"Der größte Waffenskandal in der Geschichte der Republik"

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Ja. Da kann man sich in vielerlei Hinsicht fragen. Zum einen. Wurden wirklich illegale Stücke gefunden, warum wurde nicht gleich alles eingesackt. Warum 4 Jahre warten. Das es besser wird? Wie guter Wein?
Auf der anderen Seite der Besitzer. Er hatte da ja lange genug Zeit was zu unternehmen. Wegen dem Vorwurf mit den illegalen sag ich nicht viel dazu, wenn ja, sie werden alle erwischt. Irgendwann. Für mich ist sowas unverständlich. Man hat hunderte legale Waffen und braucht dann noch irgendwas verbuddelt im Garten. OK.
Bei den mutmaßlich vernichteten 120 Waffen stellen sich mir Fragen. Was würde vernichtet. Vermeintlich illegales? Wollte man es weg haben, weil es gar nicht illegal war? Deko? Wenn illegal, warum wird Beweismaterial vernichtet? Wenn es gar nicht vernichtet wurde, es teure Sammlerstücke waren, die sich Dritte einverleibt haben, ist des ne andere Hausnummer.
Und zum Verweis auf den Nazikram. Verhält sich ähnlich wie dem Verweis wenn wo Bajonette, Säbel oder nur Messer gefunden werden. Der Besitz ist nicht reglementiert. Auch nicht verboten. Im Gegenteil. Es ist ein Sammlermarkt. Weltweit. Und nur weil man es sammelt....
Ich hab auch einen von Vaters Luftwaffendolche zur Erinnerung aufgehoben. Er hatte mehr davon. Hat auch einiges aus der Zeit gesammelt. Neben, WK1, Königreich Bayern, Preußen, usw. Geschichtliches generell. Im Wohnzimmer war vieles ausgestellt.
Da kommen dann welche, bekommen Schnapatmung und beschlagnahmen alles. Warum? Auf welcher Grundlage?
Waren die schon mal bei Auktionen von Hermann oder Kube? Landshuter Rüstkammer?
Aber das hat ja im Grunde System. Waffensammler mit Nazikram=Rechtsradikal. Das Feindbild wird bedient....
 
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Hab das grad auf t-online gelesen.
Vorwurf der Waffenherstellung. Naja, des hast ja auch gleich. Wenn man dann noch den möglicherweise vorliegenden Fall von falschen Nummern und Kalibern nimmt. Mir stellt sich die Frage, wo stand es denn falsch. Auf der Waffe? Passte nicht nun NWR?
Dazu. Mein Vater hat 2014 seine Sammler-WBK zusammen fassen lassen. Im Zuge dessen, in den WBKs enthaltene Fehler ausbessern lassen. In den 70/80ern wurde viel Quatsch eingetragen. Für dies hat das KVR M 1400€ Bearbeitungsgebühr verlangt.
Nun. Mein Vater verstarb, ich übernahm die Sammlung. Und was soll ich sagen, das was im NWR stand stimmt leider oft nicht mit dem was auf Waffe und WBK stand überein. Waren somit gut angelegte 1400€... Anfangs, mit den falschen SBs war es schwierig. Dann hat sich wer anderes gekümmert, die das auch verstanden hat.
Wisst's, da hat man schnell eine illegale Waffe gehabt. Man verkauft eine doppelläufuge Lefaucheux Pistole. Im NWD stand die unter Selbstladepistole 9mm Lefaucheux.... Oder, ein Sammler der einiges übernommen hatte, hat die Waffen mit den richtigen Daten angemeldet. Plötzlich habe ich jemanden LW überlassen, die vorher nicht auf Vaters Stammdatenblatt waren. Ließ sich alles klären. Aber der falsche SB am Zuge...
Was hier wirklich war, wird man nie heraus finden.
 
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Der Mann habe zahlreiche waffenrechtliche Verstöße von erheblicher Schwere begangen, die zum Widerruf all seiner waffenrechtlichen Erlaubnisse und zur Anordnung eines Waffenbesitzverbotes geführt hätte. Das alles sein verwaltungsgerichtlich bestätigt und rechtskräftig." ....
Was sollte denn noch unternommen werden, wenn ein derartiger Vorfall verwaltungsgerichtlich bestätigt und RECHTSKRÄFTIG ist? Es wird sicher Unbeteiligten nicht möglich sein, das Urteil zu lesen (oder hier einzustellen), aber was "Rechtmäßigkeit eines gerichtlichen Urteils" bedeutet kann jeder hier im Internet lesen oder bei einer Fachkraft nachfragen. Es gibt immer jemand, der jeglichen Entscheidungen ein entschiedenes "Ja, aber...." entgegenhält oder "man weiß doch. daß Behördenmitarbeiter und Polizeibeamte lügen" und "man weiß ja, daß alle Staatsbediensteten nur nach Beförderung schielen und deswegen....." usw. usw. Wie kann jemand mit solchen Vorstellungen in diesem Staat eigentlich leben? Damit ist es für mich auch genug, in diesem Forumsteil werde ich nicht mehr schreiben und damit/dadurch wird die Welt auch nicht untergehen.
 
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Der Presse habe ich entnommen, daß sich der gefundene "Nazikram" als die Wehrmachtsuniform seines Großvaters, ohne Abzeichen und verpackt in einem Sack auf dem Dachboden , entpuppte.

Basti
 
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Naja. Zweifel darf man schon hegen.
Beruflich hatte wird ab und zu mit Kunden zu tun, deren WBK widerrufen wurden. Bei keinem wurde das einkassiert. Die Besitzer hatten immer genug Zeit, auch nach rechtskräftigen Urteilen, die Waffen einem berechtigten zu überlassen.
Hier ist es schon seltsam, wenn es doch rechtskräftig war, wieso verbleiben die Waffen 4 Jahre beim Besitzer....
Im Gegenzug der Besitzer. Wenn er in 4 Jahren nicht gegen das Urteil an kam, warum hat er nicht eine Lösung gefunden. Klar, 800 Waffen ist eine Hausnummer. Aber auch hier hätte man in den Jahren eine Lösung gefunden.
Dazu der Umstand, man weiß ja gar nicht ob die Waffen vernichtet wurden. Der Verbleib ist nicht erklärbar.
Dazu. Es gab in der Vergangenheit mehrere Fälle in BY, wo Mitarbeiter in Ämtern und Behörden, sogar dem LKA hier Waffen beiseite geschafft hatten. Ging auch durch die Presse damals
Es gibt halt über all schwarze Schafe. Warum soll man dies nur den Waffenbesitzern vorwerfen dürfen.
 
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Was sollte denn noch unternommen werden, wenn ein derartiger Vorfall verwaltungsgerichtlich bestätigt und RECHTSKRÄFTIG ist? Es wird sicher Unbeteiligten nicht möglich sein, das Urteil zu lesen (oder hier einzustellen), aber was "Rechtmäßigkeit eines gerichtlichen Urteils" bedeutet kann jeder hier im Internet lesen oder bei einer Fachkraft nachfragen. Es gibt immer jemand, der jeglichen Entscheidungen ein entschiedenes "Ja, aber...." entgegenhält oder "man weiß doch. daß Behördenmitarbeiter und Polizeibeamte lügen" und "man weiß ja, daß alle Staatsbediensteten nur nach Beförderung schielen und deswegen....." usw. usw. Wie kann jemand mit solchen Vorstellungen in diesem Staat eigentlich leben? Damit ist es für mich auch genug, in diesem Forumsteil werde ich nicht mehr schreiben und damit/dadurch wird die Welt auch nicht untergehen.
Wieso nicht gleich aus dem Forum austreten?
 
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Was sollte denn noch unternommen werden, wenn ein derartiger Vorfall verwaltungsgerichtlich bestätigt und RECHTSKRÄFTIG ist? Es wird sicher Unbeteiligten nicht möglich sein, das Urteil zu lesen (oder hier einzustellen), aber was "Rechtmäßigkeit eines gerichtlichen Urteils" bedeutet kann jeder hier im Internet lesen oder bei einer Fachkraft nachfragen. Es gibt immer jemand, der jeglichen Entscheidungen ein entschiedenes "Ja, aber...." entgegenhält oder "man weiß doch. daß Behördenmitarbeiter und Polizeibeamte lügen" und "man weiß ja, daß alle Staatsbediensteten nur nach Beförderung schielen und deswegen....." usw. usw. Wie kann jemand mit solchen Vorstellungen in diesem Staat eigentlich leben? Damit ist es für mich auch genug, in diesem Forumsteil werde ich nicht mehr schreiben und damit/dadurch wird die Welt auch nicht untergehen.
Es mag ja sein, daß die Dinger rechtmäßig einkassiert wurden. Ich weiß es nicht, der Mensch behauptet, daß die entsprechenden Urteile noch ausstehen. Das ändert aber nun mal nichts daran, daß Waffen aus den Händen von Behörden verschwunden sind und keiner belegen möchte, was wo hin ist. Eine Behörde, die über meine Zuverlässigkeit urteilt, richtet ein Chaos an, bei dem sie selbst nicht mehr wissen, was wo hin ist.

Stell Dir mal vor, der SB steht mit seinen Daten bei Dir zur Aufbewahrungskontrolle.
Wo ist die Waffe XYZ? hm, weiß ich nicht, wird wohl hier oder da sein, kann ich Ihnen nicht sagen...
Wo ist die Waffe 123? hm, weiß ich nicht, wird wohl hier oder da sein, kann ich Ihnen nicht sagen...
Was meinst Du, wo wär dann wohl Deine Zuverlässigkeit?

Diese Behörde ist absolut fahrlässig mit Schusswaffen umgegangen. Und das ist nun mal skandalös. Absolut jeder Verbleib einer Schußwaffe, von dem Moment wo der SB sie in die Hand genommen hat bis zu dem Moment, wo sie im Hochofen landet, muß genau so nachvollziehbar sein wie der Weg einer Schußwaffe bei Verkauf, Verleih oder Vernichtung von Privatleuten.
 

z/7

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Der Presse habe ich entnommen, daß sich der gefundene "Nazikram" als die Wehrmachtsuniform seines Großvaters, ohne Abzeichen und verpackt in einem Sack auf dem Dachboden , entpuppte.

Basti
So ungefähr hab ich das erwartet. Die vergrabenen Teile im Garten waren dann vermutlich mit den Kartoffelschalen im Kompost gelandete Küchenmesser.
 
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Es ist völlig sinnlos, sich hier in epischer Breite über eventuelles behördliches oder sammlerisches Fehlverhalten als Ursprung sich dann ergeben habender Folgen auszulassen, denn wir alle verfügen aller Wahrscheinlichkeit nach nicht über ausreichend detaillierte Informationen.

Eine Crux am Deutsche Waffenrecht ist ja gerade, dass es äußerst feine, aber ungeheuer scharfe Linien zieht, die bisweilen völlig uniustitiables Verhalten von bis hin zu strafrechtlich relevantem trennen.

Beispiel: ein engagierter Waffensammler und Jäger investiert in seinem Haus EUR 50.000 in die Herstellung unzweifelhaft gesetzeskonformer Aufbewahrungsvoraussetzungen für seine Sammlung und fährt dann im Bewusstsein seiner Vorbildhaftigkeit zur Krähenjagd ins Revier. Dabei fällt ihm eine einzelne Schrotpatrone aus der Tasche und rollt unter den Autositz, wo sie vier Wochen später bei einer Routineverkehrskontrolle der keine waffenrechtlichen Erlaubnisse besitzenden und sich Papas Auto zum Brötchenholen ausgeliehen habenden achtzehnjährigen Tochter auf der Suche nach dem Verbandskasten von der Polizei gefunden wird. Schon hat man ein Problem, welches für den ansonsten unbescholtenen Duchschnittsmichel sicher nicht zu größeren Sanktionen führen wird, für den beschriebenen Inhaber umfangreicher waffenrechtlicher Erlaubnisse unter der Überschrift „Zuverlässigkeitsprüfung“ aber u. U. sehr schnell eskalieren und zu finanziell und emotional sehr schmerzhaften Folgen führen kann.
Oder die 7,65er Pistolenpatrone, die beim streng gesetzestreu durchgeführten Funktionsüberprüfingsschiessen letzte Woche trotz schwach eingeprägten Schlagbolzenabdruckes auf dem Zündhütchen nicht gezündet hatte, die man deswegen dem Büchsenmacher noch zeigen wollte und sie deshalb eben in die Hosentasche gesteckt hat. Beim Abendbrot beim Griff in ebendiese aufgefunden und in der lauteren Absicht, sie nicht auch den ganzen Folgetag (gestzeswidrig!) noch in der Tasche mit durch die Gegend zu tragen eben in die Münzgeld- und Kleinkramschale auf der Küchenanrichte gelegt, wird sie wenige Tage später genau dort von der im Nachbarraum eine schlichte Aufbewahrungskontrolle durchführenden Ordnungsamtmitarbeiterin beim Auffüllen der Kaffeetasse entdeckt.

Wir alle sind froh, dass in unserem Land nicht damit gerechnet werden muss, dass jeder Kleinkriminelle ein Schießeisen hat und dass im Großen und Ganzen zivile Waffen deliktisch de facto irrelevant sind.

Dass aber das deutsche Waffenrecht viele Aspekte enthält, die JEDEM (und nicht nur einem notorischen „Bruder Leichtfuß“) gesetzestreuen Waffenbesitzer quasi schon einmal die Schlinge um den Hals und die Hand bereits an die Falltürauslösung legen, ist aus meiner Sicht bedauerlich.
Absolute Bagatelltatbestände, deren Ahndung auch niemandem weh täte, oder letztlich sogar eingestellt wird, können über die Zuverlässigkeitsschleife zu Folgen für Betroffene führen, die - ausgedrückt in Geld - sechsstellige Höhen erreichen können.

Freunden, die mich wegen meiner „Schwarzseherei“ belächelten, habe ich in kürzester Zeit vorführen können, was sie im Falle eines miesepetrigen Gegenübers die Lizenzen kosten könnte: die vor dreißig Jahren beim Bund als Andenken mitgehen gelassene Leichtspurpatrone im Regal, das Taschenmesser mit etwas zu langer Klinge oder Einhandöffnungsnippel, oder der noch in den Neunzigern, als er noch im Kettnerkatalog angeboten wurde, mal aus Jokus an die ganz hinten im Schrank stehende und seither nie wieder hervorgeholte Mossberg-Pumpe angeschraubte Pistolengriffabschluss!
Viele sind sich der rechtlichen Gefahren gar nicht bewusst….und das ist es, was ich schade finde: dass ein den Erwerb und den Besitz von Schusswaffen beeinflussender Zuverlässigkeitsmangel nicht als Folge eines den Rechtsfrieden in erheblichem Maße störenden Verhaltens definiert wird.
Wer Seriennummern aus Pistolen herausfeilt und diese an die Hells Angels vertickt: keine Frage! Aber wenn jemand mit einem CS-Abwehrspraybehälter ohne amtliches deutsches Prüfzeichen erwischt wird, weil er das Ding vielleicht in England gekauft hat, ist der dann mit dem gleichen Maß zu messen?

Derzeit schon. Und derzeit liegt es im Ermessen der Waffenbehörde, das Geschehen als mehr oder weniger schwerwiegend zu beurteilen. Letztlich wird aber eine vor Gericht angezweifelte behördliche Entscheidung im Regelfall bestätigt werden, weil die Gesetze es, wenn nicht fordern, so doch zumindest zulassen.

Das ist aber nicht die Schuld der Gerichte, sondern die des Gesetzgebers!
Und wer das ist, das haben wir ja glücklicherweise nach wie vor selbst in der Hand und ich bin stolz sagen zu können: von mir hat Red Nanci oder ihr hoplophober Club noch nie eine Stimme erhalten (ich bin aber auch überhaupt kein Freund einer himmelblauen oder gar kackfarbenen Zukunft)!
Ob das alle, die hier gerne tönen, auch von sich behaupten können?

Aufgrund der Feinteiligkeit und oft nur gutachterlich zu differenzierenden Unterschiede zwischen „OK“ und „ihhh, bäh“ im deutschen Waffenrecht können wir es uns jedenfalls weiß Gott schenken, hier weiter irgendwelche Mutmaßungen anzustellen.

M.
 
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Mir namentlich und persönlich Bekannten wurde der Verkauf einer Langwaffe die auf des einen gelben WBK stand an den zweiten, ebenfalls gelber WBK Besitzer zum Verhängnis mit Entzug aller Erlaubnisse beider.

Warum?

Übersehen wurde von beiden das der Verkäufer eine “neue” gelbe hatte und der Käufer eine “alte” Somit hat der Verkäufer die Mehrlader-LW illegal an einen nicht Berechtigten verkauft, nämlich den mit der “alten” gelben WBK. Und der hatte nun eine illegale eine Waffe im Besitz.
Und weil der SB da, möglicherweise auch aus Gründen des Verhaltens der Beiden, keine Spaß verstehen wollte war Schicht.


Im Grunde eine Sache die man hätte klären können. Aber nicht wollte.
 
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Mir namentlich und persönlich Bekannten wurde der Verkauf einer Langwaffe die auf des einen gelben WBK stand an den zweiten, ebenfalls gelber WBK Besitzer zum Verhängnis mit Entzug aller Erlaubnisse beider.

Warum?

Übersehen wurde von beiden das der Verkäufer eine “neue” gelbe hatte und der Käufer eine “alte” Somit hat der Verkäufer die Mehrlader-LW illegal an einen nicht Berechtigten verkauft, nämlich den mit der “alten” gelben WBK. Und der hatte nun eine illegale eine Waffe im Besitz.
Und weil der SB da, möglicherweise auch aus Gründen des Verhaltens der Beiden, keine Spaß verstehen wollte war Schicht.


Im Grunde eine Sache die man hätte klären können. Aber nicht wollte.
Auf der aletn gelben WBK steht klar drauf dass sie zum Erwerb von Einzelladerwaffen berechtigt. wer lesen kann der lese um des eigenen Vorteil willen.
 

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