Hallo!
Nachdem der Entwurf zu Waffengesetz nun durchs Kabinett ist, ist es um ihn wieder sehr ruhig geworden. Insbesondere bei den Jägern ist die Reaktion sehr moderat bis nicht vorhanden gewesen!
Im WO-Forum meinte ein Mitglied:“ Die Jäger halten sich für unverwundbar!“
Ich fürchte, er hat recht! Es gibt keine Reaktionen, weder von der Basis, noch von Verbänden. Hier im Forum ist Schweigen im Walde. Die soge- und selbsternannte Task Force kämpft sich auf Nebenkriegsschauplätzen (Stern/Peta, Steiff usw.) die Finger wund und nimmt die teilweise radikalen Einschränkungen des neuen Waffen-rechtes klaglos hin!
Für alle, die nicht so in der Materie sind, hier noch mal die gröbsten Klopfer aus dem Entwurf:
<UL TYPE=SQUARE>
<LI> Grundsatz: Sowenig Waffen wie möglich ins Volk.
<LI> In der Begründung der Satz "Waffen sind demnach Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, zur Befolgung der Gesetze gegen Bürger ein-gesetzt zu werden ..." müsste eigentlich jedem Bürger den Schaum vor den Mund treiben!!
<LI> Umgang mit Waffen nur für Personen über 18 Jahre (Jungjäger?!)
<LI> Zuverlässigkeitsprüfung alle drei Jahre (bisher alle fünf Jahre)
<LI> Wiederholte Bedürfnisprüfung nach drei und nach sechs Jahren (d. h. wer nach drei/sechs Jahren keinen JJS gelöst hat, hat kein Bedürfnis mehr, Waffen werden also wieder eingezogen! Das ist der Vollzug des temporären Waffenbesitzes!
<LI> Verschärfung der Zuverlässigkeitsvoraussetzungen
<LI> Nachweispflicht für die Eignung der Waffe als Jagdwaffe (98k??)
<LI> Im Regelfall keine Bedürfnisprüfung (im Einzelfall aber schon!)
<LI> Regelung der Aufbewahrung von Waffen, aber nur bis zehn Langwaffen, für alles darüber nach Maßgabe der zuständigen Behörde (11 Waffen = Bunker??)
<LI> Betretungsrecht der Wohnung für die Ordnungsbehörden
<LI> regelhafter Einzug der WBK bei Wegfall des Bedürfnisgrundes (JJS?)
<LI> Verschärfung der Strafmaße bei Verstößen
<LI> Aufhebung des Erbenprivilegs
<LI> Anerkennung von Schießsportvereinen nur noch bei mehr als 10.000 Mitgliedern!
[/list]
Die Liste könnte noch um etliches verlängert werden, aber ich lasse es mal dabei.
Meine Frage ist: WOLLT IHR DIESE BESCHRÄNKUNGEN?
Falls nicht, wehrt Euch! Wer Ideen hat, möge sie bitte öffentlich machen, damit mög-lichst viele mitmachen!
Ein ziemlich stinkiger
gecko
PS: Die allgemeine Unzufriedenheit ist ja unter "Forum Waffenrecht: Stellungnahme..." zu erkennen. Für mich leider nicht der Wille, etwas anderes zu tun, als auf "die da oben" zu schimpfen!
Nachdem der Entwurf zu Waffengesetz nun durchs Kabinett ist, ist es um ihn wieder sehr ruhig geworden. Insbesondere bei den Jägern ist die Reaktion sehr moderat bis nicht vorhanden gewesen!
Im WO-Forum meinte ein Mitglied:“ Die Jäger halten sich für unverwundbar!“
Ich fürchte, er hat recht! Es gibt keine Reaktionen, weder von der Basis, noch von Verbänden. Hier im Forum ist Schweigen im Walde. Die soge- und selbsternannte Task Force kämpft sich auf Nebenkriegsschauplätzen (Stern/Peta, Steiff usw.) die Finger wund und nimmt die teilweise radikalen Einschränkungen des neuen Waffen-rechtes klaglos hin!
Für alle, die nicht so in der Materie sind, hier noch mal die gröbsten Klopfer aus dem Entwurf:
<UL TYPE=SQUARE>
<LI> Grundsatz: Sowenig Waffen wie möglich ins Volk.
<LI> In der Begründung der Satz "Waffen sind demnach Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, zur Befolgung der Gesetze gegen Bürger ein-gesetzt zu werden ..." müsste eigentlich jedem Bürger den Schaum vor den Mund treiben!!
<LI> Umgang mit Waffen nur für Personen über 18 Jahre (Jungjäger?!)
<LI> Zuverlässigkeitsprüfung alle drei Jahre (bisher alle fünf Jahre)
<LI> Wiederholte Bedürfnisprüfung nach drei und nach sechs Jahren (d. h. wer nach drei/sechs Jahren keinen JJS gelöst hat, hat kein Bedürfnis mehr, Waffen werden also wieder eingezogen! Das ist der Vollzug des temporären Waffenbesitzes!
<LI> Verschärfung der Zuverlässigkeitsvoraussetzungen
<LI> Nachweispflicht für die Eignung der Waffe als Jagdwaffe (98k??)
<LI> Im Regelfall keine Bedürfnisprüfung (im Einzelfall aber schon!)
<LI> Regelung der Aufbewahrung von Waffen, aber nur bis zehn Langwaffen, für alles darüber nach Maßgabe der zuständigen Behörde (11 Waffen = Bunker??)
<LI> Betretungsrecht der Wohnung für die Ordnungsbehörden
<LI> regelhafter Einzug der WBK bei Wegfall des Bedürfnisgrundes (JJS?)
<LI> Verschärfung der Strafmaße bei Verstößen
<LI> Aufhebung des Erbenprivilegs
<LI> Anerkennung von Schießsportvereinen nur noch bei mehr als 10.000 Mitgliedern!
[/list]
Die Liste könnte noch um etliches verlängert werden, aber ich lasse es mal dabei.
Meine Frage ist: WOLLT IHR DIESE BESCHRÄNKUNGEN?
Falls nicht, wehrt Euch! Wer Ideen hat, möge sie bitte öffentlich machen, damit mög-lichst viele mitmachen!
Ein ziemlich stinkiger
gecko
PS: Die allgemeine Unzufriedenheit ist ja unter "Forum Waffenrecht: Stellungnahme..." zu erkennen. Für mich leider nicht der Wille, etwas anderes zu tun, als auf "die da oben" zu schimpfen!