hallo ihr alle,
folgenden text habe ich gerade bei
waffen-online entdeckt, ist zwar ewig lang,
aber irgendwie genial.
viel spass beim lesen
GERD
Novellierung des Autorechts- oder:wie komme
ich legal an ein Auto
Copyright Dirk Beckers:
Nun, diese Frage ist nicht so einfach zu beantworten, da muß man etwas weiter ausholen und erklären. Zunächst mal mußt Du Mitglied in einem der großen Automobilclubs (ADAC oder AvD z.B.) werden. Dort mußt Du regelmäßig (so 2 mal im Monat) mit Vereinsautos oder auch Leihautos auf deren Fahrstätte fahren gehen. Bist Du regelmäßig ein halbes Jahr
lang in Deinem Verein gefahren, giltst Du als Sportfahrer und hast ein "Bedürfnis" für den Erwerb und Besitz von 2 Autos. Achtung: manche Automobilclubs verschärfen (in einer Art vorauseilendem Gehorsam) diese gesetzliche Grundlage und verlangen von Dir, daß Du ein Jahr lang regelmäßig im Verein gefahren bist!
Wie ist nun weiter vorzugehen? Dein Vereinsvorsitzender (manchmal auch der Landesvorsitzende) bescheinigt Dir, daß Du regelmäßig am Fahren im Verein teilgenommen hast. Zusätzlich mußt Du eine Prüfung ablegen (früher nannte man sie im Volksmund "Führerscheinprüfung". Führerscheine gibt es aber nicht mehr, doch dazu kommen wir später) die
sogenannte Sachkundeprüfung. Diese Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Im theoretischen Teil kannst Du zu allen Gesetzen der Verkehrsordnung, zu Wirkungen von Autos, deren maximaler Reichweite, Aufbau und Funktion von Autos sowie zu ihren wesentlichen Teilen befragt werden. Im praktischen Teil mußt Du nachweisen, daß Du zuverlässig und sicher mit einem Auto umgehen kannst: betanken, enttanken, zerlegen, zusammensetzen, starten und nicht zuletzt auch fahren. Ob Du immer dort ankommst, wo Du hinfahren wolltest, ist nicht so wichtig. Hauptsache ist, daß Du Dein Auto sicher fahren kannst.
Mit dem Nachweis über die bestandene Sachkundeprüfung und der Bescheinigung über die regelmäßige Teilnahme am Vereinsfahren gehst Du zu der zuständigen Behörde (das kann je nach Bundesland das Ordnungsamt, die Polizei oder eine andere Dienststelle sein) und stellst dort einen Antrag auf Erteilung einer Autobesitzkarte (ABK) sowie einer
Benzinserwerbsberechtigung (BEB). Dabei mußt Du angeben, welche Art Auto Du erwerben willst (also PKW, LKW) und welchen Hubraum das Auto haben soll und welches Benzin damit verwendet wird.
Die Behörde wird dann ca. 1-2 Monate prüfen und bearbeiten. Zu diesem Zweck holt sie eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister über Dich ein. Bist Du schon einmal straffällig geworden, dann hast Du Pech: Du bekommst niemals ein Auto! Ferner fragt die Behörde meist bei dem für Dich zuständigen Polizeirevier oder auch der
Staatsanwaltschaft an, ob irgendwelche Auffälligkeiten über Dich bekannt sind. Es kann auch sein, daß ein Polizist zu Dir nach Hause geschickt wird, der Dir ein paar Fragen stellt und sich Deine Garage ansehen will. Damit soll sichergestellt werden, daß nicht irgendwelche "Irren" Autos bekommen oder die Autos nicht sicher verwahrt werden.
Wenn diese Überprüfungen soweit alle zufriedenstellend durchgeführt worden sind, erhältst Du Deine ABK mit der Erwerbsberechtigung und die BEB. Die BEB ist selbstverständlich nur für das zum Auto passende Benzin gültig. Dafür berechtigt sie Dich aber zum Erwerb unbegrenzter Mengen von Benzin. Immerhin! Die Ausstellung einer ABK mit der BEB für ein Auto kostet 160,-- DM. Demzufolge für 2 Autos 320,-- DM.
Die Erwerbsberechtigung für Dein Auto ist 1 Jahr lang gültig. Damit gehst Du zum Autohändler, legst sie vor und darfst ein Auto kaufen. Der Händler trägt den Kauf dann in Deiner ABK ein. Innerhalb von 2 Wochen mußt Du dies dann bei Deiner zuständigen Behörde melden. Sie stempelt dann Deine ABK nochmals ab und berechnet Dir dafür weitere 25,-- DM je Auto.
Nun bist Du also legaler Autobesitzer. Du darfst jetzt Dein Auto mit nach Hause nehmen, z.B. um es zu reinigen oder zu reparieren. Allerdings mußt Du es immer sicher in der Garage verschließen. Aber Achtung: auf Deinem eigenen Grundstück oder in Deiner Wohnung darfst Du Dein Auto auch führen. Du führst Dein Auto, wenn Du Benzin einfüllst und es dann schiebst. Jaja, man muß noch nicht einmal fahren! Fahren darfst Du zuhause sowieso nicht, das darfst Du nur auf behördlich genehmigten Fahrplätzen.
Bei dem Transport Deines Autos zu einem solchen Fahrplatz - also zu Deinem Automobilclub z.B. - mußt Du immer darauf achten, daß Du Dein Auto nicht führst! Also: das Benzin ist aus dem Tank zu entfernen und getrennt vom Auto zu transportieren. Besser ist es, wenn Du auch den Tank ausbaust, selbst wenn er leer sein sollte. Auto und Benzin müssen so transportiert werden, daß sie nicht mit weniger als 4 Handgriffen fahrbereit gemacht werden können. Sonst würdest Du Dein Auto nämlich in der Öffentlichkeit führen und das ist streng verboten!
Amsonsten solltest Du ab jetzt aufpassen, daß Du Dir nichts zu schulden kommen läßt, weil man Dir sonst u.U. Deine ABK wieder aberkennt und Du Dein Auto sofort verkaufen mußt. Außerdem solltest Du weiterhin regelmäßig (also mindestens alle 2 Wochen) mit Deinem Auto in Deinem Automobilclub fahren gehen, weil die Behörde sonst annehmen könnte, daß Du ja gar kein Bedürfnis mehr zum Besitz eines Autos hast. Ist ja auch klar, warum solltest Du ein Auto besitzen dürfen, wenn Du eh nicht fährst!
Willst Du mehr als 2 Autos erwerben und besitzen wirds schwierig. Jetzt brauchst Du in jedem Falle eine "Befürwortung" durch den Landesvorsitzenden Deines Automobilclubs. Dazu mußt Du genau darlegen, wieso Du ein weiteres Auto benötigst. Sonst könnte nämlich der Landespräsident (oder später die Genehmigungsbehörde) auf die Idee kommen, daß Du ja auch mit Deinen schon vorhandenen Autos von A nach B fahren kannst und Du also kein weiteres Auto brauchst. Außerdem will der Präsident sehen, daß Du in ca. 70-80% der Fälle auch dort angekommen bist, wo Du hinfahren wolltest. Mit dieser "Befürwortung" stellst Du dann wieder bei der zuständigen Behörde einen "Antrag auf Erteilung einer Auto-Erwerbsberechtigung". Falls die Behörde Deiner Argumentation warum Du ein weiteres Auto benötigst (also ein "Bedürfnis" hast, sorry für das Wort, aber so ist das Amtsdeutsch nunmal) folgt, wird sie wieder 1-2 Monate zur Prüfung (siehe oben, Zentralregisterauszug usw.) brauchen und Dir dann gegen Zahlung von 160,-- DM eine weitere Autoerwerbsberechtigung mit Benzinerwerbsberechtigung in Deiner ABK eintragen. Aber das kennst Du ja schon.
Falls Du Dein Auto auch in der Öffentlichkeit führen willst, brauchst Du einen Führerschein. Der ist aber so gut wie gar nicht zu bekommen - es sei denn, Du bist Taxifahrer oder Politiker. Amsonsten mußt Du nämlich nachweisen, daß Du über die normalen Maße hinaus mobil sein mußt und von daher einen Führerschein benötigst. Aber wie gesagt, es ist fast unmöglich einen Führerschein zu bekommen. Man wird immer argumentieren, daß die Taxifahrer ja schließlich für Deinen Transport zuständig sind und wo kämen wir denn hin, wenn jeder sich situationsbedingt selber mit seinem Auto transportieren würde! Auch das Argument, daß Du ja schließlich weit draußen auf dem platten Land wohnst und es bestimmt 30-45 Minuten dauert, ehe ein Taxi kommt um Dich zu transportieren, wird Dir nicht helfen! Notfalls mußt Du eben auf das Taxi warten oder zu Fuß gehen.
Dann gibt es noch sogenannte Autosammler. Das sind Menschen, die eine Sammel-ABK haben. Damit sind sie berechtigt, Autos, die zu ihrem Sammelthema passen, zu erwerben. Allerdings müssen diese Autos fast ausnahmslos vor 1945 hergestellt worden sein. Moderne Autos sammeln ist nicht! Das Sammelthema muß historisch bedeutsam und möglichst neu sein. Dazu stellen meist Autosachverständige ein Gutachten über das Sammelthema aus - gegen Kohle natürlich! Vor der Ausstellung einer Sammel-ABK wirst Du allerdings einer harten Prüfung unterzogen. Du solltest schon die Entwicklungsgeschichte Deines Sammelautothemas in all ihren Ausprägungen und Sonderausstattungen kennen und diese auch in einen historischen Gesamtzusammenhang bringen können. Es schadet auch nicht, wenn Du ein oder zwei bedeutende Autos Deines Sammelthemas im Detail mit allen ihren Einzelteilen kennst. Du solltest schon sagen können, ob die Nockenwelle, die man Dir vorzeigt, nun von einem Mercedes oder einem BMW stammt...
Hast Du erst mal eine Sammel-ABK, dann mußt Du besondere Vorkehrungen treffen, um Deine Autos sicher zu verschließen. Deine normale Garage reicht dann nicht mehr, denn mehr wie 5 Autos in einer Garage sieht die Behörde gar nicht gerne! Du baust besser gleich unter Deinem Haus ein besonders gesichertes Parkhaus, dann sollte es keine Probleme geben. Und Du solltest so mindestens einmal im Jahr ein Auto für Deine Sammlung erwerben, weil man sonst den Sammelzweck und den Sammelwillen nicht mehr erkennen kann und Dir die mühsam erlangte Sammel-ABK wieder abnehmen kann.
Problematisch wirds, wenn Du stirbst und Deine Autos vererbst. Deine Erben haben ja in der Regel keine ABK. Daher ist es der einfachste Weg, dann die Autos in einen nicht-fahrfähigen Zustand zu versetzen. Dazu verschweißt ein Automacher z.B. den Motor. Dann dürften Deine Erben das Auto behalten. Amsonsten müßten sie eine ABK beantragen. Meist bekommen sie diese auch - wenn sie nicht straffällig geworden sind, aber das kennst Du ja schon... Allerdings wird man ihnen keine Benzinerwerbsberechtigung für das Auto ausstellen, damit sie nicht in Versuchung geraten, mit dem Auto zu fahren.
Eines kannst Du gleich vergessen: sogenannte "Anscheinsautos". Das sind Autos, die entweder tatsächlich zu militärischen Zwecken eingesetzt worden sind oder aber auch nur so aussehen, als seien sie militärische Autos. Da reicht schon die Farbe oder ein besonders auffälliger Kühlergrill und schon ist so ein Auto ein "Anscheinsauto" - und somit verboten für den privaten Autobesitzer! Nicht, daß militärische Autos jetzt irgendwie gefährlicher wie normale Autos sind. Nein, aber stell Dir mal vor, was Trudchen Normalo für eine Angst bekommt, wenn sie sich auf Euren Fahrplatz verirrt und sieht, wie Du dort mit einem Militärauto fährst! Sie könnte ja glauben, es sei Krieg! Also: militärische oder "Anscheinsautos" is nicht. Was ein "Anscheinsauto" ist, bestimmt das jeweilige Bundesland. Dein Pech, wenn Du in NRW ein Auto ganz legal erworben hast, welches in Bayern z.B. als "Anscheinsauto" gilt. Du darfst dieses Auto nie durch oder nach Bayern transportieren, weil der Besitz dort strafbar wäre! Ach ja: der Begriff "Anscheinsauto" gilt auch für Spielzeugautos. Also: laß lieber die Finger von diesen Matchbox-Militärautonachbauten. Wenn man Dich damit erwischt, dann bist Du Deine ABK los, auch wenn es nur ein Spielzeugauto ist...
Du solltest Dich darauf einstellen, daß Du als legaler Autobesitzer nicht so gerne gesehen bist. Ist ja klar, wer ein oder auch mehrere Autos besitzen und fahren will, der kann ja nicht ganz richtig im Kopf sein. Ein potentieller Amokläufer und Mörder - glaubt zumindest die Gesellschaft. Hab ein bischen Verständnis für Deine Mitmenschen, sie wissen es ja nicht besser. Wer kennt sich schon im Autorecht so genau aus? Und es passiert ja auch soviel mit Autos. Meist sind dies zwar illegale Autos, aber das spielt für die Presse erst mal keine Rolle. Kann ja niemand ahnen, daß Du ein mehrfach überprüfter und sachkundig ausgebildeter Fahrer bist.
Jetzt wirst Du wahrscheinlich sagen: "Was soll der ganze Schwachsinn?!?" Eigentlich hast Du ja Recht, aber bedenke mal, was all die Jahre mit Autos so angestellt wurde. Da gab es doch Zeiten, in denen der Besitz und das Führen von Autos nur schwach reglementiert war. Jeder hatte ein Auto und dementsprechend viel ist passiert. Jaja, teilweise bis zu 9.000 Tote pro Jahr! Nur, weil jeder ein Auto führte! Aber die Zeiten sind ja gottseidank lange vorbei...
folgenden text habe ich gerade bei
waffen-online entdeckt, ist zwar ewig lang,
aber irgendwie genial.
viel spass beim lesen
GERD
Novellierung des Autorechts- oder:wie komme
ich legal an ein Auto
Copyright Dirk Beckers:
Nun, diese Frage ist nicht so einfach zu beantworten, da muß man etwas weiter ausholen und erklären. Zunächst mal mußt Du Mitglied in einem der großen Automobilclubs (ADAC oder AvD z.B.) werden. Dort mußt Du regelmäßig (so 2 mal im Monat) mit Vereinsautos oder auch Leihautos auf deren Fahrstätte fahren gehen. Bist Du regelmäßig ein halbes Jahr
lang in Deinem Verein gefahren, giltst Du als Sportfahrer und hast ein "Bedürfnis" für den Erwerb und Besitz von 2 Autos. Achtung: manche Automobilclubs verschärfen (in einer Art vorauseilendem Gehorsam) diese gesetzliche Grundlage und verlangen von Dir, daß Du ein Jahr lang regelmäßig im Verein gefahren bist!
Wie ist nun weiter vorzugehen? Dein Vereinsvorsitzender (manchmal auch der Landesvorsitzende) bescheinigt Dir, daß Du regelmäßig am Fahren im Verein teilgenommen hast. Zusätzlich mußt Du eine Prüfung ablegen (früher nannte man sie im Volksmund "Führerscheinprüfung". Führerscheine gibt es aber nicht mehr, doch dazu kommen wir später) die
sogenannte Sachkundeprüfung. Diese Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Im theoretischen Teil kannst Du zu allen Gesetzen der Verkehrsordnung, zu Wirkungen von Autos, deren maximaler Reichweite, Aufbau und Funktion von Autos sowie zu ihren wesentlichen Teilen befragt werden. Im praktischen Teil mußt Du nachweisen, daß Du zuverlässig und sicher mit einem Auto umgehen kannst: betanken, enttanken, zerlegen, zusammensetzen, starten und nicht zuletzt auch fahren. Ob Du immer dort ankommst, wo Du hinfahren wolltest, ist nicht so wichtig. Hauptsache ist, daß Du Dein Auto sicher fahren kannst.
Mit dem Nachweis über die bestandene Sachkundeprüfung und der Bescheinigung über die regelmäßige Teilnahme am Vereinsfahren gehst Du zu der zuständigen Behörde (das kann je nach Bundesland das Ordnungsamt, die Polizei oder eine andere Dienststelle sein) und stellst dort einen Antrag auf Erteilung einer Autobesitzkarte (ABK) sowie einer
Benzinserwerbsberechtigung (BEB). Dabei mußt Du angeben, welche Art Auto Du erwerben willst (also PKW, LKW) und welchen Hubraum das Auto haben soll und welches Benzin damit verwendet wird.
Die Behörde wird dann ca. 1-2 Monate prüfen und bearbeiten. Zu diesem Zweck holt sie eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister über Dich ein. Bist Du schon einmal straffällig geworden, dann hast Du Pech: Du bekommst niemals ein Auto! Ferner fragt die Behörde meist bei dem für Dich zuständigen Polizeirevier oder auch der
Staatsanwaltschaft an, ob irgendwelche Auffälligkeiten über Dich bekannt sind. Es kann auch sein, daß ein Polizist zu Dir nach Hause geschickt wird, der Dir ein paar Fragen stellt und sich Deine Garage ansehen will. Damit soll sichergestellt werden, daß nicht irgendwelche "Irren" Autos bekommen oder die Autos nicht sicher verwahrt werden.
Wenn diese Überprüfungen soweit alle zufriedenstellend durchgeführt worden sind, erhältst Du Deine ABK mit der Erwerbsberechtigung und die BEB. Die BEB ist selbstverständlich nur für das zum Auto passende Benzin gültig. Dafür berechtigt sie Dich aber zum Erwerb unbegrenzter Mengen von Benzin. Immerhin! Die Ausstellung einer ABK mit der BEB für ein Auto kostet 160,-- DM. Demzufolge für 2 Autos 320,-- DM.
Die Erwerbsberechtigung für Dein Auto ist 1 Jahr lang gültig. Damit gehst Du zum Autohändler, legst sie vor und darfst ein Auto kaufen. Der Händler trägt den Kauf dann in Deiner ABK ein. Innerhalb von 2 Wochen mußt Du dies dann bei Deiner zuständigen Behörde melden. Sie stempelt dann Deine ABK nochmals ab und berechnet Dir dafür weitere 25,-- DM je Auto.
Nun bist Du also legaler Autobesitzer. Du darfst jetzt Dein Auto mit nach Hause nehmen, z.B. um es zu reinigen oder zu reparieren. Allerdings mußt Du es immer sicher in der Garage verschließen. Aber Achtung: auf Deinem eigenen Grundstück oder in Deiner Wohnung darfst Du Dein Auto auch führen. Du führst Dein Auto, wenn Du Benzin einfüllst und es dann schiebst. Jaja, man muß noch nicht einmal fahren! Fahren darfst Du zuhause sowieso nicht, das darfst Du nur auf behördlich genehmigten Fahrplätzen.
Bei dem Transport Deines Autos zu einem solchen Fahrplatz - also zu Deinem Automobilclub z.B. - mußt Du immer darauf achten, daß Du Dein Auto nicht führst! Also: das Benzin ist aus dem Tank zu entfernen und getrennt vom Auto zu transportieren. Besser ist es, wenn Du auch den Tank ausbaust, selbst wenn er leer sein sollte. Auto und Benzin müssen so transportiert werden, daß sie nicht mit weniger als 4 Handgriffen fahrbereit gemacht werden können. Sonst würdest Du Dein Auto nämlich in der Öffentlichkeit führen und das ist streng verboten!
Amsonsten solltest Du ab jetzt aufpassen, daß Du Dir nichts zu schulden kommen läßt, weil man Dir sonst u.U. Deine ABK wieder aberkennt und Du Dein Auto sofort verkaufen mußt. Außerdem solltest Du weiterhin regelmäßig (also mindestens alle 2 Wochen) mit Deinem Auto in Deinem Automobilclub fahren gehen, weil die Behörde sonst annehmen könnte, daß Du ja gar kein Bedürfnis mehr zum Besitz eines Autos hast. Ist ja auch klar, warum solltest Du ein Auto besitzen dürfen, wenn Du eh nicht fährst!
Willst Du mehr als 2 Autos erwerben und besitzen wirds schwierig. Jetzt brauchst Du in jedem Falle eine "Befürwortung" durch den Landesvorsitzenden Deines Automobilclubs. Dazu mußt Du genau darlegen, wieso Du ein weiteres Auto benötigst. Sonst könnte nämlich der Landespräsident (oder später die Genehmigungsbehörde) auf die Idee kommen, daß Du ja auch mit Deinen schon vorhandenen Autos von A nach B fahren kannst und Du also kein weiteres Auto brauchst. Außerdem will der Präsident sehen, daß Du in ca. 70-80% der Fälle auch dort angekommen bist, wo Du hinfahren wolltest. Mit dieser "Befürwortung" stellst Du dann wieder bei der zuständigen Behörde einen "Antrag auf Erteilung einer Auto-Erwerbsberechtigung". Falls die Behörde Deiner Argumentation warum Du ein weiteres Auto benötigst (also ein "Bedürfnis" hast, sorry für das Wort, aber so ist das Amtsdeutsch nunmal) folgt, wird sie wieder 1-2 Monate zur Prüfung (siehe oben, Zentralregisterauszug usw.) brauchen und Dir dann gegen Zahlung von 160,-- DM eine weitere Autoerwerbsberechtigung mit Benzinerwerbsberechtigung in Deiner ABK eintragen. Aber das kennst Du ja schon.
Falls Du Dein Auto auch in der Öffentlichkeit führen willst, brauchst Du einen Führerschein. Der ist aber so gut wie gar nicht zu bekommen - es sei denn, Du bist Taxifahrer oder Politiker. Amsonsten mußt Du nämlich nachweisen, daß Du über die normalen Maße hinaus mobil sein mußt und von daher einen Führerschein benötigst. Aber wie gesagt, es ist fast unmöglich einen Führerschein zu bekommen. Man wird immer argumentieren, daß die Taxifahrer ja schließlich für Deinen Transport zuständig sind und wo kämen wir denn hin, wenn jeder sich situationsbedingt selber mit seinem Auto transportieren würde! Auch das Argument, daß Du ja schließlich weit draußen auf dem platten Land wohnst und es bestimmt 30-45 Minuten dauert, ehe ein Taxi kommt um Dich zu transportieren, wird Dir nicht helfen! Notfalls mußt Du eben auf das Taxi warten oder zu Fuß gehen.
Dann gibt es noch sogenannte Autosammler. Das sind Menschen, die eine Sammel-ABK haben. Damit sind sie berechtigt, Autos, die zu ihrem Sammelthema passen, zu erwerben. Allerdings müssen diese Autos fast ausnahmslos vor 1945 hergestellt worden sein. Moderne Autos sammeln ist nicht! Das Sammelthema muß historisch bedeutsam und möglichst neu sein. Dazu stellen meist Autosachverständige ein Gutachten über das Sammelthema aus - gegen Kohle natürlich! Vor der Ausstellung einer Sammel-ABK wirst Du allerdings einer harten Prüfung unterzogen. Du solltest schon die Entwicklungsgeschichte Deines Sammelautothemas in all ihren Ausprägungen und Sonderausstattungen kennen und diese auch in einen historischen Gesamtzusammenhang bringen können. Es schadet auch nicht, wenn Du ein oder zwei bedeutende Autos Deines Sammelthemas im Detail mit allen ihren Einzelteilen kennst. Du solltest schon sagen können, ob die Nockenwelle, die man Dir vorzeigt, nun von einem Mercedes oder einem BMW stammt...
Hast Du erst mal eine Sammel-ABK, dann mußt Du besondere Vorkehrungen treffen, um Deine Autos sicher zu verschließen. Deine normale Garage reicht dann nicht mehr, denn mehr wie 5 Autos in einer Garage sieht die Behörde gar nicht gerne! Du baust besser gleich unter Deinem Haus ein besonders gesichertes Parkhaus, dann sollte es keine Probleme geben. Und Du solltest so mindestens einmal im Jahr ein Auto für Deine Sammlung erwerben, weil man sonst den Sammelzweck und den Sammelwillen nicht mehr erkennen kann und Dir die mühsam erlangte Sammel-ABK wieder abnehmen kann.
Problematisch wirds, wenn Du stirbst und Deine Autos vererbst. Deine Erben haben ja in der Regel keine ABK. Daher ist es der einfachste Weg, dann die Autos in einen nicht-fahrfähigen Zustand zu versetzen. Dazu verschweißt ein Automacher z.B. den Motor. Dann dürften Deine Erben das Auto behalten. Amsonsten müßten sie eine ABK beantragen. Meist bekommen sie diese auch - wenn sie nicht straffällig geworden sind, aber das kennst Du ja schon... Allerdings wird man ihnen keine Benzinerwerbsberechtigung für das Auto ausstellen, damit sie nicht in Versuchung geraten, mit dem Auto zu fahren.
Eines kannst Du gleich vergessen: sogenannte "Anscheinsautos". Das sind Autos, die entweder tatsächlich zu militärischen Zwecken eingesetzt worden sind oder aber auch nur so aussehen, als seien sie militärische Autos. Da reicht schon die Farbe oder ein besonders auffälliger Kühlergrill und schon ist so ein Auto ein "Anscheinsauto" - und somit verboten für den privaten Autobesitzer! Nicht, daß militärische Autos jetzt irgendwie gefährlicher wie normale Autos sind. Nein, aber stell Dir mal vor, was Trudchen Normalo für eine Angst bekommt, wenn sie sich auf Euren Fahrplatz verirrt und sieht, wie Du dort mit einem Militärauto fährst! Sie könnte ja glauben, es sei Krieg! Also: militärische oder "Anscheinsautos" is nicht. Was ein "Anscheinsauto" ist, bestimmt das jeweilige Bundesland. Dein Pech, wenn Du in NRW ein Auto ganz legal erworben hast, welches in Bayern z.B. als "Anscheinsauto" gilt. Du darfst dieses Auto nie durch oder nach Bayern transportieren, weil der Besitz dort strafbar wäre! Ach ja: der Begriff "Anscheinsauto" gilt auch für Spielzeugautos. Also: laß lieber die Finger von diesen Matchbox-Militärautonachbauten. Wenn man Dich damit erwischt, dann bist Du Deine ABK los, auch wenn es nur ein Spielzeugauto ist...
Du solltest Dich darauf einstellen, daß Du als legaler Autobesitzer nicht so gerne gesehen bist. Ist ja klar, wer ein oder auch mehrere Autos besitzen und fahren will, der kann ja nicht ganz richtig im Kopf sein. Ein potentieller Amokläufer und Mörder - glaubt zumindest die Gesellschaft. Hab ein bischen Verständnis für Deine Mitmenschen, sie wissen es ja nicht besser. Wer kennt sich schon im Autorecht so genau aus? Und es passiert ja auch soviel mit Autos. Meist sind dies zwar illegale Autos, aber das spielt für die Presse erst mal keine Rolle. Kann ja niemand ahnen, daß Du ein mehrfach überprüfter und sachkundig ausgebildeter Fahrer bist.
Jetzt wirst Du wahrscheinlich sagen: "Was soll der ganze Schwachsinn?!?" Eigentlich hast Du ja Recht, aber bedenke mal, was all die Jahre mit Autos so angestellt wurde. Da gab es doch Zeiten, in denen der Besitz und das Führen von Autos nur schwach reglementiert war. Jeder hatte ein Auto und dementsprechend viel ist passiert. Jaja, teilweise bis zu 9.000 Tote pro Jahr! Nur, weil jeder ein Auto führte! Aber die Zeiten sind ja gottseidank lange vorbei...