Hallo zusammen,
habe mich heute abend mit jemand unterhalten, der seinen Hund im Rahmen der Jagdhaftpflichtversicherung gut versichert wähnte.
Dieser Hund kam leider bei einem Verkehrsunfall ums Leben, mit entsprechendem Schaden am Fahrzeug (der Hundehalter hat die Maxime "ceterum censeo 'Halt'" nunmehr zur Religion erhoben).
Entschädigung durch die Versicherung: Pfeifendeckel!!!
Der Schaden sei weder bei der Jagdausübung, noch im Rahmen der jagdlichen Ausbildung passiert!
Er empfiehlt daher jedem, zusätzlich zur Jagd-HPfl-Vers. noch eine private Hundehalter-Hpfl-Vers. zu halten, um für solche Fälle gedeckt zu sein.
Wie seht Ihr das? Habt Ihr ähnlich Erfahrungen mit "Herrn Kaiser" gemacht? Müssen wir den Versicherungen das Geld tatsächlich doppelt hinterhertragen?
Gruß
habe mich heute abend mit jemand unterhalten, der seinen Hund im Rahmen der Jagdhaftpflichtversicherung gut versichert wähnte.
Dieser Hund kam leider bei einem Verkehrsunfall ums Leben, mit entsprechendem Schaden am Fahrzeug (der Hundehalter hat die Maxime "ceterum censeo 'Halt'" nunmehr zur Religion erhoben).
Entschädigung durch die Versicherung: Pfeifendeckel!!!
Der Schaden sei weder bei der Jagdausübung, noch im Rahmen der jagdlichen Ausbildung passiert!
Er empfiehlt daher jedem, zusätzlich zur Jagd-HPfl-Vers. noch eine private Hundehalter-Hpfl-Vers. zu halten, um für solche Fälle gedeckt zu sein.
Wie seht Ihr das? Habt Ihr ähnlich Erfahrungen mit "Herrn Kaiser" gemacht? Müssen wir den Versicherungen das Geld tatsächlich doppelt hinterhertragen?
Gruß