Maximale Anzahl von Langwaffen für Jäger

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Im Übrigen, Auszug aus dem Urteil:

15 Waffenbesitzkarten als Sportschütze geführt werde; auf diesen seien momentan 17 Kurz- und 49 Langwaffen eingetragen. Von den insgesamt 49 Langwaffen im Bestand des Klägers seien 33 mit dem Bedürfnisgrund Jäger gem. § 13 Abs. 1 und 3 WaffG erworben worden.

Kaufen auf JS und eingetragen haben wollte er:
Am 15.05.2019 erwarb der Kläger bei der H. Schießkino GmbH eine Repetierbüchse, Kaliber: 7,62 x 39, Hersteller: Interordnance GmbH Austria, Modell: R94, Waffen-Nr.: .... Zudem erwarb er eine halbautomatische Büchse, Kaliber: .223 Rem, Hersteller: Kempf, Modell: SG 550 Zivil Match, Waffen-Nr.: ... . Des Weiteren erwarb der Kläger eine UH-Repetierbüchse, Kaliber: .357Mag, Hersteller: Rossi, Modell: Lever Aktion
 
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Na was hab ich Glück, dass ich auch ne Rote habe und die keinen Deckel hat.
Da wird mal ja schon de jure da zu "gezwungen" zu kaufen.
Es ist ein Elend............
 
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Natürlich darf jeder kaufen was er mag. Porsche, Maserati, Hummer oder die x undzwanzigste Waffe im Kaliber XY.
Leider haben solche Aktivitäten eine Außenwirkung und dann darf es nicht verwundern, wenn bei der grundlegenden Ausrichtung unserer Parteien die Politik tätig wird. Zu allem Übel dürfte es hierbei dann auch noch Zustimmung durch die Mehrheit der Bürger geben. Denen ist es eben nicht zu vermitteln, weshalb Jäger Jupp diese Waffe nun gerade auch noch unbedingt benötigt.
Es geht auch ein wenig am Sinn unserer Legitimation vorbei. Möchte jemand Waffen sammeln soll er es tun, allerdings mit der entsprechenden Genehmigung.

wipi
 
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Nur darfst Du mit denen darauf wohl eher nicht zur Jagd Sport…..?
Mit denen mache ich fürchterlich langwierige, totlangweilige Tests auf dem Stand.
Kotzt mich total an, dieses wissenschaftiche Schießen. Aber was macht man nicht alles für die Wissenschaft :cool:

Für die Jagd ist einiges da, und es wird noch das eine oder andere kommen, mags dem Amt gefallen, oder nicht.
Einige Wummen gehen wegen Bleifreizwang in Rente. Es fehlt noch was für die Elchjagd und was fürs Gebirge. Der ultiative Bleifreidrillign ist wohl auch noch gar nicht erfunden.
Ein Jammer.......
 
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Und was fur Bären naturlich. Seht so aus die kommen auch. Entweder uber Bayern von Italien aus oder Uber Tsjechien aus der Slowakei
 
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Tja, anhand des benannten Urteils wird das schon gehen wenn da einer will. Wenn man dann alle Kaliber im Schrank stehen hat, wer soll das glauben das die nun dringend benötigte .30-06 AI ein klitzekleines besser ist als die vorhandene .30-06? Zumal die ja nur als Repetierer, Einzellader, Selbstlader und im Drilling vorhanden ist. Also, muss die dringen her….
Warum soll ich denn am Kaliber festmachen, welche Waffe ich brauche? Ich will nicht so viele Kaliber, da muß ich doch jedes mal neue Matritzen kaufen.

Repetierer in Plastik für schlechtes Wetter, Holz zum Wohlfühlen, UHR weil er schnell und leicht ist, Halbautomat, Standarddrilling und Bockdrilling, alles in .30-06 möglich.
 
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Warum soll ich denn am Kaliber festmachen, welche Waffe ich brauche? Ich will nicht so viele Kaliber, da muß ich doch jedes mal neue Matritzen kaufen.

Repetierer in Plastik für schlechtes Wetter, Holz zum Wohlfühlen, UHR weil er schnell und leicht ist, Halbautomat, Standarddrilling und Bockdrilling, alles in .30-06 möglich.
Des wär mir zu fad. :)
 
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Schon allein wegen Bleifrei-Pflicht brauch ich jede Waffe in meinem Arsenal nochmal neu in einem besser bleifrei-geeigneten Kaliber.
Den Streukreis von 3cm mit bleifreier gegenüber 2cm mit bleihaltiger Munition kann ich aus Tierschutzgründen absolut nicht vertreten. Dafür wird die Behörde wohl Verständnis haben müssen.

Und die alten Waffen muss ich eh behalten. Die hat der Staat mit seiner Legalwaffenpolitik praktisch unverkäuflich gemacht. Auch nachvollziehbar.
Dann kommen noch unterschiedliche Kanzelgrößen dazu, was verschiedenste Lauflängen notwendig macht. Dazu noch unterschiedliche Distanzen…ein Faß ohne Boden.
 

Wheelgunner_45ACP

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Das gibt es doch schon in andren Ländern, Niederlande beispielsweise. Die Lösung sind dann modulare Waffen wie beispielsweise Blaser R8, den deren Austauschläufe werden nicht auf deren Kontingent angerechnet.

DAs Thema ist dich dass ein oder zwei Ausreißer genutzt werden um alle zu gängeln
 
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Leider haben solche Aktivitäten eine Außenwirkung und dann darf es nicht verwundern, wenn bei der grundlegenden Ausrichtung unserer Parteien die Politik tätig wird. Zu allem Übel dürfte es hierbei dann auch noch Zustimmung durch die Mehrheit der Bürger geben. Denen ist es eben nicht zu vermitteln, weshalb Jäger Jupp diese Waffe nun gerade auch noch unbedingt benötigt.

Außenwirkung!? Sehe ich nicht, wie bekommen die besorgten Nachbarn den mit, ob Jupp jetzt eine oder 100 Waffen im Keller hat!? Und Ändern tut es den Jupp auch nicht.

Wenn wir Waffen begrenzen, dann auch Wohnraum, Anzahl der Häuser, Vermögen…
 
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Das gibt es doch schon in andren Ländern, Niederlande beispielsweise. Die Lösung sind dann modulare Waffen wie beispielsweise Blaser R8, den deren Austauschläufe werden nicht auf deren Kontingent angerechnet.

DAs Thema ist dich dass ein oder zwei Ausreißer genutzt werden um alle zu gängeln
Es sind nicht die Ausreißer, sondern die Stellungnahmen dieser Herren. Einzig die Stellungnahme vom LjV war sachlich und rechtlich ausreichend. Warum müssen die anderen Damen und Herren denn in ihrer Stellungnahme ihre persönliche Ansicht zum Ausdruck bringen? Eine WaffG und BJagdG konforme Antwort wäre neutral und ausreichend gewesen. Aber nein, jeder Einzelne fühlt sich mit seiner Meinung besonders wichtig und erzählt mehr als er muss.

„Herr L. führte als Geschäftsführer des Landesjagdverbandes Hessen e.V. in seiner Stellungnahme aus, dass das Waffengesetz keine Einschränkung bzgl. dieser Waffentypen vorsehe. Die genannten Gründe der möglichen Verwendung (z.B. Schießkino) entsprächen einer persönlichen Einschätzung und seien waffengesetzlich nicht maßgebend. Die im Weiteren vom Beklagten gestellten Fragen seien unter waffengesetzlichen Gesichtspunkten nicht ausschlaggebend und stünden nach seiner Rechtsauffassung einer Eintragung nicht entgegen. Darüber hinaus sei bekannt, dass es sich beim Kläger um den Schießobmann und Ausbilder des Jagdclubs O-Stadt handele und dahingehend nur positive Rückmeldungen bekannt seien.“

Die Waidgerechtigkeit wird gerne von Moralaposteln vorangeschoben und missbraucht, um die eigene Meinung zu untermauern. Dabei wird sie sich zurechtgelegt wie man es gerade braucht.

Meine persönliche Auffassung dazu ist: hätte der Gesetzgeber tatsächlich die Anzahl an Langwaffen begrenzen wollen, so hätte er sie eindeutig in Form einer Zahl im Gesetz niedergeschrieben. Aber was nicht ist, wird sicher bald werden. Da werden sich einige sicher ganz groß und toll dabei vorkommen, weil sie nur mit einer Waffe losziehen und keinen Sinn darin sehen XY Anzahl an LW zu besitzen. Bravo.
 
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Warum sollte ich Waffen verkaufen? Der Verkauf geht immer mit einem mehr oder weniger großen Verlust einher. Dann nutze ich die "Doppelten" bei schlechtem Wetter und die Neuen bei gutem Wetter...oder nur noch für den Schießstand...oder nur fürs Schießkino...
 

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