Man sollte den Schnellabschuß und eine mögliche Bejagung nicht über einen Kamm scheren. In Niedersachsen ist derzeit nur der Schnellabschuß der auffälligen ( bzw. eines ) Wolfes im Umkreis von 1000m um den Rißort möglich. Die eine, mir bekannte Abschußgenehmigung, ruht derzeit in den Armen deutscher Rechtsgründlichkeit.
Dieser Schnellabschuß ist vom Ansitz kaum praktikabel. 1km Umkreis sind für einen Wolf nichts.
Der Ansitz am Riß ist auch kaum möglich - es sei denn, es wäre der 2. Riß.
Der Abschuß von Wölfen, wie er durchaus erstrebenswert wäre, da er in den ländlichen Räumen
zur Geißel wird, ist eine völlig andere Geschichte. Dem steht zunächst Völkerrecht im Wege. 50 Länder haben dieses Abkommen unterzeichnet und dem Wolf den höchsten Schutzstatus erteilt.
Erst, wenn eine Mehrheit dort eine Herabstufung durchsetzt, kann das EU und in Folge auch das Bundesrecht angepasst werden. Dass das nicht passiert - der letzte mögliche Anlauf dazu findet zeitnah statt - daran abeitet unsere Bundesumweltminsterin mit allen Mitteln.
Sollte der allgemeine Schutzstatus wirklich einmal angepasst werden, wäre es wünschenswert, dass der Zuwachs entnommen würde. Allein das würde den Wolf wieder vorsichtg werden lassen. Für die Durchführung brauchten wir dann keine technisch hochgerüsteten Sniper. Das wirksamste wäre die Abschußfreigabe auf Drückjagden.