- Registriert
- 27 Okt 2020
- Beiträge
- 1.879
Im Übrigen, Auszug aus dem Urteil:
15 Waffenbesitzkarten als Sportschütze geführt werde; auf diesen seien momentan 17 Kurz- und 49 Langwaffen eingetragen. Von den insgesamt 49 Langwaffen im Bestand des Klägers seien 33 mit dem Bedürfnisgrund Jäger gem. § 13 Abs. 1 und 3 WaffG erworben worden.
Kaufen auf JS und eingetragen haben wollte er:
Am 15.05.2019 erwarb der Kläger bei der H. Schießkino GmbH eine Repetierbüchse, Kaliber: 7,62 x 39, Hersteller: Interordnance GmbH Austria, Modell: R94, Waffen-Nr.: .... Zudem erwarb er eine halbautomatische Büchse, Kaliber: .223 Rem, Hersteller: Kempf, Modell: SG 550 Zivil Match, Waffen-Nr.: ... . Des Weiteren erwarb der Kläger eine UH-Repetierbüchse, Kaliber: .357Mag, Hersteller: Rossi, Modell: Lever Aktion
15 Waffenbesitzkarten als Sportschütze geführt werde; auf diesen seien momentan 17 Kurz- und 49 Langwaffen eingetragen. Von den insgesamt 49 Langwaffen im Bestand des Klägers seien 33 mit dem Bedürfnisgrund Jäger gem. § 13 Abs. 1 und 3 WaffG erworben worden.
Kaufen auf JS und eingetragen haben wollte er:
Am 15.05.2019 erwarb der Kläger bei der H. Schießkino GmbH eine Repetierbüchse, Kaliber: 7,62 x 39, Hersteller: Interordnance GmbH Austria, Modell: R94, Waffen-Nr.: .... Zudem erwarb er eine halbautomatische Büchse, Kaliber: .223 Rem, Hersteller: Kempf, Modell: SG 550 Zivil Match, Waffen-Nr.: ... . Des Weiteren erwarb der Kläger eine UH-Repetierbüchse, Kaliber: .357Mag, Hersteller: Rossi, Modell: Lever Aktion