Ich persönlich habe die Konstellation aktuell nicht. Auf das Thema bin ich frisch über den Hegering aufmerksam geworden. Ich bin nur irritiert, da es für mich erstmal im Widerspruch zur Rechtslage (§ 13 Abs. 5 WaffG und 13.5 WaffVwV) steht. Die aktuelle Jagdausbildung passt dann auch nicht.Brauchst Du die Munition denn nicht um damit auf dem Stand mit Leihwaffe zu üben?
Ich habe gestern von meiner Behörde in NRW die klare Aussage bekommen, dass jegliche Langwaffenmunition, zu der keine entsprechende Langwaffe vorhanden ist, abzugeben wäre. Es wurde noch auf § 52 Absatz 3 Satz 2 b WaffG verwiesen. Es wäre schön, wenn ein Verband da mal Klarheit in unserem Sinne schaffen könnte.
Gruß
Marodeur
Dann lies den § 52 doch einfach mal durch. Deine Behörde bezieht sich auf irrelevante Umstände.Ich habe gestern von meiner Behörde in NRW die klare Aussage bekommen, dass jegliche Langwaffenmunition, zu der keine entsprechende Langwaffe vorhanden ist, abzugeben wäre. Es wurde noch auf § 52 Absatz 3 Satz 2 b WaffG verwiesen. Es wäre schön, wenn ein Verband da mal Klarheit in unserem Sinne schaffen könnte.
Gruß
Marodeur
Hallo Kuno, richtig. § 52 geht am Thema völlig vorbei, was mich ja irritiert hat.Dann lies den § 52 doch einfach mal durch. Deine Behörde bezieht sich auf irrelevante Umstände.
Welche Behörde? Die Aussage ist schlicht falsch. Jegliches Verwsltungshandeln diesbezüglich rechtswidrig. Es bedarf auch keiner Klärung durch irgendwelche Verbände. In dieser Beziehung ist das WaffG ausnahmsweise mal eindeutig.Ich habe gestern von meiner Behörde in NRW die klare Aussage bekommen, dass jegliche Langwaffenmunition, zu der keine entsprechende Langwaffe vorhanden ist, abzugeben wäre. Es wurde noch auf § 52 Absatz 3 Satz 2 b WaffG verwiesen. Es wäre schön, wenn ein Verband da mal Klarheit in unserem Sinne schaffen könnte.
Gruß
Marodeur
Das ist schon echt traurig...heute Verwaltung morgen Staubsaugervertreter
Welche Behörde?
Du solltest aber nichtDas Getue geht mir mittlerweile richtig auf den Sack. Wie soll ich als Nichtjurist denn jetzt verstehen was da gemeint ist??? Suche ich den § raus kann ich für mich nicht klar nachvollziehen was dieser aussagt.
Richtig erklärt hat es bisher auch noch niemand. Selbst juristisch bewanderte können keine klare Aussage treffen dazu.
…
Das ist klar. Wie überall in NRW. Aber welche? Mit denen hätte ich gerne mal konferiert.Kreispolizeibehörde