Jagdhaftpflicht und Hund

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16 Feb 2003
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Hallo zusammen,
habe mich heute abend mit jemand unterhalten, der seinen Hund im Rahmen der Jagdhaftpflichtversicherung gut versichert wähnte.
Dieser Hund kam leider bei einem Verkehrsunfall ums Leben, mit entsprechendem Schaden am Fahrzeug (der Hundehalter hat die Maxime "ceterum censeo 'Halt'" nunmehr zur Religion erhoben).

Entschädigung durch die Versicherung: Pfeifendeckel!!!
icon_eek.gif

Der Schaden sei weder bei der Jagdausübung, noch im Rahmen der jagdlichen Ausbildung passiert!

Er empfiehlt daher jedem, zusätzlich zur Jagd-HPfl-Vers. noch eine private Hundehalter-Hpfl-Vers. zu halten, um für solche Fälle gedeckt zu sein.

Wie seht Ihr das? Habt Ihr ähnlich Erfahrungen mit "Herrn Kaiser" gemacht? Müssen wir den Versicherungen das Geld tatsächlich doppelt hinterhertragen?

Gruß
 
A

anonym

Guest
ich wollte mich ja nicht mehr aktiv beteiligen, aber da geht mir das messer in der tasche auf!

ich will hier keine reklame machen!
der hinweis auf einen versicherungsvertrag, der die hundehaltung auch außerhalb der tatsächlich ausgeübten jagd sollte m. e.erlaubt sein!

schau hier: http://www.jaegerversicherung.de/Jagdhaftpflichtversicherung/jagdhaftpflichtversicherung.html

dort ist zu lesen:

* Das Halten und Führen von zwei Jagdhunden.
* Der Versicherungsschutz für beide Jagdhunde gilt auch für Schäden, die ausserhalb der Jagd, z.B. in der Freizeit entstehen.
* Setzen Sie bei der Jagd einen von Ihnen beauftragten Hüter zur Führung und Aufsicht der Tiere ein, so ist dieser mitversichert.

zitatende

eine haftpflicht, die sich vor diesem risiko drückt ist m. e. einen dreck wert.

ich hoffe, daß mein beitrag nicht als werbung gewertet wird.
ich bin KEIN versicherungsvertreter, sondern verdiene meine brötchen als leitender angestellter eines mittelständischen apparatebau-unternehmens.

wh kabe
 
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Soll er nochmals nachsauen:
Bei der Jagdhafpflicht ist der Jagdhund auch mit der Hundehaltung versichert...

und das heist: auch in diesem Schadensfall ist der Hund versichert; es sei den, das haltungsrisiko ist ausdrücklich ausgenommen..

Andreas
 
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Dann hat er wohl entweder ein Sch...police unterzeichnet, oder sich von den Brüdern über'n Tisch ziehen lassen, als es ans Zahlen ging.

Die werden ja bekanntlich durchaus erfindungsreich, wenn sie Geld in die Hand nehmen sollen.
icon_mad.gif
 

doa

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Dafür unterhalten die Versicherer ja die sog. "Creativ-abteilungen", gemeinhin Schadenabwehr!
Wachsen kann nur, wer nicht auszahlt (Ausnahme: GKV,BFA etc)
 
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Ihr habt Probleme.....

[ 09. Juli 2003: Beitrag editiert von: Bruno ]
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von frodo:
[QB....
Die werden ja bekanntlich durchaus erfindungsreich, wenn sie Geld in die Hand nehmen sollen.
icon_mad.gif
[/QB]<HR></BLOCKQUOTE>

Da ich ja häufig mit Versicherungen und Haftpflichtschäden zu tun habe, ein kurzes Resümee:

Wenn eine Versicherung zahlen muss, bekommt der Begriff "Versicherungsbetrug" ein neues Gesicht

Bernhard
 
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16 Mai 2002
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Oftmals schränken die Jagdhaftpflichtversicherer den Versicherungsschutz insoweit ein, daß sie nur "jagdlich brauchbare" Hunde mitversichern.
Wann ein Hund jaglich brauchbar ist, steht in den LJG´s.
Vielleicht liegt die Ablehnung darin begründet.
Ansonsten siehe in den Versicherungsbedingungen "Sachverständigenverfahren"
Waidmanns Heil
 
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1 Feb 2002
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von frodo:

Der Schaden sei weder bei der Jagdausübung, noch im Rahmen der jagdlichen Ausbildung passiert!


Gruß
<HR></BLOCKQUOTE>

also mein hund ist immer in der ausbildung...also alles eine frage der deklaration...

wh prohunter
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von clyde:
Oftmals schränken die Jagdhaftpflichtversicherer den Versicherungsschutz insoweit ein, daß sie nur "jagdlich brauchbare" Hunde mitversichern.
Wann ein Hund jaglich brauchbar ist, steht in den LJG´s.
Vielleicht liegt die Ablehnung darin begründet.
...
<HR></BLOCKQUOTE>

Wahrscheinlich leider nicht. Vor ein paar Jahren (ich denke 3) war mal ein Jagdhaftpflichttest in einer Jagdzeitschrift (Ich weiß wirklich nicht mehr welche). Gravierende Leistungunterschiede wurden eben besonders im Bereich Hundehaltung gefunden. Dies reichte von völlig unbrauchbar und Hunde eigentlich nicht mitversichert bis zum Vollschutz in allen Lebenslage. Von der Höhe der Prämie kann man aber nur bedingt auf den Schutz im Bereich Hunde zurückschließen. Die Verwendung eines Hundes als Jagdhund ist aber praktisch überall Bedingung und meist wird der Nachweis über JEP/BP oder entsprechendes geführt.

Es ist jedem Jagdhundeführer dringend anzuraten, seine Versicherung auf den Versicherungsschutz der Hunde zu überprüfen, falls er dies noch nicht im Vorfeld der Hundeanschaffung getan hat, und ggf seine Versicherung zu wechseln. Eine extra Hundehaftpflicht kommt im allgemeinen teuerer als eine ordentliche Jagdhaftpflicht mit 2 Hunden im Vollschutz.
 
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Ganz so einfach ist das nicht, prohunter. Wenn ich es recht in Erinnerung habe, dann gibt es auch für diesen pauschalen Satz in den Be´dingungen der Versicherer einen Passus, worin steht, das dieser Hund in einem Zeitraum von bis zu zwei Jahren eine jagdliche Brauchbarkeit nachgewiesen haben muss. agdlich brauchbar wäre z.B. ein Teckel mit Bauprüfung oder eine Schweißprüfung, die gelten dann als Spezialist und sind automatisch brauchbar. Bei den großen Hunden z.B. die BP...
 
A

anonym

Guest
Unsere VJS (Vereinigung der Jäger des Saarlandes) hat mit einer dortigen Haftpflichtversicherung einen Gruppenvertrag abgeschlossen. Ich brauchte die mal, weil mein DD, der sich in Begleitung meiner Frau befand, die Katze ihrer Freundin würgte. Er ließ nur widerwillig von ihr ab und nur unter Aufbietung aller Kräfte. Ich war leider nicht dabei
icon_biggrin.gif
.
Jedenfalls beliefen sich die TA-Kosten auf ungefähr 500 DM s.Zt. Die Vers zahlte der Geschädigten leider nur 400 DM unter Hinweis auf ihre Schadensminderungspflicht, weil sie doch im Wissen um den Besuch die Katze besser hätte wegschließen müssen. Sie hat nicht dagegen geklagt, aber schön war das nicht von der Versicherung. Nicht unbedingt ein befriedigendes Ergebnis.
 
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7 Jan 2003
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Hi Ulf-Hubertus,

kommt immer auf die Versichung an. Mein Agent hat mir zu einer Jagdhaftpflicht geraten (schon bevor ich selber mit dem Jungjägerkurs angefangen hatte), obwohl klar war, dass keiner der Hunde je einen Prüfungsnachweis erbringen kann, es nichtmals sicher war, ob überhaupt beide Hunde jagdauglich sein würden. Der eine ist es bis heute nicht, wird es auch nie werden, läuft nur so mit. Trotzdem besteht Versicherungsschutz, sogar als Gespann-Haftpflicht - hab ich mir aber auf Anraten meines Anwaltes alles extra schriftlich bestätigen lassen...man kennt die Spiele der Versicherer ja...

Man sollte sowieso das Kleingedruckte lesen, denn manche normale Hundehaftpflicht schließt ziemlich viel aus, kein Versicherungsschutz wenn:
- dritte (auch nicht-gwerbliche) Person Hund führt
- Hund frei läuft
- Hund am Rad o.ä. geführt wird, z.T. wird unterschieden ob angeleint oder frei
- Training oder Wettkampf im Hundesport
- Auslandsaufenthalt
...bei solchen Bedingungen kann man sich die Versicherung ja bald ganz schenken, also prüfen...

salü
Anke
 

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