich einen noch laufenden Vertrag bis zum letzten Tag seiner Laufzeit verlängern - auch dann, wenn ein Teil der aktuellen Pächter wechselt.
Es müssen halt alle Beteiligten zustimmen - auch z.B. der C. - und das ist sicherlich aufwändiger zu organisieren, als ein neuer Pachtvertrag.

Das heißt Neuverpachtung durch die Jagdgenossenschaft. Sollte es zu einem Pachtvertrag kommen, wird dieser schriftlich fixiert und bei der UJB eingereicht, gemeinsam mit einer aktuellen Revierkarte. Der verbleibende Pächter sollte zeitnah!!! das Gespräch mit dem Jagdvorstand suchen, damit Ihr ggf. die Möglichkeit bekommt, Euch der Versammlung vorzustellen und Euer Interesse zu bekunden.
Sich Mitte März Gedanken zu machen, ist schon sportlich ☝️

der letzte Satz ist natürlich richtig... das Problem "Zeit" liegt aber primär aufseiten der Jagdgenossenschaft...
 
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Selbstverständlich kann man rein rechtlich einen noch laufenden Vertrag bis zum letzten Tag seiner Laufzeit verlängern - auch dann, wenn ein Teil der aktuellen Pächter wechselt.
Es müssen halt alle Beteiligten zustimmen - auch z.B. der C. - und das ist sicherlich aufwändiger zu organisieren, als ein neuer Pachtvertrag.



der letzte Satz ist natürlich richtig... das Problem "Zeit" liegt aber primär aufseiten der Jagdgenossenschaft...
Der Vertrag endet am 31.03.2024, was willst Du da denn verlängern?
 
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Leute, mal ehrlich. Das ist ein endender Vertrag und die JG wäre gut beraten bei der Jahreshauptversammlung, den Tagungsordnungspunkt Neuverpachtung auf die Tagungsordnung zu nehmen, wobei ich mir kaum vorstellen kann, dass die Versammlung noch nicht war ☝️ Der Vertrag muss mit einer bestimmten Laufzeit, i.dR. 9 Jahre bei NIederwild- und 12 Jahre bei Hochwildrevieren abgeschlossen sein und auf einem fixen Datum enden. Dann ist eine Neuverpachtung fällig, diese kann natürlich mit dem/den bisherigen Pächtern getätigt werden, muss aber nicht.
 
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Seit wann ist jedes mal eine Neuverpachtung fällig? Verlängerung ist möglich.
 
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Seit wann ist jedes mal eine Neuverpachtung fällig? Verlängerung ist möglich.
Wenn die alten Pächter nicht mehr möchten, zum anderen pachten wir nach 9 Jahren neu, der Jagdvorstand, welcher den alten Pachtvertrag mit unterschrieben hat, ist vllt. nicht mehr im Amt, oder tot, oder, oder, oder. In jedem Fall endet der Vertrag und ab 01.04. ist es Wilderei, aber macht ruhig...
 
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Wenn die Jagdgenossen einfach einer Verlängerung zustimmen ist das schnell erledigt.
Einfach bei der UJB anfragen, die prüfen das.
 
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steve

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Ich verstehe den Wunsch nach Verlängerung gar nicht. Mit der Jagdgenossenschaft sprechen und Freihändige Vergabe zum 1.4. an A, D und E beantragen.
 

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